Alle Artikel von Prof. Dr. med. Walter Popp

Hygiene Tipp: Neue Desinfektionsverfahren

Das Verdampfen von wässriger Formaldehydlösung galt seit über 100 Jahren als wirksames Verfahren der Flächendesinfektion bei Infektionskrankheiten, bis das Verfahren durch die potenziell kanzerogene Wirkung des Wirkstoffs stark eingeschränkt wurde. In den letzten Jahren wurden zunehmend neue berührungslose Desinfektionsverfahren für Flächen propagiert, die in Modelluntersuchungen eine gute Wirksamkeit zeigen. Insgesamt ist die derzeit vorliegende Evidenz solcher Verfahren zur Minimierung nosokomialer Infektionen im routinemäßigen Einsatz in Gesundheitseinrichtungen jedoch nicht ausreichend belegt und die zu beachtenden Limitationen sind zahlreich:

  • UV-Bestrahlung von Flächen, teilweise durch selbstfahrende Roboter. Die Desinfektion kann aber nur erfolgen, wenn sich keine Personen in den Räumen aufhalten (insbesondere Risiko von Plattenepithelkarzinomen der Haut). Ferner können UV-Strahlen nicht um Ecken biegen, sodass für die UV-Strahlen unzugängliche Bereiche (Schattenbereiche) nicht erfasst werden.
  • Wasserstoffperoxid-Verneblung. Dabei wird allerdings der MAK-Wert für den Arbeitsplatz überschritten, sodass auch hier niemand im Raum sein kann und nach Ende der Verneblung der Raum in Vollschutz (mit Aktivkohlefilter-Maske, FFP-Maske nicht ausreichend) betreten werden muss. Ferner müssen vorher alle Textitilien entfernt und Brandmelder sowie RLT-Anlage ausgeschaltet oder abgeklebt werden. Laut Desinfektionsmittelliste des RKI muss bei diesem Verfahren die Eignung für jede Oberfläche mikrobiologisch überprüft (validiert) werden. Es gibt Oberflächen, auf denen Wasserstoffperoxid oxidativ zerstört und damit unwirksam wird.
  • Ozonierung. Auch hier werden hohe Luftkonzentrationen eingesetzt. Die Limitationen entsprechen denen von Wasserstoffperoxid.
  • Plasma- und Ionisationsverfahren sind noch schwieriger zu beurteilen, da die Bildung von Sauerstoffradikalen, Ozon oder sonstigen Sekundärprodukten nicht auszuschließen ist, die schleimhautreizend oder gar kanzerogen wirken.
  • Kupfer- und silberhaltige Oberflächen. In vitro ist die keimtötende Wirksamkeit von Kupferionen seit Jahrzehnten bekannt, wobei diese Wirksamkeit durch Oxidation schnell abnimmt.

Alle genannten Verfahren verursachen höhere Kosten, da die mechanische Reinigung durch berührungslose Verfahren nicht ersetzt wird und weiterhin erforderlich ist. Verbleibende organische Verschmutzungen führen zur Inaktivierung aller genannten Mechanismen.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Wehrl M, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Neue Desinfektionsverfahren. Passion Chirurgie. 2021 April; 11(04): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Welche Qualifikation braucht der Krankenhaushygieniker?

Die Umsetzung der Krankenhaushygiene-Verordnungen der Bundesländer fordert nach Ablauf der Übergangsregelungen von zahlreichen stationären, aber auch ambulanten Gesundheitseinrichtungen zwingend die Bestellung eines Krankenhaushygienikers.

Der Begriff Krankenhaushygieniker ist in den KRINKO-Empfehlungen zu den „Personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen“ (2009) sowie zum „Kapazitätsumfang für die Betreuung von Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen durch Krankenhaushygieniker/innen“ (2016) beschrieben: Es muss ein Arzt für Hygiene und Umweltmedizin, ein Arzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologie oder ein in Krankenhaushygiene curricular fortgebildeter Arzt sein.

Die personellen Voraussetzungen an die Besetzung der Stelle des Krankenhaushygienikers sind weiterhin in den Krankenhaushygiene-Verordnungen der Bundesländer verbindlich geregelt. Somit kann bei Neubesetzung der Stelle des Krankenhaushygienikers nur ein Arzt in Frage kommen, der die entsprechenden Qualifikationen vorweist.

Aktuell versuchen die Ärztekammern auf Basis eines Beschlusses des Ärztetages (und gegen die Hinweise aller beteiligten Medizinischen Fachgesellschaften) eine Zusatzbezeichnung Krankenhaushygiene zu etablieren, die in Umfang der Fortbildung und Qualität deutlich hinter die bisherigen Qualifikationen der o. g. Fachärzte bzw. der curricular Fortgebildeten zurückfällt. Die Auswirkungen auf die Versorgungsqualität der Krankenhaushygiene bleiben abzuwarten.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Welche Qualifikation braucht der Krankenhaushygieniker? Passion Chirurgie. 2021 Januar/Februar; 11(01/02): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen

Im Gesundheitswesen können Infektionen nach der Berufskrankheiten-Ziffer BK 3101 („Infektionskrankheiten, wenn der Versicherte im Gesundheitsdienst, in der Wohlfahrtspflege oder in einem Laboratorium tätig oder durch eine andere Tätigkeit der Infektionsgefahr in ähnlichem Maße besonders ausgesetzt war“) anerkannt werden.

Im Jahr 2020 dominiert die durch COVID-19 verursachte BK 3101. Zum Stichtag 9. Oktober 2020 wurden von der Berufsgenossenschaft Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege 6.938 Fälle als BK 3101 anerkannt.

Grundsätzlich müssen für die Anerkennung drei Voraussetzungen vorliegen:

  • Kontakt mit SARS-CoV-2-infizierten Personen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit im Gesundheitswesen und
  • relevante Krankheitserscheinungen, wie zum Beispiel Fieber oder Husten, und
  • positiver Nachweis des Virus durch einen PCR-Test.
  • Bei einem chronischen Verlauf einer COVID-19 kann auch ein Antikörpertest für die Anerkennung einer BK ausreichend sein.

Auf jeden Fall sollte bei Erfüllung dieser Voraussetzungen jede COVID-19-Infektion bei Mitarbeitern im Gesundheitswesen als BK 3101 angezeigt werden.

Tab. 1: Gemeldete und anerkannte Berufskrankheiten für das Jahr 2017

Infektionskrankheit (n=8.612)

Meldepflichtig und gemeldet

Anerkannt*

gesamt

977

512

Hepatitis B

28

9

Hepatitis C

29

15

HIV-Infektionen (AIDS)

4

2

MRSA

39

1

Skabies

212

172

Tuberkulose

222

98

Latente Tuberkulose

251

201

Influenza

4

1

Keuchhusten

6

0

Masern, Röteln, Mumps

32

5

* Im Berichtsjahr entschiedene Fälle

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Korrespondierender Autor:

Nienhaus A, Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Berufskrankheiten durch Infektionen. Passion Chirurgie. 2020 Dezember; 10(12): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz

  1. In letzter Zeit sind durch den Gesetzgeber im § 6 des Infektionsschutzgesetzes mehrfach Veränderungen bei den Meldepflichten für die Erstdiagnose einer Infektionskrankheit stellenden ÄrztInnen durchgeführt worden. Spezifische Meldepflichten bei Verdacht, Erkrankung oder Tod werden je nach Infektionskrankheit unterschieden. Die Meldung hat innerhalb von 24 Stunden nach der Diagnosestellung zu erfolgen.
  2. Aktuell und neu in die Meldepflicht aufgenommen wurde der Verdacht, die Erkrankung und der Tod durch SARS-CoV-19.
  3. Zu beachten sind außerdem zahlreiche bundeslandspezifische Meldepflichten, die die ärztliche Meldepflicht teilweise massiv erweitern.
  4. Die im jeweiligen Bundesland gültigen Meldepflichten sind zu finden unter: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/IfSG/Meldepflichtige_Krankheiten/Meldepflichtige_Krankheiten_node.html

Die parallel existierende Meldepflicht für Untersuchungslaboratorien nach § 7 IfSG für Labornachweise definierter Krankheitserreger entbindet den die Krankheitsdiagnose stellenden Arzt nicht von der o.g. ärztlichen Meldepflicht.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Meldepflichten nach Infektionsschutzgesetz. Passion Chirurgie. 2020 Juli; 10(9): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Wasser und Abwasser

Die KRINKO hat im März ihre „Anforderungen der Hygiene an abwasserführende Systeme in medizinischen Einrichtungen“ veröffentlicht. Betroffen sind unter anderem Waschbecken, WC-Becken, Duschbecken, Abflüsse von Badewannen, Speibecken in Dentaleinheiten, Ausgussbecken, Steckbeckenspüler und Abwasserabläufe in Küchen. Die wichtigsten Erreger im Abwasser sind Pseudomonas aeruginosa, Acinetobacter spp., Enterobacterales, Clostridioides difficile sowie Enterokokken.

Für die Desinfektion von Siphons usw. werden Präparate auf Peroxid- oder Chlorbasis empfohlen, z. B. nach Entlassung oder Verlegung von mit 4MRGN kolonisierten oder infizierten Patienten.

Hilfreich ist der informative Anhang, der viele praktische Beispiele liefert, die allerdings überwiegend erst im Falle von Renovierung bzw. Neubau umzusetzen sind:

  • So sollen persönliche Utensilien der Patienten in ausreichendem Abstand zum Waschbecken aufbewahrt werden.
  • Bei Waschbecken soll künftig die Abflussöffnung rückwärts in der Wandung liegen.
  • Der Abstand zwischen Waschbecken und Bett soll mindestens 1 Meter betragen.
  • Bei Neuplanung ist auf Waschbecken in Patientenzimmern zu verzichten.
  • Toilettenschüsseln sollen spülrandfrei sein.
  • Hygieneduschen über Schlauchverbindungen mit direktem Anschluss an einen Wasserhahn sind verboten.
  • Der Toilettendeckel soll bei Spülung geschlossen bleiben.
  • Auch in Duschen sollen die Bodenabläufe möglichst wandnah sein.
  • Auf Duschvorhänge soll möglichst verzichtet werden.
  • Im unreinen Arbeitsraum soll das Ausgussbecken vom reinen Bereich getrennt sein, notfalls durch Spritzschutz.
  • Desinfektionsmitteldosiergeräte sollen nicht über dem Ausgussbecken hängen, in das kontaminierte Flüssigkeiten entsorgt werden.
  • Bei der Behebung von Verstopfungen im Abwassersystem soll bedacht werden, dass Erregerübertragungen über Reinigungsspiralen und ähnliche Utensilien möglich sind.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Wasser und Abwasser. Passion Chirurgie. 2020 November; 10(11): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Die Rolle von Tröpfchen und Aerosolen

Während der Covid-19-Pandemie wurde immer wieder über die Frage diskutiert, ob das SARS-CoV-2-Virus primär über Tröpfchen übertragen wird oder auch in erheblichem Umfang über Aerosole.

Tröpfchen sind relativ groß (> 5 µm), so dass sie schnell zu Boden sinken und nicht mehr eingeatmet werden können. Aerosole dagegen sind relativ klein (0,3 bis 5 µm) und können durch die Wind- und Luftbewegungen über Stunden und große Entfernungen in der Luft gehalten werden. Tröpfchen größer als 8 µm verschwinden innerhalb von 20 Minuten aus der Luft, größer als 4 µm innerhalb von 90 Minuten. Aerosole können bis 30 Stunden in der Luft bleiben (Duguid 1946).

Tröpfchen enthalten dagegen deutlich mehr Viren als Aerosole, so dass die notwendige Infektionsdosis viel schneller erreicht wird. Anschaulich ist folgende Berechnung über die in Partikeln entsprechender Größe transportierte Flüssigkeitsmenge:

Partikelgröße

0,3 µm

0,5 µm

1,0 µm

5,0 µm

10 µm

Volumen

0,014 µ3

0,065 µ3

0.52 µ3

65,5 µ3

523,6 µ3

Aerosole können bis in die Alveolen der Lunge vordringen und umgekehrt auch aus diesen abgehustet werden. Tröpfchen werden beim Einatmen im oberen Respirationstrakt abgelagert und von dort auch wieder abgegeben (Schulze-Röbbecke et al. 2020, Leung et al 2020, Bourouiba 2020, Tellier et al 2019).

Allerdings können sich Tröpfchen bei geringer Luftfeuchtigkeit in Aerosole umwandeln: Wenn Tröpfchen durch die Luft fliegen, verlieren sie Wasser und werden dadurch kleiner, zu so genannten Tröpfchenkernen, die die Größe von Aerosolen haben. Dabei nehmen beispielsweise Tröpfchen von 12-21 µm auf Größen von 4 µm ab (Stadnytsky et al. 2020).

Bei diesen Austrocknungsvorgängen können die in den Tröpfchen enthaltenen Bakterien und Viren allerdings inaktiviert werden, so dass der Übergang in Tröpfchenkerne nicht unbedingt eine weitere Infektiosität bedeuten muss.

Seit Jahrzehnten differenziert die Infektionsepidemiologie Infektionskrankheiten, die eher durch Tröpfchen oder eher durch Aerosole übertragen werden. Masern und Windpocken werden nicht nur durch Tröpfchen, sondern bekanntermaßen über größere Entfernungen aerogen übertragen. Scharlach, Mumps, Pertussis und Influenza gelten dagegen als ausgesprochene Tröpfchen-Infektionen.

Fazit für die Praxis

  1. Das gegenwärtig im Rahmen der Covid-19- Pandemie geltende Abstandsgebot von 1,5 m (Deutschland, Australien) schützt nur vor Tröpfcheninfektionen. In Frankreich, Singapur, Italien und China genügen hierfür 1,0 m. In den USA, UK, Kanada, Spanien und Neuseeland werden dagegen 2 m gefordert (Bourouiba 2020, EMG-SAGE 2020). Ebenso schützt eine textile Mund-Nasenbedeckung oder ein medizinischer (chirurgischer) Mund- Nasenschutz eher vor Tröpfchen. Beides scheint sich bewährt zu haben.
  2. Eine Übertragung von SARS-CoV-2 durch Aerosole ist dagegen über größere Entfernungen möglich. Wegen der viel geringeren Erregermenge im Aerosol und der zusätzlichen Inaktivierung durch Austrocknung ist jedoch ein längerer Kontakt mit dem Aerosol in geschlossenen Räumen ohne ausreichende Raumlüftung erforderlich. Eine niedrige Temperatur und hohe Luftfeuchtigkeit verhindert die Austrocknung der Aerosoltröpfchen und hält diese länger infektiös. Ein zuverlässiger Schutz vor Aerosolen ist eher durch FFP (NIOSH)- Masken möglich. Entscheidend ist dabei der Dichtsitz – vor allem vorgeformte FFP-Masken können bei schmalen Gesichtern einen großen Abstand zur Wange haben.
  3. Bei im Rahmen von medizinischen Prozeduren (z. B. Intubation, NIV, Bronchoskopie, mikroinvasive Chirurgie) entstehenden potentiell SARS-CoV-2-haltigen Flüssigkeiten ist das Verhältnis Tröpfchen/Aerosole bisher nur unzureichend geklärt.

Literatur

  • Bourouiba, L: Turbulent gas clouds and respiratory pathogen emissions potential implications for reducing transmission of Covid-19. JAMA 2020, 323, 1837-1838
  • Duguid, J.P.: The size and the duration of air-carriage of respiratory droplets and droplet-nuclei. J Hyg (London) 1946, 44, 471-479
  • EMG-SAGE 4th June 2020. Transmission of SARS-CoV-2 and mitigating measures
  • Leung, N.H.L. et al: Respiratory virus shedding in exhaled breath and efficacy of face masks. Nature Medicine 2020
  • Schulze-Röbbecke, R. et al: Welche Schutzmaske schützt vor COVID-19? Was ist evidenzbasiert? Krankenhaushygiene up2date 2020, 15, 123-131
  • Stadnytsky, V. et al: The airborne lifetime of small speech droplets and their potential importance in SARS-CoV-2 transmission. PNAS 2020, 117, 11875-11877
  • Tellier, R. et al: Recognition of aerosol transmission of infectious agents: a commentary. BMC Infect Dis 2019, 19, 101

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Tröpfchen und Aerosole-(k)ein Widerspruch bei der Übertragung von COVID-19? Passion Chirurgie. 2020 September; 10(9): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Tabletts für die Blutabnahme – Wer trägt die Verantwortung?

Bei Begehungen auf der Station sieht man nicht selten schmutzige, mit Blut verschmierte oder inkorrekt zusammengestellte Tabletts, die zur Blutabnahme eingesetzt werden. Auf Abbildung 1 fehlt beispielsweise ein adäquater Abwurfbehälter für Spitzabfälle; stattdessen wurden die Nadeln und Butterflies in einen offenen Becher abgeworfen. Ursache derartiger Situationen ist, dass sich weder die blutabnehmenden Ärzte und PJ-Studenten noch die Pflegekräfte für die Reinigung und Ordnung zuständig fühlen. Die Einhaltung der Ordnung und Sauberkeit der Tabletts muss auf der Station zwischen Ärzten, PJ-Studenten und Pflegekräften geregelt werden. Im Streitfall ist es primär Aufgabe derjenigen, die Blut abnehmen. Abbildung 2 zeigt beispielhaft ein gut strukturiertes, zuvor wischdesinfiziertes Tablett (mit Abwurfbehälter für Spitzabfälle).

Abb. 1: Inkorrekt zusammengestelltes Tablet zur Blutabnahme mit Verschmutzung und ungeeignetem Behältnis für Injektionsabfälle.

Abb. 2: Beispiel eines gut strukturierten und zuvor wischdesinfizierten Tablets.

Popp W, Parohl N, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Tabletts für die Blutentnahme. Passion Chirurgie. 2020; 10(7/8): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Speisen-Versorgungskonzepte

Die Essensversorgung auf der Krankenhausstation erfolgt zunehmend über Zentralküchen im oder außerhalb des Krankenhauses. Die Zubereitung von Essen auf Station („Bütterchen schmieren“) ist obsolet, da dies nicht mehr den heutigen Anforderungen entspricht.

Grundsätzlich gibt es beim Essen, vor allem Mittagessen, drei wichtige Versorgungskonzepte:

  • Beim Cook & Serve-Verfahren wird das Essen warm auf die Station geliefert. Von der Küche bis zur Ausgabe darf die Kerntemperatur von 65°C nicht unterschritten werden und die Zeit darf ­maximal drei Stunden umfassen. Danach ist das Essen zu verwerfen; es darf auch nicht abgekühlt und dann wiedererwärmt werden.
  • Beim Cook & Chill-Verfahren wird das warme Essen in der Küche schnell auf Kühlschranktemperatur gekühlt, im Kühlwagen zur Station transportiert und dort – im Kühlwagen – selektiv erhitzt (sodass z. B. die Suppe warm wird, aber nicht der Salat; dabei müssen 65°C Kerntemperatur erreicht werden). Das Essen muss dann ausgegeben werden und darf nicht mehr abgekühlt und erneut erhitzt werden. Lediglich wenn das Essen vor dem Erhitzen aus dem ­Kühlwagen herausgenommen und in einem Kühlschrank aufbewahrt wird (bei +5 bis +7°C), kann es später in der Mikrowelle erhitzt werden. Dabei muss aber geklärt sein, dass mit der vorhandenen Mikrowelle tatsächlich die Kerntemperatur von 65°C erreicht wird.
  • Beim Cook & Freeze-Verfahren wird das Essen in der Küche nach dem Garvorgang bei ca. -40°C schockgefrostet und kann bei Temperaturen bis -18°C gelagert werden. Kurz vor dem Verzehr erfolgt die Regeneration durch Auftauen und Erhitzen. Ansonsten gilt das gleiche wie für das Cook & Chill-Verfahren.

Bei Stations-Renovierungen oder -Neubauten muss unbedingt auch das Essen-Versorgungskonzept mitbedacht werden, da ggfs. in ausreichender Menge Kühlschränke aufgestellt werden müssen. Hierzu ist zu ermitteln, wie viele Patienten maximal beim Mittagessen nicht anwesend sein können (auf manchen Stationen bis zu 50 Prozent). Außerdem haben die Kühlschränke meist Überbreite, da sie das komplette Tablett aufnehmen müssen.

Die Alternative zur Vorhaltung des Essens auf Station sind Fertiggerichte, kalte Lunch-­Pakete oder eine akute Belieferung aus der Küche bis in den Nachmittag hinein. Die meisten Patienten erwarten auch noch im Laufe des Nachmittags das „ihnen zustehende“ warme Mittagessen.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Jatzwauk L, Schmithausen R, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Speisen-Versorgungskonzepte. Passion Chirurgie. 2020 Juni; 10(6): Artikel 04_02.

Hygiene-Tipp: Hygiene – darauf achtet der Patient!

Die Patienten achten zunehmend auf das hygienische Vorgehen in Krankenhäusern und Arztpraxen. Viele hygienische und medizinische Situationen sind vom Patienten fachlich nicht zu beurteilen bzw. er kann das Risiko nicht einschätzen. Bei anderen Gelegenheiten (z. B. Operation) ist eine Beobachtung des Patienten kaum möglich.

In folgenden Situationen jedoch ist damit zu rechnen, dass kundige Patienten auf korrekte Hygiene achten und gegebenenfalls dies auch dokumentieren:

  • Händehygiene: Hierzu zählt beispielsweise die indikationsgerechte Händedesinfektion (z. B. im Rahmen der Visite) und auch die Beachtung, ob Uhren, Ringe, Schmuck an Händen und Unterarmen (nicht) getragen werden.
  • Wundversorgung: Wie sauber wird eine Wundversorgung im Zimmer durchgeführt? Wie sauber wird mit Verbandmaterial umgegangen?
  • Isolierungen: Wie ist der Umgang mit Patienten, die isoliert werden, z. B. wegen eines multiresistenten Erregers? Wie ordentlich sind z. B. Kittel, Handschuhe usw. vor dem Isolierzimmer angeordnet?
  • Reinigung: Wie gut wird die Reinigung durchgeführt? Wie lange ist beispielsweise die Reinigungskraft im Zimmer, welche Oberflächen werden bevorzugt desinfizierend gereinigt, welche überhaupt nicht? Kann trotz Reinigung Schmutz im Zimmer gefunden werden – z. B. Staubknäuel in Ecken? Gibt es jeden Tag eine desinfizierende Reinigung oder erfolgt häufig nur eine „Sichtreinigung“, z. B. am Samstag und Sonntag?
  • Kleidung: Wie korrekt wird Berufskleidung von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern getragen? Ist diese sauber?
  • Bettenaufbereitung. Wie erfolgt die Bettenaufbereitung? Wird das Bett bei Aufbereitung im Patientenzimmer auch komplett gereinigt und desinfiziert? Oder erfolgt auf dem Flur nur eine „Expressreinigung“.
  • Wie verhält sich das Personal im OP-Trakt? Gegebenenfalls können auch kleinere Operationen (z. B. in der Dermatologie) beobachtet werden, wenn nur eine Lokalanästhesie erforderlich ist. Ist der Mund-Nasen-Schutz angelegt? Bedeckt die OP-Haube alle Haare? Wird in den Räumen gegessen oder getrunken?
  • Sind die Zu- und Abluftöffnungen der RLT-Anlage staubig? Der Patient liegt und betrachtet die Umgebung anders als Mitarbeiter.

Es empfiehlt sich, gerade für diese Situationen auf Hygienemaßnahmen zu achten. Mängel können nicht selten zu Klagen der Patienten führen, gegebenenfalls auch zu Medienberichten.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Schmithausen R, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Hygiene – darauf achtet der Patient! Passion Chirurgie. 2020 Mai; 10(5): Artikel 04_03.

Hygiene-Tipp: Wechsel des Absaugschlauches bei endoskopischen Untersuchungen

In den letzten Jahren sind mehrfach nosokomiale Infektionen nach endoskopischen Untersuchungen unter Nutzung flexibler Endoskope publiziert worden. Meist wird eine insuffiziente Aufbereitung der Endoskope als Ursache vermutet oder nachgewiesen. Teilweise können die Übertragungen auf konstruktionsbedingte Probleme bei der Aufbereitung zurückgeführt werden, insbesondere bei Duodenoskopen.

Bisher wird der Absaugschlauch als mögliche Quelle der Kontamination völlig außer Acht gelassen. In der Annahme, dass die Absaugung eine „Einbahnstraße“ darstellt und ein Reflux aus den kontaminierten Schläuchen nicht vorkommen kann, wird bei endoskopischen Untersuchungen des oberen und unteren Gastrointestinaltrakts der Absaugschlauch nach der Untersuchung vielfach nicht gewechselt. In der Praxis ist ein solcher Reflux aus dem benutzten Absaugschlauch in das frisch aufbereitete Endoskop nachweisbar. Es ist daher notwendig, nach jeder Untersuchung den zwischen der Absauganlage und dem Absauganschluss am Versorgungsstecker des Endoskops angebrachten Absaugschlauch komplett zu wechseln. Das beschreiben auch die Gebrauchsanweisungen der Hersteller der Endoskope.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Schmithausen R, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Händedesinfektion in nur 15 Sekunden? Passion Chirurgie. 2020 Februar; 10(2): Artikel 04_06.