Alle Artikel von Prof. Dr. med. Walter Popp

Hygiene-Tipp: Wechsel des Absaugschlauches bei endoskopischen Untersuchungen

In den letzten Jahren sind mehrfach nosokomiale Infektionen nach endoskopischen Untersuchungen unter Nutzung flexibler Endoskope publiziert worden. Meist wird eine insuffiziente Aufbereitung der Endoskope als Ursache vermutet oder nachgewiesen. Teilweise können die Übertragungen auf konstruktionsbedingte Probleme bei der Aufbereitung zurückgeführt werden, insbesondere bei Duodenoskopen.

Bisher wird der Absaugschlauch als mögliche Quelle der Kontamination völlig außer Acht gelassen. In der Annahme, dass die Absaugung eine „Einbahnstraße“ darstellt und ein Reflux aus den kontaminierten Schläuchen nicht vorkommen kann, wird bei endoskopischen Untersuchungen des oberen und unteren Gastrointestinaltrakts der Absaugschlauch nach der Untersuchung vielfach nicht gewechselt. In der Praxis ist ein solcher Reflux aus dem benutzten Absaugschlauch in das frisch aufbereitete Endoskop nachweisbar. Es ist daher notwendig, nach jeder Untersuchung den zwischen der Absauganlage und dem Absauganschluss am Versorgungsstecker des Endoskops angebrachten Absaugschlauch komplett zu wechseln. Das beschreiben auch die Gebrauchsanweisungen der Hersteller der Endoskope.

Der Hygiene-Tipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Schmithausen R, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Händedesinfektion in nur 15 Sekunden? Passion Chirurgie. 2020 Februar; 10(2): Artikel 04_06.

Hygiene-Tipp: Invasive Pilzinfektionen durch Candida-Spezies

In mikrobiologischen Proben werden relativ häufig Hefepilze der Spezies Candida nachgewiesen. In der Mehrzahl der Nachweise handelt es sich um Besiedlungen ohne eine klinische Relevanz. Candida-Nachweise in Trachealsekreten, Urinen und aus oberflächlichen Wundabstrichen sind in aller Regel klinisch irrelevant.

Gefäßkatheter und Pathologien des Intestinaltraktes sind die wichtigsten Eintrittspforten für Candida-Blutstrominfektionen. Candida-Nachweise in Blutkulturen sind immer relevant und zwingen zur Therapie. In der Chirurgie sind es darüber hinaus Patienten nach abdominalchirurgischen Eingriffen, die auch ohne positive Blutkulturen bei prolongierten Verläufen sekundärer und insbesondere tertionärer Peritonitiden ein hohes Risiko für eine invasive Candida-Infektion haben.

Das Therapieregime besteht aus der empirischen Gabe eines Echinocandins und bei guter Response der Deeskalation auf ein Azol-Antimykotikum. Bei Candidämien ist ein ophthalmologisches Konsil essenziell. Die 14-tägige Standardtherapiedauer zählt ab der ersten negativen Blutkultur.

Walger P, Popp W, Schmithausen R, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Invasive Pilzinfektionen durch Candida-Spezies. Passion Chirurgie. 2020 März; 10(3): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Händedesinfektion in nur 15 Sekunden?

Die aktuellen Materialien für den Aktionstag 2019 der „AKTION Saubere Hände“ empfehlen eine Einwirkzeit von nur noch 15 Sekunden (an Stelle von bisher 30 Sekunden) für die hygienische Händedesinfektion unter Beibehaltung der Menge von mind. 3 ml Händedesinfektionsmittel. Die Wirksamkeit verschlechtert sich dabei anscheinend nicht.

Darüber sollte man unbedingt sprechen, denn internationale Studien zeigen, dass die Verkürzung der Händedesinfektion auf 15 Sekunden deren Häufigkeit in der klinischen Praxis von 5,8 auf 7,9 Anwendungen pro Stunde erhöht.

Umsetzen kann man das allerdings nicht, da 3 ml Händedesinfektionsmittel frühestens nach 30 Sekunden trocknen. Eine Reduktion der benutzten Menge an Händedesinfektionsmittel von 3 auf 1,5 ml, damit dieses bereits nach 15 Sekunden vollständig abgetrocknet ist, reduziert sowohl die Wirksamkeit der Händedesinfektion als auch die Benetzung der Hände nach heutigem Kenntnisstand deutlich und sollte unbedingt unterlassen werden.

Die Empfehlung muss also lauten, die Einreibezeit des Händedesinfektionsmittels auf 15 Sekunden zu reduzieren und danach abtrocknen zu lassen. Wenn das allein zur indikationsgerechteren Händedesinfektion animiert, ist das Vorgehen richtig.

Der Hygiene-Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Wettbewerb „Hygiene medial vermitteln“

Die DGKH ruft für ihren 15. Kongress 2020 einen Wettbewerb zum Thema „Hygiene medial vermitteln“ aus. Eingereicht werden sollten neue Ansätze, wie mit Hilfe von Medien Hygienethemen vermittelt werden können – an Mitarbeiter, Patienten, Besucher und die Allgemeinbevölkerung. In Frage kommen: Videos, Plakate, Postkarten, Comics… – allerdings keine Powerpoint-Präsentationen. Die Beiträge müssen nicht ausschließlich von Mitarbeitern oder Einrichtungen des Gesundheitswesens erstellt sein. Pro Teilnehmer ist nur eine Einreichung gestattet. Industriebeiträge dürfen nicht ausschließlich der Werbung für ein bestimmtes Produkt dienen. Inhaltlich kann es um allgemeine Themen der Hygiene und Krankenhaushygiene gehen, aber auch Konzentration auf einzelne Aspekte ist möglich.

Die Beiträge müssen bis 29. Februar 2020 eingereicht werden (formlose Anträge sind zu stellen an die Geschäftsstelle über [email protected]).

Alle Bewerber erhalten auf dem Kongress die Möglichkeit, ihr Projekt zu präsentieren (kleiner Stand) und werden durch die Kongressteilnehmer online bewertet. Preise werden vergeben für die Kategorien Video, Poster, sonstiges. Für die ersten Preise beträgt das Preisgeld jeweils 1.000 €, für die zweiten Preise je 500 € und für die dritten Preise je 200 €.

Weitere Informationen…

Popp W, Schmithausen R, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Händedesinfektion in nur 15 Sekunden? Passion Chirurgie. 2020 Februar; 10(2): Artikel 04_06.

Hygiene-Tipp: Arbeitskleidung für Studenten und PJler

Häufig müssen Medizinstudierende und PJler in privater Kleidung im Krankenhaus arbeiten, allenfalls versorgt mit einem Arzt-Mantel. Nachfolgend eine Einschätzung hierzu auf Basis der relevanten Vorschriften:

Heranzuziehen ist die TRBA 250 (Biologische Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege), zuletzt in der Fassung von Mai 2018. Nach ihr ist primär eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, hier für Medizinstudierende. Da Studierende im Rahmen ihrer diversen Kurse, Praktika und Famulaturen grundsätzlich mit jeder Form von Patienten in Berührung kommen, besteht auch ein grundsätzliches Risiko des Kontaktes mit Keimen beziehungsweise des Erwerbs einer Infektion. Die Studierenden sind im Rahmen der körperlichen Untersuchung relativ nah am Patienten und berühren ihn unter Umständen auch mit ihrer Kleidung beziehungsweise auch das Bett. Daher sind Medizinstudierende der Schutzstufe 2 zuzuordnen.

Damit gilt schon einmal das generelle Verbot für Schmuck, Ringe, Armbanduhren, künstliche Fingernägel oder Freundschaftsbänder (Kapitel 4.1.7), da die Studierenden hygienische Händedesinfektionsmaßnahmen anwenden müssen.

Die TRBA 250 regelt darüber hinaus, dass Schutzkleidung generell vom Arbeitgeber zu stellen ist; diese Regelung ist so nicht explizit erwähnt für Arbeits- oder Berufskleidung (also z. B. Arztkittel oder weiße Hose). Allerdings regelt die TRBA 250 (Kapitel 4.1.8 und 4.2.7), dass kontaminierte Arbeitskleidung (auch private) vom Arbeitsgeber zu desinfizieren und zu reinigen ist. Wenn also beispielsweise die private Jeans eines Medizinstudierenden als kontaminiert nach Patientenkontakt angenommen wird, so darf nicht der Medizinstudierende diese mit nach Hause nehmen und dort waschen, sondern dies muss der Arbeitgeber (hier Universitätsklinikum oder Akademisches Lehrkrankenhaus) übernehmen und dies muss in Form einer desinfizierenden Waschung erfolgen. Da damit die Haftung für eventuelle Schäden an der privaten Jeans auf den Arbeitgeber übergeht, liegt es nahe, keine private Arbeitskleidung vorzugeben, sondern diese zu stellen.

Diese Sicht wird explizit in der TRBA 250 auch ausgeführt für den Einsatz von Praktikantinnen und Praktikanten (Anhang 3), zu denen nach Biostoffverordnung auch Studierende gehören. Explizit wird (S. 54) auf die Gefährdungsbeurteilung hingewiesen und gesagt, dass auch die Desinfektion und Reinigung kontaminierter Arbeitskleidung zu regeln ist.

In der Konsequenz bedeutet dies, dass den Medizinstudierende von der Universitätsklinik bzw. dem Akademischen Lehrkrankenhaus die Arbeits- und Berufskleidung zu stellen ist, am einfachsten im Rahmen eines Poolsystems. Eine Ausnahme bilden klinische Bereiche, in denen auch die ärztlichen Mitarbeiter gemäß Hygieneordnung des Krankenhauses keine Berufskleidung (unter dem Visitenmantel) tragen, wie bspw. die Psychosomatik.

Der Hygiene-Tipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Wettbewerb „Hygiene medial vermitteln“

Die DGKH ruft für ihren 15. Kongress 2020 einen Wettbewerb zum Thema „Hygiene medial vermitteln“ aus. Eingereicht werden sollten neue Ansätze, wie mit Hilfe von Medien Hygienethemen vermittelt werden können – an Mitarbeiter, Patienten, Besucher und die Allgemeinbevölkerung. In Frage kommen: Videos, Plakate, Postkarten, Comics… – allerdings keine Powerpoint-Präsentationen. Die Beiträge müssen nicht ausschließlich von Mitarbeitern oder Einrichtungen des Gesundheitswesens erstellt sein. Pro Teilnehmer ist nur eine Einreichung gestattet. Industriebeiträge dürfen nicht ausschließlich der Werbung für ein bestimmtes Produkt dienen. Inhaltlich kann es um allgemeine Themen der Hygiene und Krankenhaushygiene gehen, aber auch Konzentration auf einzelne Aspekte ist möglich.

Die Beiträge müssen bis 29. Februar 2020 eingereicht werden (formlose Anträge sind zu stellen an die Geschäftsstelle über [email protected]).

Alle Bewerber erhalten auf dem Kongress die Möglichkeit, ihr Projekt zu präsentieren (kleiner Stand) und werden durch die Kongressteilnehmer online bewertet. Preise werden vergeben für die Kategorien Video, Poster, sonstiges. Für die ersten Preise beträgt das Preisgeld jeweils 1.000 €, für die zweiten Preise je 500 € und für die dritten Preise je 200 €.

Weitere Informationen…

Popp W, Schmithausen R, Jatzwauk L, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Arbeitskleidung für Studenten und PJler. Passion Chirurgie. 2020 Januar; 10(1): Artikel 04_05.

Hygiene-Tipp: Anforderungen der Hygiene an die Anästhesie im OP

 

Bei der Begehung von OP-Abteilungen fallen oft Verstöße gegen Grundregeln der Hygiene auf, z. B. bezüglich Kleiderordnung oder Händedesinfektion.

Dies betrifft ganz besonders häufig die Anästhesie, in der nicht selten Mitarbeiter im OP mit Schmuck anzutreffen sind.

Darüber hinaus ist die Kleidung des Anästhesiepersonals im OP-Saal oft unbefriedigend: Es werden kleine Kopfhauben getragen, die Haare sind frei, die Ohren ohnehin. Der Mund-Nasenschutz wird oft locker getragen, baumelt unter Mund und Nase vor dem Kehlkopf oder wird immer wieder herauf- und heruntergezogen, auch im OP. Dieses Vorgehen ist strikt untersagt, da alle in Mund und Nase befindlichen nosokomialen Infektionserreger ungehindert ausgeschieden und verteilt werden.

Es gibt nicht wenige Operationen, bei denen von Anfang bis Ende nicht eine einzige Händedesinfektion durchgeführt wird. Gleichzeitig werden aber viele Handlungen mit den Händen ausgeführt: Der Patient wird berührt, nahe Oberflächen werden angefasst, ebenso das Beatmungsgerät, der Mund-Nasenschutz wird verschoben, die Haube wird in eine andere Richtung geschoben usw., alles ohne Händedesinfektion.

Es muss deshalb darauf gedrängt werden, dass auch das nicht steril gekleidete Personal nach derartigen Handlungen eine sachgerechte Händedesinfektion über 30 Sekunden durchführt.

Im Rahmen jeder Operation sollen wenigstens mehrere Händedesinfektionen durchgeführt werden. Die Zeit dafür ist reichlich vorhanden.

  • Generell dürfen weder Schmuck noch Uhren getragen werden. Im OP können auch Uhren mit Sekundenzeiger aufgehängt werden.
  • Die Kleiderordnung gilt nicht nur für Chirurgen, sondern auch für das Anästhesiepersonal: Das heißt Tragen eines Haarschutzes, der Haare und Ohren komplett bedeckt (für Stethoskope können Löcher in Astrohauben gemacht werden), der Mund-Nasenschutz muss dauerhaft und fest gebunden getragen. werden, ein Herauf- und Herabziehen ist unzulässig.
  • Telefonieren oder Internetsurfen (insbesondere auf dem eigenen Handy) im OP-Saal sollte generell untersagt werden.

Wenn diese wenigen Maßnahmen regelhaft durchgeführt werden, würde dies in vielen Operationsräumen eine massive Verbesserung in der Anästhesie-Hygiene bedeuten.

Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Zastrow KD: Hygiene-Tipp: Anforderungen der Hygiene an die Anästhesie im OP. Passion Chirurgie. 2018 Oktober; 8(10): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Gute Vorsätze für 2018

Wo liegen die häufigsten Fehler und Schwachstellen?

Bis heute wissen Ärzte und Pflegepersonal häufig nicht, dass die Händedesinfektion nur dann Erfolg hat, wenn die Hände über mindestens 30 Sekunden klatschnass sind. Trockene Hände gegeneinander zu reiben bringt nämlich nichts!Man sieht täglich Mitarbeiter, die den Mund-Nasen-Schutz immer noch falsch oder gar nicht tragen. Wir suchen im Nasen-Rachen-Raum nach MRSA und anderen nosokomialen Infektionserregern und finden sie dort auch. Klar, er ist ja auch der „Anfang vom Darm“.

Beim Verbandwechsel wird er aber immer noch von zu wenigen Mitarbeitern getragen. Wie lauten die Ausreden? „Damit sehe ich doof aus“, „damit bekomme ich keine Luft“ oder „damit erschrecke ich ja die Patienten“.Warum haben wir immer noch 40.000 Todesfälle durch Krankenhausinfektionen? Die überwiegende Mehrzahl der Patienten, die an einer nosokomialen Infektion versterben, bekam das wirksame Antibiotikum zu spät.

Die kalkulierte Therapie wurde oft zu lange durchgeführt, bis man festgestellt hat, dass sie nicht wirkt, und wenn dann endlich ein Antibiogramm angefordert wird, ist es häufig schon zu spät. Das Antibiogramm muss genutzt werden sobald der Erreger identifiziert ist.

Drei Wünsche für 2018:

  • Mehr Hygienebewusstsein
  • Mund-Nasen-Schutz richtig anwenden
  • Jedem Patienten eine resistenzgerechte Therapie

Ein gesundes Jahr 2018 wünschen Popp, Walter; Klaus-Dieter Zastrow

Popp W, Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Gute Vorsätze für 2018. Passion Chirurgie. 2018 Januar; 8(01): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Wundspüllösungen müssen steril sein

Sofern eine Wunde gespült werden soll, muss die Spüllösung steril sein. Sofern Leitungswasser benutzt wird, ist Erregerfreiheit mit einem z. B. auf eine Dusche aufgesetzten Sterilfilter (Durchlässigkeit < 0,2 µm) erreichbar. Dieser muss personenbezogen eingesetzt werden, da die Gefahr der retrograden Kontamination und damit der Übertragung von Erregern von der Außenseite der Filterfläche besteht. Wenn der Patient die Wundspülung selbst durchführt, besteht ein Kontaminationsrisiko durch Handlingfehler.

Die sicherere Lösung sind konfektionierte sterile Lösungen, z. B. physiologische Kochsalz- oder Ringer-Lösungen, wobei die Reste nach der Anwendung zu verwerfen sind.

Bidets, wie sie manchmal in der Gynäkologie oder Proktologie eingesetzt werden, sind grundsätzlich abzulehnen: Bis zu 10 % der Bevölkerung sind Träger multiresistenter Darmbakterien, sodass ein hohes Risiko der Übertragung über Bidets besteht.

Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Wundspüllösungen müssen steril sein. Passion Chirurgie. 2017 Oktober; 7(10): Artikel 04_04.

Hygiene-Tipp: Basishygiene

Im Oktober 2015 wurden die Empfehlungen der KRINKO zu den Maßnahmen der Basishygiene im Bundesgesundheitsblatt veröffentlicht. Es folgt eine kurze Zusammenstellung der wichtigsten Basishygiene-Maßnahmen – ergänzt um einige weitere Vorschläge. Die Maßnahmen der Basishygiene sollten unbedingt Gegenstand jeden Hygieneplans sein.

Zu den Maßnahmen der Basishygiene gehören:

Händehygiene

Durchführung der Händedesinfektion

  • vor und nach direktem Kontakt mit dem Patienten,
  • vor aseptischen Tätigkeiten,
  • nach Kontamination (Kontakt mit Blut, Sekreten oder Exkreten),
  • nach Kontakt mit der Patientenumgebung, sowie
  • nach Ablegen von Einmalhandschuhen.

Barrieremaßnahmen

  • Tragen nicht-steriler Einmalhandschuhe, wenn die Wahrscheinlichkeit des Kontaktes mit Blut, Sekreten, Exkreten oder wahrscheinlich kontaminierten Flächen besteht.
  • Tragen einer Schürze oder eines Schutzkittels, um Arbeitskleidung bei Eingriffen oder Pflegemaßnahmen vor direktem Kontakt mit Blut, Sekreten, Exkreten oder mit anderen kontaminierten Materialien zu schützen. Tragen von Mund-Nasen-Schutz und Schutzbrille oder eines Gesichtsschutzschildes, wenn mit Verspritzen von Blut oder Sekreten zu rechnen ist.
  • Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollte das Tragen von Hauben bei den meisten Isolierungsmaßnahmen vorgeschrieben werden, wobei die Hauben die gesamten Haare bedecken müssen. Mindestens muss dies erfolgen, wenn auch ein Mund-Nasen-Schutz (siehe oben) zu tragen ist.

Flächendesinfektion

  • Aufbereitung von Risikoflächen mit häufigem Hand- und Hautkontakt mindestens täglich, sodass keine Übertragungsgefahr davon ausgeht; bei sichtbarer Kontamination muss die Aufbereitung sofort erfolgen.
  • Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollten nach entsprechender Risiko-Beurteilung häufige Handkontaktstellen – z. B. Türdrücker, Armaturen, Lichtschalter – häufiger als einmal pro Tag desinfizierend gereinigt werden.

Aufbereitung von Medizinprodukten

  • Aufbereitung von Medizinprodukten entsprechend den Empfehlungen der KRINKO und des BfArM „Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten“.

Abfallentsorgung

  • Abfallentsorgung entsprechend der Vollzugshilfe zur Entsorgung von Abfällen aus Einrichtungen des Gesundheitsdienstes der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA).

Bettenhygiene und Bettwäsche

  • Jedem Patienten ist bei stationärer Aufnahme ein desinfizierend aufbereitetes, mit desinfizierten Inletts und sauberer Wäsche bezogenes Bett zur Verfügung zu stellen.
  • Die Wäsche ist bei sichtbarer Verunreinigung sofort zu wechseln.

Wäscheentsorgung, -aufbereitung und -versorgung und Bekleidung für Personal und Patienten

  • Gebrauchte und kontaminierte Wäsche ist so zu sammeln und zu transportieren, dass von ihr keine Infektions- oder Kontaminationsgefahr ausgeht.
  • Wäsche ist so aufzubereiten und zu lagern, dass sie dem Patienten sauber, keimarm und frei von Rückständen zur Verfügung gestellt wird.
  • Jegliche Aufbereitung von Wäsche aus medizinischen Einrichtungen ist mit desinfizierenden, regelmäßig überprüften Verfahren mit nachgewiesener Wirksamkeit durchzuführen.

Umgang mit Geschirr

  • Jedem Patienten sind Speisen und Getränke auf bzw. in sauberem und keimarmen (desinfiziertem) Geschirr zu reichen.
  • Über die KRINKO-Empfehlung hinaus ist darauf zu achten, dass Speisen, die nicht sofort vom Patienten konsumiert werden (z. B. wegen Abwesenheit), gekühlt aufbewahrt werden.

Aufklärung und Schulung von Patienten und deren Besuchern

  • Patienten und deren Besucher sind zu persönlichen Maßnahmen der Hygiene aufzuklären.

Art der Unterbringung

  • Patienten, von denen ein erhöhtes Übertragungsrisiko ausgeht, sind in Einzelzimmern – möglichst mit eigenem Sanitärbereich – zu behandeln.

Schulung und Impfung

  • Über die KRINKO-Empfehlung hinaus sollten auch regelmäßige Schulungen des Personals und das Angebot der nach STIKO empfohlenen Impfungen für das Personal zu den Maßnahmen der Basishygiene gehören.

Literatur

KRINKO: Infektionsprävention im Rahmen der Pflege und Behandlung von Patienten mit übertragbaren Krankheiten. Bundesgesundhbl 2015, 58, 1151.

Der Kurztipp gibt die Meinung der Verfasser wieder.

Popp W. / Zastrow K.D. Hygiene-Tipp: Basishygiene. Passion Chirurgie. 2016 Februar; 6(02): Artikel 03_04.

Hygiene-Tipp: Postoperative Wundinfektionen in der Schweiz

2014 hat Swissnoso die aktuellen postoperativen Wundinfektionsraten in der Schweiz veröffentlicht.

Von 293 Krankenhäusern in der Schweiz (inklusive Spezialkliniken) haben sich 118 beteiligt. Es fällt auf, dass in der Schweiz im Allgemeinen die nosokomiale Infektionsrate doppelt bis dreimal so hoch ist wie in Deutschland. Da unwahrscheinlich ist, dass die Medizin in der Schweiz wesentlich der deutschen hinterherhinkt, dürfte eher die Erfassungsmethode die Ursache sein: In der Schweiz wird versucht, mittels Telefonkontakt möglichst jeden Patienten poststationär einzubeziehen. In Deutschland dagegen werden überwiegend Patienten nach Entlassung nur erfasst, wenn sie sich wegen einer Infektion in der operierenden Klinik erneut vorstellen. Dementsprechend liegt die Follow-up-Rate in der Schweiz bei 92 %, in Deutschland dagegen bei 31 %.

Man darf annehmen, dass die Schweizer Wundinfektonsraten am ehesten die wahren Raten der Krankenhausinfektionen in einem modernen Gesundheitswesen widerspiegeln.

Der Kurztipp gibt die Meinung der Verfasser wieder.

Tab. 1: Wundinfektionsrate in Deutschland und der Schweiz im Vergleich

OP
Wundinfektionsrate
Schweiz
(Swissnoso)
Deutschland
(KISS)

Appendektomie

laparoskopisch

4,8 %

0,64 %

offen

6,2 %

4,46 %

Cholecystektomie

2,3 %

1,2 %

Hernienoperation

laparoskopisch

1,5 %

0,16 %

offen

0,47 %

Colonchirurgie

13,8 %

8,8 %

Sectio caesarea

1,6 %

0,5 %

Herzchirurgie

4,9 %

2,9 %

Hüft-TEP

1,5 %

1,1 %

Knie-TEP

0,9 %

0,7 %

Popp W. / Zastrow K.D. Hygiene-Tipp: Postoperative Wundinfektionen in der Schweiz. Passion Chirurgie. 2015 August; 5(08): Artikel 03_03.

 

Hygiene-Tipp: Schutzkittel bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten sowie bei Barrieremaßnahmen und Isolierungen

Schutzkittel können als Mehrweg- oder Einmalprodukte eingesetzt werden. Nach jeder Nutzung sind die Schutzkittel in den Abwurf (wiederaufbereitbar = Wäsche oder Einwegprodukt = Abfall) zu geben. Es gibt bei der Qualität und den Kosten von Einweg- wie auch wieder aufbereitbaren Schutzkitteln z. T. erhebliche Unterschiede. Bei den wieder aufbereitbaren kommen unterschiedlich hohe Kosten für die Aufbereitung hinzu. Zusätzlich ist auch die Qualität der Aufbereitung z. T. sehr unterschiedlich.

Folgende Anhaltspunkte können für die Auswahl herangezogen werden:

Schutzkittel, die als Persönliche Schutzausrüstung (PSA) gegen biologische Gefahren (Blut, Bakterien, Viren, Parasiten usw.) dienen, müssen den Anforderungen der DIN EN 14126 entsprechen. Sie sollen die Körpervorderseite des Trägers bedecken und müssen flüssigkeitsdicht und strapazierfähig sein.

Schutzkittel, die als PSA bei Isolierungen dienen, müssen ausreichend lang, gut und einfach im Rücken zu verschließen, strapazierfähig und langärmlig mit Bündchen sein (Abb. 1). Die Bündchen sollen fest schließen. Bei Bedarf sind zusätzlich flüssigkeitsdichte Schutzschürze oder flüssigkeitsdichte Kittel zu verwenden.

Produktmerkmale, wie Passform, Materialgewicht, Hautgefühl, Atmungsaktivität, Trageeigenschaften, Verschlussarten, antistatische Ausrüstung u. ä. sind neben den Anschaffungskosten (und Entsorgungs- bzw. Aufbereitungskosten) wichtige Auswahlkriterien.

Das Größensortiment soll mitarbeiterbezogen sein z. B. S/M, L/XL, XXL.

Die Farbe der Kittel lässt keine Rückschlüsse auf ihre Eigenschaften zu, sondern ist variabel und kann für Zwecke der Bereichszuordnung genutzt werden.

Sogenannte Besucherkittel erfüllen die obigen Anforderungen für medizinisches/ pflegerisches Personal nicht (Abb. 3). Als Besucherkittel sind daher in der Regel die PSA-Kittel einzusetzen (Ausnahme nur bei ausgeschlossenem direkten Kontakt möglich, in der Praxis jedoch wegen des erforderlichen Logistikaufwandes kaum umsetzbar).

Abb 1: Geeigneter Kittel (A) mit gut schließenden Bündchen. Foto: Prof. W. Popp, Krankenhaushygiene, Klinikum Essen.

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Abb 2: Standard z. B. für Pflege in Isolierzimmern. Foto: Prof. W. Popp, Krankenhaushygiene, Klinikum Essen.

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Abb. 3: Kittel, Material unzureichend, wenig schließendes Bündchen. Als Besucherkittel akzeptabel. Foto: Prof. W. Popp, Krankenhaushygiene,
Klinikum Essen.

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Bei Auftreten schwerer Infektionskrankheiten (z. B. Cholera, Polio, hämorrhagisches Fieber, respiratorische Tropenerkrankungen) sind an die PSA z. T. höhere Anforderungen zu stellen (z. B. Overalls oder Schutzanzüge an Stelle von Schutzkitteln), auf die im Rahmen dieser Empfehlung nicht eingegangen werden kann. Die Anforderungen sind aus den jeweiligen Risiken der Infektionskrankheiten im Kontext mit dem Umfeld und dem zu erwartenden Transmissionsrisiko abzuleiten. Unberücksichtigt bleiben in dieser Empfehlung sterile Kittel für aseptische Tätigkeiten und Schutzkittel für den Umgang mit CMR-Arzneimitteln (krebserzeugende, erbgutverändernde, fortpflanzungsgefährdende oder sensibilisierende Arzneimittel), wie z. B. Zytostatika.

Tabelle 1: Welche Schutzkleidung schützt vor biologischen Arbeitsstoffen?

Anforderung
Norm

Penetrationswiderstand gegen Durchdringung von Blut und Körperflüssigkeiten unter Verwendung von synthetischem Blut

ISO 16603, ASTM F 1670

Widerstand gegen Durchdringung von blutgebundenen Pathogenen unter Anwendung einer Bakteriophage (Simulation der Virusdurchdringung)

ISO 16604, ASTM 1671

Widerstand gegen Durchdringung von biologisch kontaminierten Flüssigkeiten (Keimdurchtritt im feuchten Zustand)

„WET Penetration“, EN 14126, EN ISO 22610

Widerstand gegen Durchdringung von biologisch kontaminierten flüssigen Aerosolen

ISO 22611

Widerstand gegen Durchdringung von biologisch kontaminierten festen Partikeln (Keimdurchtritt im trockenen Zustand)

„DRY Penetration“, EN ISO 22612

Literatur

[1] Zur Richtlinie für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention.Anforderungen der Krankenhaushygiene und des Arbeitsschutzes an die Hygienebekleidung und persönliche Schutzausrüstung. Epid. Bull. 2007;1:3–4.

[2] Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Technische Regel für Biologische Arbeitsstoffe. Biologische
Arbeitsstoffe im Gesundheitswesen und in der Wohlfahrtspflege (TRBA 250).
http://www.baua.de/de/Themenvon– A-Z/Biologische-Arbeitsstoffe/TRBA/ TRBA-250.html

[3] DIN EN 14126:2004-01. Schutzkleidung – Leistungsanforderungen und Prüfverfahren für Schutzkleidung gegen Infektionserreger. Deutsche Fassung EN 14126:2003. Beuth Verlag GmbH, Berlin.

[4] Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene. Sektion „Hygiene in der ambulanten und stationären Kranken- und Altenpflege / Rehabilitation“. Kleidung und Schutzausrüstung für Pflegeberufe aus hygienischer Sicht. Hyg Med 2009;34:102–107.

Dieser Artikel erschien in der Zeitschrift „Hygiene und Medizin“ der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene(2015; 40 – 1/2, Seite 59-60).

Der Kurztipp gibt die Meinung der Verfasser wieder.

Popp W. / Zastrow K.D. Hygiene-Tipp: Schutzkittel bei medizinischen und pflegerischen Tätigkeiten sowie bei Barrieremaßnahmen
und Isolierungen. Passion Chirurgie. 2015 Juli; 5(07): Artikel 03_03.