Der Wettbewerb zwischen den gesetzlichen Krankenkassen soll künftig fairer und zielgenauer als bisher ausgestaltet werden. Das ist das Ziel des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-FKG), dem das Bundeskabinett am Mittwoch (09.10.2019) zugestimmt hat. Ersatzlos gestrichen wurde aus dem Gesetzentwurf die Absicht von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), auch regionale Krankenkassen bundesweit wählbar zu machen. Das Vorhaben scheiterte insbesondere am Widerstand der Länder und der AOK. Wenig verwunderlich ist daher auch die Umbenennung des geplanten Gesetzes: Bisher trug der Entwurf den Titel Faire-Kassenwahl-Gesetz.
Das GKV-FKG bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und soll voraussichtlich im Frühjahr 2020 in Kraft treten. Zu den Inhalten des GKV-FKG gehören insbesondere:
Neue Haftungsregeln
Verwerfungen im Wettbewerb, die durch die historisch entstandenen Haftungsregelungen verursacht sind, sollen beseitigt werden. Heute zahlen bei der Auflösung, Schließung oder Insolvenz einer Kasse zuerst die anderen Krankenkassen der gleichen Kassenart. Künftig wird die Last fair verteilt unter allen Krankenkassen.
Neue Verhaltensregeln für den Wettbewerb
Die Verhaltensregeln für den Wettbewerb und insbesondere für Werbemaßnahmen werden klarer und verbindlicher definiert. Auch die Unterlassungsansprüche und Rechtsschutzmöglichkeiten der Krankenkassen untereinander bei wettbewerbswidrigem Verhalten werden ausgeweitet.
Neue Strukturen des GKV-Spitzenverbandes
Um eine engere und transparentere Anbindung an das operative Geschäft der Krankenkassen zu unterstützen, werden die Strukturen des GKV-Spitzenverbandes weiterentwickelt. Dazu wird ein neuer Lenkungs- und Koordinierungsausschuss geschaffen, der mit Vorstandsmitgliedern der Krankenkassen besetzt ist. Künftig soll es auch eine Frauenquote in den Entscheidungsgremien geben. Der GKV-Spitzenverband selbst lehnt die Änderungen als Beschneidung der Selbstverwaltung ab.
Mehr Transparenz, bessere Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden
Die bisher geltenden Rahmenbedingungen für den Erfahrungs- und Meinungsaustausch der Aufsichtsbehörden der gesetzlichen Krankenkassen werden konkretisiert, um Transparenz, Abstimmung und Kooperation zwischen den Aufsichtsbehörden auf Bundes- und Landesebene zu stärken. Die ursprünglich von Minister Spahn mit der bundesweiten Öffnung aller Krankenkassen geplante einheitliche Aufsichtszuständigkeit des Bundesversicherungsamtes (BVA) ist mit dem beschlossenen Entwurf vom Tisch.
Quelle: Krankenkassen direkt, Postfach 71 20, 53322 Bornheim, www.krankenkassen-direkt.de, 09.10.2019
Das Statistische Bundesamt (Destatis) veröffentlicht gemäß den Vorgaben des Krankenhausentgeltgesetzes den sogenannten Orientierungswert für Krankenhäuser. Dabei handelt es sich um eine wichtige Kenngröße für die Selbstverwaltungspartner im deutschen Gesundheitswesen (gesetzliche Krankenkassen und Krankenhäuser). Der Orientierungswert gibt die durchschnittliche jährliche prozentuale Veränderung der Krankenhauskosten wieder, die ausschließlich auf Preis- oder Verdienständerungen zurückzuführen ist. Damit ist er eine wichtige Basis für Budgetverhandlungen im stationären Bereich. Für den Zeitraum des zweiten Halbjahres 2018 und des ersten Halbjahres 2019 beträgt der Orientierungswert im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitraum (zweites Halbjahr 2017/erstes Halbjahr 2018) 2,99 Prozent. Der Teilorientierungswert für Personalkosten liegt bei 3,79 Prozent und für Sachkosten bei 1,68 Prozent.
In die Berechnung des Orientierungswertes fließen ausschließlich Ergebnisse bereits vorhandener Statistiken ein. Dazu zählen insbesondere die Vierteljährliche Verdiensterhebung, ausgewählte Preisstatistiken und der Kostennachweis der Krankenhäuser. Informationen über die Datengrundlagen und die Berechnungsweise des Orientierungswertes für Krankenhäuser können der Kurzfassung des Konzepts zur Wertermittlung entnommen werden. Eine ausführliche Darstellung der methodischen Grundlagen ist in der Zeitschrift „Wirtschaft und Statistik“, Ausgabe September 2012, erschienen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 30.09.2019
Webinar S2e-Leitlinie
„Schenkelhalsfrakturen“
14.11.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de
Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 23 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
Webinare im Archiv abrufen
Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.
Geplante Webinare 2019
- S3-Leitlinie „Karpaltunnelsyndrom, Diagnostik und Therapie“, Prof. Dr. med. Margot Wüstner-Hofmann, 05.12.2019, 18:00 Uhr
- S2k-Leitlinie „Typ B Aortendissektion“, Prof. Dr. med. Thomas Schmitz-Rixen, 30.01.2020, 18:00 Uhr
BDC|WEBINAR
BDC|WEBINAR
Webinar S2e-Leitlinie
„Schenkelhalsfrakturen“
14.11.2019, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de
DRF Luftrettung fordert Verbesserung der Disponierung bei Notfällen
Das Überleben von Verletzten mit Schuss- und Explosionsverletzungen bei einer lebensbedrohlichen Einsatzlage wie einem Massenanfall von Verletzten im Terrorfall/Amoklauf (TerrorMANV) hängt maßgeblich von einer schnellen Blutungskontrolle ab. Dafür hat die Deutsche Gesellschaft für Unfallchirurgie (DGU) jetzt ein Notfall-OP-Set zusammengestellt, das speziell auf lebensrettende Notfalloperationen zur Versorgung von sogenannten Höhlenblutungen ausgerichtet ist: Es enthält chirurgische Instrumente, um stark blutende Wunden im Brust-, Bauch- und Beckenraum zu versorgen.
BDC unterstützt Ärzte-Appell „Mensch vor Profit!“
Die Ökonomisierung der Medizin und deren Folgen sind längst kein Geheimnis mehr, umso wichtiger ist die öffentliche Aufmerksamkeit für dieses Thema. In den letzten Wochen sorgte der Ärzte-Appell für mediales Aufsehen: stern-Reporter Bernhard Albrecht hat bei seiner Recherche zum stern-Leitartikel „Mensch vor Profit!“ (37/19) mit mehr als hundert Medizinern gesprochen und ruft zur Unterstützung des Ärzte-Appells auf. Die Mediziner fordern die Rückbesinnung
auf Heilkunst statt Profit. Fachgesellschaften und Berufsverbände unterschiedlichster Fachgebiete schließen sich dem Appell an – der BDC ist ebenfalls dabei. Die Liste der Unterstützer wächst weiter. Machen Sie auch mit und schreiben Sie der stern-Redaktion: aerzteappell@stern.de.
UNIKLINIK TÜBINGEN – VATS-Kurs am Chirurgischen Trainingszentrum
Im April 2019 fand zum vierten Mal ein der Kurs für Video-assisted thoracic surgery (VATS) am Chirurgischen Trainingszentrum der Universitätsklinik Tübingen statt. Den Bedarf an einem realitätsnahen und praktikabel umsetzbaren Kursformat für die Thoraxchirurgie identifizierten Prof. Dr. med. Albert Linder (Klinikum Zentralschweiz) und PD Dr. med. Volker Steger (Universitätsklinik für Thorax-, Herzund Gefäßchirurgie, Tübingen). In Ermangelung geeigneter Box-Trainer Modelle begann im Jahr 2014 die Zusammenarbeit mit der Arbeitsgruppe Chirurgische Technologie und Training an der Universitätsklinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie Tübingen im Rahmen eines ambitionierten Promotionsprojektes (Promovend Lorenz Domhan, Universität Tübingen). Die Arbeitsgruppe unter der Leitung von Priv.-Doz. Dr. Andreas Kirschniak beschäftigt sich seit vielen Jahren mit der Entwicklung und Evaluation von chirurgischen Trainingsmodellen und Zugangswegen und betreibt das chirurgische Trainingszentrum der Klinik
Finanzergebnisse der Krankenkassen im 1. Halbjahr 2019
Um ihre Rücklagen abzubauen, haben die gesetzlichen Krankenkassen im ersten Halbjahr 2019 mehr ausgegeben, als sie durch Beitragszahlungen eingenommen haben. Trotzdem liegen ihre Finanzreserven immer noch bei rund 20,8 Milliarden Euro. Das zeigt die aktuelle Krankenkassen-Statistik. Im Durchschnitt entspricht dies etwa einer Monatsausgabe und damit etwa dem Vierfachen der gesetzlich vorgesehenen Mindestreserve.
Insgesamt haben die gesetzlichen Krankenkassen bei einem Ausgabenvolumen von 125 Milliarden Euro im 1. Halbjahr 2019 ein leichtes Defizit von rund 544 Millionen Euro verbucht. Die Einnahmen der Krankenkassen sind im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 3,6 Prozent und die Ausgaben um 4,7 Prozent gestiegen.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Die gesetzlichen Krankenversicherungen stehen weiterhin gut da. Dabei helfen die gute Konjunktur und eine maßvolle Ausgabenpolitik. Die aktuellen Kassenzahlen zeigen in die richtige Richtung: Notwendige Leistungsverbesserungen kommen jetzt bei den Versicherten an. Und Krankenkassen mit übermäßig hohen Finanzreserven haben endlich begonnen, ihre Mitglieder über geringere Zusatzbeiträge zu entlasten.“
Aktuelle BDC|Umfragen
Personalbemessung in der Chirurgie
Diese kurze Umfrage dient einer Erhebung des „IST-Zustands“ in Deutschland. Getriggert von den aktuellen Diskussionen um die Personaluntergrenzen in der Pflege machen wir uns für eine vergleichbare
Transparenz im ärztlichen Dienst stark!
Alwin M. Bulla, Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie sowie Unfallchirurgie und Orthopädie, ist seit dem 01.07.2019 Chefarzt am St. Josef-Krankenhaus in Linnich. Er leitet gemeinsam mit dem bisherigen Chefarzt Arjan Mullahi die Chirurgie des Hauses.
PD Dr. med. Mansur Duran übernahm im Juli 2019 die Gefäß- und endovaskuläre Chirurgie der Asklepios Klinik Altona. Er wechselte vom Helios Klinikum Wuppertal, wo er seit Dezember 2018 als Chefarzt tätig war.
Dr. med. Michael Holch ist seit Juli 2019 Sektionsleiter der Abteilung Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Crailsheim. Er war zuvor lange Jahre als Chefarzt am Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH in Zittau tätig.
Dr. med. Holger Mattusch wurde zum 01.09.2019 Chefarzt der Klinik für Unfall- und Handchirurgie am Klinikum Oberlausitzer Bergland gGmbH in Zittau, die zur Abteilung Orthopädie und Unfallchirurgie wurde. Der langjährige Oberarzt ist Sportmediziner und spezialisierter Schulterchirurg.
Dr. med. Andreas Müller leitet seit Mitte des Jahres neben der Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie am Diakonie Klinikum GmbH Ev. Jung-Stilling-Krankenhaus in Siegen zusätzlich die Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Krankenhaus Bethesda in Freudenberg.
PD Dr. med. Markus Paschold, Facharzt für Viszeralchirurgie und Spezielle Viszeralchirurgie und ehemals Oberarzt an der Klinik für Allgemein -, Viszeral- und Transplantationschirurgie der Universitätsmedizin Mainz, ist seit September neuer Chefarzt der Abteilung für Allgemein-, Viszeral- und Unfallchirurgie am Krankenhaus St. Marienwörth in Bad Kreuznach.
Jörg Retzlaff leitet seit August 2019 neben der Helios Klinik Cuxhaven und dem Helios Seehospital Sahlenburg zusätzlich die Unfallchirurgie und Orthopädie der Helios Klinik Wesermarsch. Operativ wird er vom bisherigen kommissarischen Leiter, Jens Kathmann-Frerichs, unterstützt.
Dr. med. Leif Schiffmann ist seit August 2019 Chefarzt der Chirurgischen Klinik am Helios Klinikum Aue. Nach einer beruflichen Zwischenstation als Oberarzt am Universitätklinikum Marburg setzt sich der Chirurg, Proktologe und Viszeralchirurg nun das Ziel, die Chirurgie am Standort Aue auszubauen.
PD Dr. med. Hodjat Shekarriz ist Facharzt für Allgemein-, Viszeral- und Thoraxchirurgie und leitet seit September 2019 die Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie der Sana Kliniken Ostholstein in Eutin.
Dr. med. Jan Volmerig, Facharzt für Chirurgie und (spezielle) Thoraxchirurgie, leitet seit dem 01.08.2019 die Thoraxchirurgie des Rhein-Maas Klinikum in Würselen.
Orthopädie und Unfallchirurgie bilden den Themenschwerpunkt der aktuellen Ausgabe, die Sie Ende September auch per Post erreichen müsste. Passend zum Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie (DKOU), der vom 22. Bis 25. Oktober 2019 in Berlin stattfindet. Der BDC ist natürlich auch mit einem Stand vor Ort: Halle 2.2, Stand 65. Wie immer freuen wir uns über Ihren Besuch! Verpassen Sie auch nicht die Sitzungen vom BDC, u. a. das Seminar „Begutachtung & Zusammenhangsgutachten“.
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Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Mehr Patientensicherheit bei Implantaten und schnellere Versorgung mit neuen Therapien.“
Sicherheit und Qualität von Implantationen für gesetzlich und privat Versicherte werden künftig durch ein Register verbessert. Der Deutsche Bundestag entscheidet am 26.09.2019 in 2./3. Lesung über das „Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters Deutschland und zu weiteren Änderungen des Fünften Buches Sozialgesetzbuch“ (Implantateregister-Errichtungsgesetz, EIRD). Das Gesetz regelt zudem, dass neue Therapien schneller in die Versorgung kommen. Dazu sollen Entscheidungen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) beschleunigt werden.
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Das Implantateregister ist ein wichtiger Schritt für mehr Patientensicherheit. Patienten sollen sicher sein können, dass Implantate höchsten Qualitätsansprüchen genügen und sie bei Problemen mit Implantaten schnell informiert werden. Zudem sorgen wir dafür, dass Patienten schneller Zugang zu neuen Therapien bekommen. Sie sollen wissen: Wenn es möglich ist, ihre Behandlung zu verbessern, fällt die Entscheidung sorgfältig, aber auch mit der nötigen Dringlichkeit.“
Wesentliche Regelungen
- Die Registerstelle für die zentrale Datensammlung wird beim Deutschen Institut für Medizinische Dokumentation und Information (DIMDI) errichtet. Auch nach der Fusion des DIMDI mit dem BfArM wird die Unabhängigkeit der Registerstelle in enger Abstimmung mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit sichergestellt.
- Das Robert Koch-Institut richtet eine unabhängige Vertrauensstelle ein, die alle personenbezogenen Daten pseudonymisiert.
- Für die Übermittlung der Datensätze wird die Telematikinfrastruktur genutzt.
- Um die Aussagefähigkeit des Registers zu gewährleisten, ist die Meldung an das Register für Gesundheitseinrichtungen, gesetzliche und private Krankenversicherungen und Patienten verpflichtend.
- Die Hersteller sind verpflichtet, ihre Produkte in der Produktdatenbank des Registers zu registrieren. Bei Meldeverstößen der implantierenden Einrichtung oder der Verwendung von nicht in der Produktdatenbank registrierten Implantaten ist ein Vergütungsausschluss vorgesehen. Ein Nachholen der Meldung sowie der Produktregistrierung ist innerhalb von sechs Monaten möglich.
- Es sind umfassende Vorgaben an die Transparenz enthalten, wie zum Beispiel jährliche Berichte durch die Registerstelle und das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM).
- Der Aufwand, der den Gesundheitseinrichtungen durch die verpflichtende Meldung an das Register zusätzlich entsteht, wird erstattet.
- Es werden die Rahmenbedingungen für die Datenübernahme von bestehenden Registern geregelt.
- Der tatsächliche Beginn der Meldepflicht für die einzelnen Implantattypen hängt jeweils von dem Vorliegen aller technischen Voraussetzungen für die Entgegennahme der Meldung durch das Register ab und wird durch Rechtsverordnung konkretisiert.
- Voraussichtlich werden Hüftgelenk- und Knie-Endoprothesen sowie Brustimplantate ab Mitte 2021 als erste Implantate erfasst werden können.
Das Gesetz enthält zudem Regelungen, mit denen das Verfahren des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) zur Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden in der vertragsärztlichen Versorgung beschleunigt werden soll.
- Hierzu wird die bisherige Fristvorgabe für den G-BA von drei auf zwei Jahre verkürzt und die Erprobung innovativer Methoden weiter gestärkt, damit die Versicherten zeitnah einen Zugang zum medizinischen Fortschritt erhalten und gleichzeitig weitere erforderliche Erkenntnisse gewonnen werden.
- Auch die Bewertung von Methoden im Krankenhaus wird durch die Erweiterung der Antragsrechte auf die unparteiischen Mitglieder des G-BA gestärkt und der Zugang der Versicherten zu innovativen Methoden in der Krankenhausversorgung klargestellt.
Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung durch den Bundesrat. Es soll zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Die Regelungen zu den G-BA-Methodenbewertungsverfahren treten am Tag nach der Verkündung in Kraft.
Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 26.09.2019
Zahl der Herzoperationen 2018: 23 Prozent mehr Eingriffe als zehn Jahre zuvor
Im Jahr 2018 wurden in deutschen Krankenhäusern 410.840 operative Eingriffe am Herzen durchgeführt. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) anlässlich des Welt-Herz-Tages am 29. September 2019 weiter mitteilt, waren das rund 23 Prozent mehr Herzoperationen als vor zehn Jahren (2008: 334.262).
Am häufigsten implantierten Ärztinnen und Ärzte dabei einen Herzschrittmacher und Defibrillator (127.113 chirurgische Eingriffe). An zweiter und dritter Stelle lagen das Anlegen eines Bypasses (64.430 Eingriffe) und die Entfernung, der Wechsel und die Korrektur eines Herzschrittmachers und Defibrillators (60.586 Eingriffe). Minimalinvasive Operationen an Herzklappen wurden 35.877 Mal durchgeführt, in weiteren 24.223 Fällen wurden Herzklappen durch Prothesen ersetzt.
Die Herzpatienten waren zum Zeitpunkt des Eingriffs durchschnittlich 71 Jahre alt und zu knapp zwei Dritteln männlich (65,7 Prozent). Die durchschnittliche Verweildauer lag bei 11 Tagen.
Quelle: Statistisches Bundesamt, Gustav-Stresemann-Ring 11, 65189 Wiesbaden, www.destatis.de, 27.09.2019
Am Mittwoch, 25. September 2019, haben sich Experten in einer Anhörung des Gesundheitsausschusses zu den vorliegenden Gesetzesentwürfen zum Thema Organspende-Regelung positioniert. Hier finden sie die zwei Gesetzesentwürfe und einige Meinungen der Beteiligten.
| Gesetzesentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende | PDF öffnen | |
| Gesetzesentwurf zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz | PDF öffnen |
Bundesärztekammer
„Die Widerspruchslösung zwingt niemanden dazu, Organe zu spenden. Sie nimmt die Menschen aber in die Pflicht, sich für oder gegen eine Organspende zu entscheiden. Angesichts der knapp 10.000 schwerkranken Menschen auf der Warteliste sollte das für jeden zumutbar sein.“ Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt vor der Expertenanhörung zur Organspende am morgigen Mittwoch im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestags. Reinhardt betonte, dass der von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) und anderen eingebrachte Antrag für eine doppelte Widerspruchslösung auch eine Befragung der nächsten Angehörigen vorsieht, wenn kein Eintrag vorliegt. Von einem Automatismus oder gar einem Eingriff in das Selbstbestimmungs-recht der Menschen könne deshalb keine Rede sein.
| Pressemeldung der BÄK | Anzeigen |
Deutsche Transplantationsgesellschaft (DTG)
DTG-Präsident Prof. Dr. med. Bernhard Banas: „Leider wird teilweise immer noch unterschätzt, wie dramatisch die Lage in der Transplantationsmedizin tatsächlich ist. Natürlich sind 1.000 Menschen, die jährlich auf den Wartelisten sterben, bereits Grund genug für ein aktives Umsteuern. Doch wenn man sich zusätzlich die vielen Menschen vor Augen führt, die entweder gar nicht erst die knappen Plätze auf den Wartelisten erreichen oder aus medizinischen Gründen nach langem Warten wieder abgemeldet werden müssen, macht dies die humanitäre Katastrophe deutlich, die den Transplantationsbereich in Deutschland täglich ereilt. Wir könnten jährlich Tausende Menschenleben retten, wenn – so wie in vielen unserer Nachbarländer – genügend Spenderorgane verfügbar wären.
| Pressemeldung der DGT | PDF öffnen |
Kommissariat der deutschen Bischöfe
Die vorliegenden Gesetzentwürfe „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der doppelten Widerspruchslösung im Transplantationsgesetz“ sowie „Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende“ schlagen eine Änderung der bestehenden Regelungen zur Organspende mit dem Ziel vor, die Zahl der Organspenden in Deutschland zukünftig nachhaltig zu erhöhen. Die beiden großen Kirchen in Deutschland begrüßen das verfolgte Ziel, halten hierfür jedoch eine grundlegende Änderung der bestehenden gesetzlichen Regelungen zur Organspende zum jetzigen Zeitpunkt für nicht notwendig.
| Pressemeldung des Kommissariat der deutschen Bischöfe | Anzeigen |
Lohfert-Preis 2019: „Vereinfachung und Vereinheitlichung der stationären Pflegedokumentation“
Der Stiftungsvorsitzende Prof. Dr. Dr. Kai Zacharowski überreichte am 17.09.2019, am Welttag der Patientensicherheit, feierlich den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis 2019. Ausgezeichnet wurde das Projekt „Vereinfachung und Vereinheitlichung der stationären Pflegedokumentation“ unter der Leitung von
Sabine Wolf, MBA, Direktorin des Pflegedienstes vom Allgemeinen Krankenhaus der Stadt Wien – Medizinischer Universitätscampus (AKH Wien).
Gemeinsam mit den Projektverantwortlichen David Bayer, MSc, Leiter Abteilung Pflege- und Betriebsprozesse sowie Renate Hadi, Pflegeberaterin, stellte die Wiener Pflegedirektorin die Besonderheit des ausgezeichneten Projekts vor. Die Preisverleihung fand im Rahmen des 15. Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses in Hamburg statt.
Die Leistungsstunden, die früher in die Dokumentation geflossen sind, kommen jetzt den Patienten zugute. Das Projekt setzt sich aus verschiedenen Maßnahmen zusammen, die bereits im AKH Wien umgesetzt worden sind. Ziel war es, die Inhalte in der Dokumentation nach dem Leitmotiv „So wenig wie möglich, so viel wie nötig“ auf den Normalstationen zu verschlanken, zu vereinheitlichen und auf eine digitale Pflegedokumentation umzustellen.
„Das Projekt trägt dazu bei, Patientensicherheit zu leben. Es stellt sicher, dass die Leistungsstunden, die früher in die Dokumentation geflossen sind, jetzt den Patienten zugutekommen: Für das AKH Wien sind das ca. 100 Vollzeit äquivalente Arbeitnehmer mit ihren jährlichen netto Arbeitsstunden“, veranschaulichte die Direktorin des Pflegedienstes den Gästen den zeitlichen Gewinn für die Arbeit der Pflege am Patienten.
Entscheidend für das Gelingen des Konzepts ist nach Angabe der Projektträger der partizipative und multiprofessionelle Zugang. Während der Erarbeitungsphase berieten eine Juristin, eine Qualitätsbeauftragte und Fachexpertinnen von intern und extern das Kernteam von vier Pflegeberaterinnen.
Quelle: Christoph Lohfert Stiftung, Am Kaiserkai 19, 20457 Hamburg, www.christophlohfert-stiftung.de, 18.09.19














