Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssel (OPS) 2021 veröffentlicht.
Er bildet zusammen mit der Internationalen statistische Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme, 10. Revision, German Modification (ICD-10-GM) die Basis für die Entgeltsysteme in der ambulanten und stationären Versorgung.
Medizinischen Fachgesellschaften, Fachleuten aus der Ärzteschaft, Krankenkassen und Kliniken sowie weitere Organisationen der Selbstverwaltung haben laut BfArM Vorschläge für den neuen OPS eingereicht, von denen 278 in die neue Version eingeflossen sind.
Zum Beispiel enthält sie neue Kodes für die Feststellung des Beatmungsstatus und des Beatmungsentwöhnungspotenzials und die prolongierte Beatmungsentwöhnung auf spezialisierten intensivmedizinischen und nicht intensivmedizinischen Beatmungsentwöhnungseinheiten. Überarbeitet wurden zudem unter anderen Kodes für die Schlaganfallbehandlung und für Operationen an der Wirbelsäule.
Weitere Änderungen ergaben sich laut BfArM aus einer neuen Regelung im fünften Sozialgesetzbuch, nach der Krankenhäuser künftig die Einhaltung von Strukturmerkmalen nach dem OPS regelmäßig durch den Medizinischen Dienst begutachten lassen müssen, bevor sie entsprechende Leistungen vereinbaren und abrechnen dürfen.
Das BfArM hat für die Arbeit mit dem OPS 2021 zahlreiche Hilfestellungen erarbeitet: So erläutert ein Kommentar im Vorspann des Systematischen Verzeichnisses wichtige Neuerungen in den einzelnen Kapiteln. Alle Änderungen im Detail sind in der Aktualisierungsliste enthalten. Die sogenannte Differenzliste enthält die Änderungen der endgültigen Fassung gegenüber der Vorabfassung.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
Die SarsCov2-Pandemie stellt insbesondere die operativen Disziplinen vor besondere Herausforderungen, da sich der unmittelbare Kontakt im Rahmen unserer Behandlung nicht vermeiden lässt. Durch persönliche Schutzmaßnahmen und konsequente präoperative Patienten-Abstrichtestung lässt sich das Infektionsrisiko deutlich minimieren. Die S1-LL positioniert sich zu den konsentierten Überlegungen in diesem Kontext.
Lernziel: Die SarsCov2-Pandemie stellt insbesondere die operativen Disziplinen vor besondere Herausforderungen, da sich der unmittelbare Kontakt im Rahmen unserer Behandlung nicht vermeiden lässt. Durch persönliche Schutzmaßnahmen und konsequente präoperative Patienten-Abstrichtestung lässt sich das Infektionsrisiko deutlich minimieren. Die S1-LL positioniert sich zu den konsentierten Überlegungen in diesem Kontext.
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S1-Leitlinie „Interdisziplinär abgestimmte Empfehlungen zum Personal- und Patientenschutz bei Durchführung planbarer Eingriffe zur Zeit der SARS-CoV-2-Pandemie“ 19.11.2020, 18:00 Uhr Professor Dr. med. Andreas Dietz Nicht CME-zertifiziert |
Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 29 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
Webinare im Archiv abrufen
Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.
Geplante Webinar-Termine
- S2k-Leitlinie „Operative Therapie der Nebennierentumoren”, Do. 10.12.2020, 18.00 Uhr, Prof. Dr. Dr. h.c. Martin K. Walz
- S1-Leitlinie „Verletzungen der subaxialen Halswirbelsäule”, Do. 28.01.2021, 18.00 Uhr, Dr. med. Philipp Schleicher
Weitere spannende Webinare für 2021 sind in der Vorbereitung.
Dr. med. Kayvan Baharmast ist seit August 2020 Chefarzt der Gefäßchirurgie am Allgemeinen Krankenhaus Celle. Baharmast ist Facharzt für Allgemeinchirurgie mit der Zusatzbezeichnung Gefäßchirurgie und zertifizierter Endovaskulärer Spezialist.
Prof. Dr. med. Winfried Barthlen übernahm am 01. Oktober 2020 die Chefarztstelle der Klinik für Kinderchirurgie am Evangelischen Klinikum Bethel in Bielefeld. Barthlen war zuvor langjähriger Chefarzt der Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin Greifswald.
Markus Batereau leitet seit November 2020 die Klinik für Gefäßchirurgie, Vaskuläre und Endovaskuläre Chirurgie im Südharz-Klinikum Nordhausen. Er wechselte bereits im Sommer als Leitender Oberarzt an das Klinikum.
Prof. Dr. med. Robert B. Brauer, FACS, zuletzt Chefarzt der Chirurgie der Muldentalkliniken GmbH in Grimma, übernahm zum 01. Oktober 2020 die chefärztliche Leitung der Abteilung Allgemein- und Viszeralchirurgie, Spezielle Viszeralchirurgie, Proktologie und Unfallchirurgie/Orthopädie am Marienkrankenhaus Cochem.
Dr. med. Claudio Chesi ist seit Oktober 2020 der neue Chefarzt der Orthopädie und Unfallchirurgie der Caritas-Klinik Pankow, Klinik Maria Heimsuchung in Berlin.
Dr. med. Olaf Hinze nahm zum 01. Juni 2020 seine Tätigkeit als Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie am KMG Klinikum Pritzwalk auf. Er leitete zuvor die Klinik für Gefäßchirurgie der Ruppiner Kliniken.
Carsten Lepple, ehemals Oberarzt der Chirurgie und Viszeralchirurgie am Medizin Campus der Bodensee Klinik Tettnang, ist seit Oktober 2020 Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Asklepios Klinik Lindau und trat dort die Nachfolge von Prof. Dr. med. Ulrich Schöffel an, der in den Ruhestand wechselte.
Prof. Dr. med. habil. Henrik Menke, Chefarzt der Klinik für Plastische, Ästhetische und Handchirurgie und Zentrum für Schwerbrandverletzte am Sana Klinikum Offenbach, wurde am 25. September 2020 zum neuen Vizepräsidenten der Deutschen Gesellschaft der Plastischen, Rekonstruktiven und Ästhetischen Chirurgie (DGPRÄC) gewählt.
Prof. Dr. med. Gunnar Ochs, bisher Chefarzt der orthopädischen Fachklinik Vincentius, wird ab Oktober 2020 Direktor des neuen Zentrums für Unfallchirurgie, Handchirurgie und Orthopädie Vincentius im Klinikum Konstanz. Prof. Dr. med. Martin Runkel, langjähriger Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie, Orthopädie und Handchirurgie am Klinikum Konstanz im Gesundheitsverbund des Landkreis Konstanz (GLKN) ist in den Ruhestand getreten.
Dr. med. Bernd Parnitzke, zuvor langjähriger leitender Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Brüderkrankenhaus St. Josef Paderborn und Chefarzt in Warburg und Pritzwalk, wechselte zum 01. Oktober 2020 an das Krankenhaus „Maria Hilf“ in Warstein, wo er als Chefarzt die Allgemein- und Viszeralchirurgie leitet.
Dr. med. Tobias Philipp wechselte als Chefarzt von der Klinik für Orthopädie und Unfallchirurgie der HELIOS Frankenwaldklinik Kronach zum 01.10.2020 an das SRK Krankenhaus Waltershausen-Friedrichroda, Standort Friedrichroda.
Dr. med. Stefan Reumuth, langjähriger Chefarzt der Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Gefäßchirurgie des Werner-Forßmann-Krankenhauses Klinikum Barnim GmbH, wechselte zum 01.07.2020 als Oberarzt an die Chirurgische Abteilung am Naemi-Wilke-Stift Guben und übernahm zum 01.11.2020 dort die chefärztliche Leitung.
Dr. med. Raymund Wagner, Facharzt für Chirurgie, Viszeralchirurgie, spezielle Viszeralchirurgie und Gefäßchirurgie und vormals Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirugie am Kreiskrankenhaus St. Ingbert, ist seit Oktober 2020 Chefarzt der Klinik.
Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.
Nunmehr liegt der Bericht über die Honorarentwicklung im ersten und zweiten Quartal 2018 im Vergleich zum entsprechenden Vorjahreszeitrum vor.
HIER finden Sie neben den aktuellsten Honorarberichten der KBV Informationen zu weiteren Arztgruppen, Zeiträumen und Kennzahlen.
HIER finden Sie ein PDF zum 1. Quartal 2018
HIER finden Sie ein PDF zum 2. Quartal 2018
Quelle: http://www.kbv.de/html/honorarbericht.php
Primäre Nebennierentumoren (NNT) sind hormonaktiv oder hormoninaktiv. Erstere stellen wegen der klinischen Symptomatik – insbesondere der arteriellen Hypertonie – eine OP-Indikation dar.Primäre Nebennierentumoren (NNT) sind hormonaktiv oder hormoninaktiv. Erstere stellen wegen der klinischen Symptomatik – insbesondere der arteriellen Hypertonie – eine OP-Indikation dar. Letztere werden in Abhängigkeit von Größe oder Wachstumstendenz operiert. Die große Mehrheit der NNT wird heute minimal-invasive entfernt. Dabei kommen laparoskopische oder retroperitoneoskopische Zugangswege infrage. Die Exstirpation maligner NNT (Nebennierenrindencarcinom, Nebennierenmetastasen) bieten im individuellen interdisziplinären Konzept die einzige kurative Option.
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S2k-Leitlinie „Operative Therapie der Nebennierentumoren“ 10.12.2020, 18:00 Uhr Prof. Dr. med. Martin K. Walz |
BDC-Webinare
Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 34 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
Webinare im Archiv abrufen
Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.
Geplante Webinar-Termine
- •S1-Leitlinie „Verletzungen der subaxialen Halswirbelsäule”, Do. 28.01.2021, 18.00 Uhr, Dr. med. Philipp Schleicher
Langzeitstudie gestartet zu Folgen der Belastungen am Arbeitsplatz durch Corona Krise
Die Goethe-Universität Frankfurt am Main hat das Forschungsprojekt „Arbeit und Befinden in der Krise“ gestartet, das die Auswirkungen und Konsequenzen der veränderten Arbeitsbedingungen durch die Corona-Pandemie untersuchen möchte. Dabei liegt ein besonderes Augenmerk auf dem Vergleich zwischen verschiedenen Branchen und Arbeitsmarktsektoren sowie auf dem Vergleich von MitarbeiterInnen aus verschiedenen europäischen Ländern. Damit wird dem Umstand Rechnung getragen, dass die einzelnen Länder und auch Bundesländer und Branchen sehr unterschiedlich von der Pandemie betroffen sind. Die TeilnehmerInnen können dabei fortlaufend in die Studie einsteigen, sodass man ein zeitkontinuierliches Design erhält (van Montfort, Oud, & Voelkle, 2018) und für den Zeitpunkt der Corona-Pandemie statistisch kontrollieren kann. Dieses zeitkontinuierliche Forschungsdesign erlaubt zudem einen Vergleich, inwieweit sich der fortlaufende Pandemiestatus auf die Wahrnehmung von Unsicherheit und Stress am Arbeitsplatz auswirkt.
Akzeptanz von Gesundheits-Apps in der Bevölkerung hoch
Einer 20 Millionen Menschen in Deutschland nutzen digitale Gesundheitsanwendungen, rund 10 Millionen Diagnostik-Apps und über 3 Millionen haben mit ihrem Arzt oder Therapeuten live via Internet gesprochen. Das hat die Auswertung der jährlich durchgeführten Online-Befragung zum digitalen Gesundheitsmarkt E-Patient-Survey 2020 ergeben.
Demnach stieg die Nutzung von Diagnostik-Apps zwischen Frühjahr und Herbst von 10 auf 13 Prozent an, Onlinesprechstunden wurden von 5 Prozent der Befragten, zuvor 2 Prozent in Anspruch genommen. Ein starker Anstieg, obwohl die Studie im Herbst auf ein – weniger online affines – repräsentatives System umgestellt wurde. Bereits 4 Prozent der BürgerInnen haben eine App von ihrem Arzt verordnet bekommen.
Dabei ist der Zugang zu den Apps spannend: 46 Prozent der Nutzer haben die Apps eigeninitiativ im Internet gefunden, Freunde und Familie sind Empfehlungskanal Nr 2. mit 22 Prozent. Werbung liegt mit 14 Prozent gleichauf mit dem Empfehlungsgeber Arzt (14%), vor der Krankenkasse (13%), der Apotheke (5%) und dem Krankenhaus (3%). Die Datenerhebung fand vom 1. bis 16. Oktober 2020 statt.
Hohe Personal- und IT-Kosten tragen maßgeblich zu wirtschaftlichem Substanzverlust in Arzt- und Psychotherapiepraxen bei
Seit 2017 hat sich das Einnahmenwachstum der 102.000 Arzt- und Psychotherapiepraxen weiter abgeschwächt. Steigende Einnahmen werden durch die Inflation sowie deutlich höhere Ausgaben, insbesondere für Personal und IT, weitgehend aufgezehrt. Im Ergebnis bedeutet das einen fortschreitenden wirtschaftlichen Substanzverlust der Praxen In Deutschland. Das sind die zentralen Ergebnisse eines Vorberichts zum diesjährigen Zi-Praxis-Panel (ZiPP), mit dem das Zi die wirtschaftliche Lage der Praxen zwischen 2015 und 2018 analysiert hat.
In der Erhebung wurde das Krisenjahr 2020 mit den coronabedingten Umsatzrückgängen aufgrund ausbleibender Patientenbesuche und den erheblichen Mehrkosten durch Schutz- und Hygieneregeln noch nicht berücksichtigt.
Wenig andere Themen wurden in den letzten Monaten ähnlich kontrovers diskutiert wie das der Organspende. Gastautor Dr. Axel Rahmel, Medizinischer Vorstand der Deutschen Stiftung Organtransplantation, umreißt in seinem Editorial die Vorstöße der Gesundheitspolitik.
Was hat sich getan in der Transplantationsmedizin? Das chirurgische Fokusthema wird in den Fachbeiträgen „Nierentransplantation und Lebendspende” und „Was gibt’s Neues in der Lebertransplantation?” aufgegriffen.
Noch Plätze frei!
27. bis 28. November 2020 in Dresden
Das zweitägige Kompaktseminar für Durchgangsärzte vermittelt besondere Kenntnisse für die Behandlung von Kindern. In Vorträgen werden spezifische Verletzungen im Kindesalter aller Regionen des Körpers hinsichtlich Diagnostik, Therapie und Prognose dargestellt und im Anschluss anhand von Fallbeispielen illustriert und interaktiv bearbeitet.
Das Seminar ist als bundesweite Fortbildung nach §34 SGB VII Ziffer 5.12 konzipiert und von der DGUV anerkannt.
HIER KLICKEN für mehr Informationen und zur Anmeldung…
S3-Leitlinie „Kinderschutz“
29.10. 2020, 18:00 Uhr
Frauke Schwier
Fokus des Webinars ist das Erkennen einer körperlichen Misshandlung anhand von Verletzungen bei Säuglingen, Kindern und Jugendlichen und der Umgang mit diesen Hinweiszeichen in Bezug auf Diagnostik, Befundbeurteilung, Einschätzung einer Kindeswohlgefährdung und die interdisziplinäre Zusammenarbeit. www.bdc-webinare.de
Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 30 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigen Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.
Webinaraufzeichnungen flexibel on demand
Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen finden Sie auf www.bdc-webinare.de.
Die nächsten geplanten Webinar-Termine
- „COVID-Leitlinie“ Do, 19. November, 2020, 18:00 Uhr
- „Operative Therapie der Nebennierenturmoren“ Do, 10. Dezember, 2020, 18:00 Uhr
Weitere spannende Webinare für 2020 und 2021 sind in der Vorbereitung
Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hält das Tempo bei der Digitalisierung aufrecht. Im Ministerium wird an einem dritten Digitalisierungsgesetz gearbeitet. Geplant ist, die Zulassung für die sogenannten Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs) zu vereinfachen. Aktuell sind zwei DiGAs vom Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte (BfArM) zugelassen: eine App bei chronischem Tinnitus sowie eine App gegen Angststörungen.
Künftig soll es eine Frist für die Festlegung von gruppenbezogenen Höchstbeträgen für die Hersteller geben. Diese sollen auch verpflichtet werden, Änderungen an der App zu dokumentieren – diese Festlegung gab es bisher nicht. Ein Teil der Daten aus den Apps soll auch in die elektronische Patientenakte (ePA) übernommen werden können. Weiteren Regelungsbedarf sieht das BMG bei der Weiterentwicklung des eRezepts – die Daten des eRezepts sollen mit der ePA kompatibel weren. Bislang handelte es sich um zwei getrennte digitale Anwendungen. Für den Pflegesektor ist die Einführung sogenannter DiPAs vorgesehen. Darüber hinaus sollen Privatversicherten an die Telematikinfrastruktur angeschlossen werden, um eRezept und elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) nutzen zu können.
Quelle: Deutsches Ärzteblatt
















