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Gemeinsames Jahrestreffen 2023 der Landesverbände BDC|Bremen, BDC|Niedersachsen und ANC|Niedersachsen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir laden Sie wieder herzlich zu unserer diesjährigen gemeinsamen Fortbildungsveranstaltung der Landesverbände BDC|Niedersachsen, BDC|Bremen und des ANC Niedersachsen ein.

Datum: Samstag, 18. Februar 2023
Uhrzeit: 09:00 – 13:00 Uhr
Ort: Klinikum Bremen Mitte
Konferenzraum ZOP
St. Jürgen Str. 1
28205 Bremen

Nähere Informationen entnehmen Sie der angefügten Einladung. Um Anmeldung wird gebeten per E-Mail an: hahn@bdc.de.

Die Teilnahme ist kostenfrei. Im Klinikum besteht Maskenpflicht. Ggf. muss im Eingangsbereich ein negativer Test vorgezeigt werden.

Die Veranstaltung ist akkreditiert für Fortbildungspunkte der ÄK Bremen.

Wir hoffen auf eine rege Teilnahme!
Mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. Dr. h.c. Guido Schumacher, Vorsitzender Landesverband BDC|Niedersachsen
Prof. Dr. Michael Paul Hahn, Vorsitzender  Landesverband BDC|Bremen

Fortbildung zum QS-Verfahren Wundinfektion

QS-Verfahren Wundinfektionen: Digitale Fortbildung unterstützt bei Dokumentation

Operierende Ärzte in Praxen und Kliniken werden seit Jahresbeginn online zu ihrem Hygiene- und Infektionsmanagement im Jahr 2022 befragt. Dazu steht nun eine digitale Fortbildung bereit, die die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) mit entwickelt hat.

Die jährlich stattfindende Befragung läuft bis 28. Februar. Sie ist Teil der einrichtungsbezogenen Dokumentation im Rahmen des sektorenübergreifenden Qualitätssicherungsverfahrens zur Vermeidung nosokomialer Infektionen – postoperative Wundinfektionen (QS WI) .

Operierende Ärzte, die sogenannte „Tracer-Eingriffe“ – das heißt vordefinierte Eingriffe und Operationen – durchführen, müssen dabei einmal im Jahr ihr Hygiene- und Infektionsmanagement dokumentieren. Dies erfolgt im vertragsärztlichen Bereich durch eine Online-Befragung, die die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) auf ihren Webportalen im Mitgliederbereich bereitstellen. Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte werden von ihrer KV über ihre Dokumentationspflicht informiert.
Zertifizierte Fortbildungen im Portal der KBV

Die von der KBV gemeinsam mit dem Kompetenzzentrum Hygiene und Medizinprodukte sowie dem Deutschen Ärzteblatt entwickelte Fortbildung soll die Ärzte bei der Befragung unterstützen. Sie bildet sowohl die Vorgaben der aktuellen Empfehlung „Prävention postoperative Wundinfektionen“ der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) beim Robert Koch-Institut als auch die Inhalte der Einrichtungsbefragung zum Hygiene- und Infektionsmanagement ab.

Informationen zum Fortbildungsangebot: www.kbv.de

Quelle: KBV

Jahrestagung BDC|Westfalen-Lippe 2023

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen im BDC-Landesverband Westfalen-Lippe,

wir laden Sie herzlich zur nächsten Fortbildung des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe in Form eines Live-Webinars am 15.02.2023 von 17.00 – 20.00 Uhr ein und freuen uns auf einen regen Informations- und Meinungsaustausch.

Die Fortbildung zum Thema “Aktuelles zu IT und KV in der Niederlassung und Leitlinien Hämorrhoiden und Hernien” findet online statt. Die Agenda finden Sie hier.
Fortbildungspunkte wurden bereits bei der Ärztekammer beantragt.

Anmelden können Sie sich mit folgendem Link:
https://www.bdc-eakademie.de/webinare/238/uebersicht?zugriffscode=Westfalen-Lippe

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihrem Terminkalender eintragen, damit wir Sie herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Diskussion mit Ihnen.

Ihr
Vorstand des BDC-Landesgruppe Westfalen-Lippe

Prof. Dr. med. Waldemar Uhl
Dr. med. Björn Schmitz
Jerzy Wielowiejsk
Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk

Höhere Vergütung für D-Ärzte seit 1. Januar

Seit 1. Januar 2023 werden Leistungen der Unfallversicherungen höher vergütet. Durch die Erhöhung erhalten D-Ärzte für den Durchgangsarztbericht bei der Versorgung von Patienten nach einem Arbeitsunfall jetzt 20 statt 17,81 Euro. Um rund zehn Prozent sind auch die Zuschläge für ambulante Operationen gestiegen. Damit sollen in einem ersten Schritt die gestiegenen Kosten der Ärzte und Ärztinnen bei der Betreuung von Unfallverletzten für die gesetzliche Unfallversicherung ausgeglichen werden.

Die Zuschläge für ambulante Operationen (Nr. 442 und 442a bis 445 UV-GOÄ) liegen nun je nach Behandlungsumfang zwischen 35,83 und 197,10 Euro und damit deutlich über den bisher gezahlten. Um rund 14 Prozent wurden zudem die Gebühren für den Epikutantest zum Nachweis bestimmter allergischer Reaktionen (Nr. 380, 381 und 382) angehoben.

Neue Leistungen seit 1. Januar

Neben den Erhöhungen hat die Ständige Gebührenkommission von KBV und Unfallversicherung die Aufnahme neuer Leistungen in die Gebührenordnung für Ärzte in der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-GOÄ) beschlossen. Dafür wurden die Leistungslegenden angepasst.

So ist es nun möglich, Unfallverletzte auch telemedizinisch zu beraten. Hierfür wurden die Nummern 10 (8 Euro) und 10a (16 Euro) eingeführt – für Leistungen von einer Dauer von bis zu 10 Minuten und für mehr als 10 Minuten.

Um die Strahlenbelastung durch Röntgenuntersuchungen bei Kindern und Jugendlichen zu vermeiden, wurden für bis 18-Jährige zwei neue Gebührennummern zur Kontrolle bestimmter Knochenbrüche mittels Sonografien aufgenommen (Nr. 411 / 35 Euro und Nr. 411a / 10 Euro).

Auch für die Fotodokumentation von Hautkrankheiten (Nr. 196 / 10,31 Euro) und für die Testung mit patienteneigenen Substanzen (Nr. 379) gibt es Anpassungen der Leistungslegenden. Ferner können Dermatologinnen und Dermatologen zwei zusätzliche Formen der Photodynamischen Therapie (PDT) anwenden: die Tageslicht-PDT (Nr. 572 / 35 Euro) und die technisch simulierte Tageslicht-PDT (Nr. 573 / 75 Euro). Mit der Erweiterung der Nummer 740a ist es jetzt zudem möglich, die chemochirurgische Therapie aktinischer Keratosen abzurechnen.

Die geänderte UV-GOÄ können Sie hier nachlesen

Einen schnellen Überblick zu den Änderungen der Gebührenordnung erhalten Sie hier

Quelle: KBV

Allianz Deutscher Ärzteverbände: Patientenversorgung? Keine Zeit.

Berlin, den 11.01.2023 – Es bleibt einfach keine Zeit mehr für die Patientenversorgung. Nicht erst seit der Forderung des Virchowbundes nach einer Vier-Tage-Woche für niedergelassene Ärztinnen und Ärzte hat sich gezeigt, dass im Rahmen einer Regelarbeitszeit weder im ambulanten noch im stationären Bereich die Nachfrage nach Diagnostik, Therapie, Betreuung und Zuwendung ausreichend erfüllt werden werden kann.

Die Allianz Deutscher Ärzteverbände als Zusammenschluss von sechs großen ärztlichen Dachverbänden fordert mit Nachdruck dringend notwendige Reformen und bessere Rahmenbedingungen. “Die Ärzteschaft und deren Fachpersonal müssen rasch wieder in der Lage sein, sich ihren Patienten zu widmen. Zurzeit sitzen sie als Folge einer überbordenden Bürokratie am Schreibtisch – eine untragbare Situation”, erklärt der turnusmäßige Sprecher der Allianz, Dr. Jörg-A. Rüggeberg.

„Es ist allen bewusst, dass Niedergelassene als Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigungen unter Budgetbedingungen verpflichtet sind, 25 Wochenstunden Versorgung für gesetzlich Versicherte anzubieten. Dieser Vorgabe kommen wir selbstverständlich nach, mehr ist aber nicht mehr darstellbar.“ Die Bürokratie erfordert mittlerweile gut ein Drittel der Arbeitszeit, die den Patienten nicht mehr zur Verfügung steht. Zudem leiden die Praxen unter Personalmangel, unter anderem weil die Arbeitszeiten und die Bezahlung in den Praxen schlechter sind als in anderen Dienstleistungsbereichen. Das Praxispersonal erhielt zudem im Gegensatz zu anderen Gesundheitsberufen keine Coronaprämien, obwohl gerade in den Praxen die Mehrzahl aller an Corona Erkrankten behandelt wurden. In den Kliniken frisst der Bürokratieaufwand, zusätzlich befördert durch ökonomischen Druck, ebenfalls wertvolle ärztliche Behandlungszeit.

“Die Arbeitsbedingungen von Ärztinnen und Ärzten und deren Teams müssen sich sofort spürbar verbessern. Leistungen, die nicht bezahlt werden, können auch nicht erbracht werden. Praktisch heißt das: Die Patientenversorgung endet ganz im Sinne der Bürokratie an der 25-Stunden-Grenze”, betont Rüggeberg. “Die Allianz Deutscher Ärzteverbände bietet den Entscheidungsträgern in der Politik ihre Unterstützung an, schnell umsetzbare und wirksame Lösungen mit zu entwickeln, die die Situation der Ärzteschaft und der Patienten und Patientinnen verbessern können.”

Siehe auch die Pressemitteilung des Virchowbundes “Praxen sollen mittwochs schließen”

Allianz Deutscher Ärzteverbände
c/o Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB)
Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin
Telefon: +49 (0)30 – 28004203
E-Mail: presse@bdc.de

Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen an OPS 2023 angepasst

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat mit Wirkung zum 11.01.2023 die Änderung der Richtlinie zu minimalinvasiven Herzklappeninterventionen bekannt gegeben. Anlage 1 der Richtlinie wurde an den OPS 2023 angepasst.

Aufgrund der jährlichen Überarbeitung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS), herausgegeben durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), ist eine Anpassung der in der Richtlinie bestehenden Kodes an die aktualisierte Version des OPS erforderlich.

Der vollständige Text zum Beschluss befinden sich auf der Webseite des G-BA.

BDC begrüßt die weitere Förderung des ambulanten Operierens im EBM

Pressemitteilung des BDC zum Beschluss des Bewertungsausschusses zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen

Berlin, den 19.12.2022 – Die im Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) organisierten ambulanten Operateure begrüßen den Beschluss des Bewertungsausschusses (BA) vom 14.12.2022 zur Aufwertung bestimmter ambulanter Operationen, darunter die häufig ambulant erbrachten Arthroskopien.

„Die Krankenkassen haben durch die Zahlung von 60 Millionen Euro zusätzlichem Honorarvolumen anerkannt, dass das Potenzial der Ambulantisierung nur durch finanzielle Anreize gehoben werden kann“, sagt dazu Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC. „Dies kann aber nur einen ersten Schritt darstellen und muss mit der angekündigten Krankenhausreform und der Ausgestaltung der Hybrid-DRGs gemäß des eben erst vom Bundestag beschlossenen § 115f des SGB V fortgesetzt und harmonisiert werden“, betont Kalbe.

Der aktuelle Beschluss des BA beinhaltet darüber hinaus zahlreiche weitere Anpassungen zum ambulanten Operieren. So ist nunmehr unter bestimmten Umständen eine verlängerte Nachbeobachtung nach ambulanten Operationen bei Kindern und sehr alten und kranken Patienten darstellbar. Auch die Aufnahme häufiger proktologischer Operationen, weiterer arthroskopischer Eingriffe, Metallentfernungen sowie seltener durchgeführter Eingriffe der Augen-, Herz- und Neurochirurgie wird als sachgerecht beurteilt. „Mit der Anpassung der Kalkulationszeiten für bestimmte operative Eingriffe wird nun endlich auch die schon 2012 beschlossene punktsummenneutrale EBM-Reform abgeschlossen“ ergänzt Kalbe.

„Wir werden unseren Mitgliedern bei der Umsetzung der Änderungen zum 1. Januar 2023 beratend zur Seite stehen“, versichert der Leiter des BDC-Referats niedergelassene Chirurgen, Dr. Ralf Schmitz, in diesem Zusammenhang. „Allerdings kann der aktuelle Beschuss des BA nicht darüber hinwegtäuschen, dass viele ambulante Operationen weiterhin nicht auskömmlich bewertet sind und dass im nächsten Jahr unbedingt ein Ausgleich für die immens gestiegenen Hygiene-Kosten und ein Inflationsausgleich notwendig sind“, betont Schmitz.

„Auch die ambulanten Operationen im Krankenhaus profitieren von der jetzt beschlossenen finanziellen Förderung“, ergänzt der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. „Trotzdem bleibt das ambulante Operieren im Krankenhaus unterfinanziert, solange nicht auskömmliche Honorare auf der Basis der angekündigten Hybrid-DRGs festgelegt werden“, betont der BDC-Präsident. Der BDC bringt sich aktuell in den Fachgremien konstruktiv in die Weiterentwicklung des EBM und die Konzeption und Bewertung der Hybrid-GRGs gemäß § 115f des SGB V ein.

Lesen Sie dazu auch die Pressemitteilung der KBV vom 21.12.2022 mit weiteren Details zum Beschluss.

BDC zu den Krankenhausreformplänen

Richtiger Ansatz, aber erhebliche Verbesserungen im Detail erforderlich

Pressemitteilung des BDC zum Krankenhauskonzept der Regierungskommission

Berlin, den 09.12.2022 –Die Vorschläge der Regierungskommission zur strukturellen Veränderung der Krankenhausvergütung weisen nach Auffassung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC e.V.) in die richtige Richtung. So soll eine Abkehr von profitorientierten Behandlungen hin zu einer an den Bedürfnissen der Patienten orientierten Therapie mit angestrebter Verbesserung der Ergebnisqualität durch eine Veränderung der Abrechnungsmodalitäten erreicht werden. Allerdings bleiben in den Vorschlägen der Kommission viele Detailfragen noch völlig ungeklärt.

„Es bleibt abzuwarten, ob und wie der Gesundheitsminister diese grundsätzlich sinnvollen Ideen, auch in Abstimmung mit den Bundesländern und relevanten Akteuren in konkrete Gesetzesentwürfe einbringen kann,“ so der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. So sieht es der BDC als problematisch an, wie in Zukunft die Finanzierung u. a. der geplanten Vorhaltepauschalen sichergestellt werden soll. Schon heute kommen die Länder ihren Zahlungsverpflichtungen hinsichtlich der Investitionskosten nicht ausreichend nach.

Auch die angedachte Zuordnung bestimmter Eingriffsarten an Kliniken der verschiedenen Versorgungsstufen bedarf im Einzelfall einer sorgfältigen Prüfung, um nicht durch eine verdeckte Zugangsbeschränkung die wichtige Weiterbildung in der Chirurgie zu behindern bzw. nur durch Kooperationsmodelle zu ermöglichen.

Die ebenfalls von der Kommission angedachte Leitung der Kliniken in der Versorgungsstufe I durch die Pflege lehnt der BDC grundsätzlich ab, weil damit zwangsläufig eine Substitution ärztlicher Tätigkeiten auf andere Gesundheitsberufe erfolgt. Ohne Zweifel ist eine Delegation arztfremder oder unterstützender Tätigkeiten sinnvoll, die tatsächliche Behandlung kranker Menschen darf aber nicht durch Substitution der ureigenen ärztlichen Aufgaben ersetzt werden.

„Interessant ist auch die Idee, an Krankenhäusern der Grundversorgung die ambulante Facharztebene mit einzubeziehen“, erläutert Dr. Jörg-Andreas Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Allerdings unterscheidet sich der vorgeschlagene Weg über ein Honorararztsystem behiehungsweise eine belegärztliche Tätigkeit nicht von der bisherigen Praxis. Auch hier muss über ein sinnvolles Fallpauschalensystem analog zu den gerade erst beschlossenen Änderungen des §115 SGB V nachgedacht werden, um nicht am Ende doch wieder für gleiche Leistungen unterschiedliche Finanzierungen zu bekommen.

Auch wenn sich der erste Schritt bei den dringend notwendigen Strukturveränderungen im Rahmen einer wirklichen Krankenhausreform abzeichnet, liegt noch ein weiter beschwerlicher Weg vor der Realisierung dieser Vorhaben, besonders bei einer zentralen Steuerung der Krankenhausplanungen durch den Bund.

Zi: Fachkräftemangel verschärft sich auch in ambulanter medizinischer Versorgung

Der substanzielle Mangel an geeigneten Fachkräften ist längst in der ambulanten medizinischen Versorgung angekommen. Auch die rund 4.200 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland haben zunehmend Probleme, qualifiziertes ärztliches und nichtärztliches Personal zu finden. Zwei Drittel der befragten MVZ schätzte die Verfügbarkeit von nichtärztlichem medizinischen Personal als schlecht bis sehr schlecht ein. Zur gleichen Aussage kamen drei Viertel der MVZ in ländlichen Regionen. Knapp die Hälfte der MVZ war 2019 mit konkreten Problemen bei der spezifischen Personal-Nachbesetzung konfrontiert. Kaum anders sieht es beim ärztlichen Personal aus: Mehr als 60 Prozent der befragten MVZ schätzten hier die Verfügbarkeit von geeignetem ärztlichen Personal als schlecht bis sehr schlecht ein, in ländlichen Regionen waren es sogar gut 90 Prozent. Knapp ein Drittel der befragten MVZ wies 2019 Nachbesetzungsprobleme bei ärztlichem Personal auf. Am häufigsten wurde das Fachgebiet der Allgemeinen Chirurgie genannt.

Das sind zentralen Ergebnisse des Zi-MVZ-Panels, einer aktuell vom Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) veröffentlichten Befragung von rund 3.600 teilnahmeberechtigten MVZ und ihnen gleichgestellten Einrichtungen nach §§ 95 bzw. 311 SGB V. In die Untersuchung gingen die Angaben von bundesweit insgesamt 214 MVZ ein, die im Zeitraum von September 2020 bis Mai 2021 an der Online-Befragung des Zi teilgenommen haben.

Zur gesamten Umfrageübericht des Zi

9. D-Arzt-Forum des Bundesverbands der Durchgangsärzte e.V.

Vom 22. bis zum 24. September 2022 fand das 9. D-Arzt-Forum zum zweiten Mal in Dortmund im großen Hörsaal der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) unter Leitung von Dr. med. Jens-Peter Stahl statt. Herr Dr. Stahl, Direktor der Unfallklinik Dortmund, hatte zum Jahreswechsel die Präsidentschaft des Bundesverbands für Durchgangsärzte (bdd) von seinem Vorgänger, Prof. Dr. med. Felix Bonnaire, übernommen.

Erstmalig wurden in der Veranstaltung alle drei von der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) geforderten Fortbildungskurse zur Rehamedizin und Rehamanagement, zur Kindertraumatologie und ein Gutachtenkurs angeboten, die bei den Teilnehmern auf sehr große Resonanz stießen. Insbesondere in der Kindertraumatologie wurden neben den immerwährenden Themen typischer Verletzungen und deren Behandlung auch das Management von Komplikationen offen angesprochen und diskutiert. Alle drei Kurse hatten hochrangige Referenten und das Niveau der Veranstaltung war dementsprechend hoch, was von den Teilnehmern auch so wertschätzend kommuniziert wurde.

Gleichzeitig bestand für die D-Ärzte die Möglichkeit, über aktuelle Herausforderungen in der Entwicklung der D-ärztlichen Tätigkeit mit Vertretern der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), des bdd und einem den bdd beratenden Juristen zu diskutieren. Dafür wurde ein neues Format im D-Arzt-Forum eingeführt, das als politischer Vormittag in Form einer Roundtable-Diskussion mit intensiver Beteiligung, auch der Zuhörerschaft, große Resonanz fand. Dieses Format wird daher sicher auch fortgeführt werden.

Deutlich wurde, dass der bdd in der Öffentlichkeit und auch gegenüber der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung die Interessen der Mitglieder vertreten kann und diesbezüglich in einem konsensuellen Austausch mit allen Beteiligten steht.

Zukünftig wird der bdd von zwei Juristen beraten werden: Dr. Thorsten Süß aus der Kanzlei BLD in Köln und Jörg Sperling aus der Kanzlei AdVoMediTax in Berlin, Leipzig und Chemnitz.

Thorsten Schmitt, Geschäftsstellenleiter des Landesverbandes West der DGUV, und Rechtsanwältin Barbara Berner, Bereichsleiterin Stabsbereich Recht der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, diskutierten intensiv über strukturelle Neuerungen im D-Arzt-System. Insbesondere wurde unter Beteiligung von Herrn Dr. Süß, der erfreulicherweise ebenfalls an der Roundtable-Diskussion teilnahm, auch die haftungsrechtliche Situation des D-Arztes erörtert.

Seitens der Zuschauer wurde D-ärztlicherseits aufgrund der deutlich gestiegenen Kosten in den D-Arztpraxen die Überarbeitung der UV-GOÄ gefordert. Mit den Vertretern der Landesverbände West (Herr Schmitt) und Nordwest (Herr Ideker) der DGUV wurde über die Möglichkeiten einer Kooperation zwischen ambulanten D-Ärzten untereinander diskutiert, um die D-ärztliche Versorgung flächendeckend auch zukünftig sicherstellen zu können. Dabei wurde insbesondere auf die in den letzten Jahren sinkende Zahl niedergelassener Durchgangsärzte hingewiesen und gerade im Hinblick auf die Öffnungszeiten der Praxen mehr Flexibilität gefordert.

Alle Teilnehmenden waren sich darüber einig, dass es sich bei dem berufsgenossenschaftlichen Heilverfahren um ein System hoher Qualität und Struktur handelt, das unbedingt zukunftssicher weiterentwickelt werden muss. Dafür ist es notwendig, die Vergütung so anzupassen, dass Praxen sich auch weiterhin in dieses System einbringen können, ohne dem zunehmenden wirtschaftlichen Druck zu erliegen. Diese Weiterentwicklung ist im ambulanten, aber auch stationären Bereich nur mit gemeinsamer Anstrengung aller Durchgangsärzte und ihrem Engagement möglich. Der bdd strebt dazu die Abstimmung und Zusammenarbeit mit den Landesverbänden der DGUV und den anderen orthopädisch-unfallchirurgischen Berufsverbänden unter anderem in der gemeinsamen BG-Kommission (GBK) an.

Zum Programm des „9. D-Arzt-Forum vom 22. bis 24.09.2022 in Dortmund“

Arbter D: 9. D-Arzt-Forum des Bundesverbands der Durchgangsärzte e.V. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 04_09.