Alle Artikel von Prof. Dr. med. Julia Seifert

Rezension: Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie

Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie
Hrsg. Nikolaus Wülker
Thieme Verlag Stuttgart, ISBN: 978-3131299727
2. Aufl., korr. 2010, 560 S., 282 Abb., EUR [D] 34,95
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Das vorliegende Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie wurde fünf Jahre nach der Erstauflage nunmehr in 2. Auflage herausgegeben. Es umfasst 560 Seiten und 282 Abbildungen. Das Buch ist an Studenten der Medizin adressiert und soll als Lehrbuch und Nachschlagewerk dienen.

Eine didaktische Besonderheit dieses Buches ist die anatomische Gliederung des Inhaltes mit farbigen Markierungen. Sinnvoll und hilfreich erscheinen die dem jeweiligen Kapitel voran gestellten Untersuchungstechniken, welche zum Teil auch in Abbildungen bzw. graphisch dargestellt werden.

Bei der Durchsicht des Buches fällt auf, dass der Schwerpunkt auf dem Gebiet der Orthopädie liegt. Wesentliche Krankheitsbilder aus dem unfallchirurgischen Spektrum, die keinesfalls „Kolibris“ darstellen, sondern in jedes studentische Lehrbuch gehören, sind nicht abgebildet: HWS-Distorsion, Pilon-Frakturen, Infektionen von Weichteilen und Knochen, Verbrennungsverletzungen, Verletzungen der Körperhöhlen (Thorax und Abdomen), Aspekte der Rettungsmedizin.

Insofern darf widersprochen werden, wenn der Inhalt nicht hergibt, was auf dem Einband versprochen wird: „Schwerpunkt des Buches sind klinisch häufige und wichtige Erkrankungen“. Sicherlich unzureichend ist die lediglich einseitige kurze Abhandlung zum Thema Polytrauma.

Ebenfalls kritikwürdig sind einige der Abbildungen nach osteosynthetischen Frakturversorgungen mit zum Teil untypischer Osteosynthese oder unvollständigem Repositionsergebnis.

Aus meiner Sicht stellt das Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie keine sinnvolle Alternative zu den bisher gängigen Einzelstandardwerken, z. B. Checkliste Orthopädie und Checkliste Traumatologie, dar.

Eine dritte Auflage dieses Taschenlehrbuches sollte in jedem Fall im Bereich des unfallchirurgischen Themenspektrums aufgewertet werden.

Seifert J. Rezension: Taschenlehrbuch Orthopädie und Unfallchirurgie. Passion Chirurgie. 2012 März; 2(03): Artikel 03_05.

Zukunftspläne – Vertreter der Oberärzte

Seit Anfang des Jahres 2010 ist das Referat für Oberärzte des BDC personell neu besetzt: PD Dr. Julia Seifert, Vertreterin der Oberärzte im Berufsverband der Deutschen Chirurgen, und Dr. Norbert Hennes, Stellvertretender Vertreter der Oberärzte im Berufsverband der Deutschen Chirurgen, lösen nach fünfjähriger Tätigkeit Prof. Dr. Schröder und PD Dr. Krones ab.

Wir, das heißt, das Referat der Oberärzte im BDC, verstehen uns als Vertreter der Interessen des so genannten Mittelbaus innerhalb der chirurgischen Kliniken Deutschlands.  In der paritätischen Besetzung dieses Referates – unfallchirurgisch–orthopädisch/chirurgisch und weiblich/männlich – hoffen wir, die Belange aller Mitglieder vertreten zu können.

Unmittelbar mit Antritt unserer Referatsposition haben wir das Maiheft dieses Jahres „Der Chirurg BDC“ zum Thema Außertarifliche Verträge gestaltet. Wir hoffen, dass wir mit diesen Beiträgen aus Sicht von Betroffenen, eines Geschäftsführers, des Marburger Bundes und eines Juristen einen Überblick über pro und kontra, Sinn und Unsinn, aber auch über Risiko und Sicherheitsaspekte geben konnten.

Für die Zukunft haben wir uns folgende Themen auf die Agenda genommen:

  • Identifikation der Bedürfnisse der oberärztlichen Mitglieder des BDC durch Umfrage
  • Experte oder Zehnkämpfer? vom chirurgischen Generalisten zum Superspezialisten: Ergeben sich hier zukünftig Probleme in der Notfallversorgung?
  • Bildung eines so genannten Runden Tisches der Oberarztvertreter chirurgischer Fachgesellschaften zur Evaluation gemeinsamer Ziele
  • Analyse von interessanten berufspolitisch und gesundheitswirtschaftlichen Journalen (z. B. KMA, Die Gesundheitswirtschaft, Arzt und Krankenhaus usw.) – Veröffentlichung der Recherche und Analyse im BDC-Heft
  • Landesärztekammern – Bundesärztekammer. Darstellung von Aufgaben, Pflichten und Organisation im Rahmen eines Beitrages im BDC-Heft
  • Familienfreundliches Krankenhaus: Erstellung eines Übersichtsplanes zur Information über die Familienfreundlichkeit der Krankenhäuser in Deutschland.
  • Konsiliarärzte: Wirklich ein Problem? Erarbeitung von Empfehlungen zur transparenten Strukturierung von Konsiliararztverträgen und Sicherung der Weiterbildung in Kliniken mit konsiliarärztlicher Besetzung

Für weitere Anregungen stehen wir jederzeit zur Verfügung.

Transparent, strukturiert und erfolgreich

Empfehlungen des BDC-Landesverbandes Berlin zur Gestaltung von Konsiliararztverträgen

Aufgrund unterschiedlicher Erfahrungen mit operativ tätigen Konsiliarärzten haben wir uns im Vorstand des BDC-Landesverbandes Berlin entschlossen, allgemeingültige Empfehlungen zu erstellen, die zu einer transparenten, strukturierten und erfolgreichen Zusammenarbeit zwischen Kliniken und Konsiliarärzten führen sollen.

Voraussetzung für eine erfolgreiche Kooperation von ambulantem und stationärem Sektor ist eine vertragsmäßige Festlegung von qualitätsorientierten Prozessprofilen und Regularien zwischen den Vertragspartnern:

  • Definition der Aufgaben und Zuständigkeiten der Vertragspartner,
  • Regelung der Verantwortlichkeiten der Vertragspartner,
  • transparente Indikationsstellung ggf. gemeinsame Indikationsbesprechung,
  • gegenseitige Informationspflicht, d. h. Regelung der Kommunikation und Dokumentation,
  • Einigung über und Festlegung von Behandlungspfaden für die postoperative Behandlung der Patienten,
  • Festlegung eines Komplikationsmanagements,
  • Regelung des Nachweises operativer Qualitäten und Expertisen des Konsiliararztes,
  • Integration in gesetzlich vorgegebene externe und individuelle interne Qualitätssicherungsmaßnahmen,
  • DRG-Erlös orientierte und adäquate Vergütung der Konsiliarärzte (z. B. Festlegung eines prozentualen Anteils am DRG).

Darüber hinaus sollten unseres Erachtens innerhalb des Konsiliararztwesens zum Teil prinzipielle Probleme geklärt werden:

  • Schaffung von klinikeigenen und -individuellen Anforderungsprofilen für Konsiliarärzte durch Geschäftsführung und ärztliche Direktion (d. h. im Sinne einer Ergänzung, jedoch nicht eines Ersatzes des Leistungsspektrum und
    -angebotes der Klinik),
  • Entwicklung eines Weiterbildungkonzepts im Sinne einer Verbundweiterbildung von ambulantem und stationärem Sektor für das Gebiet Chirurgie,
  • Begriffsklärung: Der Begriff „Konsiliararzt“ wird oftmals mit dem Begriff Honorararzt oder Belegarzt gleichgesetzt,
  • Rechtssicherheit des „Konsiliararztes“.

Außertarifliche Verträge

Hand aufs Herz: wer von uns hätte sich vor Antritt einer Oberarztposition schon mit dem Thema des Außertariflichen Vertragssystems auseinandergesetzt?

Vertragsverhandlungen, d.h. der Sprung in die „Selbständigkeit“ und Eigenverantwortlichkeit, wurden traditionell bis zum Zeitpunkt der Chefarztbewerbung, also auf das Ende der Oberarztkarriere, verschoben.
Die Zeiten haben sich geändert.

Die strukturellen Neuerungen innerhalb der Kliniken als Ausdruck einer wettbewerblichen Anpassung, höchste Ansprüche an Qualität und Qualitätstransparenz haben zu einer zunehmenden Spezialisierung und Subspezialisierung innerhalb der Fachdisziplinen geführt.

Daraus ergaben sich neue Organisationsmöglichkeiten tradierter hierarchischer Klinikmodelle: die Bildung von Departments innerhalb eines Zentrums oder sog. Sektionen bzw. Abteilungen innerhalb einer Klinik mit jeweils Leitenden Ärzten (Oberärzte) an der Spitze, aber dennoch unterhalb des Zentrums- bzw. Klinikleiters (Chefarzt) positioniert.

Diese neuen Organisationsformen eignen sich besonders zur Lenkung von Patientenströmen und bieten gleichzeitig die Möglichkeit, eine sog. „Leuchtturmwirkung“ in der Öffentlichkeit zu erzielen. Des Weiteren erleichtern sie die kontinuierliche Qualitätsverbesserung innerhalb eines Teilbereiches des Ganzen, da eine Konzentration und Fokussierung auf nur ausgewählte Problemfelder besteht und der Wiederholungsfaktor (Training und Erfahrung) hierdurch erheblich steigt (Expertenbildung).

Insofern erscheint es heutzutage gerechtfertigt, ja vielleicht sogar angemessen und notwendig, dass Personen mit besonderer Qualifikation und „leitender Funktion“, wie im übrigen im Managementwesen schon lange Brauch, ihre Vergütung gemäß ihrem geschätzten Wert für den Klinikträger eigenständig aushandeln können.

Dabei muss berücksichtigt werden, dass außertariflich Angestellte nicht automatisch auch Leitende Angestellte sein müssen et vice versa. Die folgenden Beiträge zum Thema Außertariflicher Vertrag sollen einen Überblick über pro und contra, Sinn und Unsinn, aber auch über Risiko- und Sicherheitsaspekte informieren. Wir haben versucht, sofern die (nicht nur tarif-)vertraglich geregelte Schweigepflicht über Vertragsinhalte es denn überhaupt zulässt, die AT-Verträge aus verschiedenen Blickwinkeln unter den o. g. Kriterien zu beleuchten.

Wegen aktuell laufender Tarifverhandlungen war es uns leider nicht möglich, einen Beitrag für den Teil „… aus Sicht eines Klinikträgers“ zu bekommen.
Ungeachtet dessen, hoffen wir mit den Beiträgen aus Sicht von Betroffenen (Referat Oberärzte des BDC), aus Sicht eines Klinikdirektors (Prof. Dr. Axel Ekkernkamp, ukb), aus Sicht eines Juristen (Dr. jur. Jörg Heberer, Justiziar BDC) und aus Sicht des Marburger Bundes (Frau Stefanie Gehrlein) interessante und wertvolle Informationen und Anregungen geben zu können.

Die Recherchen zum Thema „AT-Verträge“ haben aber auch gezeigt, dass hier noch sehr viel „unerforschtes Land“ vor uns liegt. Es gibt nahezu keine validen Erhebungen zu diesem Thema, weder zu inhaltlichen Aspekten eines AT-Vertrages, noch zu dem gegenwärtigen Umfang der Verbreitung. Informationen dieser Art sind aber unserer Auffassung nach eine wichtige Entscheidungsgrundlage für all diejenigen, die AT-Verträge für sich in Erwägung ziehen oder die diese jährlich neu verhandeln müssen. Um hierfür eine Grundlage zu schaffen, hat sich der BDC entschlossen, eine anonymisierte Online-Umfrage zu schalten.
Wir bitten Sie herzlich, an dieser teil zu nehmen und uns auf diese Weise Gelegenheit zu geben, die grauen Felder zum Thema AT-Verträge mit Daten zu füllen.

Wir danken für Ihre Mitarbeit!

Das Referat für Oberärzte des BDC steht Ihnen für Rückfragen und Anregungen zu neuen Themen gerne zur Verfügung.