Alle Artikel von Jörg-Andreas Rüggeberg

Berufspolitik Aktuell: Es geht immer noch schlimmer als angenommen

Immer wenn man glaubt, das Ende der Fahnenstange sei erreicht, wird die Latte noch mal höher gelegt. Während Bundesregierung und Länder noch um die Endfassung eines KrankenHausVersorgungsVerbesserungsGesetzes (KHVVG) ringen mit aktuell schwer abschätzbarem Ergebnis für die klinische Versorgungslandschaft, hat der Bundesminister jetzt die angedrohte Ersatzvornahme zur vorher schon gesetzlich beschlossenen Ambulantisierung herausgebracht. Es handelt sich dabei um eine Rechtsverordnung, die keine Zustimmung durch Bundestag oder Bundesrat benötigt und demnach so wie der Entwurf derzeit formuliert ist umgesetzt werden kann.

Ob und inwieweit die von den Beteiligten vorgebrachten Bedenken und Vorschläge Eingang finden, ist fraglich. Natürlich beteiligt sich auch der BDC an dieser Diskussion. Folgende Punkte seien Ihrer Aufmerksamkeit empfohlen: Der vorgesehene Katalog an OPS-Prozeduren ist in der ersten Stufe beginnend mit dem 1.1.2024 noch durchaus überschaubar und umfasst neben urologischen und gynäkologischen Eingriffen für die Chirurgie die gesamte Hernienchirurgie, bestimmte Vorfußeingriffe und einzelne proktologische Operationen. In einer nächsten Stufe sollen arthroskopische Prozeduren und die Metallentfernungen folgen.

Problematisch sind die Regelungen im Einzelnen. Der Hauptpunkt ist natürlich erwartungsgemäß die Dotierung der neuen Hybrid-DRGs. Die Systematik folgt ziemlich exakt der InEK-Kalkulation für die bisherigen stationären DRGs, allerdings mit einem wesentlichen Abschlag, der nicht ohne Weiteres nachvollziehbar ist und offenbar auch einen ministeriellen Rabatt enthält, gern auch als Lauterbach-Faktor benannt. Sobald die abschließenden Tabellen vorliegen, werden wir Sie informieren.

Bestandteil der Kalkulation soll der gesamte Bereich der Sachkosten und insbesondere der Implantate sein. Das wird nicht finanzierbar sein, weder für die Kliniken noch für den ambulanten Bereich. Auch ist die Verteilung der an dann nur an einer Stelle anfallenden Gesamtsumme auf die verschiedenen Leistungserbringer nicht geregelt. Weiterhin führt die Zusammenführung stark differenter OPS-Prozeduren in eine einheitliche DRG zu erheblichen Verschiebungen der relativen Vergütungen, im Klartext: Kleineingriffe werden aufgewertet, größere Operationen sind nicht mehr kostendeckend.

Wesentlich ist die Laufzeit der Hybrid-DRG, die ja alle Leistungen und Kosten in dieser Zeit subsummiert. Während das Ende offenbar unstrittig mit dem Abschluss der unmittelbaren postoperativen Überwachung festgelegt ist, soll die H-DRG nach der aktuellen Formulierung mit der Indikationsstellung beginnen. Das könnte nicht nur theoretisch Monate vor dem Eingriff liegen. Hier muss zwingend nachgebessert werden.

Ein weiteres Problem besteht darin, dass die Zuordnung der zu verwendenden DRG an die Nutzung eines zertifizierten Groupers geknüpft wird. Für Kliniken kein Problem, im niedergelassenen Bereich gibt es diese Software aber nicht. Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. Ganz abgesehen von den Zusatzkosten beim Erwerb eines Groupers bedeutet das eine weitere Bürokratievermehrung und steht im Widerspruch zu allen Beteuerungen, einen Bürokratieabbau vornehmen zu wollen.

Immerhin gibt es eine Wahloption, anstelle der Hybrid-DRG weiter im EBM-System abzurechnen, das aber bekanntlich ebenso unterfinanziert ist. Es wird jeder überlegen müssen, ob er die mäßig besser dotierte Pauschale nutzt oder nicht zuletzt wegen der Sach- und Implantatkosten den EBM vorzieht und sowohl auf den teuren Grouper verzichtet als vor allem die genannten Zusatzkosten über KV oder Kassen refinanziert.

Wir werden alle oben genannten Punkte im BMG schriftlich reklamieren. Ob das hilft, steht in den Sternen oder deutlicher formuliert in der Beliebigkeit des Ministeriums.

Rüggeberg JA: Es geht immer noch schlimmer als angenommen. Passion Chirurgie. 2023 Oktober; 13(11): Artikel 05_02.

Hybrid DRGs: BDC-Webinar zu Umsetzungen, Abrechnungsmodalitäten und Handlungsoptionen 13.11.2023

Hybrid DRGs – jetzt schon die Umsetzungen, Abrechnungsmodalitäten und Handlungsoptionen verstehen! 13.11.2023 19 Uhr.

Das BDC-Webinar wird über die konkreten Umsetzungen, Handlungsoptionen und Abrechnungsmodalitäten informieren, auch wenn der vorliegende Referentenentwurf noch eine ganze Reihe von Unklarheiten aufweist. Umso wichtiger ist es, die Interpretationen des Gesetzestextes zu kennen und optimal einzusetzen.

Das Webinar richtet sich sowohl an Kliniker, die zukünftig verpflichtet sind, die Patientenbehandlung und Abrechnung der oben genannten Indikationen zu den Bedingungen des neuen §115f SGB V zu erbringen, als auch an Niedergelassene, die eine Wahlmöglichkeit zwischen neuer Welt und bestehendem EBM haben.

Hintergrund

Am 1.1.2024 beginnt nach der Ersatzvornahme durch das Bundesministerium für Gesundheit die neue Welt der Hybrid-DRGs, im Bereich der Chirurgie zunächst mit Hernien, Proktologie und Vorfußchirurgie. Weitere Indikationen werden folgen.
Hier gehts zur Webinar-Anmeldung: Hybrid-DRGs

Berufspolitik Aktuell: Ersteinschätzungsrichtlinie des G-BA für Notfallpatienten vom BMG beanstandet

Das Bundeskabinett hat das Krankenhaustransparenzgesetz beschlossen. Es muss aber noch vom Parlament verabschiedet werden und angesichts des Widerstands vor allem aus den Ländern ist mit zahlreichen Änderungen zu rechnen. Nach aktuellem Stand soll das Transparenzverzeichnis der Bevölkerung Informationen bieten: Fallzahlen von Leistungen (differenziert nach 65 Leistungsgruppen), vorgehaltenes ärztliches und pflegerisches Personal, personelle Ausstattung im Verhältnis zum Leistungsumfang, Komplikationsraten für ausgewählte Eingriffe, Zuordnung der einzelnen Krankenhausstandorte zu Versorgungsstufen (Level). Zwar behauptet das BMG, die Veröffentlichung durch das BMG habe keine Auswirkungen auf die Krankenhausplanung der Länder und die Krankenhausvergütung. Das mag allenfalls formal so sein, in der Praxis bedeutet das nichts anderes als ein Ranking der Kliniken im Sinne eines staatlichen Bewertungsportals im Stile von „jameda“ und anderen. Die Auswirkungen werden am Ende zu einem „kalten“ Kliniksterben führen.

Zwei Tage vor Ablauf der Frist hat das Bundesministerium für Gesundheit die intensiv diskutierte Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) als Aufsicht beanstandet. Somit kann die Richtlinie für ein standardisiertes und qualifiziertes Ersteinschätzungsverfahren nicht wie vorgesehen kommendes Jahr in Kraft treten.

Das BMG kritisiert vor allem:

  • Die Kategorisierung des G-BA von Notfällen in drei „Dringlichkeitsstufen“ sowie das dafür anzuwendende, aber noch nicht vorhandene System eines „qualifizierten und standardisierten Verfahrens“ zur Einschätzung. Dieses liege beim Start der Richtlinie zum 1. Juni 2024 noch nicht vor, Kliniken könnten sich bis dahin auf keine Vorgaben verlassen. Etabliert seien bisher die validierten Triagesysteme zur Behandlungspriorisierung, „nicht jedoch Verfahren, welche weiter in ‚Dringlichkeitsgruppen‘ differenzieren.“
  • Auch sei unklar, wie die Dringlichkeitsgruppen vergütet werden, dies schaffe Unsicherheiten. Das BMG kritisiert die Einschätzung, dass Krankenhäuser bis zur Einführung eines Ersteinschätzungsinstrumentes einen Probebetrieb nutzen sollen – sowie die vage Aussage, dass der G-BA zum 1. März 2025 ein solches Instrument erwartet.
  • Ebenso als rechtswidrig bewertet das BMG, dass die Ersteinschätzung auch für die Menschen gelten sollte, die mit dem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht werden, und nicht nur für die, die selbst das Krankenhaus aufsuchen.
  • Als ebenfalls rechtswidrig stuft das BMG die räumlichen Vorgaben des G-BA ein, eine Zentrale Notaufnahme zu errichten. Es stehe laut Gesetz den Krankenhäusern frei, an der Notfallversorgung nach dem gestuften System von Notfallstrukturen des G-BA teilzunehmen.
  • Deutliche Kritik auch an der geplanten Vorgabe, dass Menschen, die mit ihrem Anliegen in die künftige Dringlichkeitsstufe 1 eingruppiert werden, „grundsätzlich auch an ein Medizinisches Versorgungszentrum in Trägerschaft des Krankenhauses weitergeleitet werden müssen“.

Nach wie vor bleibt damit die Organisation der Notfallversorgung eine Dauerbaustelle, sehr zum Ärger der Beteiligten KBV und DKG. Im Kern beanstandet das BMG die Richtlinie wohl deshalb, weil sie den Plänen einer Krankenhausreform eine offenbar nicht gewünschte Richtung geben würde.

Zum Schluss noch ein Wort zu den jüngsten Honorarabschlüssen zwischen KBV und GKV-Spitzenverband: Die vereinbarte Steigerung (nur unter Anrufung des Schiedsamts) bedeutet mit knapp 4 % Plus eine Anpassung auf dem Niveau der Klinikärzte, aber natürlich bei Weitem nicht einen Ausgleich der inflationsbedingten Kostensteigerung. Die Proteste einiger Ärzteorganisationen haben nicht lange auf sich warten lassen. Im Grunde das sattsam bekannte Spiel. Protest immer gern, aber aktive Gegenmaßnahmen scheitern an der nicht ausreichend vorhandenen Solidarität.

Rüggeberg JA: Ersteinschätzungsrichtlinie für Notfälle vom G-BA beanstandet. Passion Chirurgie. 2023 Oktober; 13(10): Artikel 05_02.

©BÄK

Kontinuität in Zeiten des Wandels

Der Deutsche Ärztetag hat am 18. Mai 2023 den bisherigen Präsidenten Dr. Reinhardt in seinem Amt bestätigt. Ebenfalls wurde Frau Dr. Lundershausen als Vizepräsidentin wiedergewählt. Neu in das Führungstrio wurde Frau Dr. Johna vom Marburger Bund aufgenommen. Als weitere Vorstandsmitglieder – neben den kraft Amtes gesetzten Präsident:innen der Landesärztekammern – wurden Dr. Botzlar, Chirurg aus München, und Frau Neumann-Grutzek, Präsidentin des BDI, gewählt. Auch wenn im Vorfeld alle ihren Willen zur gemeinsamen und einheitlichen Vertretung der Ärzteschaft betont haben, spiegelt das Wahlverhalten dennoch eine gewisse Kluft zwischen der gewerkschaftlichen Vertretung der Krankenhausärzte durch den Marburger Bund und den übrigen Freiberuflern wider. Gleichwohl ist es ein gutes Signal, dass die Bundesärztekammer (BÄK) in ihrer personellen Zusammensetzung weitgehend unverändert in eine erneute Legislaturperiode eintritt und damit gegenüber der Politik Kontinuität garantiert.

Das dürfte umso wichtiger sein, als in den Eröffnungsreden des Ärztetages die drei Protagonisten sehr unterschiedliche Positionen vertreten haben. Der Gesundheitsminister von NRW, Karl Josef Laumann, stellte seine in NRW bereits anlaufende Krankenhausreform vor, die im Gegensatz zum Modell des Bundesministeriums (BMG) zwar ebenfalls in der Versorgung gestufte Kliniken vorsieht, aber dennoch eine in seinen Worten „akzeptable“ Erreichbarkeit verlangt. Der Präsident der BÄK hat dies unterstützt und im Übrigen vor allem auf die gute Versorgung der Bevölkerung jetzt und in Zukunft verwiesen. Mit sehr deutlichen Worten und ohne unnötige Schärfe hat er die zwingend erforderliche Beteiligung der Ärzteschaft an den Reformvorhaben eingefordert.

Bundesminister Lauterbach präsentierte sich dagegen eher fahrig und in seinen Aussagen vage. Bemerkenswerterweise ist er auf die Themen Cannabis-Legalisierung und vor allem die GOÄ überhaupt nicht eingegangen, bei dem Punkt Digitalisierung ist bezeichnenderweise die Saaltechnik ausgefallen. Man kann wohl davon ausgehen, dass sich die Länder unter Führung von Herrn Laumann in der Frage der Krankenhausreform gegen das BMG durchsetzen werden. Geplant ist ein erster konkreter Entwurf voraussichtlich im Juni. Dann wird man sehen, welche Auswirkungen dies auf die konkrete Versorgungslandschaft haben wird. Neu ist neben den drei bekannten Leveln I-III jetzt auch eine Stufe F für spezialisierte Fachkliniken. Dazu sollen dann auch Bundeswehr- und BG-Kliniken gehören, obwohl diese durchaus ein breites Spektrum versorgen.

Ein weiterer Punkt, der ebenfalls bis Ende Juni an die Öffentlichkeit gebracht werden soll, ist die Ersatzvornahme des BMG zur sogenannten Ambulantisierung. Nachdem sich bekanntermaßen die drei Vertragspartner KBV, DKG und Spitzenverband Bund der Krankenkassen nicht auf einen gemeinsamen Katalog, weder zu Art, noch zu Umfang und erst recht nicht zu den Preisen geeinigt haben, muss jetzt das BMG entscheiden. Es liegen dort unterschiedliche „Wunschlisten“ vor, unter anderem auch vom BDC. Bei aller Spekulation dürfte es relativ sicher sein, dass der Bereich der Hernienchirurgie in die Systematik der Hybrid-DRGs aufgenommen werden wird. Völlig unklar bleibt das zugrunde zu legende Kalkulationsmodell, vermutlich wird das BMG damit das INEK und das INBA beauftragen.

Sowohl die Krankenhausreform wie auch die Ambulantisierung werden erhebliche Auswirkungen auf die Weiterbildung haben. Der BDC wird weiterhin auf diesen Punkt hinweisen und entsprechende Lösungen einfordern.

Rüggeberg JA: Kontinuität in Zeiten des Wandels. Passion Chirurgie. 2023 Juni; 13(06): Artikel 05_02.

Editorial: Nicht zu ertragen

Zur Ausgabe 05/2023: “Rückenschmerzen 

Der Volksmund sagt: „Ich habe Rückenschmerzen, weil ich etwas nicht mehr ertragen kann.“

Wenn es danach ginge, müssten alle, die sich mit der aktuellen Gesundheitspolitik befassen, am Stock gehen. Die Diskussion um die großspurig als Revolution angepriesene Krankenhausreform befasst sich nur am Rande mit tatsächlichen Strukturverbesserungen, sondern kreist mehr um das Thema Macht. Hier der Bundesminister, dort die Länderchefs. Letztere sind da durchaus im Vorteil, weil Krankenhausplanung nun mal eindeutig in die Hoheit der Länder fällt. Da hat sich der Herr Minister verhoben und klagt nun über den Hexenschuss. Aber anstatt die Sache wieder einzurenken, wird der Schmerz weggelächelt und die Niederlage als Erfolg verkauft. Aktuell scheint sich das Konzept aus NRW durchzusetzen, das, wen wundert’s, vor allem von den CDU-regierten Ländern favorisiert wird. Was auch immer am Ende beschlossen wird, es wird zu einem Konzentrationsprozess sowohl regional als auch inhaltlich an den Kliniken kommen. Standortschließungen und Eingrenzungen des Behandlungsspektrums sind wohl unausweichlich. Da wünscht man den Betroffenen eine stabile Konstitution, um den zu erwartenden Druck auszuhalten.

Ebenso unerträglich, wenn auch erwartbar, ist die Diskussion um die sogenannte Ambulantisierung. Diesmal sind es die Partner der Selbstverwaltung KBV, DKG und GKV-SV, die um Macht, Einfluss und nicht zuletzt Geldtöpfe ringen. Da führt manch ein Griff zu akuten Blockierungen, die auch der beste Chirotherapeut nicht ohne weiteres lösen kann. Sie finden in dieser Ausgabe einen ausführlichen Artikel zum aktuellen Stand der Dinge, wohl wissend, dass der vermutlich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung schon wieder veraltet sein dürfte. Wir geben selbstverständlich unsere Positionen dem Bundesministerium zur Kenntnis, das jetzt die Ersatzvornahme vorbereitet. Was aber am Ende dabei herauskommt, ist reine Spekulation und wird vermutlich unsere Ertragensfähigkeit weiter strapazieren.

Aber wir müssen uns auch an die eigene Nase fassen. Selbstgemachte Leiden sind meist hartnäckiger zu behandeln als Schuldzuweisungen an Dritte. In diesem Heft schreibt eine Kollegin über ihre Erfahrungen während der Weiterbildungszeit. Die Klage der Kollegin sollte jedem Einzelnen zu denken geben. Konflikte benötigen immer mindestens zwei Parteien, unabhängig von einer Schuldfrage.

Nun sind wir Ärzte und sorgen dafür, dass Rückenschmerzen adäquat behandelt werden. Sie finden dazu in dieser Ausgabe einen CME-Artikel zur Interventionellen Schmerztherapie bei Rückenschmerz. Bekanntlich ist die Therapie die eine Seite, Prophylaxe im Zweifel sinnvoller. Was können wir also tun, um die auslösenden Noxen zu vermeiden? Im täglichen Betrieb sollten wir alle gegenseitigen Respekt üben und das eigene Handeln kritisch hinterfragen. Häufig genügt es schon, den Schmerz des Gegenübers anzuerkennen und nicht als Anstellerei abzutun.

Das gilt durchaus auch im politischen Umfeld. Die Argumente der jeweils anderen Seite sind ja nicht frei erfunden, sondern aus deren Sicht zumindest nachvollziehbar, auch wenn wir selber anderes wollen. Die Dinge lassen sich leichter ertragen, wenn man miteinander spricht, um einen Kompromiss zu finden, der zwar allen wehtut, aber niemanden an den Rollator zwingt. Wir wollen hoffen, dass es uns gelingt, eine erträgliche Lösung zu finden. Sie dürfen sicher sein, dass der BDC – und sicher auch die DGCH – diese Aufgabe in Ihrem Interesse annimmt und nach Kräften eine annehmbare Lösung anstreben wird.

Rüggeberg JA: Editorial: Nicht zu ertragen. Passion Chirurgie. 2023 Mai; 13(05): Artikel 01.

Hybrid-DRG, Hintergründe und aktueller Stand

Bekanntlich sollte am 31.03.2023 von den drei Vertragspartnern Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ein gemeinsam konsentierter Katalog inklusive Preisfindung von Eingriffen für die sogenannte sektorengleiche ambulante Versorgung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt werden. Diese im Sprachjargon als „Ambulantisierung“ bezeichnete Einigung ist erwartungsgemäß gescheitert. Naturgemäß war die DKG extrem zurückhaltend, verlieren die Kliniken damit doch erhebliche Erlösanteile. Seitens der KBV wurde ein sehr umfangreicher Katalog vorgeschlagen, weil man sich damit vor allem eine Verlagerung in den vertragsärztlichen Bereich erhofft. Die Krankenkassen haben zunächst wegen der zu erwartenden Einsparungen das KBV-Konzept unterstützt, sind aber eine Woche vor der Abgabefrist auf die Linie der DKG umgeschwenkt. Das mag daran liegen, dass auch bei den Kassen eine strenge Trennung zwischen stationär und ambulant erfolgt. Dort wird befürchtet, dass eine Ausweitung ambulanter Tätigkeiten und der damit verbundenen Finanzierung eben nicht zu korrespondierenden Einsparungen im stationären Bereich führt.

Jetzt muss nach Gesetzeslage das BMG eine Ersatzvornahme ausarbeiten, sprich, fachlich dazu nur in Grenzen befähigte Ministerialbeamte sollen sowohl Prozeduren wie auch Preise für ambulante Leistungen nach § 115f SGB V benennen. Erschwerend kommt hinzu, dass es sich bei den gesetzlich vorgesehenen Fallpauschalen für die angedachten Eingriffe um eine völlig neue Systematik handelt, die weder den von Kliniken genutzten DRGs noch erst recht dem EBM im niedergelassenen Bereich entspricht. Es ist völlig unklar, welchen Zeitraum diese Fallpauschale umfasst noch welche in diesem Zeitraum erbrachten Leistungen. Aktuell diskutiert wird unter anderem eine Pauschale über vier Wochen, die dann zu (welchen?) Zahlungen an Dritte (Hausarzt, Radiologe, Pathologe etc.) führen müsste. Die Aufteilung zwischen Operateuren und Anästhesisten bietet sowieso genügend Streitpotential. Unabhängig davon bergen solche Zahlungen immer die Gefahr korruptiven Verhaltens, Stichwort Zuweiserprämie.

Auch die Preisfindung ist komplex. Im Gesetz steht durchaus sinnvoll, dass ein gewichteter Mittelwert zwischen stationärem DRG und bisheriger ambulanter Vergütung angesetzt werden soll. Das heißt: Eingriffe, die bisher überwiegend ambulant erbracht werden, ziehen den Preis nach unten in Richtung aktueller EBM-Vergütung und umgekehrt. Das Problem liegt allerdings darin, dass bei der EBM-Abrechnung immer nur ein einziger OPS-Code angegeben wird, im stationären Bereich aber in der Regel mehrere und der eigentliche Kerneingriff nicht zu identifizieren ist. Wenn nun alle OPS-Codes gegeneinander gelegt werden, führt das zu absurden Ergebnissen, die völlig implausibel und niemandem vermittelbar sind. So ergibt die Kalkulationsmatrix beispielsweise für die Arthrodese eines kleinen Zehengelenks einen höheren Preis als für drei Gelenke!

Wegen dieser erheblichen Schwierigkeiten setzt sich der BDC dafür ein, die an sich sinnvolle neue Systematik in der Anfangsphase nicht zu überfrachten und auf einige gut kalkulierbare Eingriffsarten zu begrenzen. Entsprechend werden wir auch Vorschläge an das BMG übermitteln.

Rüggeberg JA: Hybrid-DRG, Hintergründe und aktueller Stand. Passion Chirurgie. 2023 Mai; 13(05): Artikel 05_02.

Editorial: Klimaschutz, ein chirurgisches Thema?

Zur Ausgabe 03-QI/2023: “Klima- & Umweltschutz in der Chirurgie 

Sie werden sich fragen, wieso der BDC sich um das Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit kümmert. Haben wir nichts anderes zu tun? Natürlich haben wir reichlich Themen, die den meisten von Ihnen unmittelbarer auf den Nägeln brennen. Zu nennen wären hier die von vielen als unerträglich empfundenen Arbeitsbedingungen an zunehmend ökonomisch orientierten Kliniken, die Einschnitte, die Niedergelassene gerade aktuell hinnehmen müssen, und die für alle gleichermaßen belastende überbordende Bürokratie. Da ist die konsequente Weigerung des Gesundheitsministers, eine dringend überfällige neue GOÄ umzusetzen, schon beinahe ein Nebenthema.

Und jetzt Klimaschutz und Nachhaltigkeit? In der Tat haben wir im BDC beschlossen, das Thema sowohl in unserer Satzung als auch durch die Einrichtung eines entsprechenden Referats zu besetzen. Das geschieht keineswegs als Hinterherlaufen hinter einem gesellschaftspolitischen Mainstream, sondern aus der Überzeugung heraus, dass es eine Kernaufgabe eines Berufsverbandes sein muss, die Zukunft unseres wunderbaren Berufs zu sichern. Wenn unsere Gesellschaft an Müllbergen erstickt, der Klimawandel mit Sturm, Tornados, Überflutungen und dürrebedingten Ernteausfällen auch hierzulande dem Letzten bewusst machen müsste, dass Energie nicht erst seit dem Ukrainekrieg ein knappes Gut darstellt, dann sollten wir uns fragen, an welchen Stellen wir unseren Beitrag leisten können. Wir sollten uns nicht auf unsere Kernprofession der Chirurgie beschränken, sondern unsere gesellschaftliche Stellung als Ärzte, die dem Wohl der uns anvertrauten Menschen verpflichtet sind, berücksichtigen. Es reicht manchmal schon, über die Masse an Einmalverpackungen nachzudenken, die, wie alle wissen, pro Operation mehr als einen Eimer füllt. Sie werden in dieser Ausgabe einige aufschlussreiche Artikel zu diesem Gesamtthema finden. Lassen Sie sich zu einer gewissen Achtsamkeit anregen. Damit hätten wir ein erstes Ziel schon einmal erreicht. Bekanntlich beginnt jeder lange Marsch mit einem ersten Schritt.

Ein zweites Hauptthema dieser Passion ist die Würdigung unseres Präsidenten anlässlich seines runden Geburtstages. Ich will hier nichts vorausnehmen, nur so viel: Wir sind nicht die Schafe, die hinter einem Leithammel daher trotten und diesen demütig würdigen. Dennoch sind wir dankbar, einen solchen Wortführer zu haben. Er hat es mehr als verdient, als besondere Persönlichkeit herausgehoben zu werden.

Ihr
Jörg-Andreas Rüggeberg

Rüggeberg J-A: Klimaschutz, ein chirurgisches Thema? Passion Chirurgie. 2023 März; 13(03/I): Artikel 01_01.

Homo Politicus

Politiker befinden sich konstant auf den letzten Plätzen der Beliebtheitsskala. Sie werden assoziiert mit Begriffen wie Unehrlichkeit, Unaufrichtigkeit, Opportunismus, Prinzipienlosigkeit, Machtgier.

Wenn auch nur einer dieser Begriffe zutreffend sein sollte, ist unser Chefrepräsentant Prof. H.-J. Meyer ein denkbar schlechter Politiker. Dummerweise steht er aber einem berufspolitischen Verband vor, sodass man denken möchte, er wäre damit auch ein schlechter Präsident.

Tatsächlich sind ihm mehr oder minder strategische Ränkespiele eher fremd und Täuschung aller Art ein Gräuel. Ich habe selten einen Menschen getroffen, der wie er geradeheraus seine Meinung sagt, auch wenn das sein Gegenüber bis zur Schmerzgrenze reizen kann. Andererseits verträgt er seinerseits Gegenargumente, auch wenn sie hart formuliert werden. Am Ende steht zumindest in unseren Diskussionen im Vorstand des BDC immer ein Kompromiss, und zwar sachlich begründet und nicht, wie anderenorts häufig, als Zusammenführung des kleinsten gemeinsamen Nenners, in der Regel bei Null liegend. Und da Politik nun einmal aus der Suche nach Kompromissen besteht, ist er in dieser Hinsicht schon mal ein guter Präsident.

Das zweite nicht minder wesentliche Merkmal seiner Persönlichkeit ist die uneingeschränkte Ehrlichkeit und Verlässlichkeit. Auch darin unterscheidet er sich von der landläufigen Einschätzung eines Politikers. Eine einmal gefundene gemeinsame Position wird uneingeschränkt nach außen vertreten, auch wenn diese vielleicht nicht seiner ursprünglichen Überzeugung entspricht. Ich entsinne mich an unser erstes Treffen am Rande eines Kongresses in Hamburg, nachdem wir ihm die Präsidentschaft des BDC angetragen hatten. Er wollte in eigenem Interesse wissen, was auf ihn zukommt, und ich hatte zugegebenermaßen Bedenken, ob die daraus resultierende Doppelfunktion als amtierender Generalsekretär der DGCH und seine Rolle im BDC unserem Berufsverband schaden könnte. Nach einer Stunde war klar, dass er die beiden Ämter trennen könnte und damit auch eine Idealbesetzung darstellen würde. Vor allem haben wir beide von Anfang an unsere gegenseitigen Bedenken klar formuliert und danach rasch die überwiegenden Gemeinsamkeiten gefunden. Zu keinem Zeitpunkt hat er später in seiner Amtszeit den BDC „stiefmütterlich“ behandelt. Lediglich eine Petitesse am Rande verriet seine ursprüngliche Heimat. Immer wenn er in unseren Sitzungen das Wort „wir“ benutzte, war allen klar, dass er damit meistens die DGCH meinte.

Zum Dritten muss sein unermüdlicher Fleiß betont werden. Trotz Hund und Frau und seit einiger Zeit einem Enkelkind pflegt unser Präsident nachgerade alle auf dem Markt befindlichen Dokumente nicht nur zur Kenntnis zu nehmen, sondern im Detail zu studieren, und das sind wahrlich viele Seiten. Es ist schon bemerkenswert, wie er in seinen öffentlichen Auftritten mit fundiertem Detailwissen aufwarten kann. Auch in dieser Hinsicht ist er ein Aushängeschild des BDC und damit erneut ein guter Präsident. Im Übrigen kann man ihn jederzeit telefonisch erreichen, um Aktuelles zu besprechen. Es gibt kein Vorzimmer, das den Chef diskret verleugnet.

Auch wenn gelegentlich die Wortwahl nicht immer der sogenannten Political Correctness entspricht, ist er vielleicht gerade deswegen absolut authentisch.

Ich weiß nicht, wie er als chirurgischer Chef war, kann mir aber vorstellen, dass er seine Mitarbeitenden durchaus hart, aber immer fair behandelt hat und sie, wie es sich für einen guten Vorgesetzten gehört, gefördert und nach außen stets geschützt hat.

Und sind das nicht gerade die Eigenschaften, die eine große Persönlichkeit ausmachen?

Prof. Meyer ist trotz aller fehlenden negativen Eigenschaften ein herausragender Präsident und ein Homo politicus der anderen Art. Wir schätzen ihn alle sehr und werden ihn anlässlich seines runden Geburtstages entsprechend ehren.

Für den Vorstand des BDC

Grußwort zur 150 Jahre-Feier der DGCH

Sehr verehrter Herr Bundespräsident,
hohes Präsidium der DGCH,
liebe Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Damen und Herren,

es ist mir eine große Ehre und besondere Freude, der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie die Glückwünsche und Grüße unseres Berufsverbandes zum 150-jährigen Jubiläum zu überbringen. Die Chirurgie hat in dieser Zeit ungeahnte und außergewöhnliche Fortschritte zum Wohle der uns anvertrauten Patientinnen und Patienten erlebt. Operationen, die zu Gründerzeiten unvorstellbar waren und sogar als unverantwortlich abgelehnt wurden, sind heute weit verbreitete Praxis.

Während anfangs noch die „einfache“ Appendektomie nur einzelnen Chirurgen vorbehalten war, sind heute auch dank eines enormen technischen Fortschritts große und lebensrettende Krebsoperationen, Eingriffe am Herzen, stereotaktische Hirnoperationen und nicht zuletzt Organtransplantationen selbstverständlich. Stets waren Können und Mut der Chirurginnen und Chirurgen der Motor, Grenzen zu verschieben, auch bei Einführung multimodaler Therapieverfahren in Kooperation mit benachbarten Fachdisziplinen.

Voraussetzung war und ist die ständige wissenschaftliche Forschung, gebündelt in der Fachgesellschaft. Gleichzeitig konnte dieser Fortschritt nur durch immer weitergehende Spezialisierung und Subspezialisierung erreicht werden.

Dies wiederum führte in der Konsequenz zur Gründung weiterer chirurgischer Gesellschaften in den jeweiligen Subdisziplinen, die dort das Wissen, die Forschung und im Ergebnis die Verbesserung der operativen Behandlungsmöglichkeiten vorantrieben. Immer blieb aber die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie die „Mutter ihrer Kinder“, die sich regelmäßig auch heute noch unter ihrem gemeinsamen Dach versammeln.

Eines dieser Kinder ist damit folgerichtig auch der Berufsverband der Deutschen Chirurgie, mittlerweile schon seit mehr als 60 Jahren. Die vielfältigen Erfordernisse in der berufspolitischen Vertretung von Chirurginnen und Chirurgen verlangten nach einer eigenständigen Organisation, um den Einfluss der Chirurgie in Deutschland auch außerhalb der Wissenschaft und Forschung zu stärken.

Dazu gehört auch, dem immer größer werdenden Einfluss der weiblichen Chirurgen Rechnung zu tragen. Nicht nur der ständig ansteigende Anteil von Chirurginnen in unserem Berufsverband, sondern auch der Wandel in den Ansprüchen der jungen Generation an eine Vereinbarkeit von Familie und Beruf verlangen nach neuen Modellen in Fort- und Weiterbildung, Arbeitszeitmodellen und attraktiven Angeboten für beruflich erfüllende Lebensstellungen. Sie, Herr Bundespräsident, haben darauf hingewiesen, dass ein wesentlicher Teil für eine Heilung in der empathischen Zuwendung liegt. Dem stimme ich uneingeschränkt zu, wir brauchen dafür aber ein Umfeld, das uns die notwendige Zeit für diese wichtige Aufgabe gewährleistet.

Ein großes Problem im Gesundheitswesen ist der zunehmende Einfluss externer Investoren in der Kliniklandschaft sowie in medizinischen Versorgungszentren und damit auch generell der wirtschaftliche Druck, der auf die Ärztinnen und Ärzte durchgereicht wird, bis hin zu Forderungen, die medizinische Entscheidung auch ökonomischen Überlegungen unterzuordnen. Das stört ganz wesentlich die sicherlich vorhandene Motivation der Kolleginnen und Kollegen, belastet, frustriert und schadet vor allem unsere Patientinnen und Patienten. Gemeinsam müssen wir uns dieser Fehlentwicklung annehmen und ihr entgegenwirken.

„Heute sind, auch dank eines enormen technischen Fortschritts große und lebensrettende Krebsoperationen, Eingriffe am Herzen, stereotaktische Hirnoperationen und nicht zuletzt Organtransplantationen selbstverständlich. Stets waren dabei Können und Mut von Chirurginnen und Chirurgen der Motor, Grenzen zu verschieben.“

Wie in jedem familiären Umfeld gab und gibt es gelegentliche Meinungsverschiedenheiten, aber am Ende steht immer die Suche nach einer gemeinsamen Position. Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie versteht sich in bester Familientradition als ein weiteres Kind der ­Deutschen Gesellschaft für Chirurgie erwachsen und eigenständig, aber stets der Muttergesellschaft tief verbunden.

Nur gemeinsam werden wir weiterhin die anstehenden Probleme lösen und damit vor allem die Chirurgie zum Wohle der Menschen weiterentwickeln.

In diesem Sinne: Ad multos annos, DGCH!

Rüggeberg JA: Grußwort 150 Jahre DGCH. Passion Chirurgie. 2022 Juli/August; 12(07/08): Artikel 01_02.

Editorial im April 2022: Sektorenübergreifende Versorgung – Neuer Wein in alten Schläuchen?

Gesundheitspolitische Themen sind angesichts der COVID-Pandemie weitgehend aus dem Fokus geraten; zugegebenermaßen hat das Gesundheitsministerium aktuell dringendere Aufgaben zu erledigen. Das heißt aber natürlich nicht, dass strukturelle Reformen im Gesundheitssystem nicht erst heute, sondern schon seit Jahren zwingend erforderlich wären. Zu nennen sind die Reform der Vergütungssysteme (DRG, GOÄ, EBM), die Krankenhausplanung, das MDK-Reform-Gesetz, die Neuordnung der Notfallversorgung, das Voranbringen der sogenannten „Ambulantisierung“ und sozusagen als alles verbindende Klammer die Diskussion um eine sinnvolle Strukturierung der sektorenübergreifenden Versorgung. Immerhin hat der Begriff Eingang in den Koalitionsvertag gefunden. Das lässt hoffen, auch wenn nichts auch nur ansatzweise über die konkrete Ausgestaltung formuliert wird. Ich persönlich würde auch eher von einer sektorenüberwindenden Versorgung sprechen, denn „übergreifend“ impliziert schon vom Wort her die Gefahren einer Übergriffigkeit, von welcher Seite auch immer.

Genau das geschieht. Während, wie in dieser Passion Chirurgie nachzulesen, vor Ort durchaus auf die Patienten bezogene gemeinsame Versorgungsformen praktiziert werden, bleibt die systemimmanente Konfrontationshaltung der beiden entscheidenden Player, Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung, also stationärer und ambulanter Sektor, unübersehbar. Die rein interessengesteuerten Positionen scheinen unvereinbar zu sein. Es geht wie immer um Geld, sehr viel Geld, und nicht minder um Macht und Einfluss. Da gönnt der eine dem anderen nicht das Schwarze unter den Nägeln.

Insofern sind alle bisher bekannten Vorschläge oder besser Wortblasen und standardisierten Phrasen stets deckungsgleich mit Bekanntem. Neuer Wein schmeckt anders. Die Schläuche sind auch noch dieselben, mittlerweile schon ein wenig mürbe und löchrig.

Es ist bitter zu erkennen, dass diejenigen, um die es wirklich gehen sollte, nämlich unsere Patienten, nur am Rande Erwähnung finden. In meinen Augen muss eine sektorenüberwindende Versorgung aber genau darauf ausgerichtet sein, unsere Patienten in ihrer Krankheitskarriere möglichst aus einer gemeinsamen therapeutischen Hand beim Übergang zwischen ambulant und stationär und umgekehrt zu begleiten. Das setzt eine enge, vertrauensvolle Kooperation auf der persönlichen Arztebene voraus. Institutionelle Regelungen können da nur begleitend an zweiter Stelle stehen. Angesichts der erstarrten Fronten im Gesundheitssystem, deren Hauptursache – wie nicht anders zu erwarten – in den streng separierten Finanzierungssystemen der Sektoren zu finden ist, müssen wir unsererseits, also aus dem Kreis der Behandler, Wege aufzeichnen, wie so etwas funktionieren kann. Die folgenden Beispiele im Schwerpunktthema zeigen, dass dies möglich ist. Allerdings sind die Widerstände gegen derartige innovativen Konzepte groß und es bedarf viel Kraft und Überzeugungsarbeit, aus diesen ersten Pilotprojekten etwas wirklich Systemveränderndes zu machen.

Also leider nichts mit „Neuem Wein in alten Schläuchen“, sondern bis auf wenige mutige Winzer eher „Alter (saurer) Wein in bekannten Schläuchen“.

Danke, dass Sie die Passion Chirurgie lesen.

Hier geht es zum Inhaltsverzeichnis der Aprilausgabe “Sektorenübergreifende Versorgung”: PASSION CHIRURGIE 04/2022.

Rüggeberg JA: Editorial. Sektorenübergreifende Versorgung – Neuer Wein in alten Schläuchen? Passion Chirurgie. 2022 April; 12(04): Artikel_01.