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Empfehlungen von DGCH/BDC und DGAI/BDA zur Terminierung elektiver operativer Eingriffe nach Covid-19-Infektion und -Impfung

Auch nach Verfügbarkeit effektiver Impfstoffe zur Prophylaxe einer manifesten Infektion und eines schweren Verlaufs der Covid-19 Infektion befinden wir uns derzeit noch in der sogenannten dritten Welle der Pandemie. In der Chirurgie und den operativen Fächern hat in den letzten Monaten zwangsläufig eine Umstellung des operativen Managements, u.a. mit Verschieben zahlreicher Eingriffe und dann nur nach negativem Test, stattgefunden.

Trotzdem ergeben sich auch bei zunehmender Erfahrung mit SARS-CoV-2-Infektionen aktuell zwei Problemfelder. Erstens die Frage nach dem freien Intervall zwischen durchgemachter Infektion und geplantem operativen Eingriff sowie zweitens die Diskussion über die Möglichkeit einer präoperativen Impfung und den nachfolgenden Abstand zu einer Operation. Während für die erste Fragestellung schon relativ valide Daten vorliegen, trifft dies für die präoperative Impfung noch nicht zu. Es können daher nach derzeitigem Wissensstand lediglich Empfehlungen ausgesprochen werden, die abhängig von neuen Entwicklungen stetig aktualisiert werden müssen.

Die nachfolgenden Empfehlungen gelten für elektive operative Eingriffe. Notfalleingriffe und sehr dringliche Operationen sollen unabhängig vom Impfstatus durchgeführt werden.

Zeitpunkt eines chirurgischen Eingriffes nach Covid-19 Infektion

Daten einer prospektiven Kohortenstudie haben gezeigt, dass operative Interventionen und Eingriffe, unabhängig vom jeweiligen Schweregrad, bei vorliegender Covid-19 Infektion mit einer signifikanten Erhöhung der postoperativen Morbidität und Letalität einhergehen (1). In der nachfolgenden Studie wurde nun der optimale Zeitpunkt zwischen durchgemachtem Infekt und geplantem operativen Eingriff im Vergleich zu Patienten ohne frühere Covid-19 Infektion evaluiert, wobei als Ergebnisparameter die 30-Tage Letalität und pulmonale Komplikationen herangezogen wurden. Beide Parameter waren bei jeweils zweiwöchigem Intervall bis zur 5./6. postoperativen Woche gegenüber Patienten ohne Covid-19 Infekt deutlich erhöht. Erst bei einem operativen Eingriff ab der siebten Woche nach Infektionsbeginn und ohne fortbestehende Symptome waren Letalität und pulmonale Komplikationen mit 2,0% vs. 1,4% bzw. 3,5% vs. 2,7% gegenüber der Vergleichskohorte nicht mehr signifikant erhöht (2).

Empfehlung: Ein elektiver Eingriff sollte daher, wenn möglich frühestens sieben Wochen nach Symptombeginn einer stattgehabter Covid-19 Infektion und fehlender fortbestehender Symptomatik erfolgen (2).

Zum Nutzen der Impfung gegen Covid-19 vor elektiven Eingriffen

Diese Frage gewinnt zunehmend an Bedeutung, weil in absehbarer Zeit ausreichend Impfstoff vorhanden sein wird, um allen Menschen und damit auch allen Patienten ein Impfangebot machen zu können. Nach einer noch nicht veröffentlichten Studie der Universität Oxford kann dabei davon ausgegangen werden, dass bei den derzeit gebräuchlichen Impfstoffen bereits durch die erste Impfdosis nach einem Intervall von drei Wochen das Risiko einer Infektion mit dem Coronavirus um 65 Prozent, die Zahl der symptomatischen Infektionen um 72 Prozent gesenkt werden kann (3).

Empfehlung: Jüngst publizierte Daten weisen auf ein deutlich gesteigertes Komplikations- und Letalitätsrisiko bei perioperativ erworbener COVID-19 Infektion hin. Vor diesem Hintergrund erscheint eine – idealerweise vollständige – präoperative Immunisierung gegen Covid-19 vor elektiven Eingriffen sinnvoll und anzuraten (4,5,6). Dies gilt insbesondere für Risikopatienten (COPD, Diabetes, Hypertonus) sowie Patienten mit maligner Grunderkrankung (7).

Der Nutzen einer präoperativen Impfung gilt dabei insbesondere für Eingriffe mit signifikantem Morbiditäts- und Letalitätsrisiko, also typischerweise für Patienten, für die man einen postoperativen Aufenthalt auf der Intensivstation plant. Jüngste Publikationen bestätigten, dass die Letalität bei Patienten nach Operationen und gleichzeitiger COVID-19-Infektion mit zunehmendem Alter steigt und bei Personen über 70 Jahren am höchsten ist. Diesen potentiellen Patienten sollte bereits jetzt aufgrund ihres Alters eine Impfung ermöglicht werden.

Zur Frage des Intervalls zwischen Covid-19 Impfung und operativem Eingriff

Vergleichsweise wenig Daten liegen vor zur Frage des notwendigen Intervalls zwischen einer stattgehabten Impfung und der nachfolgenden Durchführung des elektiven Eingriffs vor. Elektive Operationen können grundsätzlich auch nach Empfehlung der UK Surgical Royal Colleges bereits kurz nach der Impfung durchgeführt werden (8). Allerdings kann der Impfstoff selbst innerhalb von 1 bis 2 Tagen nach Applikation zu systemischen Ereignissen wie Fieber, grippeartigen Symptomen und Schüttelfrost führen, die jedoch bald darauf – normalerweise innerhalb einer Woche – vollständig abklingen.

Empfehlung: Zwischen Impfung und Operation sollte daher ein Intervall von mindestens 1 Woche eingehalten werden, u.a. um eventuell auftretende Symptome wie Fieber oder Schüttelfrost korrekt als Folge der Impfung und nicht einer möglichen Komplikation der Operation zuordnen zu können. Zudem sollte die entsprechende kompetente Immunantwort nach Impfung eingetreten sein (9). Vor diesem Hintergrund ist ein Intervall von mindestens 2 Wochen nach erfolgter vollständiger Immunisierung anzustreben.

Literatur

  1. COVIDSurgCollaborative: Mortality and pulmonary complications in patients undergoing surgery with perioperative SARS-CoV-2-infection: an international cohort study, Lancet 2020; 396: 27-38
  2. COVIDSurg Collaborative and GlobalSurg Collaborative: Timing of surgery following SARS.CoV-2-infection: an international prospective cohort study, Anaesthesia 2021. doi: 10.1111/anae.15458
  3. www.tagesschau.de: Meldung vom 23.04.2021 15:25:46, Studie: Erste Impfdosis verringert Infektionsrisiko um 65 Prozent
  4. M. Lenzen-Schulte: SARS-CoV-2: Nicht ohne Impfung in den Op-Saal, Deutsches Ärzteblatt 2021; 16: B692-693
  5. COVIDSurg Collaborative, GlobalSurg Collaborative: SARS-CoV-2 vaccination modelling for safe surgery to save lives: data from an international prospective cohort study, BJS. doi: 101093/bjs/znab 101
  6. Patients should receive COVID-19 vacccine before surgery to reduce risk of post-operative death-study: https://www.birmingham.ac.uk/news/latest/2021/03/vaccine-before-surgery-reduces-risk-of-death.aspx
  7. Hierarchisierung von Risikofaktoren für schwere COVID-19 Erkrankungsverläufe im Kontext der COVID-19-Schutzimpfungen – Eine gepoolte GKV-Routinedatenanalyse basierend auf 30 Millionen Versicherten, RKI: Epid Bull 2021;19:3 -12 | DOI 10.25646/8405.2
  8. Statement of the UK Surgical Royal Colleges: For surgeons and surgical teams treating patients during COVID-19-endorsement of the Academy statement. 22 January 2021
  9. Limper, U., Defosse, J., Schildgen,O and F. Wappler: Perioperative risk evaluation in patients scheduled for elective surgery in close relation to their vaccination, BJA. doi: 10.1016/j.bja.2021.03.007

Kommentar des Generalsekretärs

Sehr geehrte Frau Kollegin,
sehr geehrter Herr Kollege,

herzlich willkommen im Jahr 2021: Es erwartet uns sicherlich ein besonderes Jahr mit erheblichen politischen Zäsuren und hoffentlich nachhaltigen Veränderungen. Das Vereinigte Königreich hat sich bereits aus der Europäischen Union verabschiedet und ein „Twitter-süchtiger“ Präsident in den USA musste schließlich nach vergeblichem Kampf mit unhaltbaren Argumenten seine Wahlniederlage eingestehen. Ob es dadurch aber zu relevanten atmosphärischen Verbesserungen in der politischen Landschaft kommen wird, bleibt abzuwarten, ebenso wie das von den Ökonomen teilweise erwartete wirtschaftliche Wachstum. Letztlich besteht das ganze Dilemma weitgehend darin, dass die Covid-19-Pandemie weltweit weiterhin das gesellschaftliche und soziale Leben ganz entscheidend bestimmt.

Diese Pandemie steht in den Medien tagtäglich im Mittelpunkt, was sich auch in der Wahl zum Wort bzw. den Unworten des Jahres 2020 widerspiegelt: Die Termini „Corona-Pandemie“ bzw. „Rückführungspatenschaften und Corona Diktatur“ wurden gewählt. Auch wenn im Rahmen des weiter bestehenden Lockdown der 7-Tage-Index an Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern langsam rückläufig ist, sind mit Stand vom 10. Februar 2021 mehr als 63.500 infizierte Personen verstorben, wobei verschiedene Studien in der Pathologie gezeigt haben, dass die meisten Patienten dabei an und nicht nur mit dem Covid-19-Virus verstorben sind. Trotz aller präventiven Maßnahmen befürchten nach einer Sonderbefragung der R + V-Studie von mehr als 1.000 Bürgern 60 bzw. 48 Prozent der Befragten zukünftig vermehrt eine Missachtung der bestehenden Vorgaben bzw. eine eigene oder Infektion im Familienkreis. 54 Prozent halten mittlerweile die Politik hinsichtlich ihres Krisenmanagements für überfordert. Solche Umfrageergebnisse müssen nicht überraschen, denn nach den Daten des Lowy-Instituts aus Sydney nimmt Deutschland im internationalen Vergleich zum Management der Pandemie unter 97 Nationen nur einen mittelmäßigen Platz 55 ein. Kleinere Länder, vor allem im asiatisch-pazifischen Raum, konnten die Pandemie bisher besser beherrschen.

Auch die Bundeskanzlerin räumte mittlerweile Fehler in der Bekämpfung der sogenannten zweiten Welle der Pandemie ein, in dem man nicht früher und konsequenter weitere Restriktionen im öffentlichen Leben ausgesprochen habe. Auch bezüglich der angekündigten Impfkampagne besteht reichlich Diskussionsbedarf, denn es stehen derzeit einfach nicht genügend Dosen der drei zugelassenen Impfstoffe zur Verfügung und der Bundesgesundheitsminister warnt schon jetzt davor, dass 2021 nicht das Jahr der Schuldzuweisungen wird. Das Prinzip der Hoffnung sollte also nicht aufgegeben werden, denn Merkel ist der festen Überzeugung, dass bis zum Ende des Sommers (2021?) allen Bürgern ein Impfangebot gemacht werden kann.

Bei allen Unwägbarkeiten sollten wir deshalb einen gewissen Optimismus weiterhin bewahren, denn auch nach dem ersten Lockdown ist eine sogenannte Schockstarre in unserem Land weitgehend ausgeblieben. Vielleicht könnte sich paradoxerweise der in früheren Jahren bereits erwähnte Mondkalender in jetzigen Zeiten positiv auswirken. Am 12. Februar 2021 begann nämlich das Jahr des Metall-Büffels. In der Regel ein Reformjahr ohne größere Katastrophen, meist verbunden mit beruflichem Erfolg, finanziellem Wachstum und privatem Glück, wobei das Element Metall zudem besonders für Stärke und Ausdauer steht. Es bleibt also nur zu hoffen, dass alle diese Eigenschaften eintreten mögen und sich die bisherigen Erfahrungen und zukünftigen medizinischen Entwicklungen positiv im Kampf gegen das Virus und seine Mutanten auswirken können.

Krankenhausbarometer des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI)

Nach der jährlichen Umfrage des DKI unter repräsentativ ausgewählten Krankenhäusern machten bereits 2019 44 Prozent der befragten Häuser wirtschaftlich Verluste. Ähnlich negativ gestaltet sich das Bild auch für das Jahr 2020, entscheidend mit beeinflusst durch die Corona-Pandemie und den Ausfall stationärer und ambulanter Eingriffe ab Mitte März. Die stationären Operationen gingen im ersten Lockdown um etwa 41 Prozent zurück, bei den ambulanten Eingriffen betrug die Reduktion im Mittel 58 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, bedingt durch die Vorhaltung von freien Betten bzw. Rückgang der Patientenzahlen, die aus Angst vor einer möglichen Infektion die Klinik nicht aufsuchten.

Jedes Krankenhaus verzeichnete im Durchschnitt 2,5 Millionen Euro bzw. 250.000 Euro Verlust durch die Reduktion stationärer bzw. ambulanter Eingriffe. Insgesamt erwarten 47 Prozent der Kliniken somit im Jahr 2020 einen deutlichen finanziellen Fehlbetrag, wobei dieser von größeren Krankenhäusern mit mehr als 600 Betten am höchsten eingestuft wird. Bei dieser Entwicklung gehen 40 Prozent der Befragten von einer weiteren Verschlechterung der wirtschaftlichen Lage im Jahr 2021 aus, lediglich ein Viertel rechnet mit einem positiven Ergebnis.

Ein weiteres Problem zeigt sich bei der Stellenbesetzung im Operationsdienst. Mitte 2020 hatten 49 Prozent der Krankenhäuser Schwierigkeiten offene Stellen im nicht-ärztlichen Operationsdienst zu besetzen, im Vergleich zu 2011 eine Steigerung von sechs Prozentpunkten; auch die Stellenbesetzung im nicht-ärztlichen Anästhesiedienst war mit 46 Prozent als schwierig angegeben worden. Daraus resultiert hochgerechnet, dass bundesweit etwa 1.800 bzw. 1.200 Vollkraftstellen im nicht-ärztlichen Operations- bzw. Anästhesiedienst derzeit unbesetzt sind. Weiterhin gestaltet sich die Einhaltung der Pflegepersonaluntergrenzen als problematisch. In Pandemiezeiten waren diese teilweise ausgesetzt, sind aber zum 01. Februar 2021 in erweiterter Form für die Versorgungsbereiche Chirurgie, Innere Medizin und Pädiatrie wieder in Kraft getreten, was gerade bei der deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG) wenig Verständnis finden kann; auch für 2021 fordert die DKG erneut eine Aussetzung. Für eine bessere Planungssicherheit der Krankenhäuser in diesem Jahr hält die DKG eine Verlängerung des sogenannten „Rettungsschirms“ als finanziellen Ausgleich für notwendig, welcher vorerst bis zum 28. Februar befristet ist. Eine Rechtsverordnung für die nachfolgende Zeit liegt bisher noch nicht vor.

Gesundheitspolitik

Der Lockdown ist seit dem 10. Februar 2021 in die nächste Runde gegangen und keiner kann ein etwaiges Ende wirklich voraussagen. Ungeachtet dessen ist der Bundesgesundheitsminister Jens Spahn weiterhin gesetzgeberisch sehr aktiv und versucht schon jetzt Lehren für das Gesundheitssystem aus der bestehenden Krise zu ziehen. Er sieht dabei dieses System zukünftig nicht nur als einen Kostenfaktor, sondern auch als Investition an, besonders bei seinem Lieblingsthema der Digitalisierung, wobei er die elektronische Patientenakte als größte Veränderung seit Jahrzehnten im deutschen Gesundheitswesen einstuft. Auch die Videosprechstunden hätten sich bewährt und würden stark genutzt. Diese Einschätzung konnte zumindest durch eine Umfrage der Ratingagentur Assekurata unter privat versicherten Personen nicht bestätigt werden, denn jeweils weniger als 30 Prozent der Befragten wünschten sich von ihrer Krankenversicherung Angebote für Online-oder Videosprechstunden bzw. Gesundheitsapps.

Digitale-Versorgung-und Pflege-Modernisierungsgesetz (DVPMG)

Der Regierungsentwurf zu diesem Gesetz mit einem Umfang von 172 Seiten ist am 20. Januar 2021 im Bundeskabinett beschlossen worden und soll bis Ende Mai im Parlament beraten werden. Angestrebt werden soll u. a. die Hilfe für Pflegebedürftige, um mit sinnvollen Apps und digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) den Alltag besser bewältigen zu können. Zehn Anwendungen sind dabei bereits zugelassen, 50 weitere befinden sich im Verfahren. Die elektronische Patientenakte soll ausgebaut werden, ebenso elektronische Verordnungen und digitale Kommunikation, wobei auch Videosprechstunden weiter gestärkt werden sollen. Verlässliche Gesundheitsinformationen sollen gebündelt werden, um die Gesundheitskompetenz und Patientensouveränität zu steigern. Nach einem vorläufigen Urteil des Landgerichtes München I ist dabei allerdings dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) und Google eine Zusammenarbeit bei Informationsangeboten untersagt worden. Nach Aussage des BMG bleibe das Angebot des nationalen Gesundheitsportals von diesem Urteil unberührt. Bereits geschaffene Strukturen sollen also insgesamt ausgeweitet und weiterentwickelt werden. Vorgesehen ist auch ein sogenannter Zukunftskonnektor, um noch weitere Gesundheitsberufe an die Teleinformatikstruktur anzubinden.

Versicherte und Leistungserbringer sollen zudem ab 2023 digitale Identitäten erhalten, um z. B. bei Videosprechstunden sicher kommunizieren zu können. Nach einer Umfrage des Digitalverbandes Bitkom mit dem Hartmannbund unter mehr als 500 Medizinern sehen 86 Prozent der Krankenhausärzte primär eine Chance für das Gesundheitswesen durch die Digitalisierung, unter den Vertragsärzten sind es derzeit nur 53 Prozent, auch dadurch bedingt, dass die technischen Voraussetzungen hierfür relativ Kostenaufwendig sind. Von der Ärzteschaft wird allerdings ferner ein Wechsel von persönlicher Patientenbetreuung zu einer Plattform-Medizin durch Videosprechstunden oder DiGAs befürchtet, genauso wie eine eingeschränkte Versorgungsqualität bei fehlendem persönlichen Gespräch und körperlicher Untersuchung. Bemängelt wird außerdem die zentrale Speicherung von sensiblen Patientendaten durch private Firmen und fehlende eindeutige Datensicherheitskriterien. Wenn diese Problempunkte gelöst sind und die Digitalisierung einen echten Mehrwert in der medizinischen Versorgung erkennen lässt, werden nach Ansicht des Präsidenten der Bundesärztekammer die digitalen Gesundheitsangebote sicherlich auch von der gesamten Ärzteschaft akzeptiert werden.

Gesetz zur Reform der technischen Assistenzberufe in der Medizin und zur Änderung weiterer Gesetze (MTA-Reform-Gesetz)

Der Bundestag hat am 28. Januar 2021 dieses Reformgesetz beschlossen, das am 12. Februar 2021 durch den Bundesrat bestätigt worden ist. Es erfolgt hierdurch eine Reform in der Ausbildung von vier Berufen der medizinischen Technologie, also Laboratoriumsdiagnostik, Radiologie, Funktionsdiagnostik und in der Veterinärmedizin. Die Berufsbezeichnung lautet nun medizinische Technologin oder medizinischer Technologe. Die bisherigen Tätigkeiten werden in ihrem Umfang beibehalten, wobei die Ausbildungsziele modernisiert und die Praktika ausgeweitet werden. Schulgeld darf nicht mehr erhoben werden und eine verbindliche Ausbildungsvergütung ist vorgesehen.

Besonders wichtig in diesem Gesetz ist die eingebrachte Änderung des Notfallsanitätergesetzes, wobei vor allem mehr Rechtssicherheit für den Notfallsanitäter in besonderen Einsatzsituationen angestrebt ist. Im Original heißt es danach: „Bis zum Eintreffen des Notarztes oder bis zu Beginn einer weiteren ärztlichen, auch teleärztlichen Versorgung dürfen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter heilkundliche Maßnahmen, einschließlich heilkundliche Maßnahmen invasiver Art, dann eigenverantwortlich durchführen, wenn sie diese Maßnahmen in ihrer Ausbildung erlernt haben und beherrschen und die Maßnahmen jeweils erforderlich sind, um Lebensgefahr oder wesentliche Folgeschäden von der Patientin oder dem Patienten abzuwenden“. Es erfolgt hier also eine Abweichung vom Prinzip der ausschließlichen Delegation, jedoch wird diese Entscheidung von den Rettungssanitätern selbst wie auch der Politik weitgehend akzeptiert und sogar als „Meilenstein für die Rettungssanitäter“ bezeichnet.

Änderung der Mindestmengenregelungen

Mit Beschluss vom 17. Dezember 2020 hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) neben der Mindestmenge für die Betreuung von untergewichtigen Neugeborenen auch die für komplexe Eingriffe am Organsystem Ösophagus für Erwachsene geändert. Für Eingriffe am Ösophagus beträgt nun die jährliche Mindestmenge pro Standort eines Krankenhauses 26. Als Übergangsregelung gelten für die Kalenderjahre 2021 und 2022 weiterhin die Mindestmengen von zehn Eingriffen pro Jahr und Standort. Ausnahmen zu Abrechnungsmöglichkeiten mit den Kostenträgern sind weiterhin möglich, so auch beim Ausnahmetatbestand „hohe Qualität“.

Den Beschlüssen im G-BA gingen intensive Debatten voraus, auch die Berücksichtigung der angepassten Vorgaben des Gesetzgebers aus dem Jahre 2016, nach denen der G-BA Mindestmengen festlegt. Danach reichen anstelle des voll bewiesenen Kausalzusammenhangs nun bereits Hinweise aus der Literatur auf einen Zusammenhang zwischen Leistungsmenge und Qualität des Behandlungsergebnisses, so z.B. bei der Letalität, aus. Es kann dabei die Mindestmenge innerhalb einer Bandbreite in geeigneter Höhe festgelegt werden, die aus entsprechender Literatur nachvollziehbar ist. Das Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) hatte im Auftrag des G-BA die Folgenabschätzungen kalkuliert.

Die neuen Standortverteilungen bei erhöhter Mindestmengenanzahl bedeuten dabei für den Patienten längere Wegstrecken, die aber nach wissenschaftlicher Analyse kein Risiko darstellen, denn bei Eingriffen am Ösophagus handelt es sich entsprechend des aufgeführten Operationen- und Prozedurenschlüssels ausschließlich um planbare Operationen. Auch wenn es von Seiten der Chirurgie schon erhebliche Kritik an den neuen Mindestmengenvorgaben gegeben hat, scheint eine Revision dieser Entscheidung schwerlich möglich, denn nach Meinung des unparteiischen Vorsitzenden des G-BA, Josef Hecken, wird die Anzahl der geforderten Eingriffe wie auch die wissenschaftliche Herleitung als ein sachgerechtes Instrument bezeichnet.

Abschließend sei auf den deutschen Chirurgenkongress im April dieses Jahres hingewiesen. Im letzten Jahr sind bekanntlich eine Vielzahl von Medizinkongressen ausgefallen oder verschoben bzw. in rein virtuelle Veranstaltung umgewandelt worden. Bei der Ungewissheit der Pandemie-Situation in den kommenden Monaten wird auch der DCK 2021 digital abgehalten werden. Nach einer virtuellen Präkongresswoche mit Präsentationen von Abstracts und Beiträgen aus der Sektion chirurgische Forschung vom 06. bis 10. April 2021 sind derzeit zu mindestens für den 12. April 2021 Präsenzveranstaltungen, u a. mit Vorstandssitzung, Mitgliederversammlungen sowie Eröffnungsveranstaltung, im kurfürstlichen Schloss Mainz vorgesehen. In diesen besonderen Zeiten wird um eine vorherige Anmeldung zur Teilnahme an den Veranstaltungen gebeten. Vom 13. bis 16. April 2021 wird dann ebenfalls in Mainz der Kongress in virtueller Umgebung mit vier oder fünf Sitzungssträngen stattfinden. Der Organspendelauf soll am Freitag, 16. April 2021 virtuell und in Präsenz durchgeführt werden. Es ist sehr zu hoffen, dass sich diese Planungen auch realisieren lassen und sie alle sind herzlich eingeladen, am DCK 2021 aktiv teilzunehmen.

Bis dahin bleiben sie weiterhin gesund!

Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer
Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH)
Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC)

Kostenfreier Livestream mit Livechat: Update zu Covid-19

Liebe Mitglieder, liebe KollegInnen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

16. Dezember 18:00 bis 19:00 Uhr mit den Fokusthemen News —Update Prävention und Therapie — Vakzinierung
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
  2. Kategorie »Covid-19« auswählen
  3. Gewünschten Beitrag als Livestream verfolgen oder als »Video-on-Demand« ansehen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie zu Live-Übertragungen von Operationen und Interventionen in Deutschland

Live-Übertragungen von Operation und Interventionen haben auf Grund der technischen Möglichkeiten inzwischen eine lange Tradition und werden auf Fachkongressen zum Zwecke der Fort- und Weiterbildung genutzt. Durch moderne Informationstechnologien können Operationen inzwischen weltweit ohne jegliche zeitliche Verzögerungen übertragen werden. Live-Operationen werden auch an medizinischen Fakultäten inklusive der akademischen Lehrkrankenhäuser zur Ausbildung eingesetzt, um Studierenden authentisch die Atmosphäre von Operationssälen zeigen zu können, häufig mit der Möglichkeit für die Studierenden, Fragen zu stellen und offene Punkte zu klären.

Der edukative Wert von Live-Übertragungen wird seit langem kontrovers diskutiert, ebenso die damit einhergehende potentielle Patienten-Gefährdung.

Daher wurden bereits in den Jahren 2007 und 2008 Positionspapiere von wissenschaftlichen Fachgesellschaften in den USA und in Japan zu diesem Thema publiziert, um durch verbindliche Regeln den Patientenbedürfnissen umfänglich Rechnung zu tragen. Dabei wurden die Aspekte der Patientensicherheit, die Anforderungen an das Format sowie Regeln für das Management von unvorhergesehenen Ereignissen und ethische Aspekte berücksichtigt.

Seit geraumer Zeit haben einige Medien wiederholt Initiativen gestartet, auch im deutschsprachigen Raum Live-Übertragungen von Operation und Interventionen im frei zugänglichen Fernsehen anzubieten.

Aus diesem Anlass ergibt sich für die wissenschaftlichen Fachgesellschaften die Notwendigkeit, auch für Deutschland ein Konsensuspapier zu erstellen, um verbindliche Regeln im Umgang mit Live-Operationen zu etablieren.

Die beteiligten Fachgesellschaften möchten ihren Mitgliedern mit diesem Konsensuspapier eindeutige und verbindliche Regeln zur Verfügung stellen, auf die man sich berufen kann.

Nutzen und Risiken von Live-Übertragungen von Operationen

Grundsätzlich wird anerkannt, dass durch Live-Übertragungen invasiver Eingriffe die Besonderheiten einer Methode bzw. Verfahrens realitätsnah dargestellt werden können. Allerdings muss gleichzeitig bedacht werden, dass bei Live-Übertragung häufig die Bedingungen, unter denen der Eingriff durchgeführt wird, von der alltäglichen Routine abweichen und der betroffene Patient damit potenziell einem höheren Risiko ausgesetzt sein kann.

Nach Ansicht der Fachgesellschaften ist es nicht auszuschließen, dass die Tatsache der Live-Übertragung Einfluss auf die Qualität der Leistung aller an der OP beteiligten Personen hat. Sei es, weil man besonders motiviert ist, eine gute Leistung zu zeigen und damit die Bereitschaft zum Risiko steigt, sei es, weil die ohnehin bestehende Anspannung vor Operationen mit einem hohen Schwierigkeitsgrad durch die Tatsache der Live-Übertragung noch zunimmt.

Live-Übertragungen sollten, damit sie ihren Nutzen zur Fort-, Weiter- und Ausbildung erfüllen können, so gut strukturiert sein, dass der Zuschauer die Entscheidungsprozesse während des Eingriffs nachvollziehen kann. Die notwendigen Instrumente, die einzelnen Schritte der Prozedur sowie die notwendigen begleitenden medizinischen Maßnahmen (z. B. Anästhesie, Kardiotechnik) auf hohem technischem Niveau müssen daher erläutert werden, ohne die Behandlung des Patienten zu verzögern oder gar zu unterbrechen und ihn/sie damit zu gefährden. Die Tatsache, dass man während der Operation sich nicht nur auf die reine medizinische Durchführung konzentrieren kann, sondern parallel dazu auch noch Wissen vermittelt, führt zu einer möglichen Doppelbelastung, die in sich automatisch die Möglichkeit der Gefährdung des Patienten trägt.

Folgende Punkte sind bei der Überlegung, bei einer Veranstaltung Live-Übertragungen von Operationen und Interventionen anzubieten, zwingend zu beachten:

  1. Live-Übertragungen von Operationen und Interventionen sind ausschließlich im Rahmen von Veranstaltungen mit geeigneter Infrastruktur für medizinisches Fachpersonal und Studierende der Medizin vertretbar.
  2. Live-Übertragungen dürfen nicht als Marketing-Maßnahme für einzelne Institutionen oder Fachabteilungen dienen. Das vorgenannte (abstrakte) Gefährdungspotential der Live-Übertragung darf nur dann in Kauf genommen werden, wenn daraus ein konkreter edukativer Nutzen für andere Mediziner/Operateure zu ziehen ist.
  3. Gänzlich abzulehnen sind Live-Übertragungen daher für ein Laienpublikum, da keine Bedeutung für eine sinnvolle Aufklärung gegeben ist und daher Aspekte, die den Bereich des Voyeurismus berühren, in den Vordergrund des Interesses gerückt werden könnten.

Forderungen der Fachgesellschaften an Live-Übertragungen

Die Live-Übertragung dient der Aus-, Fort- und Weiterbildung, ist aber gleichzeitig auch ein wesentlicher Teil der Behandlung eines individuellen Patienten mit einer möglicherweise lebensbedrohlichen Erkrankung, bei der es zu gravierenden Komplikationen kommen kann. Aus Sicht der Fachgesellschaften ist es aus den vorgenannten Überlegungen heraus mehr als fraglich, ob der Patient bei einer Live-Übertragung ein vergleichbares Risiko wie bei einer unter alltäglichen Bedingungen durchgeführten Operation und Intervention hat.

Für den einzelnen Patienten besteht kein individueller Nutzen, allerdings kann die Live-Übertragung einer OP dazu beitragen, dass Patienten zukünftig von vielfältig fortgebildeten Operateuren/Interventionalisten profitieren.

Folgende Punkte werden obligat gefordert:

  1. Nur Patienten mit einem niedrigen Risikoprofil dürfen für Live-Übertragungen ausgewählt werden.
  2. Die Patientensicherheit hat oberste Priorität. Bedürfnisse von Zuschauern sind zu keiner Zeit zu berücksichtigen.
  3. Die Privatsphäre des Patienten muss bei der Übertragung zu jeder Zeit geschützt und sichergestellt werden. Sensible Patientendaten dürfen nur den jeweiligen Operateuren/Operateurinnen und den direkt an der Behandlung beteiligten Personen (z. B. Anästhesisten) bekanntgemacht werden.
  4. Regelungen der ärztlichen Schweigepflicht, des Datenschutzes sowie die Persönlichkeitsrechte der Patienten/Patientinnen sind stets zu berücksichtigen.
  5. Jeder Patient muss schriftlich umfassend über die Rahmenbedingungen der Übertragung informiert und aufgeklärt werden. Hierbei muss ihm insbesondere klar dargelegt werden, dass für ihn selber kein unmittelbarer Nutzen besteht. Auch wenn dies (derzeit) noch keinen expliziten Niederschlag in der Rechtsprechung gefunden hat, sehen die Fachgesellschaften die Notwendigkeit, den Patienten insbesondere deutlich darüber aufzuklären, dass mit der Live-Übertagung ein Abweichen von der Routine verbunden ist und im Detail zu schildern, wie eine solche Operation abläuft. Dazu besteht jenseits rechtlicher Notwendigkeiten eine ethische Pflicht.
  6. Der verantwortliche Operateur/Interventionalist muss den Patienten persönlich aufklären, da nur er – unter Berücksichtigung der Ausführungen unter Ziffer 4 – einschätzen kann, was die Live-Übertragung für ihn bedeutet. Der Patient kann in besonders gelagerten Fällen auch von einem Arzt aufgeklärt werden, der die Aufklärung mit dem Operateur abspricht und der abschätzen kann, welches zusätzliche Gefährdungspotenzial für den Patienten durch die Live-Operation möglicherweise besteht.
  7. Im Vorfeld müssen verbindlich Prozeduren und besondere Maßnahmen für unvorhersehbare Ereignisse besprochen werden, um die Patientengefährdung zu minimieren. Dazu gehört zum Beispiel die obligate Vereinbarung, dass bei Eintreten ungeplanter Ereignisse die Live-Übertragung sofort zu stoppen ist.
  8. Sollten Live-Operationen durch Gastoperateure/Gastoperateurinnen durchgeführt werden muss im Vorfeld eine Vorstellung und Untersuchung der Patientin/des Patienten bei diesen Personen ermöglicht werden und der Patient muss über die damit verbundenen Besonderheiten aufgeklärt werden und ihnen zustimmen. Bei Einsatz eines Gastoperateurs muss ein Facharzt aus der Institution bei der Operation zugegen sein, an welcher die Patientin/der Patienten operiert wird, und der die Operation gegebenenfalls übernehmen kann.
  9. Der deutsche Facharztstandard muss jederzeit eingehalten werden.
  10. Die Operationen sollen (digital) aufgezeichnet werden.

Live-Übertragung für Laienpublikum, insbesondere im Fernsehen

Aus Sicht der Fachgesellschaften sind Live-Übertragungen im öffentlich zugänglichen Fernsehen inklusive Pay-TV abzulehnen. Dies deshalb, weil hier ein edukativer Nutzen nicht ersichtlich ist und man unterstellen muss, dass Marketingaspekte im Vordergrund stehen, die es nicht rechtfertigen, Patienten zusätzlich zu gefährden.

Zudem ist auch die berufsrechtliche und wettbewerbsrechtliche Tragweite derartiger Berichterstattungen zu berücksichtigen. Live-Übertragungen im öffentlich zugänglichen Fernsehen inklusive Pay-TV werden sich daher am Berufsrecht und Wettbewerbsrecht (insbesondere am Heilmittelwerbegesetz und dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) messen lassen müssen, wofür dann auch der Operateur (mit-)verantwortlich ist. Dabei gilt es zu bedenken, dass die Einflussnahme auf die Berichterstattung jenseits der Operation (also Interviews etc.) nur bedingt durch den Arzt beeinflussbar sind.

Auch diese, rein dem Eigenschutz des Operateurs dienenden Überlegungen, sind bei der Beurteilung der Live-Übertragung für Laienpublikum anzustellen, wenngleich das Patientenwohl allein schon ausreichen sollte, derartigen Übertragungen eine Absage zu erteilen.

Literatur

[1]   Guidelines on Live Surgery by ASCVTS Aug. 2007, Japanese Society for Cardiovascular Surgery, Japanese Association for Thoracic Surgery, Japanese Society for Vascular Surgery

[2]   Broadcast of Surgical Procedures as a Teaching Instrument in Cardiothoracic Surgery, Robert M. Sade, MD, for the American Association for Thoracic Surgery Ethics Committee and The Society of Thoracic Surgeons Standards and Ethics Committee, The Journal of Thoracic and Cardiovascular Surgery c Volume 136, Number 2

Das Konsensuspapier wurde federführend durch J. Gummert, W. Harringer, H.-J. Meyer und M. Ehrenfeld unter Mitwirkung der in der DGCH assoziierten Fachgesellschaften erstellt.
Dieser Artikel erscheint auch in der „Zeitschrift für Herz-, Thorax- und Gefäßchirurgie“ im Dezember 2020, Ausgabe 6.

Gummert J, Harringer W, Meyer HJ, Ehrenfeld M: Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie, zu Live-Übertragungen von Operationen und Interventionen in Deutschland. Passion Chirurgie. 2020 Dezember; 10(12): Artikel 06_04.

Kostenfreier Livestream mit Livechat: Update zu Covid-19

Liebe Mitglieder, liebe KollegInnen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

12. November 18:00 bis 19:00 Uhr mit den Fokusthemen News — Epidemiologie — Infektiologie
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
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Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Einladung zur „digitalen“ BDC-Mitgliederversammlung 2020

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

aufgrund der aktuellen Vorgaben im Kontext der Corona-Pandemie hat sich der Vorstand des BDC dafür entschieden, die diesjährige Mitgliederversammlung nunmehr digital abzuhalten. Eine Versammlung im Karl-Storz-Haus wird demensprechend nicht stattfinden. Satzungsgemäß lade ich Sie hiermit zur Teilnahme an unserer Onlinesitzung ein.

Bitte teilen Sie uns bis zum 20. November 2020 per Email ([email protected]) mit, ob Sie an der BDC|Mitgliederversammlung teilnehmen werden. Bitte geben Sie zur Überprüfung der Legitimation Ihre gültige Mitgliedsnummer an. Die Einwahldetails für die Teilnahme an der Onlinesitzung werden wir Ihnen dann vorab zukommen lassen.

Selbstverständlich ist auch eine kurzfristige Teilnahme möglich. Wir danken für Ihr Verständnis!

Termin:   Samstag, 28. November 2020, 09:00 bis 10:30 Uhr

Ort:         Onlinesitzung via Zoom

TAGESORDNUNG

TOP 1

Begrüßung

Meyer

TOP 2

Feststellung der Beschlussfähigkeit

Meyer

TOP 3

Genehmigung der Tagesordnung

Meyer

TOP 4

Bericht des Präsidenten

Meyer

TOP 5

Bericht des Schatzmeisters

Mayer

TOP 6

Antrag auf Entlastung des Vorstandes

TOP 7

Nachwahl von Präsidiumsmitgliedern (siehe Anlage)

Meyer

TOP 8

Beschlussfassung: Verträge für den Vorstand

Heberer

TOP 9

Beschlussfassung: Beitragserhöhung

Mayer

TOP 10

Bericht des Justitiars

Heberer

TOP 11

Aktuelle Probleme in der Berufspolitik (Optional)

TOP 12

Verschiedenes

Zu TOP 7 – Nachwahl von Präsidi­ums­mitgliedern

Das Präsidium des BDC hat beschlossen der BDC-Mitgliederversammlung am 28.11.2020 folgende Wahlvorschläge für das Präsidium zu empfehlen:

Funktion

Kandidat zur Wahl

Stellvertreter (zur Information)

Stellv. Akademieleiterin

Prof. Dr. Julia Seifert

Stellv. Akademieleiter

Prof. Dr. Michael Paul Hahn

Leiter Fach-Referat Thoraxchirurgie

Dr. Gunda Leschber

Prof. Dr. Erich Stoelben

Stellv. Leiter Themen-Referat „Leitende Krankenhauschirurgen“

Prof. Dr. Daniel Vallböhmer

Leiter Themen-Referat „Oberärzte“

Priv.-Doz. Dr. Hans Fuchs

Priv.-Doz. Dr. Martin K. H. Maus

Leiterin Themen-Referat „Familie und Beruf“

Dr. Frauke Fritze-Büttner

Dr. Markus Mille

Kostenfreier Livestream mit Livechat: Rechtliche Folgen von Covid 19

Liebe Mitglieder, liebe Kollegen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

21. September 18:00 bis 19:30 Uhr mit dem Fokusthema
COVID-19: Rechtliche Folgen
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
  2. Kategorie »Covid-19« auswählen
  3. Gewünschten Beitrag als Livestream verfolgen oder als »Video-on-Demand« ansehen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Kostenfreier Livestream mit Livechat: Update zu Covid-19

Liebe Mitglieder, liebe Kollegen,

wir dürfen Sie über die kommenden Sendungen des Covid-19 Update, bei dem der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) Kooperationspartner ist, informieren und Sie herzlich zum Livestream mit Livechat einladen:

21. Juli 18:00 bis 19:00 Uhr mit den Fokusthemen News — Kardiologie/Angiologie/Nephrologie — Adipositas/Diabetes
Hier gelangen Sie direkt zum Beitrag.

Im Nachgang stehen die Sendungen als Video-on-Demand jederzeit auf der Plattform zur Verfügung.

Die Sendung ist kostenfrei für Ärzte und Ärztinnen!

  • Kolleginnen und Kollegen aus Deutschland: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer EFN-Nummer oder einem gleichwertigen Nachweis.
  • Kolleginnen und Kollegen aus Österreich / Schweiz: Bitte registrieren Sie sich als Arzt oder Angehöriger der Fachkreise auf der Online-Plattform streamed-up.com mit ihrer Visitenkarte, Approbation oder einem gleichwertigen Nachweis.
  1. Kostenfrei auf streamed-up.com mit Ihrer EFN oder vergleichbarem Nachweis registrieren
  2. Kategorie »Covid-19« auswählen
  3. Gewünschten Beitrag als Livestream verfolgen oder als »Video-on-Demand« ansehen

Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!

Editorial: Was bringt die Zukunft?

Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege,

„Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn sie die Zukunft betreffen!“ – dieses Zitat wird verschiedenen Autoren zugeschrieben – in Zeiten wie diesen wird es einmal mehr nachdrücklich bestätigt. Im Kommentar der ­Märzausgabe unserer Mitgliederzeitschrift habe ich mir Mitte Februar bei der Manuskripterstellung die Frage gestellt, was uns die Zukunft mit Beginn der zwanziger Jahre des 21. Jahrhunderts bringen wird und was wir bei meist neuen Herausforderungen tun können. Abschließend habe ich noch die Hoffnung ausgesprochen, dass das damals noch epidemisch grassierende „Corona-Virus“ die Durchführung des Deutschen Chirurgenkongresses 2020 nicht beeinträchtigen möge. Dieses hat sich allerdings leider nicht realisieren lassen; im Gegenteil: Wir erleben derzeit eine gesellschaftliche Krise, die in der Geschichte der Bundesrepublik einmalig ist und nach Meinung vieler medizinischer Experten erst am Anfang steht. Das Sars-CoV-2-Virus, das sich mittlerweile pandemisch ausgebreitet hat, bestimmt aktuell den Alltag der Menschen auf der ganzen Welt.

Mit dem Ziel einer Eindämmung der Infektionsraten und einer möglichen Vermeidung der exponentiellen Ausbreitung von Covid-19 herrscht, so auch in Deutschland, ein fast vollständiger „Shutdown“ mit Ausgangsbeschränkungen, physischem Abstand halten, Reiseverboten, Schließung von Geschäften und Betrieben, Einführung von Kurzarbeit und beruflichen Arbeitens im Homeoffice. Außergewöhnliche Notlagen erfordern nun einmal außergewöhnliche Maßnahmen durch die Politik und nach jüngst veröffentlichten Umfragen werden diese von 75 Prozent der Bundesbürger auch als sinnvoll angesehen, ebenso wie der im Eiltempo verabschiedete Nachtragshaushalt zur Finanzierung der vorgesehenen Hilfspakete. Die Regierungsparteien verfolgen damit verschiedene Ziele, wie beispielsweise eine weiterhin gute Gesundheitsversorgung – wobei die Rettung von Menschenleben Priorität haben muss – die Sicherung des Lebensunterhalts der Betroffenen und der Schutz von Arbeitsplätzen und Unternehmen.

Erfreulicherweise erleben wir in vielen Fällen auch eine Zeit des Zusammenhalts, der Solidarität und der Humanität. Insbesondere die Gesundheitsberufe, Ärzte und Pflegekräfte, stehen in dieser globalen Krise ganz besonders im Fokus. Es gibt keine wirklichen Alternativen: In allen Gesundheitssystemen in der Welt kommt es auf ihren Einsatz, ihre Expertise, Leistungsbereitschaft, Empathie und Mut an. Auch in Deutschland arbeiten Ärzte in Kliniken und Arztpraxen, im öffentlichen Gesundheitsdienst und in den Forschungseinrichtungen rund um die Uhr. Kollegen melden sich aus dem Ruhestand zurück und auch Medizinstudierende helfen, wo es notwendig ist. Der Krisenmodus ist deutschlandweit auf allen Intensivstationen, die zudem erweitert werden, angelaufen. In einem der besten Gesundheitssysteme der Welt bereiten wir uns so optimal wie möglich vor, um das Schlimmste zu verhindern. Dafür, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich Ihnen allen – auch im Namen des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie – ganz herzlich danken.

Auf der BDC-Website halten wir Sie mit wichtigen Informationen, Hinweisen und Tipps rund um Covid-19 und seinen Auswirkungen auf dem Laufenden. Wir haben eine ­Übersicht für Sie zusammengestellt, die stets aktualisiert wird. Wenn Sie weiteren Informationsbedarf haben, wenden Sie sich gern an die BDC-Geschäftsstelle. Das Team ist für Sie da! Selbstverständlich steht auch unser Justitiar, Herr Dr. J. Heberer, in diesen Krisenzeiten in allen juristischen Fragen zur Verfügung.

Die BDC|Akademie, die mit einem aktuellen und interessanten Fort- und Weiterbildungsangebot in dieses Jahr gestartet ist, muss leider entsprechend der derzeitigen Vorgaben zunächst alle Seminare bis zum 16. Mai 2020 absagen. Wann und wie es dann weitergeht, bleibt abzuwarten.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, in Zeiten eines Ausnahmezustandes ist es hilfreich, bestimmte Regeln, so z. B. einheitliche Verhaltensmaßnahmen, zu haben. Auch berufspolitische Empfehlungen, planbare Eingriffe, wann immer es medizinisch vertretbar ist, zu verschieben, sind sinnvoll. Helfen Sie also dabei mit, unser Gesundheitssystem stabil zu halten, wobei zu hoffen ist, dass die verantwortlichen politischen Parteien ad hoc und nach überstandener Krise ihre Versprechungen umsetzen!

Bleiben Sie, Ihre Familien und Teams gesund!

Meyer HK: Editorial Was bringt die Zukunft? Passion Chirurgie. 2020 April; 10(04): Artikel 01.

60 Jahre BDC – Rück- und Ausblick

Mit dem 60. Lebensjahr ist im normalen Berufsleben ein Ende der ärztlichen Tätigkeiten absehbar, nicht so beim BDC: Bei allen Veränderungen der globalen Politik, besonders auch unter gesundheits- und berufspolitischen Aspekten, war die Entwicklung zu einem der größten chirurgischen Berufsverbände Europas in diesem Ausmaß sicherlich nicht vorhersehbar.

Am 23. April 1960 versammelten sich 40 Chirurgen und gründeten den Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V., weil sie erkannt hatten, dass die konkreten Nöte der Einzelnen und deren berufliche Belange kaum Interesse bei der rein wissenschaftlich orientierten Deutschen Gesellschaft für Chirurgie fanden. Es war also durchaus eine Art „Abspaltung“. Schon vom Gründungspräsidenten und in der Folge erst recht von den Nachfolgern Müller-Osten und Hempel, die beide immerhin 40 Jahre lang die Geschicke des BDC bestimmten, wurde aber niemals eine Konfrontation mit der DGCH angestrebt, sondern stets eine enge partnerschaftliche Beziehung mit klarer Benennung der jeweiligen Aufgabenfelder gepflegt. Am besten passt hier der ebenso kurze wie eindeutige Ausspruch von Karl Hempel:

„Die Deutsche Gesellschaft ist für die Chirurgie zuständig, der Berufsverband für die Chirurgen.“

Schon in der Anfangsphase hat es sich der BDC zur Aufgabe gemacht:

  • Die Vertretung aller chirurgischen Berufsbelange innerhalb der Ärzteschaft gegenüber den Körperschaften des öffentlichen Rechts sowie der Ärztekammer und den Kassenärztlichen Vereinigungen; ferner gegenüber dem Staat, der Regierung und ihren Behörden.
  • Die Beratung all dieser Organe hinsichtlich der chirurgischen Belange einschließlich der Probleme der Facharztausbildung und der neuen Gebührenordnung, Fragen der chirurgischen Pflichten und Rechte sowie die Beratung von Berufskollegen in Facharztfragen.
  • Die Wahrung der chirurgischen Interessen in der Öffentlichkeit und gegenüber den Publikationsmedien.
  • Der Berufsschutz des Chirurgen im Allgemeinen und nötigenfalls auch gegenüber dem Gericht.
  • Der Schutz gegen eine Einengung und Schmälerung unseres Fachgebietes.

Daran hat sich im Kern über all die Jahre nichts wesentlich geändert, allerdings sind zahlreiche neue Aufgaben dazugekommen, wie der Ausbau einer professionellen Pressestelle, die Herausgabe einer Mitgliederzeitschrift (beides seit einigen Jahren gemeinsam mit der DGCH), die Intensivierung der juristischen Unterstützung unserer Mitglieder sowohl in Grundsatzfragen als auch ganz individuell, ein umfängliches Versicherungsangebot und vor allem – mit Gründung der nunmehr Deutschen Akademie für Fort- und Weiterbildung – ein breit gefächertes Angebot an Seminaren, Workshops und Fortbildungsveranstaltungen. Umfragen unter unseren Mitgliedern zeigen, dass Versicherungsschutz, Seminarangebote und juristische Beratung auf der „Wunschliste“ ganz oben stehen, durchaus gleichauf mit der eigentlichen Kernaufgabe eines Berufsverbands, nämlich der Interessenvertretung nach außen.

Der BDC war mit Beginn der Siebzigerjahre die führende berufspolitische Vertretung der Chirurgen in Deutschland. Folgerichtig war der BDC dann auch über die Mitgliedschaft in der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände (GFB) aktiv in die europäische Politik der UEMS eingebunden, stets in engem Schulterschluss mit der DGCH. Im Dezember 1999 zog die Geschäftsstelle von Hamburg nach Berlin in das Langenbeck-Virchow-Haus um und vergrößerte den Stamm der Mitarbeiter deutlich in Richtung eines professionellen Unternehmens. Nicht zuletzt diesem Umzug ist es mit zu verdanken, dass letztlich das Langenbeck-Virchow-Haus nach mühsamen Verhandlungen wieder zur Heimat der deutschen Chirurgen geworden ist.

Mit der Wahl des amtierenden Generalsekretärs der DGCH, Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer im Jahr 2015 auch zum Präsidenten des Berufsverbands wurde eine von den Gründungsvätern des BDC noch durchaus vehement abgelehnte Personalunion eingeführt, die allen Bedenken zum Trotz eine außerordentliche Beförderung der Zusammenarbeit und keinesfalls eine Unterordnung oder gar „Eingemeindung“ zur Folge hatte. Es hat sich dabei rasch gezeigt, dass zwar unterschiedliche Schwerpunkte, diese aber letztlich mit dem gleichen Grundthema zu bearbeiten sind, die in dieser engen Gemeinsamkeit bei aller notwendigen Eigenständigkeit sehr erfolgreich nach außen kommuniziert werden können.

60 Jahre erfolgreiche Interessenvertretung dürfen nun aber kein Anlass sein, sich zurückzulehnen, sondern müssen vielmehr Ansporn sein, das Erreichte weiter auszubauen und vor allem sich den Herausforderungen der Zukunft zu stellen. Es genügt eben nicht, einfach das sogenannte Tagesgeschäft „routinemäßig“ abzuwickeln. Bei jedem neuen Projekt oder gesundheitspolitischen Vorgaben müssen wir darauf achten, was dies für die nachwachsende Generation junger Chirurginnen und Chirurgen für Konsequenzen haben wird. Dieses vor allem auch unter dem Aspekt eines äußerst umtriebigen Gesundheitsministers Jens Spahn. Der 16. Gesundheitsminister unseres Landes und sein Ministerium haben nämlich in der jetzigen Legislaturperiode Gesetzentwürfe und Verordnungen am laufenden Band produziert, wobei exemplarisch nur das Terminservice- und Versorgungsgesetz, das Pflegepersonal-Stärkungsgesetz, das Digitale-Versorgung-Gesetz oder das MDK-Reformgesetz genannt seien.

Aktuell wird eine Neufassung der ärztlichen Approbationsordnung diskutiert mit Verlagerung der Ausbildungsschwerpunkte in Richtung Allgemein- und ambulante Medizin, ganz abgesehen von einer neuen Gewichtung der Themen Digitalisierung oder der Gewichtung der „sprechenden“ Medizin. Wir werden nicht zulassen, dass klassische Schwerpunktgebiete wie die Chirurgie zu Nebenfächern degradiert werden. Gleiches gilt für die Diskussion der chirurgischen Facharztweiterbildung. Der von der gemeinsamen Weiterbildungskommission des BDC und der DGCH zusammen mit allen chirurgischen Fachgesellschaften und Berufsverbänden abgelehnte Erhalt eines Facharztes für Allgemeinchirurgie stellt uns nun vor die Aufgabe, diesen dennoch lebensfähig zu erhalten, will man diejenigen, die sich für diesen Karriereweg entscheiden, von vornherein eine vernünftige Chance einräumen. Diese Diskussion ist eng verknüpft mit der Frage der Ausgestaltung zukünftiger wohnortnaher Versorgung bzw. Veränderung der Krankenhauslandschaft mit Abschaffung kleiner Häuser.

Man hat den Eindruck, dass viele Gesetze im Detail sinnvoll, in der Nachhaltigkeit aber zu hinterfragen sind: Oftmals wäre größere Sorgfalt statt eines überhöhten Tempos effektiver, wie auch beim Referentenentwurf zur Reform der Notfallversorgung. Der BDC arbeitet ferner intensiv an Modellen sektorübergreifender Kooperation zwischen fachverschiedenen Häusern und ambulanten Strukturen. Wir werden eine patientengerechte Versorgung in der Tiefe nur durch Spezialisierung erreichen, aber mit dem Verlust der Breite unseres Faches. Nach unserer Auffassung lässt sich das nur durch Zusammenführung der individuellen Kompetenzen in Verbundsystemen darstellen.

War der Start des BDC vor sechs Jahrzehnten noch geprägt von etwaigen Animositäten, Misstrauen und Ausgrenzung gegenüber den wissenschaftlichen Fachgesellschaften, so haben wir jetzt eine enge partnerschaftliche Beziehung erreicht, die allen nützt. Faktisch wird die viel beschworene Einheit der Chirurgie gelebt, auch wenn sie formal nicht vollzogen ist. Wie allgemein bekannt, ist das Ganze eben immer mehr als die Summe seiner Teile.

Allein die Zahl von nahezu 18.000 Mitgliedern (gegenüber 40 „Versprengten“ zu Gründungszeiten) beweist, dass der gewählte Weg der Richtige ist und unbeirrt weiterverfolgt werden sollte.

Unser Dank gilt allen, die zur Weiterentwicklung des BDC im Sinne ihrer Mitglieder in all den Jahren beigetragen haben.

Meyer HK, Rüggeberg JA, Kalbe P, Burgdorf F: Editorial 60 Jahre BDC. Passion Chirurgie. 2020 März; 10(03): Artikel 01.