Alle Artikel von Claudia Kunze

Sachverständigenrat mahnt bessere Nutzung der Digitalisierung an

Leben und Gesundheit der Menschen in Deutschland könnten besser geschützt werden, wenn endlich die Möglichkeiten der Digitalisierung im Gesundheitswesen sinnvoll genützt würden. Zu diesem Schluss kommt der siebenköpfige Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) in in dieser Woche veröffentlichten Gutachten, das Gesundheitsminister Jens Spahn übergeben und anschließend in der Bundespressekonferenz vorgestellt wurde.

Die Politik habe in den letzten Jahren Schritte in die richtige Richtung getan, es gebe aber noch Fehlentwicklungen. „Ziel muss die Neuausrichtung der Gesundheitsversorgung sein: hin auf ein digitales, ein systematisch lernendes Gesundheitssystem“, betont der SVR-Vorsitzende, Prof. Dr. Ferdinand Gerlach. Gesundheitsdaten müssten in richtige Hände gelangen können. “In Hände, die Leben und Gesundheit schützen wollen.” Die Angehörigen der Heilberufe in Deutschland wollten dies, ebenso die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. “Kluges Misstrauen sollte zu geeigneten Schutzmaßnahmen führen – nicht Hilfe verhindern, denn Daten teilen heißt besser heilen“, so Gerlach.

Ringen um Vergütung gestiegener Hygienekosten

Die Finanzierung der stark gestiegenen Hygienekosten in den Arztpraxen ist  weiterhin ungeklärt. Denn nach wie vor gibt es keine Beschlüsse des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) zu den Hygienekosten.

„Es hat sich leider in aller Deutlichkeit gezeigt, dass die Krankenkassen vollkommen unbeweglich sind und an einer angemessenen Erstattung der Aufwände in den Praxen kein Interesse haben. Doch abspeisen lassen wir uns nicht“, erklärte der Vorstandsvorsitzender der KBV, Dr. Andreas Gassen. „Der Zorn der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen wäre sonst groß gewesen. Und das zu Recht!“, kommentierte Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV. Das Verhandlungsangebot hätte ein Finanzvolumen von 90 Millionen Euro für Hygieneanforderungen vorgesehen, verknüpft mit 0 Euro für die Folgen der Digitalisierung in den Arztpraxen. Dagegen wehrte sich die KBV.

Die Hygienekosten belaufen sich laut einer Umfrage des Zentralinstituts für die kassenärztliche Versorgung von 2018 auf durchschnittlich 24.287 Euro pro Praxis. Umgerechnet 900 Euro hätte es im Schnitt für die 100.000 Praxen in Deutschland gegeben, wenn die KBV dem Verhandlungsangebot zugestimmt hätte. „Das ist die vermeintliche Wertschätzung der Krankenkassen dafür, dass die Hausärzte und Fachärzte akribisch gerade in Zeiten einer Pandemie die hohen Hygienestandards erfüllen, zum Schutze ihrer Patienten genauso wie für die Praxisteams und sich selbst“, kritisierte Gassen.

Beide Vorstände forderten den EBA auf, „endlich eine sachgerechte Lösung für das wichtige Thema Hygienekosten zu finden und der Hängepartie ein Ende zu bereiten.“

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Studie zu elektiven Eingriffen nach Corona-Infektion: 7 Wochen warten

Operationen, die bis zu sechs Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus erfolgen, sind mit einer erhöhten Sterblichkeit verbunden. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen Studie des Forschungsnetzwerks COVIDSurg, die aktuell in der Fachzeitschrift Anaesthesia erschienen sind. In einer der bislang größten internationalen Beobachtungsstudien hat das Forschungsteam herausgefunden, dass planbare Operationen von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen um mindestens sieben Wochen aufgeschoben werden sollten, um das postoperative Sterblichkeitsrisiko zu senken. Demnach liegt bei Patientinnen und Patienten mit positivem Coronavirus-Testbefund während dieses Zeitraums ein mehr als zweieinhalbfach erhöhtes Risiko vor, in Folge einer Operation zu versterben – unabhängig von einer anhaltenden Erkrankungssymptomatik. Für die Studie hat das Forschungsteam unter der Leitung der Universität Birmingham Daten von 140.727 Personen aus 1.674 Kliniken in insgesamt 116 Ländern erhoben und ausgewertet. Zeitpunkt der Erhebung war Oktober 2020. Bereits im Mai 2020 belegten erste Daten des Forschungsnetzwerks COVIDSurg, dass Patientinnen und Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bei chirurgischen Eingriffen eine erhöhte Sterblichkeit aufweisen.

Weitere Details zur Studie finden Sie auf der Website der Klinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie des Universitätsklinikums Tübingen: https://www.medizin.uni-tuebingen.de

Der Titel der Originalpublikation lautet:
Timing of surgery following SARS-CoV-2 infection: an international prospective cohort study- COVIDSurg Collaborative; https://doi.org/10.1111/anae.15458

BDC-Webinar am 14.04.2021: Gut vorbereitet in die eigene Niederlassung

Sie wollen genau wissen, wie Sie strukturiert an einen Niederlassungswunsch herangehen können? Dann nutzen Sie das BDC-Webinar um zu erfahren, welche Vorbereitungen zur Umsetzung essentiell sind. Der Fokus wird auf den rechtlichen und  wirtschaftlichen Aspekten liegen.  Mit den beiden Vizepräsidenten des BDC stehen Ihnen langjährig erfahrene Kollegen zur Seite, die dieses Format bisher mit großer Resonanz im Rahmen des Chirurgenkongresses angeboten haben. Seit 2020 bietet der BDC die Beratung digital in Form eines Online-Workshops an.

Die Teilnehmerzahl ist auf maximal 30 Personen begrenzt, damit die Referenten sich ganz direkt mit Ihnen persönlich austauschen können und insbesondere im digitalen Format der Charakter eines Workshops erhalten bleibt. Sie haben bereits viele Fragen? Stellen Sie diese direkt bei der Anmeldung – sie werden Ihnen dann im Webinar beantwortet.

BDC-Webinar „Beratung zur Niederlassung“

14.04.2021, 13:15 – 14:45 Uhr

Dr. med. Peter Kalbe

Dr. med Jörg-Andreas Rüggeberg

Anmeldung und Einreichung der ersten Fragen unter:

www.bdc-eakademie.de

Im Fokus des Webinars stehen folgende Themen:

  • Strukturen im ambulanten Gesundheitswesen: KV, Ärztekammer, Kassenverbände, BG
  • Rechtliche Grundlagen: Berufsrecht, Vertragsarztrecht, Zulassungsrecht, Sozialrecht
  • Wie komme ich an eine vertragsärztliche Zulassung? Ausschreibungsverfahren, Neugründung, Praxisübernahme, Assoziation, Belegarzt, Zulassung als Angestellter, Zulassung über Sonderbedarf
    D-Arzt-Zulassung
  • Qualifikationsgebundene Zusatzgenehmigungen
  • Gesetzliche Vorgaben für die Einrichtung eines OPs, Hygiene, §115b SGB V
  • Was ist eine chirurgische Praxis wert und welche Erfolgsaussichten bestehen? Goodwill, Wert der Einrichtung, Standort, Wettbewerb, Leistungsspektrum
  • Praxisformen: Welche ist die richtige für mich? Einzelpraxis, Gemeinschaftspraxis, Praxisgemeinschaft, MVZ, (Teil-)Leistungserbringergemeinschaft
  • Verträge: Kaufvertrag, Partnerschaftsvertrag, Arbeitsvertrag, Mietvertrag

Reichen Sie Ihre individuellen Fragen bereits bei der Anmeldung ein

Petition zur Aufwertung der Pflege läuft noch 8 Tage

Mehr als 190.000 Unterzeichner hat die vom Magazin Stern initiierte Bundestags-Petition “Pflege braucht Würde”, die der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. unterstützt.Dabei steht im Fokus, die Arbeitsbedingungen Pflegender nachhaltig und von Grund auf zu verbessern.

Konkret heißt es:
1. Mehr Zeit für Patient:innen. Verlässliche Arbeitszeiten. Entlastung von Bürokratie. Personalschlüssel nach echtem Bedarf. Sofortiges Handeln bei Unterbesetzung
2. Aufwertung des Berufsbildes: höhere Gehälter, Zulagen und Entlohnung von Weiterqualifizierung. Mehr Entscheidungsmöglichkeiten an Patient:innen. Bessere Karrierechancen
3. Konsequente Abkehr von Profitdenken und ökonomischen Fehlanreizen durch eine echte Gesundheitsreform

Noch 8 Tage lang können Interessierte die Petition noch unterschreiben unter www.bundestag.de

Gesundheits-Apps: KV-App-Radar gibt Überblick

Mehr als 3.400 Gesundheits-Apps katalogisiert: Das Zentralsinstitut für die Kassenärztliche Versorgung (Zi ) hat Ende 2020 sein neues Informationsportal für Gesundheits-Apps gestartet. Das kostenfreie Web-Portal www.kvappradar.de bietet registrierten Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten zunächst im Testbetrieb die Möglichkeit, sich über sämtliche in App-Stores gehostete Gesundheits-Apps zu informieren und diese auch zu bewerten. Ziel ist langfristig, das Zi-Portal auch für Patientinnen und Patienten zugänglich zu machen.

Die Gesundheits-Apps sind in knapp 60 Themen, von A wie ADHS bis Z wie Zähne, sortiert. Von Lifestyle-Applikationen (Fitness-Tracker, Ernährungs-Apps) über serviceorientierte Apps (Medikamentenerinnerungen, Symptomtagebücher) bis hin zu medizinischen Anwendungen mit Medizinproduktezulassung zur Behandlung von Patienten (z.B. Auswertungen von Blutdruckwerten) spiegelt das KV-App-Radar die gesamte Vielfalt der Gesundheits-Apps. Zu den Top-Themen mit den insgesamt höchsten Downloadzahlen zählen „Menstruation, Verhütung und Schwangerschaft“, „Bewegung und Fitness“ sowie „Ernährung“. Dies zeigt nicht zuletzt, dass der Gebrauch von Gesundheits-Apps primär vom Gedanken der Prävention und Gesundheitsförderung bestimmt wird und eher weniger zur direkten Krankheitsbehandlung eingesetzt wird.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGAs)

Der KV-App-Radar enthält auch alle Digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGAs), also Gesundheits-Apps, die das Bundesamt für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in das Verzeichnis der zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähigen Medizinprodukte aufgenommen hat. Durch ihre Bewertungen können Vertragsärzte sich hierzu gegenseitig über Erfahrungen sowie Vor- und Nachteile informieren.

Bisher sind folgende DiGAs im KV-App-Radar enthalten:
velibra
Kalmeda mynoise
Vivira
zanadio
somnio
Invirto – Therapie gegen Angst
Elevida
M-Sense Migräne
Selfapys Online-Kurs bei Depression
Rehappy

Quelle: Zentralsinstitut für die Kassenärztliche Versorgung

 

Arztpraxen: Richtlinien zur IT-Sicherheit gelten ab Januar 2021

Die im Zuge des Digitale-Versorgung-Gesetzes durch die Politik geforderte IT-Sicherheitsrichtlinie tritt nun in Kraft. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) haben eine Richtlinie zur Datensicherheit entwickelt. Diese regelt den Schutz sensibler Daten in den Praxen. Klare und verbindliche Vorgaben sollen dazu beitragen, Patientendaten noch sicherer zu verwalten und Risiken wie Datenverlust oder Betriebsausfall zu minimieren.

Für Praxen hat die KBV eine Infoseite eingerichtet mit unterstützendem Material und Online-Schulungen.

Eine weitere Richtlinie tritt in Kraft – die Richtlinie für IT-Dienstleister. Diese regelt die Zertifizierung von Dienstleistern, die die Ärzte in IT-Sicherheitsfragen beraten und die Vorgaben der Sicherheitsrichtlinie umsetzen. Die Zertifizierung wird durch die KBV durchgeführt.

Beide Richtlinien werden im Ärzteblatt am 22. Januar veröffentlicht und gelten rückwirkend ab 01. Januar 2021.

Quelle: Kassenärztlich Bundesvereinigung

 

KBV mit Kommunikationsdienst kv.dox gestartet

Der Kommunikationsdienst kv.dox ist der von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) angebotene Dienst für Kommunikation im Medizinwesen (KIM). Dieser kann jetzt von Vertragsärzten und Vertragspsychotherapeuten online bestellt und in den Praxen eingesetzt werden. kv.dox passt zu allen Praxisverwaltungssystemen und allen Konnektoren mit einem E-Health-Update. Mit dem Dienst können Dokumente innerhalb der Telematikinfrastruktur (TI) direkt aus dem jeweiligen Praxisverwaltungssystem (PVS) an den ärztlichen KollegInnen genauso wie an die  Apotheken oder die Kassenärztliche Vereinigung verschickt werden. Für KBV-Vorstandsmitglied Thomas Kriedel sei damit “ein alternatives Angebot zu dem der Industrie” geschaffen worden.

Der Gesetzgeber hatte der KBV Ende 2019 die Möglichkeit eingeräumt, selbst einen KIM-Dienst für die Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten parallel zur Industrie anzubieten.

Umfassende Informationen zur Anbindung des eigenen PVS und zum Angebot der KBV erhalten Sie unter www.kvdox.aquinet.de

Neue Publikation: Durchsetzungskraft der Chirurginnen

ChirurgInnen brauchen Ihren Platz, vor allem in der Entwicklungsgeschichte der Chirurgie. Diesen Platz möchte das im Januar 2021 erschienene Buch CHIRURGINNEN geben.

Frauen war es Jahrhunderte lang verwehrt, ärztlich und erst recht chirurgisch tätig zu sein. Sie mussten in Vergangenheit und Gegenwart viele Zurücksetzungen erfahren und brachten häufig persönliche Opfer, um gleichberechtigt mit ihren Kollegen zu sein. Der Autor Volker Klimpel beschreibt in seinem Buch CHIRURGINNEN erstmals ausführlich die wechselvolle Geschichte der weiblichen Emanzipation auf diesem Gebiet. Zugleich portraitiert er über 100 Chirurginnen von der Antike bis in die Neuzeit und erweist ihnen so die längst zustehende Reverenz.

Über den Autor
Dr. med. habil. Volker Klimpel (*1941) hat nicht nur viele Jahre als Chirurg gewirkt, sondern sich auch mit über 100 medizinhistorischen Einzelarbeiten zur Geschichte der Chirurgie, Literatur, Medizin und der sächsischen Medizingeschichte mit ihrer Metropole Dresden einen Namen gemacht. Viele seiner Beiträge sind in der Zeitschrift Chirurgische Allgemeine erschienen. Seit 2008 ist er Mitautor beim Biographischen Lexikon zur Pflegegeschichte.

Klimpel, Volker: Chirurginnen
Kaden Verlag Heidelberg. 2021, 17 x 24 cm, gebunden, 188 Seiten
EUR 24,80 (inkl. MwSt.)
Das eBook bestellen…
Beim Verlag bestellen…
Hier finden BDC-Mitglieder eine Leseprobe

Live-Diskussion für ÄrztInnen mit Jens Spahn

BMG-Chef Jens Spahn lädt Ärzte und Apotheker am Samstag zu einem Austausch zur Corona-Schutzimpfung per Livestream ein. Ab sofort können auf der Website des Ministeriums Fragen und Beiträge zum Thema online eingereicht werden.

Es ist die zweite Diskussionrunde dieser Art. Die Teilnehmenden der ersten Online-Veranstaltung im Dezember 2020 werden auch wieder dabei sein. Das waren neben Minister Spahn auch der Präsident des Robert Koch-Instituts, Professor Lothar H. Wieler, und der Präsident des Paul-Ehrlich-Instituts, Professor Klaus Cichutek.

Mit dem Livestream „Ihre aktuellen Fragen zur Corona-Schutzimpfung“ will Spahn kurz nach dem Start der Impfungen in Deutschland den fachlichen Austausch mit Ärzten und Apothekern fortsetzen, so der Veranstalter mit. Die eingereichten Fragen und Beiträge werden in das Gespräch aufgenommen. Start ist 14:00 Uhr.

Den Livestream finden Sie am 09. Januar unter www.zusammengegencorona.de/live. Auf dieser Seite können Sie auch direkt Ihre Fragen einreichen.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit