Alle Artikel von Olivia Päßler

BDA, BDI und BDC begrüßen Beschluss des Deutschen Ärztetags

Mit breiter Zustimmung hat der 129. Deutsche Ärztetag in Leipzig einen Beschluss gefasst, der die Vertragspartner gemäß § 17b Krankenhausfinanzierungsgesetz auffordert, die gesetzlich vorgeschriebene Finanzierung der mit der ärztlichen Weiterbildung verbundenen Mehrkosten endlich fristgerecht und konsequent umzusetzen. Der Antrag wurde fachübergreifend von anästhesiologischen, chirurgischen und internistischen Delegierten eingebracht.

Dementsprechend begrüßen der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA), der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) und der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) den Beschluss als ein starkes Signal an Politik und Selbstverwaltung: „Die strukturelle Unterfinanzierung der ärztlichen Weiterbildung gefährdet zunehmend die Qualität der medizinischen Versorgung und die Zukunft des ärztlichen Nachwuchses – gerade in Zeiten des sich verschärfenden Fachkräftemangels und grundlegender Reformen in der Krankenhauslandschaft“, erklärt BDI-Präsidentin Christine Neumann-Grutzeck.

In ihrem Antrag haben die Delegierten noch einmal ausdrücklich auf die entsprechende gesetzliche Regelung im Krankenhausfinanzierungsgesetz hingewiesen. Demnach müssen sich die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die private Krankenversicherung (PKV) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) als zuständige Vertragspartner bis spätestens 31. Dezember 2025 darauf einigen, wie die Kosten der ärztlichen Weiterbildung künftig in der Krankenhausvergütung berücksichtigt werden. Grundlage dafür soll ein Konzept des Instituts für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) sein. Dieses Konzept soll noch in diesem Jahr finanzielle Zu- oder Abschläge definieren, die möglichst auch an die Qualität der Weiterbildung in einer Einrichtung gekoppelt sind.

„Die ärztliche Weiterbildung ist keine Randnotiz im Klinikalltag – sie ist ein zentrales Qualitätsversprechen an die Patientinnen und Patienten von morgen. Der Beschluss des Deutschen Ärztetags muss nun politisch, praktisch und vor allem umgehend umgesetzt werden“, fordert BDA-Präsidentin Professor Dr. Grietje Beck.

Schon im Jahr 2024 hatten die anästhesiologischen und chirurgischen Fachverbände in einem offenen Brief an den damaligen Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach auf die Missstände hingewiesen und konkrete Vorschläge zur Finanzierung der ärztlichen Weiterbildung gemacht. Die darin geforderte fondsbasierte Lösung – mit klarer Zuordnung der Mittel an die tatsächlich weiterbildenden Einrichtungen – könnte laut Ansicht der Verbände eine faire und transparente Refinanzierung ermöglichen.

Ihr Appell an die Politik: Die Weiterbildungsarbeit sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Sie müsse nicht nur in Kliniken, sondern auch im ambulanten Bereich strukturell und finanziell gestärkt werden. Andernfalls drohe langfristig ein Qualitätsverlust in der medizinischen Versorgung.

Die ärztlichen Berufsverbände fordern die Vertragspartner und das Bundesgesundheitsministerium auf, die gesetzliche Frist bis zum 31. Dezember 2025 einzuhalten und ein tragfähiges Finanzierungskonzept auf den Weg zu bringen – auch als Antwort auf den zunehmenden Versorgungsdruck durch Fachkräftemangel, Ambulantisierung und eine immer älter werdende Bevölkerung in Deutschland.

„Die gesetzlichen Vorgaben liegen vor. Jetzt sind die Vertragspartner in der Pflicht, gemeinsam mit dem InEK zeitnah verlässliche Konzepte vorzulegen, die die realen Kosten der Weiterbildung sachgerecht berücksichtigen“, so BDC-Präsident Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

 

Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA)

Der Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. (BDA) vertritt mehr als 20.000 Ärztinnen und Ärzte für Anästhesiologie in Deutschland, die in den fünf Bereichen Anästhesie, Intensivmedizin, Notfallmedizin, Schmerzmedizin und Palliativmedizin arbeiten. Als Interessenvertretung für alle beruflichen Belange der Anästhesistinnen und Anästhesisten in sämtlichen Versorgungs- und Fachbereichen der Anästhesiologie ist der Verband auf nationaler und europäischer Ebene tätig. Mehr als zehn Millionen Patientinnen und Patienten werden pro Jahr von Ärztinnen und Ärzten für Anästhesiologie in Deutschland behandelt. Für sie steht der BDA als Garant für eine ganzheitliche und sichere anästhesiologische Behandlung – 365 Tage im Jahr – rund um die Uhr. www.bda.de

Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. www.bdc.de

Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten (BDI)

Der Berufsverband Deutscher Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) setzt sich für die internistische Versorgungssicherheit in Deutschland ein. Der BDI vertritt die sozial- und berufspolitischen Interessen von 19.000 Mitgliedern in Kliniken sowie hausärztlichen und fachärztlichen Praxen, um die Rahmenbedingungen für medizinische Fachkräfte kontinuierlich zu verbessern und die hohe Versorgungsqualität in Deutschland für die Zukunft zu sichern und weiterzuentwickeln. www.bdi.de

Die neue GOÄ kommt!

Mit mit überwältigender Mehrheit hat sich der diesjährige Deutsche Ärztetag für die neue GOÄ ausgesprochen. 212 Ärztinnen und Ärzte stimmten dafür, lediglich 19 stimmten dagegen und 8 enthielten sich.

Das bedeutet, dass Bundesärztekammer und PKV-Verband diesen gemeinsam abgestimmten Vorschlag dem Bundesgesundheitsministerium übermitteln werden. Ziel ist, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erwirken. Dafür hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei Ihrer Ansprache zur Eröffnung des DÄT bereits grundsätzlich grünes Licht erteilt.

Der BDC hat den Erstellungsprozess in den letzten Jahren intensiv und mit hoher Expertise begleitet. “Grundsätzlich begrüßen wir es, dass jetzt ein transparentes, rechtssicheres und modernes Gebührenverzeichnis zur Übergabe an das Ministerium vorliegt. Nun muss die neue GOÄ wie zugesagt konsequent weiterentwickelt werden”, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Beschlussantrag Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Forderung Weiterentwicklung

Der BDC vertritt die Chirurgie beim 129. Ärztetag in Leipzig

BDC-Vorstand und Geschäftsführung engagierten sich dieses Jahr wieder beim Ärztetag, der zum 129. Mal stattfand. Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt eröffnete die Veranstaltung in der Leipziger Nikolaikirche mit konstruktiven Worten gegenüber der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Er wies auf die hohe Bedeutung eines belastbaren Arbeitsverhältnisses zwischen Ärzteschaft, Selbstverwaltung und Politik hin. Als prioritäre Themen benannte er neben Anderem die kluge Ausgestaltung sowohl einer primärärztlichen Versorgung als auch der Krankenhausreform, den dringend überfälligen Bürokratieabbau sowie die Umsetzung der GOÄ-Novelle.

Frau Warken bekannte sich in ihrer Ansprache klar zur Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Sie unterstrich die Bedeutung einer zeitgemäßen GOÄ und kündigte an, die im Koalitionsvertrag verankerten Themen, prioritär auch den Bürokratieabbau, rasch angehen zu wollen.

Die versammelte deutsche Ärzteschaft hat der neuen Ministerin einen positiven Empfang bereitet. Der BDC ist auf den verstärkten Austausch mit der Politk vorbereitet. im Vorfeld des Ärztetags hatten Vorstand und Geschäftsführung gemeinsam mit dem Berufsverband der Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und dem Berufsverband der Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) Anträge zu den Themen Weiterbildung, Hybrid-DRG und Scheinselbstständigeit erarbeitet.

Facharztseminar Viszeralchirurgie 16.-20.06.2025 in Magdeburg

Das „Facharztseminar Viszeralchirurgie“ hat gleich zwei Premieren: Es findet erstmals in Magdeburg statt erstmalig unter wissenschaftlicher Leitung von Prof. Dr. Roland S. Croner und
Prof. Dr. med. Karsten Ridwelski. Wir freuen uns daher ganz besonders, dieses Facharztseminar auszurichten.

Dieses Seminar dient zur Vorbereitung auf die Facharztprüfung für Viszeralchirugie sowie als Update für Fachärztinnen und Fachärzte. Von gastroenterologischen, endokrinen und onkologischen Erkrankungen über die große onkologische Chirurgie des Gastrointestinaltrakts, Hernienchirurgie, minimal-invasive Chirurgie bis hin zu Koloproktologie und Endoskopie – Referent:innen aus ganz Deutschland machen Sie in fünf Tagen fit für Ihre Prüfung und bringen Sie auf den neuesten Stand der Behandlungsstrategien und Techniken der Viszeralchirurgie.

Mitglieder erhalten deutlich reduzierte Teilnahmegebühren.

Mehr zum Programm erfahren Sie auf den Seiten der BDC|Akademie.

16. Brandenburger Viszeralchirurgisches Update vom 27.- 28.06.2025

Das diesjährige „Brandenburger Viszeralchirurgische Update“ findet vom 27. 06. – 28.06. in Groß Dölln unter der wissenschaftlichen Leitung von Prof. Dr. med. Frank Marusch und Prof. Dr. med. Stephan Gretschel statt. Auch in diesem Jahr erwarten wir wieder viele junge Kolleginnen und Kollegen, die die Veranstaltung zunehmend als „social event“ nutzen.

Wie immer geben Brandenburgische Chefärzte Einblick in wichtige Teilgebiete der täglichen chirurgischen und viszeralchirurgischen Arbeit unter Berücksichtigung der aktuellen Studienlage. Dabei gibt es auch reichlich Zeit für ungezwungene und notwendige Diskussionen.

Auch diesmal werden die Teilnehmenden fachlich über den Tellerrand blicken und so haben die Veranstalter in gewohnter Manier Themen benachbarter Fachgebiete integriert, die von ausgewiesenen Vertretern präsentiert werden.

Als Gäste begrüßen die wissenschaftlichen Leiter Prof. Dr. med. Stephan Gretschel und Prof. Dr. med. Frank Marusch in diesem Jahr Als Gäste begrüßen wir in diesem Jahr Herrn Prof. Dr. Johannes Lauscher von der Charité und Herrn Dr. Roland Scherer vom Krankenhaus Waldfriede aus Berlin.

Mehr zum Programm erfahren Sie auf den Seiten der BDC|Akademie.

Zur Information an BDC-Mitglieder: Im Rahmen dieser Veranstaltung findet am Samstag von 08.45 – 09.00 Uhr die Jahrestagung des Landesverbandes BDC|Brandenburg statt. Wer an der Wahl der Vorsitzenden des BDC|Landesverband Brandenburg teilnehmen möchte, bringt bitte seinen BDC-Mitgliedsausweis mit.

Fachärztliche Weiterbildung: Hausaufgaben erledigen und Kulturwandel vorantreiben

Gesundheitspolitische Vernetzung in Hamburg für die fachärztliche Weiterbildung: Im März tauschten sich die BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf, die Vorsitzende des BDC-Landesverbands Hamburg, Professor Carolin Tonus und der Präsident der Landesärztekammer (LÄK) Hamburg, Dr. Pedram Emami in den Räumlichkeiten der LÄK Hamburg zur Zukunft der fachärztlichen Weiterbildung aus. Sowohl für die beiden BDC-Vertreterinnen als auch für den Präsidenten der LÄK Hamburg ist die Sicherung einer qualitativ hochwertigen und strukturierten Weiterbildung ein zentrales Thema ihrer politischen Arbeit. Die Maßnahmen, die sie erarbeiten, möchten sie zukünftig stärker verzahnen. Ziel ist es, Strukturen und Bedingungen für beide Seiten gleichermaßen – Weiterbildende und Weiterzubildende – zu klären und zu verbessern.

Bild links oben: Ziel des Treffens von LÄK Hamburg und dem BDC war es, Maßnahmen für eine zukunftsfähige fachärztliche Weiterbildung sowohl in Hamburg als auch Bundesland übergreifend zu entwickeln. vlnr: BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf, die Vorsitzende des BDC-Landesverbands Hamburg, Professor Carolin Tonus, der Präsident der LÄK Hamburg, Dr. Pedram Emami, die Vizepräsidentin der ÄK Hamburg, PD Dr. Birgit Wulff, der Ärztliche Geschäftsführer der ÄK Hamburg, Dr. Felix Lüdek.

Emami erklärte, dass es für die LÄK Hamburg in den nächsten Jahren um die Kernthemen Weiterbildungsregister und -befugnis, Evaluation der Weiterbildung sowie das eLogbuch gehen wird. So ist die Kammer dabei, ein digitales Register der Weiterbildungsbefugten mit Darstellung der Weiterbildungsinhalte und der Kooperationen zu entwickeln, um Weiterzubildende dabei zu unterstützen, ihre Weiterbildung strukturiert zu planen. Ein weiteres soll aufgebaut werden mit einer Übersicht der Weiterzubildenden je Einrichtung. Dies soll perspektivisch dabei helfen, die Ergebnisse der Evaluation der Weiterbildung durch die Weiterzubildenden besser einzuordnen. Die LÄK Hamburg wird im Zuge der Befugnisanträge erheben, welche Kompetenzen an den jeweiligen Weiterbildungsstätten (WBS) vermittelt werden. Dies kann Grundlage für den Aufbau von (intersektoralen) Weiterbildungsverbünden sein. Eine zu lösende Aufgabe hierbei wird das Thema Arbeitnehmerüberlassung sein. Darüber hinaus wird die Befugten-Suche der Ärztekammer künftig nicht nur den zeitlichen Umfang einer Befugnis, sondern auch die an der WBS vermittelbaren Kompetenzen ausweisen. Diese Transparenz ist für die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung für die Planungssicherheit unabdingbar.

Der BDC plant, die Weiterbildung mit einem Servicepaket zur Organisation von Verbundmodellen in der Weiterbildung zu unterstützen. Enthalten sein sollen Musterarbeitsverträge, Hintergrundinformationen zur Abordnung und Arbeitnehmerüberlassung und Fragen der Finanzierung. Bei den letzten beiden Punkten waren sich alle einig, dass Lösungen des Gesetzgebers dringend überfällig seien. Der BDC setzt sich außerdem dafür ein, Weiterzubildende durch medizinische Fachkräfte zunehmend zu entlasten. Dies soll unter anderem durch Reduktion an Bürokratie erfolgen, damit Weiterzubildende sich stärker auf die Weiterbildungsinhalte konzentrieren können.

Abb. 2: Emami (Präsident LÄK Hamburg), Tonus (Vorsitzende des BDC|LV-Hamburg) und John Afful, Vorstandsvorsitzender der KV Hamburg, bei der Mitgliederversammlung des BDC Landesverbands Hamburg im Dezember 2024

Auch der BDC fordert ein Transparenzregister für eine bessere Planbarkeit der Weiterbildung. Zudem sind sich Verband und LÄK Hamburg einig, dass die Vorgaben für die Leistungsgruppen als Teil der Krankenhausreform in enger Zusammenarbeit mit Ärztekammern und Fachverbänden erarbeitet werden müssen. „Die fachärztliche Weiterbildung im vorgegebenen zeitlichen Rahmen und so absolvieren zu können, dass die erforderlichen Fachkenntnisse erworben sind, ist für angehende Chirurginnen und Chirurgen bereits jetzt herausfordernd. Die Krankenhausreform wird die Zentralisierung und Ambulantisierung im Gesundheitswesen vorantreiben. Dadurch wird sich die Lage für Weiterzubildende noch verschärfen, wenn wir nicht mit den genannten Maßnahmen dagegen steuern“, erklärt Burgdorf.

Die Sitzungsteilnehmenden waren sich einig, dass nicht nur strukturelle Maßnahmen getroffen werden müssten, sondern auch ein Kulturwandel bei der Weiterbildung gefördert werden müsse. „In meinen verschiedenen Rollen als Landesverbandsvorsitzende, Chefärztin der Chirurgie und Weiterbildende sehe ich zwei Dinge: Sogar in einer Metropolregion wie Hamburg werden wir zukünftig Schwierigkeiten haben, ausreichend vollständige Weiterbildungscurricula für Weiterzubildende abzubilden. Gleichzeitig ändern sich die Erwartungen des ärztlichen Nachwuchses an ihre Arbeitsbedingungen beispielsweise bezüglich Arbeitsort und Stundenumfang. Beidem Rechnung zu tragen, stellt Kliniken, Praxen, Verbände und die Selbstverwaltung vor gewaltige Herausforderungen, die wir rasch angehen müssen“, betont Tonus. BDC und die LÄK Hamburg wollen ihre Zusammenarbeit fortführen und vertiefen. Emami hatte bereits im Dezember 2024 an der Mitgliederversammlung des BDC in Hamburg teilgenommen. Beim Follow-Up in der LÄK Hamburg mit der BDC-Geschäftsführung haben die Teilnehmenden ihren Fokus nun geschärft und Aufgaben verteilt. Für das Landesverbandstreffen des BDC Hamburg Ende 2025 hat Emami bereits seine Zusage gegeben.

Um einen Überblick über die Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung, ihre WBS und die Fachrichtungen zu bekommen, hat die Ärztekammer im Oktober 2024 alle Weiterzubildenden aufgefordert, die Anzahl ihrer Ärztinnen und Ärzte in Weiterbildung zu benennen und sie zugleich gebeten, einen Umfrage-Link an ihre ÄIW weiterzuleiten, damit diese der Kammer beispielsweise ihren Stand der Weiterbildung mitteilen können. Die Eintragung in das Register ist (noch) freiwillig. Insoweit können bislang noch keine validen Zahlen genannt werden.

Päßler O: Fachärztliche Weiterbildung: Hausaufgaben erledigen und Kulturwandel vorantreiben. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 05_02.

Interview mit der Regisseurin der Doku-Serie „Charité intensiv: Gegen die Zeit“

Die vierteilige Serie „Charité intensiv: Gegen die Zeit“, die seit Oktober 2023 in der Mediathek abrufbar ist, war eine der Favoritinnen für den BDC-Journalistenpreis 2024. Die Jury überzeugte unter anderem die nüchterne und konsequente Begleitung eines Chirurgen und des Klinikteams bei ihrer Arbeit. Auch Patienten, die in der Klinik teilweise wochenlang auf ein Spenderorgan warteten, wurden portraitiert und kamen zu Wort. Passion Chirurgie im Interview mit der verantwortlichen Regisseurin Mareike
Müller.

Passion Chirurgie: Frau Müller, wie sind Sie zum Thema gekommen?
Mareike Müller (MM):
Ich habe die Serie gemeinsam mit Carl Gierstorfer realisiert. Bei den Dreharbeiten für die erste Staffel, ein Porträt einer Intensivstation auf dem Höhepunkt der Corona-Pandemie, wurde mein Kollege am Rande Zeuge einer Organspende. Uns war schnell klar: Die Organspende bewegt sich im Grenzbereich zwischen Leben und Tod, hat aber auch eine gesellschaftliche Dimension. Das fanden wir spannend.

Wie haben Sie rund um das Thema recherchiert?
MM Am Anfang stand eine intensive Internet-Recherche. Nur mit einem grundlegenden Verständnis des Themas kann ich später die richtigen Fragen stellen. Für einen multiperspektivischen Blick habe ich mit sehr vielen unterschiedlichen Menschen gesprochen. Schließlich war ich auch einige Zeit in Kliniken, um mir auch dort einen Eindruck zu verschaffen, wo Organspenden stattfinden.

Wie haben Sie Ihren Protagonisten gefunden?
MM Aus der Recherche ergab sich, welche Geschichten wir erzählen möchten, um das große Bild zu zeigen. Die Menschen im Film fanden wir während der Recherche, über Kontakte und einen Zeitungsartikel. Es ist immer wieder beeindruckend, dass Menschen zustimmen, sich in den schwierigsten Momenten ihres Lebens von einer Kamera begleiten zu lassen. Nur so können wir diese Geschichten erzählen. Ich habe davor großen Respekt.

Welches Ziel verfolgten Sie mit Ihrem Beitrag?
MM In der Recherche wurde schnell deutlich: Der Fokus für unsere Serie kann nur der Organmangel sein, denn dieser bestimmt die Organspende in Deutschland. Uns war wichtig zu dokumentieren: Welche Folgen hat dieser Mangel? Für die Patientinnen und Patienten, aber auch für die Medizin?

Der seit Jahrzehnten anhaltende Organmangel in Deutschland zeigt sich nicht nur in geringen Spendezahlen, sondern wirkt sich auch unmittelbar auf die Möglichkeiten der Transplantationschirurgie aus: Wenn Organe minderwertiger Qualität verpflanzt werden oder Patientinnen und Patienten erst in letzter Minute transplantiert werden können, dann kann sie nicht ihr volles Potential ausschöpfen. Dies zeigt sich sehr eindrucksvoll unter anderem in der dokumentierten Lebertransplantation, die die herausragende Leistung des Chirurgen den Zusehenden nahebringt.

Mit welchen Herausforderungen waren Sie konfrontiert?
MM Ein junger Mann, den wir beim Warten auf eine Organspende begleitet haben, ist während der Dreharbeiten gestorben. Wir haben uns von Lars persönlich verabschieden können und er hat sich gewünscht, dass wir seine Geschichte erzählen. Die ganze Dramatik des Organmangels ist dann plötzlich sehr nah – und fordert einen auch als Menschen.

Welche Erkenntnisse haben Sie zum Thema gewonnen?
MM Es hat mich erschreckt, wie schlecht Patienten mit Organversagen in Deutschland versorgt sind. Obwohl wir in einem ressourcenstarken Land mit einer hervorragenden Medizin leben, können wir diesen Menschen nicht helfen, weil nicht ausreichend Organe zur Verfügung stehen. Es ist ein Armutszeugnis für unsere Gesellschaft – und ich sehe hier auch ganz klar politisches Versagen: Der Organmangel besteht seit Jahrzehnten und in vielen anderen Ländern überleben Patienten, die hier bei uns sterben. Worauf warten wir?

Zur Person

Mareike Müller

  • verantwortliche Regisseurin
  • Journalistin & Filmemacherin
  • „Die Suche nach Geschichten, die vom Menschsein erzählen, und dem Verstehen, was unsere Welt in ihrem Innersten zusammenhält, zeichnen meine Arbeit als Journalistin und Filmemacherin aus.
  • Seit 2013 entwickele und realisiere ich vorrangig für ARTE und die ARD dokumentarische Stoffe zu Themen aus Gesellschaft und Wissenschaft. Meine Arbeiten wurden mehrfach mit Stipendien gefördert und Preisen ausgezeichnet, u. a. mit dem Grimme-Preis.
  • Meine Leidenschaft für das Erzählen von Wirklichkeit entdeckte ich in jungen Jahren im Lokalen – bei einer Tageszeitung meiner ostdeutschen Heimat. In Potsdam, Paris und Hamburg studierte ich Europäische Medienwissenschaft, Journalismus und Film.“

Zum Beitrag

Charité intensiv: Gegen die Zeit“ (4 Teile) ist bis zum 30. Mai 2026 in der ARD- Mediathek verfügbar.

Päßler O: Interview mit der Regisseurin der Doku-Serie „Charité intensiv: Gegen die Zeit“. Passion Chirurgie. 2025 Mai; 15(05): Artikel 09.

Chirurgische Verbände warnen vor Folgen eines verpflichtenden Primärarztsystems

Gerade im Falle eines Unfalls ist eine schnelle und kompetente medizinische Versorgung entscheidend. Insbesondere bei akuten Verletzungen, wie sie im Sport oder im Alltag häufig vorkommen, zeigt die aktuelle Diskussion um ein verpflichtendes Primärarztsystem für gesetzlich Krankenversicherte, das Union und SPD im Koalitionsvertrag vorschlagen, aus Sicht der zuständigen Fachgesellschaft DGOU und der Berufsverbände BDC, BVOU und BNC gravierende Schwächen auf. Sie warnen eindringlich vor den Folgen eines solchen Systems und fordern, den Direktzugang zu Unfallärztinnen und -ärzten im Gesundheitssystem zu erhalten.

„Wir sehen keinen Vorteil darin, dass jeder Unfall zunächst über den Hausarzt beziehungsweise die Hausärztin laufen soll“, erklärt Professor Dr. Dietmar Pennig, Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU). „Ein verpflichtendes Primärarztsystem würde bedeuten, dass Betroffene mit akuten Verletzungen des Bewegungsapparates, wie einem Armbruch beim Radfahren oder einer Knieverletzung beim Treppensturz, zunächst eine Hausarztpraxis aufsuchen müssen –das verursacht mehr Bürokratie und ist vor allem ein gefährlicher Zeitverlust. Die Realität zeigt zudem, dass Hausarztpraxen weder personell noch strukturell darauf ausgelegt sind, akute Verletzungen zeitnah angemessen zu diagnostizieren und dann auch zu behandeln.“

Gefahr von Fehlsteuerungen im Gesundheitssystem

Die unfallchirurgischen Ärzte und Ärztinnen fordern, dass das bewährte System der unmittelbaren Unfallversorgung durch entsprechend qualifizierte Fachärzte für gesetzlich Versicherte erhalten bleibt. Gerade bei Verletzungen des Bewegungsapparates sei eine schnelle und kompetente Versorgung entscheidend, um Folgeschäden und langwierige Behandlungen zu vermeiden.

Ein verpflichtendes rein hausärztlich gesteuertes Primärarztsystem birgt aus ihrer Sicht die Gefahr, das Gesundheitssystem zusätzlich zu belasten und Fehlsteuerungen zu begünstigen:

  1. Überlastung der Hausarztpraxen: Hausärzte wären mit einer Flut an Patienten konfrontiert, die sie weder effizient noch angemessen behandeln können.
  2. Verzögerung der Behandlung: Akute Verletzungen müssten erst begutachtet und überwiesen werden, bevor eine fachärztliche Behandlung erfolgen kann – mit schwerwiegenden Folgen für die Genesung.
  3. Steigende Kosten: Mehr Bürokratie und unnötige Überweisungen würden das System verteuern, ohne die Versorgung zu verbessern.

Geplantes System funktioniert nicht – Notaufnahmen würden überrannt

Jan Henniger, Vorsitzender des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen (BNC), erklärt: „Die Realität ist, dass die niedergelassenen chirurgischen Praxen zurzeit sowohl die Hausärzte als auch die Kliniken entlasten. Zukünftig werden die Patienten aber den direkten Weg in die Notaufnahme nehmen, wenn sie nicht mehr unmittelbar von fachärztlichem Personal behandelt werden können. Im Kontext der Notfallreform ist die Idee eines verpflichtenden Primärarztsystems daher widersinnig.“

Ein bewährtes System: Unfallversorgung durch D-Ärzte

Verbände und Fachgesellschaft verweisen zudem auf das bestehende System der Durchgangsärzte (D-Ärzte), das sich bei der Behandlung von Arbeitsunfällen seit Jahrzehnten bewährt habe. Dieses Netzwerk spezialisierter Fachärztinnen und -ärzte gewährleiste eine schnelle und qualitativ hochwertige Versorgung Unfallverletzter – ohne unnötige Umwege.

„Aus gutem Grund bestehen die Berufsgenossenschaften auf der verpflichtenden Primärversorgung durch qualifizierte D-Ärzte, weil am Ende Kosten eingespart werden durch Minimierung teurer Langzeitschäden.“ erklärt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC). „Warum sollte ein solches System nicht auch für Kassenpatienten ohne Arbeitsunfälle gelten?“

Fazit: Keine Zeit für Umwege – Unfälle gehören in die Hände von Fachärztinnen und -ärzten

„Ein verpflichtendes Primärarztsystem mag in der Theorie sinnvoll erscheinen, in der Praxis muss es jedoch intelligent und flexibel ausgestaltet werden, sonst bringt es nur mehr Kosten, mehr Bürokratie und unter Umständen mehr Gefahren für die Patienten, insbesondere bei der Versorgung von Unfallverletzten. Daher: Der Direktzugang zu spezialisierten Unfallärztinnen und -ärzten muss für alle gesetzlich Versicherten erhalten bleiben. Schnelle und fachgerechte Hilfe rettet nicht nur Leben, sondern auch die Lebensqualität der Patienten“, erklärt Dr. Burkhard Lembeck, Präsident des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU).

Über den BDC
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. ist mit rund 17.000 Mitgliedern europaweit die größte chirurgische Vereinigung. Er repräsentiert Chirurginnen und Chirurgen aller Fachdisziplinen in Klinik und Praxis in der Bundesrepublik Deutschland. Die BDC|Akademie organisiert jährlich fast 200 Veranstaltungen für Ärztinnen und Ärzte aller Karrierestufen. Damit fördert der BDC eine kontinuierliche und professionelle Fort- und Weiterbildung in der Chirurgie.

Über den BNC
Der BNC ist der Berufsverband der freiberuflichen Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland, deren Interessen er durch einen Bundesvorstand sowie regionale Landesverbände (ANC) vertritt. Er engagiert sich für die Aus- und Weiterbildung seiner Mitglieder und setzt sich für eine Förderung der ambulanten chirurgischen Behandlung sowie des interdisziplinären Austauschs ein. Der Verband führt hierzu auf Bundesebene den Dialog mit Politik, Krankenkassen, Wirtschaft und anderen Berufsverbänden.

Über den BVOU
Der Berufsverband für Orthopädie und Unfallchirurgie e.V. (BVOU) ist die berufspolitische Vertretung für mehr als 7.000 in Praxis und Klinik tätige Kollegen und Kolleginnen. Der BVOU setzt die beruflichen Interessen seiner Mitglieder durch, indem er zum Vorteil der Patienten und des Gemeinwohls gemeinsam mit den wissenschaftlichen Gesellschaften den Standard orthopädisch-unfallchirurgischer Versorgung entwickelt, die politischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen prägt und dadurch die öffentliche Wahrnehmung seiner Mitglieder als Experten für orthopädisch-unfallchirurgische Versorgung gestaltet.

Über die DGOU
Die Deutsche Gesellschaft für Orthopädie und Unfallchirurgie (DGOU) ist eine medizinisch-wissenschaftliche Fachgesellschaft mit rund 10.400 Mitgliedern. Die DGOU vertritt die übergeordneten und gemeinsamen Interessen des Faches Orthopädie und Unfallchirurgie im Bereich der Forschung und der Lehre, der Fort- und Weiterbildung, in Klinik und in Praxis sowie auf dem Gebiet der Gesundheitspolitik, um die Rahmenbedingungen für das Fach O und U entsprechend zu gestalten.

 

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie plädiert für die Einführung der beiden pädiatrischen Leistungsgruppen

In einem offenen Brief an die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik hat sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) dafür ausgesprochen, die Leistungsgruppen 16 – spezielle Kinder- und Jugendchirurgie und 47 – spezielle Kinder- und Jugendmedizin – zeitnah einzuführen. Die Gesellschaft formuliert darüber hinaus weitere Forderungen im Rahmen der Veränderungen durch die anstehende Krankenhausreform.

„Wir sind darüber erstaunt, dass die Arbeitsgruppe Gesundheit in den nächsten drei Jahren nicht vorsieht, diese zusätzlichen Leistungsgruppen einzuführen. Insbesondere diese Leistungsgruppen versprechen eine zentralisierte und spezialisierte Behandlung von Kindern- und Jugendlichen, die in Deutschland dringend notwendig ist. Mit der Nichteinführung dieser Leistungsgruppen wird eine wichtige Chance zur optimalen Versorgung von komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen vertan“, erklärt die Präsidentin der DGKJCH, PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Komplexe angeborene Fehlbildungen gehören laut der Gesellschaft zu den seltenen Erkrankungen und bedürfen einer spezialisierten Behandlung. Neben der Neugeborenenchirurgie sind es die spezialisierte Kinderurologie und Kinderorthopädie, die von Spezialistinnen und Spezialisten mit Zusatzweiterbildung erbracht werden, außerdem die operative Kinderonkologie und die zentralisierte Behandlung von speziellen thermischen Verletzungen. Für diese speziellen Behandlungen fordert die DGKJCH eine Leistungsgruppe 16, damit eine hochqualifizierte Behandlung mit ausreichend zur Verfügung stehendem qualifizierten Personal erfolgen kann.

Eine weitere Notwendigkeit sieht die Gesellschaft in der Einführung von kinderchirurgischen Institutsambulanzen in Analogie zu den Institutsambulanzen der Kinder- und Jugendmedizin. „Nur so können Kinder und Jugendliche mit komplexen Erkrankungen optimal ambulant versorgt werden. Eine Versorgung in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin ist nicht kindgerecht und ermöglicht auch nicht eine Versorgung auf fachärztlichem kinderchirurgischem Niveau“, betont Ludwikowski.

Die Ausgliederung von Patientinnen und Patienten aus der sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) nach § 115f SGB V im Rahmen des KHVVG ist für die kinderchirurgische Gesellschaft ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die Herausnahme von bereits bestehenden Hybrid-DRG-Fällen mache die Planung für niedergelassene Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen aber auch für die Krankenhäuser unmöglich. Des Weiteren sei es fachlich nicht zu vertreten, dass Leistungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit höherem personellem Aufwand schlechter vergütet werden soll.

“Wir appellieren an die zukünftige Bundesregierung, eine der vulnerablsten Patientengruppe, nämlich unsere Kinder und Jugendlichen mit chirurgischen Erkrankungen, bei der Einführung neuer Versorgungsrichtlinien nicht zu vergessen!“, so Ludwikowski.

Zum offenen Brief der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)

NDR-Beitrag Schwer verwundet: Ukrainische Kriegsopfer in deutschen Kliniken

Der Beitrag “Schwer verwundet: Ukrainische Kriegsopfer in deutschen Kliniken” von Alexandra Bidian und Lennart Banholzer war einer der Favoriten des BDC-Journalistenpreis. Die Redakteurin und der Redakteur portraitieren drei Personen, zwei Männer und eine Frau, die an der Front oder im zivilen Leben durch Kriegsangriffe schwer geschädigt worden sind. Schwerverletzte werden über Polen unter anderem ins Militärkrankenhaus Hamburg gebracht und dort behandelt. Die Zuschauer begleiten die schwierigen Heilungs- und Rehabilitationsprozesse der Patient:innen. Daneben geben sie Einblick in deren Leben in Deutschland, mit ihren Familien und den Personen, die ihnen helfen. Und sie befragen sie, wie sie in die Zukunft blicken.

Zum Beitrag in der ARD-Mediathek