Alle Artikel von Olivia Päßler

Klimapakt Gesundheit- Gemeinsam Verantwortung übernehmen

Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach hat Mitte Dezember 2022 gemeinsam mit Vertreterinnen und Vertretern der Spitzenorganisationen im Gesundheitswesen, der Länder und der kommunalen Spitzenverbände den „Klimapakt Gesundheit“ unterzeichnet.

Wichtige Akteure des Gesundheitswesens und der Pflege stellen sich gemeinsam den Herausforderungen des Klimawandels und verpflichten sich, bereits bestehende Initiativen und Aktivitäten zu bündeln und den vielfältigen Herausforderungen bei der Klimaanpassung und beim Klimaschutz zu begegnen. Sie bekennen sich damit erstmals zu ihrer gemeinsamen Verantwortung, die gesundheitliche Versorgung an klimabedingte Herausforderungen anzupassen und gleichzeitig den CO2-Fußabdruck des Gesundheitswesens zu minimieren.

„Unser Gesundheitswesen muss sich auf die Folgen des Klimawandels einstellen: Auf die Hitze, auf neue Krankheitsbilder – und im Extremfall auch auf neue Pandemien. Klimaschutz ist deshalb auch aktiver Gesundheitsschutz.“ Bundesgesundheitsminister Prof. Karl Lauterbach

Die wesentlichen Inhalte der Erklärung:

  • Die mit der Erklärung vereinbarten Anliegen und Ziele sollen weiter konkretisiert werden. Dazu soll ein regelmäßiger Austausch über Erfahrungen und erfolgversprechende Konzepte stattfinden.
  • Verantwortliche in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen, Kindergärten, Schulen, Betrieben und Kommunen sollen dabei unterstützt werden, die Rahmenbedingungen in diesen Lebenswelten gesundheitsförderlich und zugleich klimafreundlich zu gestalten und die Menschen für ein klimaschützendes und klimaangepasstes Verhalten zu sensibilisieren und zu befähigen.
  • Handlungsmöglichkeiten in den unterschiedlichen Versorgungsbereichen sollen genutzt und Kriterien der Nachhaltigkeit und des Klimaschutzes künftig noch stärker berücksichtigt werden. Dazu gehören insbesondere Energieeinsparungen, energetische Sanierung, Abfallvermeidung, nachhaltige Beschaffung, Nutzung erneuerbarer Energien und ein effizienter Ressourceneinsatz.
  • Wissenschaftliche Evidenz und epidemiologische Erkenntnisse sollen gewonnen und genutzt werden. Dadurch können neue Gesundheitsgefahren, etwa die Ausbreitung bislang bei uns selten vorkommender Infektionskrankheiten, schneller erkannt, das Wissen über die Wechselwirkungen von Klimawandel und Gesundheit im Versorgungsalltag berücksichtigt und in die Aus-, Fort- und Weiterbildungsangebote integriert werden.
  • Auch das öffentliche Bewusstsein für gesundheitliche Folgen des Klimawandels sollen durch Information, Aufklärung und Kommunikation gestärkt werden.

So engagiert sich der BDC

Nachhaltigkeit und Klimaschutz sind als Leitlinie in der Satzung des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. verankert. Mit dem Thema Klimaschutz und Nachhaltigkeit wird sich zukünftig verstärkt das BDC-Themenreferat „Krankenhausstrukturen, sektorenübergreifende Versorgung und Nachhaltigkeit“ beschäftigen. Die Märzausgabe der PASSION Chirurgie wird Nachhaltigkeit als Schwerpunktthema haben.

 Hintergrund

Mit dem Übereinkommen von Paris von 2015 hat sich die Weltgemeinschaft verpflichtet, die Erderwärmung auf 1,5 Grad vor dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen. Deutschland hat sich vor diesem Hintergrund international verpflichtet, sein Gesundheitssystem klimaneutral und nachhaltig zu entwickeln. Das deutsche Klimaschutzgesetz sieht vor, die CO2-Emissionen bis 2030 um mindestens 65 Prozent zu senken und bis 2045 klimaneutral zu werden. Das Klimaschutzgesetz verpflichtet auch die Akteure des Gesundheitswesens, zum Schutz vor den Auswirkungen des weltweiten Klimawandels die Klimaschutzziele zu berücksichtigen.

 Der Klimapakt Gesundheit des BMG

Qualitätsberichte der Krankenhäuser in neuem Portal des G-BA einsehbar

Alle Informationen rund um die jährlichen Qualitätsberichte der Krankenhäuser über einen zentralen Einstieg bietet seit heute das neue Qb-Datenportal des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Ziel ist es, Nutzerinnen und Nutzern einen leichteren Zugang zu den für sie relevanten Themen zu verschaffen:

  • Krankenhäuser, Softwarehersteller und Interessierte finden über das Portal die Servicedateien für die Berichterstellung, den Plausibilisierungsdienst sowie die Annahmestelle der Qualitätsberichte. Im Zuge der Arbeiten am Qb-Datenportal wurde auch der Plausibilisierungsdienst verbessert: Die Ergebnisse sind für die Berichtersteller übersichtlicher dargestellt und stehen nun auch zum Download als PDF-Dokument zur Verfügung. Zudem gibt es eine Seite mit FAQ zum Plausibilisierungsdienst.
  • Für Versicherte und interessierte Personen bietet die sogenannte Referenzdatenbank, in der die kompletten Qualitätsberichte jedes Krankenhausstandortes bereitgestellt werden, ebenfalls erweiterte Funktionen: Die jeweils aktuellsten Qualitätsberichte sind nicht mehr nur als PDF-Dokument abrufbar, sondern stehen zusätzlich in einer interaktiven Webansicht bereit, die eine einfache Detailsuche innerhalb eines Berichts nach Schlagworten bietet. Auch zur Referenzdatenbank gibt es einen Bereich mit FAQ.
  • Neu ist auch die Downloadmöglichkeit der maschinenverwertbaren XML-Daten: Über ein Online-Auftragsformular können die XML-Daten angefordert und anschließend im zugangsgeschützten Downloadbereich abgerufen werden.

Hintergrund: Qualitätsberichte der Krankenhäuser

In Deutschland sind Krankenhäuser seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, strukturierte Qualitätsberichte zu erstellen. Damit wird allen Interessierten der Zugriff auf unabhängige Informationen über Strukturen und Leistungen der Krankenhäuser ermöglicht. Qualitätsberichte enthalten zum Beispiel Angaben zum Diagnose- und Behandlungsspektrum, zur Häufigkeit einer Behandlung, zur Personalausstattung, zur Anzahl der Komplikationen bei bestimmten Leistungen sowie zur Barrierefreiheit. Der G-BA legt im Auftrag des Gesetzgebers fest, welche Informationen Qualitätsberichte enthalten und wie sie gegliedert und bereitgestellt werden müssen.

Weiterführende Informationen

Zum Qb-Datenportal

Zum Thema Qualitätsberichte der Krankhäuser

KV-Wahlen: BDC-Mitglieder in den Vertreterversammlungen

Im vergangenen Jahr fanden wieder Wahlen zu den Vertreterversammlungen der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen statt. In der Liste unten stehen alle BDC-Mitglieder, die sich zur Wahl aufgestellt hatten und in die jeweilige Vertreterversammlung gewählt wurden.

Der BDC gratuliert noch einmal herzlich und wünscht viel Erfolg und Freude bei der Ausübung dieser wichtigen Funktion.

 

KV Baden-Württemberg:

  • Dr. med. Anton Radlmayr, Ulm
  • Dr. med. Matthias Szabo, Tuttlingen (auch BNC)

KV Berlin:

  • Dr. med. Volker Lacher, Berlin

KV Bremen:

  • Dr. med. Björn Ackermann, Bremen

KV Hamburg:

  • Dr. med. Michaela Rothe, Hamburg (auch BNC)
  • Dr. med. Florian Giensch, Hamburg (auch BNC)

KV Hessen:

  • Jan Henniger, Frankfurt/Main (auch HCV Hessen)

KV Mecklenburg-Vorpommern:

  • Dr. med. Thomas Nowotny, Anklam (auch BNC)

KV Niedersachsen:

  • Dr. med. Florian Barth, Rinteln

KV Nordrhein:

  • Dr. med. Siamak Pourhassan, Meerbusch

KV Rheinland-Pfalz:

  • Dr. med. Jörg Fischböck, Haßloch (auch BNC)

KV Saarland:

  • Dr. med. Daniel Bastian, St. Wendel

KV Sachsen:

  • Prof. Dr. med. Jörg Hammer, Leipzig (auch BNC)

KV Thüringen:

  • Dipl.-Med. Ingo Menzel, Weimar (auch BNC)
  • Tobias Wüstefeld, Erfurt

KV Westfalen-Lippe:

  • Dr. med. Holger Brinkmann, Soest (auch BNC)
  • Prof. Dr. med. Michael Aufmkolk, Ahaus (auch BNC)

Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung: Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von Hirnmetastasen

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in seiner Sitzung am 20. Oktober 2022 beschlossen, die Anlage I („Anerkannte Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“) der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung in der Fassung vom 17. Januar 2006 (BAnz. S. 1523), die zuletzt durch die Bekanntmachung des Beschlusses vom 19. Mai 2022 (BAnz AT 04.08.2022 B3) geändert worden ist, wie folgt zu ändern:

I. In Anlage I „Anerkannte Untersuchungs- oder Behandlungsmethoden“ wird nach Nummer 40 folgende Nummer 41 angefügt:
„41. Stereotaktische Radiochirurgie zur Behandlung von Hirnmetastasen

§ 1 Beschreibung der Methode
Die einzeitige stereotaktische Radiochirurgie (SRS) ist ein Verfahren der perkutanen Strahlentherapie, bei der ein klar abgrenzbares Zielvolumen präzise mit einer hohen Strahlendosis mittels Linearbeschleuniger oder Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen in einer Sitzung behandelt wird. Das Ziel der SRS ist das Erreichen einer langdauernden lokalen Tumorkontrolle bei minimaler Nebenwirkungswahrscheinlichkeit.

§ 2 Indikation
Die SRS darf nach begründeter positiver Empfehlung der Tumorkonferenz gemäß § 3 Absatz 5 unter Berücksichtigung der weiteren Therapiealternativen zu Lasten der Krankenkassen bei folgenden Indikationen zur Anwendung kommen:

1. Eine Behandlung mit SRS ist bei Patientinnen und Patienten mit bis zu vier
Hirnmetastasen zulässig, von denen mindestens eine unmittelbar
behandlungsbedürftig ist:
a) als primäre Maßnahme, wenn eine operative Entfernung in der Gesamtschau nicht
in Betracht kommt oder
b) als postoperative Bestrahlung nach einer Resektion.

2. Nach erfolgter Behandlung von Hirnmetastasen ist eine Behandlung mit SRS bei Patientinnen und Patienten mit bis zu vier Metastasen zulässig, von denen mindestens eine
a) zu einer neurologischen Symptomatik führt oder
b) einen Durchmesser von mindestens 1 cm aufweist oderBAnz AT 13.01.2023 B3
c) sich in der unmittelbaren Nähe oder innerhalb von lebenswichtigen Strukturen oder eloquenten Arealen befindet oder
d) lokal erneut progredient ist.

3. Eine größere Anzahl Hirnmetastasen kann behandelt werden, sofern die übrigen Kriterien in Nummer 1 oder Nummer 2 erfüllt sind, eine chirurgische Behandlung nicht möglich und eine Ganzhirnbestrahlung bereits erfolgt ist.

§ 3 Eckpunkte der Qualitätssicherung
(1) Die Leistung nach § 1 kann nur von Fachärztinnen und Fachärzten für Strahlentherapie und Fachärztinnen und Fachärzten für Neurochirurgie zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden. Die Facharztbezeichnungen richten sich nach der (Muster-) Weiterbildungsordnung der Bundesärztekammer und schließen auch diejenigen Ärztinnen und Ärzte mit ein, welche eine entsprechende Bezeichnung nach altem Recht führen.
(2) Voraussetzung für die Erbringung der Leistung nach § 1 durch Fachärztinnen und Fachärzte für Strahlentherapie ist die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen der Strahlentherapie nach der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie gemäß § 135 Absatz 2 SGB V durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung.
(3) Voraussetzung für die Erbringung der Leistung nach § 1 durch Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie ist die Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung durch die zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie weisen neben der Fachkunde nach § 47 der Strahlenschutzverordnung die erforderliche fachliche Befähigung für die Erbringung der Leistung nach § 1 über ein Kolloquium bei der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung nach. Diejenigen Trägerorganisationen des G-BA, die auch Partner des Bundesmantelvertrages sind, legen unter Einbeziehung der nach § 140g SGB V für die Wahrnehmung der Interessen der Patientinnen und Patienten und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen maßgeblichen Organisationen durch eine Anpassung ihrer Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und –therapie gemäß § 135 Absatz 2 SGB V die Details der Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung nach Satz 1 durch die Kassenärztliche Vereinigung für Fachärztinnen und Fachärzte für Neurochirurgie zur Ausführung und Abrechnung der Leistung nach § 1 fest. Die Anforderungen in Satz 2 sind hierbei umzusetzen.
(4) Die Durchführung der Leistung gemäß § 1 darf nur mit folgenden Bestrahlungsgeräten erfolgen: dedizierte Linearbeschleuniger zur Durchführung von SRS, stereotaxie-adaptierte Linearbeschleuniger, dedizierte Bestrahlungsgeräte mit Kobalt-60-Gamma-Strahlungsquellen zur Durchführung von SRS. 2 Die Lagekontrolle des Zielvolumens während der SRS erfolgt mittels geeigneter technischer Maßnahmen.
(5) Der Indikationsstellung für die Durchführung der Leistung gemäß § 1 im Rahmen des Gesamtbehandlungskonzeptes hat eine begründete positive Empfehlung einer interdisziplinären Tumorkonferenz unter Einbeziehung je einer Fachärztin oder eines Facharztes für Neurologie, einer Fachärztin oder eines Facharztes für Neurochirurgie, einer Fachärztin oder eines Facharztes für Radiologie, einer Fachärztin oder eines Facharztes für Strahlentherapie und einer Fachärztin oder eines Facharztes für Innere Medizin und Hämatologie und Onkologie sowie einer Fachärztin oder eines Facharztes aus der Fachdisziplin, in deren Zuständigkeit die Behandlung des metastasierenden Primärtumors liegt, unter Berücksichtigung der Prognose der Patientin bzw. des Patienten zugrunde zu liegen.“

Die Tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf den Internetseiten des G-BA unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Das ändert sich 2023 für Arztpraxen

Die Neupatientenregelung ist abgeschafft, die AU-Bescheinigung für Arbeitgeber fällt weg und das Kindergeld steigt. Zum Jahreswechsel ändert sich wie immer so einiges für die Arztpraxis. Der Virchow-Bund gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuigkeiten.

→ EBM-Zuschläge ersetzen Neupatientenregelung

Die Zuschläge für Neupatienten aus dem TSVG sind mit Jahresbeginn weggefallen. Stattdessen gibt es neue Zuschläge für eine schnelle Terminvermittlung.

→ eAU jetzt auch für Arbeitgeber Pflicht

Seit 1.1. müssen Arbeitgeber die eAU empfangen können. Praxen müssen keine AU für Arbeitgeber mehr ausdrucken, sondern können sie als eAU digital per Meldung an die Krankenkasse übermitteln.

Allerdings sind viele Arbeitgeber dafür technisch noch nicht ausgerüstet. Praxen dürfen deshalb vorerst selbst entscheiden, ob sie weiterhin die AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber ausdrucken.

→ Kindergeld steigt auf 250 Euro

Bislang war das Kindergeld gestaffelt. Für das erste Kind gab es weniger Zuschuss als für das dritte. Jetzt winken pauschal 250 Euro pro Kind.

→ Indexmietverträge: Darauf sollten Sie achten

Sogenannte Indexmietverträge können bei der aktuell hohen Inflation die Kosten in der Arztpraxis in die Höhe treiben. Auf diese Punkte sollten Sie im Praxismietvertrag achten.

→ Notvertretung für Ehepartner ab sofort möglich

Viele Patienten glauben fälschlich, dass eine Patientenverfügung unter Ehegatten nicht nötig ist. Als Arzt können Sie jetzt auf die Ehegattennotvertretung zurückgreifen, wenn ein Patient ohne Patientenverfügung nicht mehr selbst entscheiden kann und vom Ehepartner vertreten werden soll.

Seit 1.1. haben Ärzte auch Einsicht in das Zentrale Vorsorgeregister (ZVR). Möglich ist das über die Telematik-Infrastruktur. Im ZVR können Bürger ihre Vor­sorgevollmachten und Betreuungsverfügungen sowie Patien­tenverfügungen und Widersprüche gegen das neu eingeführte Ehegattennotvertretungsrecht registrieren.

→ Vordruckvereinbarung für Atteste geändert

Die Vordruckvereinbarung wurde zum 1.1.2023 um mehrere Muster ergänzt.

Quelle: Virchowbund

 

Neustrukturierung der Themenreferate

Zustimmung durch die Mitgliederversammlung erwartet

BDC-Geschäftsführung und erweiterter Vorstand haben im November in der Sitzung der Themenreferate einen Vorschlag für eine neue Struktur und Arbeitsweise der Referate vorgestellt. Zukünftig soll es acht Themenreferate geben, die sich jeweils mit für Chirurginnen und Chirurgen sowie für das Fach Chirurgie relevanten Aufgaben beschäftigen.

Koordinator der Themenreferate ist Professor Dr. Michael Betzler. Die einzelnen Referate definieren eigenständig Themen und legen fest, wofür und in welchem Umfang Aktivitäten geplant und umgesetzt werden sollen. Ausgearbeitete Positionen und Aktionen sollen möglichst mit dem Vorstand und der Geschäftsführung abgestimmt werden. Durch regelmäßige Treffen, auch im digitalen Format, sollen die Mitglieder den Austausch untereinander optimieren. Eine Zusammenarbeit unterschiedlicher Referate ist ausdrücklich erwünscht, zumal es Schnittstellenthemen geben wird, an denen gemeinsam gearbeitet werden wird. Für weiteren Wissenszuwachs können externe Gesprächspartner eingeladen werden. Zudem soll es eine gemeinsame Plattform geben, über die sich die Teilnehmenden themenübergreifend informieren können.

Folgende Themen sind künftig in Referate zusammengefasst:

  1. Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
  2. Krankenhausstrukturen, sektorenübergreifende Versorgung und Nachhaltigkeit
  3. Niedergelassene
  4. BDC|Akademie
  5. Nachwuchs und Karrieregestaltung
  6. Digitalisierung und technische Innovation
  7. Vergütungssystematik und Leistungsmanagement
  8. Familie und berufliche Perspektiven

Die Vorsitzenden und Mitglieder der Themenreferate sind bereits benannt und werden während der Mitgliederversammlung im April 2023 offiziell gewählt.

BDC bietet umfassende Services für Ärztinnen und Ärzte in Niederlassung

Der BDC versteht sich in erster Linie als Dienstleister für seine Mitglieder. Informieren Sie sich hier über unsere vielfältigen Leistungen und Angebote für alle Chirurginnen und Chirurgen in Niederlassung.

Der BDC bietet Beratungsleistungen

  • zu allen Berufsfragen
  • zum Arztrecht
  • zu Verträgen
  • zu chirurgischen Honoraren

Zur Beratungsübersicht: www.bdc.de/leistungen/beratungen

Versicherungen

Die mit dem Partner Ecclesia med abgeschlossene Vereinbarung beinhaltet

  • einen Versicherungsschutz, der im BDC-Mitgliedsbeitrag enthalten ist: Berufs-Rechtsschutz-Versicherung, Praxisvertreter-Haftpflicht-Versicherung, Gastarzt-Haftpflicht-Versicherung
  • Versicherungen mit Sonderkonditionen für BDC-Mitglieder wie zum Beispiel Berufs-/Betriebs-Haftpflicht-Versicherung, Versicherungsschutz für die Sachwerte der Praxis (Inventar, Elektronik, Medizintechnik), Betriebsunterbrechungs-/Ertragsausfall-Versicherung, Versicherungsschutz für Cyber- und IT-Gefahren, private und betriebliche Krankheits- und Altersvorsorge für die Absicherung der eigenen Arbeitskraft und auch als Mitarbeitenden-Benefit

Weiter- und Fortbildungsangebot mit Fokus auf Niedergelassene

Die BDC|Akademie bietet Seminare speziell für die Bedürfnisse niedergelassener Chirurg:innen an. Abrechnungskurse und die Wirtschaftlichkeit der Praxisführung stehen im Vordergrund. Digitale Fortbildungsangebote finden Sie in der BDC|eAkademie, darunter Webinare, Podcasts oder Angebote on demand.

Alle Informationen finden Sie auf der BDC-Website (www.bdc.de) unter BDC-Akademie und eAkademie.

Repräsentanz der Niedergelassenen in BDC-Gremien

Auf den Sitzungen der Landesverbände werden Regionalvertreter aus den Reihen der niedergelassenen Kolleg:innen gewählt, die auf Bundesebene das Referat NL mit der Arbeitsgemeinschaft Beleg- und Kooperationsärzte im BDC (AG BeKo) bilden. Auch im BDC-Präsidium sind die Niedergelassenen vertreten. Haben auch Sie Interesse, sich zu engagieren? Sprechen Sie uns an!

Stipendium der Wolfgang Müller-Osten-Stiftung

Zweimal im Jahr finanziert der BDC Fortbildungsstipendien für niedergelassene Chirurg:innen, etwa für die Arbeit in einer Klinik. Hier werden Sie finanziell dabei unterstützt, Ihre chirurgischen Kenntnisse zu vervollkommnen und neuere Entwicklungen in der Chirurgie kennenzulernen.

Mehr über das Wolfgang Müller-Osten- Stipendium hier: www.bdc.de/der-bdc/aufgabenziele

Erweitertes BDC-Servicepaket für Niedergelassene zu Sonderkonditionen

Als Arzt und Ärztin sind Sie Expert:innen auf Ihrem Fachgebiet und in Ihrer Rolle als Unternehmer:in lernen Sie regelmäßig dazu. Um Sie bestmöglich in Ihrem Arbeitsalltag zu unterstützen bieten wir Ihnen zusätzlich folgende Dienstleistungen über Rahmenverträge an, die Sie individuell in Anspruch nehmen können:

Arbeitssicherheit und Datenschutz

Der BDC hat eine Kooperationsvereinbarung getroffen, die Ihnen betriebliche Prävention und ein Schutzschild nach außen bietet. Das Angebot umfasst folgende Dienstleistungen:

  • Arbeitssicherheit
  • Arbeitsmedizin
  • Brandschutz
  • Datenschutz
  • Elektrosicherheit

Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW): Alle Mitglieder der BGW erhalten Sonderkonditionen.

Weiterführende Informationen zum Datenschutz-Dienstleistungspaket hier: www.bdc.de/arbeitssicherheit-und-datenschutz

Digitalisierung der Praxisunterlagen

Diese spezifische Software sorgt für eine Arbeitserleichterung durch Digitalisierung der Abläufe in der Praxis. Darunter fallen unter anderem

  • Digitale Anamnesen
  • Patienten digital aufklären mit rechtssicheren Aufklärungsbögen
  • Umfangreiche Vorlagen-Bibliothek
  • Online und offline einsetzbar, z. B. beim externen Operieren
  • Entlastung für das Team (keine manuelle Dateneingabe, einscannen, drucken, heften)

Detaillierte Informationen finden Sie hier: www.bit.ly/AmbulApps

Mit der angebotenen Software können Sie Ihre Praxis-IT effizient ergänzen, egal welche Praxis-EDV Sie aktuell verwenden. Befragen Sie Ihre Patienten mit iPads zu allen Themen. Dokumentieren Sie auch Ihre internen Prozesse, wie beispielsweise OP-Protokolle mit dieser Lösung. Die Daten werden gezielt und strukturiert an die Patientenakte weitergeleitet.

Praxishygiene und Infektionsprävention

Die Beratung der Praxen erfolgt über ein renommiertes Beratungszentrum für Hygiene unter Supervision eines Krankenhaushygienikers und umfasst ein breites Leistungsspektrum:

  • Fachärztliche praxishygienische Beratung
  • Beratung in allen Fragen der Praxishygiene und Infektionsprävention
  • Die Erstellung eines Hygienekonzepts
  • Jährliche Überprüfung vor Ort
  • Reinigungs- und Desinfektionsmanagement
  • Beratung der Praxen im Umgang mit Behörden

Detaillierte Informationen finden Sie hier: https://bit.ly/BDC-Praxishygiene

Praxismarketing/Internetauftritt

Bekanntheit steigern: Für Ihre öffentlichkeitswirksame Internetseite und gezieltes Praxismarketing hat der BDC eine Kooperationsvereinbarung mit einer Spezialagentur getroffen. Deren Leistungen sind unter anderem:

  • Gestaltung Ihres Internetauftritts
  • Marketingmaßnahmen
  • Individuelle Leistungen

Praxisbewertungen und -beratungen

Der BDC hat folgende Leistungen mit einem angesehenen Unternehmen abgestimmt, die BDC-Mitglieder zu Sonderkonditionen erhalten:

  • Praxiswertgutachten
  • KV-Abrechnungs-Check
  • Praxisabsicherung für den Todesfall des Praxisinhabers
Für Fragen rund um unser Servicepaket Niederlassung sind wir gerne für Sie da:
Monika Jaggi, Telefon 030 / 28004 – 150, mail@bdc.de

Päßler O: BDC bietet umfassende Services für Ärztinnen und Ärzte in Niederlassung. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 07_03.

Akademie Aktuell: BDC-Podcast Surgeon Talk – die Weihnachtsausgabe

Am 14. Dezember erschien die Surgeon-Talk-Weihnachtsausgabe, eine Spezialausgabe des BDC-Podcasts. PD Dr. Benedikt J. Braun hat hierfür seine Lieblingsartikel aus der Weihnachtsausgabe des British Medical Journals (BMJ) durchgeschaut, einen spannenden ausgewählt und in einem unterhaltsamen „Journal Club“ für die Hörer:innen besprochen. Mit dabei ist PD Dr. Steven Herath, Surgeon-Talk-Gast der ersten Stunde und Organisator der größten unfallchirurgischen Weihnachtsvorlesung in Deutschland.

Die Artikel in der Weihnachtsausgabe des BMJ sind immer humorvoll geschrieben, dabei aber als echte Forschungsprojekte angelegt. So gab es bereits eine Studie, nach der Fachärzt:innen ihrem Parkverhalten zugeordnet werden konnten, eine Interventionsstudie, um die Gewichtszunahme über Weihnachten zu minimieren, oder eine Vergleichsstudie zwischen Chirurg:innen und Anästhesist:innen, die Aufschluss über die Verteilung von Kraft und Intelligenz in beiden Fachbereichen gibt.

Braun und Herath gestalten bereits seit fünf Jahren Weihnachtsvorlesungen für Studierende, in denen sie unter anderem auch amüsante Studien des British Medical Journals vorstellen. „Der Hörsaal ist dann immer voll. Dass wir daraus einen Podcast stricken, war ein logischer Schritt. Wir wollen diese wissenschaftlich wertvollen Erkenntnisse natürlich auch unserer Hörerschaft zugänglich machen und interkollegial diskutieren“, erklärt Braun mit einem Augenzwinkern.

Surgeon Talk ist ein Format der BDC|Akademie. Der etwa 15-minütige Podcast mit Beiträgen zu aktuellen Themen der Chirurgie wird seit Juni 2022 alle zwei Wochen als Interview mit wechselnden Gesprächspartner:innen veröffentlicht. Er erfreut sich seither wachsender Beliebtheit.

Eine neue Podcast-Folge von Surgeon Talk erscheint alle zwei Wochen immer mittwochs ab 8 Uhr auf www.surgeontalk.de sowie auf den Streamingplattformen Spotify und iTunes.

Päßler O: BDC-Podcast Surgeon Talk – die Weihnachtsausgabe. Passion Chirurgie. 2022 Dezember; 12(12): Artikel 04_04.

BDC Gremien kommen drei Tage lang zu verschiedenen Themen zusammen

Mit dem Ziel, die Verbandsarbeit zu reflektieren, zu organisieren und die wichtigen Themen für die nächsten Jahre abzustecken, trafen sich vom 24. – 26. November alle Funktionsträger des BDC im Karl Storz Haus in Berlin.

Die Fotografien geben einen Einblick in die konzentrierte und engagierte Zusammenarbeit aller Teilnehmenden.

Sitzung Themenreferate

Sitzung Landesvertretungen, Präsidiumssitzung, Verleihung WMO-Medaille und BDC-Journalistenpreis

Fotos: BDC

Finanzierung der deutschen Krankenhäuser soll reformiert werden

Gesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach erklärte auf der 140. Hauptversammlung des Marburger Bundes am 4. November in Berlin, die Finanzierung der deutschen Krankenhäuser grundsätzlich reformieren zu wollen. Das berichtet das Ärzteblatt am 4. November. Lauterbach zufolge sei das Fallpauschalensystem kaputt und müsse überwunden werden. Inzwischen folge die Medizin viel zu stark der Ökonomie. Lauterbach selbst hatte 2003 das System mitentwickelt. Aus der von Lauterbach eingesetzten Experten-Kommission heraus werde man das System der Fallpauschalen komplett überarbeiten und die Abstimmung zwischen stationärer und ambulanter Versorgung verbessern. Die Reform soll von einem „Reißverschluss mit vier Zähnen“, bestehend aus der Krankenhauskommission der Bundesregierung, den Verbänden, den Bundesländern und eben dem Bundesgesundheitsministerium, erarbeitet werden.

Weitere Informationen:

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/138553/Marburger-Bund-Lauterbach-fuer-Ueberwindung-der-Fallpauschalen?rt=eff9a5d71bd0bc2e9e2511c079542fba

https://www.marburger-bund.de/bundesverband/pressemitteilung/bund-und-laender-muessen-bei-krankenhausreform-einem-strang-ziehen