Alle Artikel von Olivia Päßler

Der BDC meint: Demokratie und Pluralismus sind das Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen

Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis steht auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland. Hier zählen Toleranz, Mitmenschlichkeit und Vielfalt, denn Medizin kennt keine Grenzen. Die Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen kommen aus allen Teilen der Welt. Patientinnen und Patienten werden gemäß unserem beruflichen Ethos unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch versorgt.

Ärztinnen und Ärzte als Initiatoren dieser Erklärung wie auch weitere Professionen aus dem Gesundheitswesen betrachten deshalb mit großer Sorge, wie Hass und Hetze zunehmen und unsere demokratischen Werte mehr und mehr in Frage gestellt werden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind für ein menschliches, diskriminierungsfreies Gesundheitswesen essenziell. Menschen mit Migrationshintergrund sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Auf ihren Beitrag will und kann die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland nicht verzichten. Der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit mit Menschen aus verschiedenen Nationen und Kulturen bereichern unsere Arbeit, sie sind unerlässlich für wissenschaftliche Exzellenz und medizinischen Fortschritt. Es ist ermutigend, dass Woche für Woche hunderttausende Menschen für den Erhalt von Freiheit und Demokratie auf die Straße gehen. Es ist unser aller Aufgabe, unsere freiheitliche Grundordnung gegen demokratiefeindliche Kräfte zu verteidigen, uns jeglichen radikalen, ausgrenzenden Tendenzen entgegenzustellen und für die Achtung der Menschenwürde einzustehen.

Diesem Ansinnen fühlt sich der BDC in besonderer Weise verpflichtet.

Alle Unterzeichnenden finden Sie auf der Gemeinsamen Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen der Bundesärztekammer.

Die Chirurgie fordert transparente und adäquate Rahmenbedingungen für ihren Nachwuchs in Weiterbildung

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) fordert Politik und weitere Entscheider auf, die Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt mit in den Fokus ihrer Arbeit zu stellen. Die fachärztliche Weiterbildung muss dringend an die Entwicklungen auf dem Gesundheits- und Arbeitsmarkt angepasst werden, da sonst in nächster Zukunft der chirurgische Nachwuchs ganz einfach fehlen werde. In einem Positionspapier stellt die WBK ihre Forderungen dar.

„Die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen wird zu erheblichen Veränderungen bei der fachärztlichen Weiterbildung führen. Dass die Politik sie daher nicht von Anfang an mit bedacht hat, ist nur schwer nachzuvollziehen. Schließlich geht es um die zukünftige Gewährleistung und Sicherstellung unserer medizinischen Versorgung, die von dem medizinischen Nachwuchs abhängt. Und der erwartet zurecht eine Weiterbildung, die strukturiert, qualitativ hochwertig, entsprechend finanziert und mit dem privaten Leben vereinbar ist“, erklärt der Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Er betont: „Die Verantwortlichen müssen jetzt verstärkt aktiv werden. Denn wenn hier nichts getan wird, werden beide Seiten – Weiterzubildende wie auch die für die Weiterbildung Befugten – mit einer immer komplizierteren fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert werden, die dadurch immer unattraktiver wird.“ Laut der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie besteht die Gefahr, dass durch die reformbedingten Änderungen für die Weiterzubildenden der Erwerb der geforderten Kompetenzen immer schwieriger wird, ihre Weiterbildung zum Facharzt sich verzögern könnte und sie obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssten. Faktisch träfe dies in unterschiedlicher Ausprägung alle klinischen Fächer.

Um dem entgegenzusteuern, hat die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie in einem Positionspapier drei Kernforderungen formuliert.

  1. Transparenz für Weiterbilder und Weiterzubildende sowie Entwicklung und Förderung von sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden

Die Weiterbildungsstätten mit ihren Angeboten müssen für Ärztinnen und Ärzte in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein, damit sie sich jederzeit informieren können, in welcher Institution welche Inhalte und Kompetenzen erworben werden können. Unerlässlich dafür ist hier die Auflistung der lokalen und regionalen Weiterbildungsverbünde, um die Rotation für die Weiterzubildenden realistisch gestaltbar zu machen.

Voraussetzungen für funktionierende Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, eine Angleichung der Gehälter und die Klärung der Berufshaftpflicht bei Orts- beziehungsweise Arbeitgeberwechseln für die Weiterzubildenden.

  1. Entbürokratisierung und Vereinheitlichung der Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis

Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis muss unbürokratisch erfolgen und modular möglich sein, vor allem abgestellt auf Inhalte und nicht ausschließlich auf Zeiträume. Dabei müssen die Leistungsgruppen gemäß der Krankenhausreform berücksichtigt werden und auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung folgen. Die Kriterien für die Befugnis-Erteilung müssen bundesweit – auch im föderalen System – angeglichen und transparent gestaltet werden.

  1. Refinanzierung im Krankenhaus und in der Facharzt-Praxis

Eine ausreichende und transparente Refinanzierung der den Weiterbildungsstätten entstehenden Kosten hat durch die Krankenkassen oder beispielsweise über eine Stiftung zu erfolgen. Für den stationären Bereich ist bei der Konzeption der Vorhaltepauschalen im Rahmen der Krankenhausreform ein relevanter finanzieller Aufschlag exklusiv für diejenigen Kliniken vorzusehen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und tatsächlich durchführen. Im vertragsärztlichen Bereich ist die finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich für das Gebiet Chirurgie und dabei auch für operativ tätige Praxen zu öffnen.

„Wir betonen noch einmal: Die ärztliche Weiterbildung muss endlich bei allen Reformvorhaben und auf allen Ebenen primär mitgedacht werden. Wir bieten dabei jederzeit unsere Unterstützung bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen an“, unterstreichen die stellvertretenden Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission, Professor Dr. Thomas Schmitz-Rixen und Frau Professor Dr. Julia Seifert.

Zum Positionspapier Weiterbildung der WBK auf den Seiten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) setzt sich aus Expertinnen und Experten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen und Chirurginnen (BNC) sowie allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammen.

Leiter: Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer (BDC)
Stellvertretende Leiterin: Professor Dr. Julia Seifert (BDC)
Stellvertretender Leiter: Univ.-Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen (DGCH)
Sprecher der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen: Dr. Peter Kalbe (BDC/DGCH)

Die WBK setzt sich auf allen Ebenen und in der Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zur Chirurgin und zum Chirurgen ein. Dabei vertritt sie sowohl die Interessen des chirurgischen Nachwuchses als auch die der Weiterbilder. Die Kommission möchte mit ihrer Arbeit dazu beitragen, eine optimale chirurgische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die WBK tagte im März 1972 zum ersten Mal und führt seither ein- bis zweimal jährlich Sitzungen durch. Federführend sind der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Darüber hinaus sind alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Gebiet Chirurgie und die großen chirurgischen Berufsverbände beteiligt.

Bei seltenen Erkrankungen ist gerade die Kinderchirurgie gefragt!

Die Kinderchirurgie nimmt eine zentrale Rolle bei der Behandlung seltener Erkrankungen ein. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) fordert daher, dass das Know-How der Kinderkliniken durch ausreichende Finanzierung und qualitative Weiterbildung gewährleistet bleiben.

Anlässlich des Internationalen Tags der seltenen Erkrankungen am 29. Februar macht die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) auf die besondere Verantwortung der Kinderchirurgie für Menschen mit seltenen Erkrankungen aufmerksam. Seltene Erkrankungen haben eine große Bandbreite. So behandelt die Kinderchirurgie etwa Fälle angeborener Fehlbildungen des gesamten Verdauungstraktes von der Speiseröhre bis zum Anorektum, der Gallenwege und des Zwerchfells in hochspezialisierten Zentren, urogenitale Erkrankungen oder auch die genetisch bedingte Hautkrankheit Epidermolysis bullosa. Was diese Fälle eint: Alle brauchen eine hochspezialisierte, intensive Behandlung und Betreuung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten in den einzelnen Bereichen der Kinderchirurgie und in Kooperation mit den pädiatrischen und psychotherapeutischen Kolleg:innen.
„Wir haben hier eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Kinder sollen nicht nur bestmöglich, sondern auch altersgerecht behandelt werden. Ganz besonders wichtig ist dieser Aspekt bei komplexen Fehlbildungen und seltenen Erkrankungen. Die Familien haben einen erhöhten Bedarf an medizinischer, aber auch psychologischer Begleitung. Die Kinderchirurgen und -chirurginnen begleiten sie bereits vor der Geburt bis zur Transition in die Erwachsenenmedizin. Diese Kinder haben einen besonderen Anspruch auf eine kindgerechte Versorgung.“, erklärt die Präsidentin der DGKCH, PD Dr. med. Barbara Ludwikowski. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft fordert daher von der Politik, die Kinderkliniken und die in der Kinderchirurgie Tätigen in den Fokus der Krankenhausreform zu nehmen.
„Die Politik muss den Wert der Kinderkliniken erkennen und entsprechend handeln. Das heißt, dass sie im Zuge der geplanten Zentralisierung von Leistungen sowohl die Finanzierung als auch die Weiterbildung berücksichtigen und zum zentralen Aspekt der Krankenhausreform machen muss. Nur so können Fälle wie seltene Erkrankungen bei Kindern zukünftig adäquat behandelt und versorgt werden“, unterstreicht Ludwikowski.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. vertritt das Fach Kinderchirurgie in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Gegründet im Jahr 1963, schafft die DGKCH bis heute Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland.

Quelle: DGKCH

 

 

DKOU 2024 Zukunft wollen – Zukunft machen

Unter dem Motto ZUKUNFT WOLLEN. ZUKUNFT MACHEN. werden beim DKOU 2024 aktuelle, bedeutende und kontroverse Themen über vier Tage vom 22. bis 25. Oktober live in Berlin diskutiert – selbstverständlich auch zur Chirurgie.

Helfen Sie mit, den kollegialen und interdisziplinären Austausch zu fördern:

Machen Sie Ihr chirurgisches Netzwerk auf den DKOU 2024 aufmerksam.

Die Kongresspräsidenten freuen sich auf den Austausch mit Ihnen.

 

 

BDC|Schnittstelle – im Fokus: Dr. Frauke Fritze-Büttner

Unser Format BDC|Schnittstelle präsentiert in regelmäßigen Abständen Persönlichkeiten mit wichtigen Funktionen im BDC. Heute im Fokus: Dr. Frauke Fritze-Büttner, Vorsitzende des Themenreferats Familie & berufliche Perspektiven

1. Frau Dr. Fritze-Büttner, welchen Auftrag haben Sie sich persönlich auf die Fahne geschrieben?
Das chirurgische Fachgebiet muss wieder interessant und vor allem attraktiv werden für junge Chirurg:innen. Die Chirurgie ist ein Fachgebiet, das anspruchsvoll, einnehmend, aber auch hoch interessant, innovativ und vor allem auch dankbar ist. Es gibt doch eigentlich nichts Schöneres, als durch eine gelungene Operation zu helfen und zu heilen. Das macht stolz. Mit dem demographischen Wandel und der Tatsache, dass die Chirurg:innen der Baby-Boomer-Generation bereits in den Ruhestand gehen, fehlt es damit deutschlandweit an Chirurg:innen. Andererseits werden viele Studienabsolvent:innen von hohen Arbeitszeit- und Dienstbelastungen, unbezahlten Überstunden und einer eingeschränkten Work-Life-Balance abgehalten, sich für ein chirurgisches Fachgebiet zu entscheiden.

2. Welches Thema liegt Ihnen für die nächsten Jahre besonders am Herzen?
Das eine ist, Medizinstudent:innen so früh zu begeistern, dass sie sich für eine chirurgische Karriere entscheiden. Hier engagiert sich insbesondere auch der BDC mit der „Nur Mut!“-Kampagne. Das andere ist, dass die Chirurgie so attraktiv sein muss, dass sich Frauen in der noch bestehenden Männerdomäne zunehmend für eine chirurgische Weiterbildung entscheiden, die auch Karrieremöglichkeiten bietet – auch vor dem Hintergrund einmal Mutter werden zu wollen. Auch für Männer muss der Beruf attraktiv bleiben. In einer BDC-Umfrage von 2021, an der 65 Prozent Chirurgen und nur 35 Prozent Chirurginnen beteiligt waren, hatten zwar 60 Prozent geantwortet, dass sie wieder Chirurg:innen werden würden wollen, 27 Prozent wären allerdings nur bereit, es unter anderen Umständen zu tun. Belastend werden zunehmend bürokratische und administrative Aufgaben aber vor allem auch Überstunden, viele Dienste und eine unzureichende Erfassung der Arbeitszeiten wahrgenommen.

3. Wie möchten Sie die Themen mit ihrem Verband anpacken? Wen und was benötigen Sie dafür? Was sind die Hürden?
Berufsverbände wie der BDC sind meiner Meinung nach dafür prädestiniert, Vorstellungen und Wünsche der Berufsgruppe zu erheben, Lösungskonzepte zu entwickeln und entsprechende Lobbyarbeit zu betreiben, um schließlich auch Veränderungen herbeizuführen. So wird zum Beispiel die Thematik einer ausgeglichenen Lebensqualität sowohl in der Presse als auch auf unseren Kongressen häufig diskutiert. Die zukünftige chirurgische Generation stellt dabei eine neue Anforderung an Chefärzt:innen und Klinikdirektor:innen. Hier verlangt es nicht nur eine stringente Umsetzung der realistischen Erfassung der Arbeitszeiten, sondern auch ein Umdenken auf Geschäftsführer- und Chefarztebene. Moderne Gestaltungsansätze der Arbeitszeit wie Teilzeit, Jobsharing, flexible Arbeitszeiten, natürlich angepasst an einen chirurgischen Alltag, müssen nicht nur diskutiert, sondern auch umgesetzt werden. War es vor ein paar Jahren noch unvorstellbar, dass auch Chirurgen Elternzeit nehmen oder Chirurg:innen in Teilzeit arbeiten, ist es heut zu Tage ein gangbarer Prozess. Wird der Gedanke der modernen Arbeitszeitgestaltung im Team und vom Chefarzt beziehungsweise der Chefärztin getragen, wie es auch in unserer Klinik mit 70 Prozent Chirurginnen möglich ist, sind Mitarbeiter: innen auch bereit, in schwierigen Situationen gewisse Opfer zu bringen. Mit mutigen, experimentierfreudigen Verantwortlichen können wir dazu beitragen, unseren Beruf attraktiver zu machen und junge Menschen zu begeistern.

4. Welche Verantwortung und welchen spezifischen Einfluss auf die Politik hat der BDC aus Ihrer Sicht?
Der BDC als Berufsverband und größte chirurgische Interessensvertretung in Deutschland ist in der Verantwortung, Bedürfnisse seiner Mitglieder sichtbar zu machen und diese letztlich auch in den gewerkschaftlichen Vertretungen und politischen Gremien zu platzieren. Ziel muss es sein, Kräfte zu bündeln, gezielt einzusetzen und mit einem starken Netzwerk die Interessen der Berufsgruppe zu vertreten. Nur so lassen sich Missstände beheben.

5. Was wünschen Sie sich für den BDC in den nächsten Jahren nach innen und nach außen?
Der BDC bietet ein großes Portfolio und ist auch dank der Landesverbände breit aufgestellt und gut etabliert. Er kann somit nicht nur ein starker Partner der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie als Dachgesellschaft, sondern auch aller chirurgischer Fachgesellschaften und weiterer Interessensgruppen (wie z.B. Die Chirurginnen e.V.) sein und dazu beitragen, Veränderungen zu bewirken. Letztendlich wird uns nur eine große Schlagkraft befähigen, die Berufswelt der Chirurg: innen den Lebensumständen anzupassen. Damit meine ich, dass wir den Vernetzungsgedanken stärker leben müssen und vermehrt den Schulterschluss mit berufspolitischen Gremien und den Fachgesellschaften suchen sollten, um gemeinsam zu gestalten.

6. Warum lohnt sich als BDC- Mitglied ein Engagement in dessen Gremien, und wer kann/sollte für ein Mandat kandidieren?
Der BDC bietet nicht nur vielfältige Leistungen, sondern lädt auch ein, sich einzubringen, mit zu agieren und zu verändern – und das sowohl auf Landes- als auch auf Bundesebene. Es erfordert Eigenengagement, da es vornehmlich ehrenamtliche Tätigkeiten sind. Meine Hoffnung ist, dass es unter den „jungen Chirurg:innen“ viele gibt, die sehen, was wir gemeinsam erreichen können und sich dafür positiv einsetzen wollen. Wir haben derzeit auch eine große Chance: Aufgrund des absehbaren Chirurg:innen- Mangels sitzen wir am richtigen Hebel und haben die Möglichkeit, unsere zukünftigen Arbeitsplatzbedingungen mitzugestalten. Ich finde, diese Chance sollten wir uns nicht entgehen lassen!

Kurzporträt Dr. Frauke Fritze-Büttner
Geboren 1970 in Greifswald begann Dr. Fritze-Büttner an der dortigen Universitätsklinik 1996 ihre chirurgische Ausbildung, promovierte zum Doktor der Medizin 1998 und wechselte 1999 an das Unfallkrankenhaus Berlin Marzahn mit Facharztabschluss 2003. Im gleichen Jahr wechselte sie als Fachärztin für Chirurgie an das heutige Sana Klinikum Berlin Lichtenberg und erlangte die Qualifikation der speziellen Viszeralchirurgie 2007. 2005 wurde sie Oberärztin und mit 38 Jahren leitende Oberärztin der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie (damals unter Leitung von Prof. Dr. Klaus Gellert, jetziger Chefarzt Prof. Dr. Michael Heise). Von 2014 bis 2020 engagierte sich Frau Dr. Fritze-Büttner im Rahmen ihrer Tätigkeit im Präsidium der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie als „Oberärztin in nichtselbstständiger Stellung einer chirurgischen Krankenhausabteilung“ vornehmlich für das Thema „Operieren in der Schwangerschaft“. Seit 2018 ist sie ehrenamtlich im Präsidium des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgie und leitet hier seit 2021 das Themen-Referat „Familie & berufliche Perspektiven“. Frau Dr. Fritze-Büttner ist verheiratet und Mutter eines jetzt 9jährigen Sohnes.

Das Themenreferat „Familie & berufliche Perspektiven“ des BDC
Das Themenreferat „Familie & berufliche Perspektiven“ ist eines von acht Themenreferaten des BDC mit dem Ziel, entsprechend des neu definierten Leitbildes Schwerpunktthemen des BDC zu bearbeiten und öffentlich zu vertreten. Neben Dr. Fritze- Büttner engagieren sich Dr. Julia Gumpp, Dr. Beate Block und Dr. Steffen Axt, um Antworten und Lösungen auf multiple Fragen hinsichtlich verbesserter Work-Life-Balance und Vereinbarkeit von Familie und Karriere für Chirurg:innen zu finden.
filo

Inkrafttreten von Beschlüssen des G-BA

Inkrafttreten von Beschlüssen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)

Folgender Beschluss vom 16. November 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt am 1. Juli 2024 in Kraft:

Richtlinie zum Zweitmeinungsverfahren: Aufnahme von Eingriffen zum Hüftgelenkersatz

Folgende Beschlüsse vom 6. Dezember 2023 wurden im Bundesanzeiger veröffentlicht und treten mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft:

Mindestmengenregelungen: Anpassung der Anlage an die ICD-10-GM und den OPS 2024

Qualitätssicherungs-Richtlinie zum Bauchaortenaneurysma: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2024

Folgender Beschluss vom 6. Dezember 2023 wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2024 in Kraft:

Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur: Anpassung der Anlage 1 an die ICD-10-GM und den OPS 2024

Das verflixte Praktische Jahr

PASSION Chirurgie im Gespräch mit den Chirurginnen Dr. Johanna Ludwig und Kira Bühning

Olivia Päßler: Was hat Ihnen am PJ gefallen, was hat Sie geprägt?

Kira Bühning: Wenn man das Gelernte das erste Mal in die Praxis umsetzen muss, merkt man erst einmal, wie wenig man davon weiß. Am faszinierendsten am PJ fand ich, wie sehr es auf das Zwischenmenschliche ankommt. Es kommt außerdem sehr darauf an, mit welcher Einstellung du in diese Phase gehst. Wenn du schon davon ausgehst, du wirst nur ausgenutzt, hast du eine schwere Zeit. Wenn du dich auf bestimmte Situationen einstellst, dann geht es.

Johanna Ludwig: Ich fand mein PJ im Nachhinein gut. Aber: Man fühlt sich schon häufig wie das fünfte Rad am Wagen. Die PJler stehen oft rum, müssen sich ihre Aufgaben suchen. Sie sind in einer schwierigen Rolle, gerade wenn ihre Aufgaben nicht klar sind oder es keinen Plan bezüglich des Einsatzes gibt. Wenn man auf eine Station kommt und keiner der ärztlichen Kollegen und Kolleginnen weiß davon, wirkt das unprofessionell und wenig wertschätzend.
Als Ausbilderin versuche ich, einen Generationenwechsel zu erreichen, PJler und PJlerinnen sind da um zu lernen. Im gegenseitigen Einvernehmen ist es so, dass sie auch unterstützen, aber das ist nicht ihre alleinige Aufgabe. Ich bin Generation Y, bei uns wehte noch ein recht autoritärer Wind. Aus- und Weiterbildung sollte eine Kernaufgabe der ärztlichen Tätigkeit sein, dazu muss eine gute Struktur, Zeit und Ressourcen zur Verfügung stehen.

KB Vieles liegt aber auch an der Eigeninitiative. Wenn ich im OP stehe und bei einer Operation dabei sein kann, ist es meine eigene Entscheidung, ob ich zum Dienstschluss gehe oder mir die OP bis zu Ende ansehe.

JL Du hast auch PJ-Fortbildungen gehabt – wie sinnvoll waren sie für dich, schließlich kommt man gerade aus dem Studium und das PJ soll ja praktisch sein?

KB Ich fand das von Ort zu Ort sehr unterschiedlich. Diese dazwischengeschobenen wirklich wie Vorlesungen gehaltenen Fortbildungen haben mir nichts gebracht. Sinnvoll fand ich den Studientag in dem Haus, in dem ich meinen chirurgischen Abschnitt absolviert habe. Ich war auch beim Hausarzt, hier haben wir in der Mittagspause die Fälle vom Morgen besprochen, auch das hat mir viel gebracht.

Was hat Ihnen geholfen, den PJ-Alltag zu meistern – auch privat?

KB We all do this together: Viele kommen ja gleichzeitig ins PJ. Wir sind gemeinsam zum Abendessen gegangen, haben uns untereinander ausgekotzt. Und wir haben uns mit den Assistenzärztinnen und -ärzten angefreundet.

Welche Personen haben Ihnen bei der Bewältigung von Herausforderungen geholfen? Wie helfen Sie PJlern bei der Bewältigung ihrer Aufgaben?

KB Die Unterstützung der Assistenzärztinnen und -ärzte ist entscheidend. Wenn man einen Assistenzarzt gefunden hatte, an den man sich hängen konnte, war alles gut machbar. Und es ist wichtig, sich mit der Pflege gut zu stellen.

JL Ja, ohne einen guten Draht zur Pflege ist man häufig aufgeschmissen.

KB Viel rotieren ist außerdem schlecht. Die ersten zwei Wochen sind immer schwer, bis man sich vorgestellt und eingelebt hat.

JL Als PJlerin habe ich das Lernen eingefordert. In meinem Chirurgie-Tertial habe ich am Ende des Tages zu meinem Assistenzarzt gesagt: Ich habe heute noch nichts gelernt. Heute sorge ich dafür, dass meine PJler auch mal selbst etwas im OP machen, etwa eine Schraube rausdrehen, den Hautschnitt machen oder einen K-Draht rausziehen.

Welche Tricks gibt es, Durststrecken zu überwinden?

JL Man sollte sich selbst eingestehen, dass man nicht von Anfang an alles perfekt machen kann. Es hat einen Grund, dass die Assistenzzeit sechs Jahre dauert. Häufig kann es helfen aufzuschreiben, was man am Tag gemacht oder erlebt hat – denn häufig merkt man den eigenen Fortschritt kaum – niedergeschrieben wird es offensichtlicher.

KB Für Durststrecken sind kleine Erfolgserlebnisse entscheidend. Hier ist das Umfeld ganz wichtig. Schön ist, wenn PJler bei OPs dabei sein dürfen, etwas übernehmen dürfen, eine Hautnaht etwa, einen Draht vorschieben oder auch schon mal die Kamera bei laparoskopischen Eingriffen in die Hand bekommen.

Welche Strukturen, Bedingungen an den Unikliniken braucht es, damit das PJ für alle etwas bringt und Spaß macht?

KB Es braucht Organisation! In das PJ gehört eine Struktur hinein und Transparenz. Mit den Vorgesetzten sollten Ziele festgesetzt werden. Und ein PJler sollte einem Assistenzarzt fest zugeordnet zu sein. Das wäre ideal.
Meiner Erfahrung nach sollte man mindestens einen Monat, höchstens drei, bei einer Station bleiben. Danach bleibt die Lernkurve flach. Ein guter Abschluss für mich waren drei Tage auf der Privatstation.

JL PJler haben es verdient, dass es einen Plan für sie gibt. Denn auch das PJ ist wertvolle Lebenszeit, die sinnvoll genutzt werden sollte. Die Vorgesetzten sollten es so sehen: Wir haben unsere PJler bis zu sechs Monate, da wollen wir ihm oder ihr auch etwas mitgeben und von ihnen etwas haben. Das nervigste ist, rumzusitzen, weil niemand weiß, was man kann. Wenn man jeden Tag erneut anfangen muss, zu erklären, was man draufhat, ist das anstrengend.

Was waren Ihre persönlichen Erwartungen an das PJ? Was sind Ihre Erwartungen an PJler?

KB Meine Erwartung war, dass ich etwas lerne! Ich muss nicht jeden Tag etwas dazulernen. Aber für mich war es wichtig, dass ich am Ende der Woche etwas mitgenommen hatte. Mein großes Ziel war: Wenn ich mein drittes Tertial beendet habe und man mir sagt, hier sind deine Patienten, möchte ich keine Angst vor dieser Situation haben müssen. Dafür braucht man aber erst einmal eigene Patienten!

JL Das Wichtige ist, dass man eine Erwartung – auch an sich selbst – hat. Man braucht eine Vorstellung, was man erreicht haben möchte. Auch später in der Weiterbildung ist es wichtig, sich für einzelne Etappen ein eigenes Ziel zu stecken.
Hier gibt es große Unterschiede bei den PJlern, natürlich haben alle ihre persönlichen Interessen und Schwerpunkte.

Was waren Ihre Vorstellungen von dem Beruf als Chirurgin? Welche Erwartungen haben und hatten Sie daran? Wie wurden sie erfüllt?

JL Ich dachte anfangs, in der Chirurgie geht es vor allem um das Operieren. Heute würde ich sagen, es geht darum, Entscheidungen zu treffen, diese zu reflektieren, zu kommunizieren und im Team zu arbeiten. Wir treffen den ganzen Tag Entscheidungen und tragen die Verantwortung dafür. Nirgendwo in der Medizin sind die Ergebnisse so unmittelbar sichtbar wie bei uns. Und kein Fach ist so auf die Person gemünzt, wie das Fach Chirurgie.

KB Am Ende des Tages habe ich das Gefühl: „Jetzt habe ich wirklich etwas gemacht.“ Bei der Inneren Medizin beispielsweise ist das Ergebnis nicht so deutlich erkennbar. Die Chirurgie ist auch sehr strukturiert, was mir gut gefällt.

Was sind Ihre persönlichen Tipps für einen guten Einstieg ins PJ und einen guten Verlauf?

JL Für das PJ gilt, das zu lernen, was im Beruf später wichtig ist: gut kommunizieren und im Team arbeiten. Chirurgie geht außerdem nur im Team, im Schockraum wie im OP. Das fängt im PJ an: freundliche und offene Kommunikation mit allen Berufsgruppen, klare Kommunikation, was man sich wünscht, was man kann, aber auch, was man noch nicht kann.
Gerade bei PJlerinnen habe ich häufig das Gefühl, dass sie sich zu viel zurücknehmen und nicht stören wollen und sich wenig zu trauen. Frauen sind sich selbst gegenüber oft zu kritisch. Männer sind viel selbstbewusster, wir sollten von ihnen lernen.

KB Ja, man sollte sich seines eigenen Wertes bewusst sein. Und dennoch nett sein. Auch ganz wichtig: Sucht euch Partner und Partnerinnen, seid offen und kommuniziert!

Zu den Personen

Dr. med. Johanna Ludwig ist Fachärztin für Orthopädie und Unfallchirurgie im BG Klinikum Unfallkrankenhaus Berlin. Sie hat zudem den Master of Science in Surgical Science and Practice gemacht. Ihr praktisches Jahr absolvierte sie 2012/2013.

Kira Bühning ist Assistenzärztin in der Klinik für Gefäßchirurgie im Marienhospital Aachen. Ihr PJ hat sie im April 2023 abgeschlossen.

Päßler O: Das verflixte Praktische Jahr. Passion Chirurgie. 2024 Januar/Februar; 14(01/02): Artikel 04_01.

Ambulantisierung – BDC und BDA einigen sich auf Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen Chirurgie und Anästhesie

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) haben eine Empfehlung zur Aufteilung der Hybrid-DRG zwischen den beiden Fachgebieten veröffentlicht.

Demnach soll gemeinsam entschieden werden, ob nach Hybrid-DRG oder nach EBM abgerechnet wird, sofern diese Wahlmöglichkeit Bestand haben sollte. Unter der Voraussetzung, dass jeder seine Kosten selbst trägt, wird folgende prozentuale Aufteilung der Hybrid-DRG empfohlen:

  • Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Chirurgie:
    64% Chirurgie, 36% Anästhesie
  • Bei Betrieb des Aufwachraums durch die Anästhesie:
    60% Chirurgie, 40% Anästhesie

Die Verbände wurden vielfach gebeten, eine Orientierungshilfe für die individuellen Vereinbarungen zu geben. Die Empfehlung von BDC und BDA beruht auf den durchschnittlichen Honoraranteilen der beiden Fächer in der InEK-Kalkulation der DRGs und im EBM.

„Abhängig von der jeweiligen Verteilung der Kosten für Personal, Räume, Instrumente und Sachmittel können auch deutlich davon abweichende Prozentsätze sachgerecht sein“ betont der BDC-Vizepräsident Dr. Peter Kalbe. „Unter Umständen können dazu auch noch abweichende Prozentsätze für unterschiedliche Eingriffe angesetzt werden“, ergänzt der Leiter des BDC-Referats Niedergelassene Chirurgen des BDC, Dr. Ralf Schmitz.

„Trotz aller Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung der Hybrid-DRGs sind diese ein wichtiger Schritt auf dem Weg zur längst überfälligen Ambulantisierung“, betont Kalbe.

Auch die Präsidentin des BDA, Professorin Dr. Grietje Beck, betont die Bedeutung der gemeinsamen Empfehlung: „Die Vereinbarung zur grundsätzlichen Aufteilung der Hybrid-DRGs zwischen dem BDA und dem BDC bietet unseren Kolleginnen und Kollegen eine wertvolle Orientierung in diesem völlig neuen Vergütungsbereich“, erklärt sie. „Ganz abgesehen von der praktischen Bedeutung der Vereinbarung bei der Umsetzung der Hybrid-DRG-Verordnung haben die beiden für den operativen Bereich maßgeblichen Berufsgruppen Chirurgie und Anästhesie damit einmal mehr bewiesen, dass sie von der gegenseitigen Wertschätzung überzeugt sind und zu konstruktiven Lösungen beitragen.“ Sie hoffe, dass das auch in Politik und Selbstverwaltung wahrgenommen werde und die Anästhesie bei den zukünftigen Reformen entsprechend mitgedacht und gewürdigt werde.

Zur Orientierungshilfe auf der Website des BDC

 

Ärztliche Zweitmeinung – Zahl registrierter Ärztinnen und Ärzte steigt

Die Zahl der für eine Zweitmeinung zur Verfügung stehenden Ärztinnen und Ärzte wächst stetig an. Besonders viele dieser Expertinnen und Experten stehen zum Thema Schulterarthroskopie (512) und zu Implantationen von Knieendoprothesen (443) bereit. Erheblich stieg die Zahl der Zweitmeinungsgebenden zu Wirbelsäuleneingriffen an. Sie hat sich allein im zweiten Jahr des Bestehens dieses Verfahrens versechsfacht. Bezogen auf alle planbaren Eingriffe, für die es ein Zweitmeinungsverfahren gibt, verteilen sich die registrierten Ärztinnen und Ärzte im Jahr 2022 folgendermaßen:

  • Schulterarthroskopie: 512 (Vorjahr 451)
  • Implantationen einer Knieendoprothese: 443 (Vorjahr 341)
  • Hysterektomie (Gebärmutterentfernung): 417 (Vorjahr 426)
  • Eingriffe an der Wirbelsäule: 302 (Vorjahr 50)
  • Tonsillektomie (Mandeloperation): 252 (Vorjahr 245)
  • Amputation beim diabetischen Fußsyndrom: 106 (Vorjahr 63)
  • Herzkatheteruntersuchungen und Ablationen am Herzen: 62 (in 2022 neu)
  • Implantation Herzschrittmacher, Defibrillator oder CRT-Aggregat: 82 (in 2022 neu)

Zweitmeinungsleistungen können von ambulant oder stationär tätigen Ärztinnen und Ärzten abgerechnet werden, wenn sie eine entsprechende Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung haben. Ein rechtlicher Zweitmeinungsanspruch besteht seit Ende des Jahres 2018 zu mittlerweile 11 Eingriffen. Zu drei davon (Gallenblasenentfernungen, OPs zum Hüftgelenkersatz und an Aortenaneurysmen) traten die entsprechenden Regelungen aber erst nach 2022 in Kraft, deshalb sind die Zahlen dazu im vorliegenden Bericht noch nicht enthalten.

Beschlusstext auf den Seiten des G-BA

Weiterführende Informationen auf den Seiten der KBV.

Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgestellt

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat heute die Eckpunkte für eine Reform der Notfallversorgung vorgelegt.

Ein Überblick:

  • Um Patientinnen und Patienten schneller einen Behandlungstermin zu vermitteln, sollen die Terminservicestellen ausgebaut und verstärkt werden und sich mit den Rettungsleitstellen vernetzen. Hierzu sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) mit Rettungsleitstellen künftig zwingend kooperieren und eine Überleitung von Hilfesuchenden, je nach Fall, ermöglichen
  • Die notdienstliche Akutversorgung soll bundesweit vereinheitlicht werden. Dazu sollen die KVen rund um die Uhr eine telemedizinische Versorgung sowie Hausbesuche insbesondere für immobile Patientinnen und Patienten bereitstellen
  • Die KVen erhalten den Plänen zufolge gesetzlich die Möglichkeit, für den aufsuchenden Dienst auch qualifiziertes nichtärztliches Personal einzubinden oder mit dem Rettungsdienst zu kooperieren (Gemeindenotfallsanitäter). Die ärztliche Kompetenz soll in diesen Fällen durch eine telemedizinische Anbindung dieser Dienste sichergestellt werden
  • Die KVen sollen sicherstellen, dass die offenen Sprechstunden, die bestimmte Facharztgruppen gemäß Bundesmantelvertrag anbieten und an die TSS melden müssen, möglichst gleichmäßig über die Woche verteilt zur Verfügung stehen, um Hilfesuchenden mit akutem Behandlungsbedarf während der Sprechstundenzeiten eine geeignete Versorgung in vertragsärztlichen Praxen anbieten zu können
  • Um Patientinnen und Patienten im Notfall gleich an die richtigen Strukturen zur Behandlung weiterzuleiten, sollen flächendeckend Integrierte Notfallzentren (INZ) sowie, dort wo es die Kapazitäten zulassen, Integrierte Notfallzentren für Kinder und Jugendliche (KINZ) eingerichtet werden. INZ und KINZ bestehen den Plänen zufolge aus der Notaufnahme eines Krankenhauses, einer zentralen Ersteinschätzungsstelle („gemeinsamer Tresen“) und einer KV-Notdienstpraxis in unmittelbarer Nähe
  • Die Verantwortung für die Einrichtung der zentralen Ersteinschätzungsstelle soll grundsätzlich dem Krankenhaus obliegen
  • Die Kooperationspartner der INZ sollen sich digital vernetzen, um Behandlungsdaten schnell austauschen zu können
  • Die Öffnungszeiten der INZ werden gesetzlich festgelegt: (Wochenende/Feiertage: 9 Uhr bis 21 Uhr, Mittwoch/Freitag: 14 Uhr bis 21 Uhr und Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 Uhr bis 21 Uhr). Abweichungen davon sind im Einzelfall möglich, wenn die notdienstliche Versorgung anderweitig sichergestellt ist
  • Durch eine Anbindung an eine Terminservicestelle sollen Patientinnen und Patienten in INZ auch geeignete Termine für eine Weiterbehandlung angeboten werden können. Zudem soll auch die Abgabe von kurzfristig benötigten Arzneimitteln ermöglicht werden. Hierzu können die Integrierten Notfallzentren mit Apotheken in unmittelbarer Nähe Kooperationsvereinbarungen treffen
  • Damit Patientinnen und Patienten nach Behandlung in einer Notdienstpraxis oder bei einem Hausbesuch nicht anschließend noch einmal in eine Hausarztpraxis gehen müssen, nur um eine Krankschreibung zu erhalten, soll auch den INZ sowie dem aufsuchenden Notdienst die Ausstellung der Krankschreibung ermöglicht werden

Das Eckpunktepapier des Bundesministeriums für Gesundheit

Quelle: Ärztenachrichtendienst