Alle Artikel von Olivia Päßler

Berufsverbände an G-BA-Entscheidungen beteiligen

Das Ärzteparlament hat die Einbindung der Berufsverbände an den Entscheidungen des Gemeinsa­men Bundesausschusses (G-BA) angeregt.

Der Gesetzgeber solle die Beteiligung der Interessenvertretungen betroffener ärztlicher Fachgruppen bei Beratungen des G-BA obligatorisch vorsehen, heißt es in einem Beschluss der Delegierten.

Es sei notwendig, dass der G-BA als maßgeblicher rahmenrechtlicher Gestalter der Patientenversorgung eine obligatorische Mitberatung betroffener und sachkundiger Interessenvertretungen nutzt, so das Ärzteparla­ment. Dies sei vor allem vor dem Hintergrund der zunehmenden Ambulantisierung der Versorgung und sektorüber­grei­­fenden Einrichtungen notwendig.

Durch die Umgestaltung des Gesundheitswesens würden neue Berufsbilder und Organisationsformen ge­schaffen, um der sich verändernden Aufgabenverteilung gerecht zu werden.

In den bisherigen Strukturen des G-BA würden die betroffenen und sachverständigen Fachgruppen jedoch noch nicht ausreichend berück­sichtigt, heißt es in dem Beschluss.

Quelle: Ärzteblatt

Fachärztliche Weiterbildung in Gefahr: Offener Brief an Lauterbach

In einem gemeinsamen offenen Brief haben der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC), die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Berufsverband Deutscher Anästhesistinnen und Anästhesisten (BDA) sowie die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach mit Forderungen zur fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert. In dem Schreiben machen die Verbände deutlich, dass ihnen die zukünftige Sicherstellung der ärztlichen Weiterbildung, gekoppelt mit einem sich stetig verschärfenden Fachkräftemangel im ärztlichen Bereich, Sorge im Hinblick auf eine qualifizierte Patientenversorgung in der Zukunft machen. Neben ihren Forderungen machen die Verbände konkrete Vorschläge, wie die Weiterbildung im ärztlichen Bereich zukünftig adäquat abgebildet und finanziert werden kann.

Die Verbände machen darauf aufmerksam, dass die geplanten Reformen, insbesondere die Ambulantisierung, die Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung beeinflussen. Darüber hinaus würde die Finanzierung der Ausbildung junger Kolleginnen und Kollegen nach wie vor eine untergeordnete und wenig differenziert betrachtete Rolle spielen. Die Verbände verlangen eine angemessene finanzielle Unterstützung und strukturelle Maßnahmen, um die Weiterbildungskosten zu refinanzieren und sicherzustellen. Außerdem solle die Weiterbildung in klinischen und ambulanten Einrichtungen gleichermaßen gefördert werden. Es sei wichtig, dass die Kosten transparent und trägerunabhängig refinanziert werden und den Einrichtungen zugewiesen werden, in denen die Weiterbildung tatsächlich stattfindet. Dabei betrachten sie die Weiterbildung junger Ärztinnen und Ärzte als gesamtgesellschaftliche Aufgabe – auch, um den steigenden Behandlungsbedarf einer älter werdenden Gesellschaft zu decken. Sie halten es somit für unerlässlich, zumindest einen Teil der Weiterbildungskosten aus Steuermitteln zu finanzieren.

Zur Umsetzung haben BDC, DGCH, BDA und DGAI konkrete Vorschläge: Zunächst könnten in einer ersten Stufe die Kosten für die ärztliche Weiterbildung durch das Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) in den DRG-Kalkulationskrankenhäusern differenziert erhoben und in einem Fonds abgebildet werden. Die Erlösanteile sollten dann den Kliniken zukommen, die die Weiterbildung durchführen. Ein ähnliches fondsbasiertes System könnte auch für ambulante Weiterbildungsstellen entwickelt werden. Dies würde es ermöglichen, die geplante Vorhaltevergütung für Krankenhäuser um einen Zuschlag zu ergänzen, der nach Anzahl der Weiterbildungsstellen gestaffelt ist und nur Kliniken zugutekommt, die Facharztweiterbildungen anbieten. Für die Förderung der Weiterbildung im vertragsärztlichen Bereich sei es außerdem kurzfristig erforderlich, im § 75a des SGB V in Absätzen 4 und 9 die Begrenzung der finanziellen Förderung auf die grundversorgenden Fachärzte zu streichen und es somit zu ermöglichen, dass auch die zunehmend in den ambulanten Bereich verlagerten einfachen operativen Eingriffe im Rahmen der fachärztlichen Weiterbildung erbracht werden können.
Für Gespräche mit Gesundheitsminister Lauterbach stellen sich alle vier unterzeichnenden Verbände jederzeit zur Verfügung.

Zum offenen Brief an Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach

Thüringer orthopädisch- unfallchirurgisches Symposium im Juni

Zum Thüringer orthopädisch- unfallchirurgischen Symposium laden die Kassenärztliche Vereinigung Thüringen, der Berufsverband der Orthopäden und Unfallchirurgen Thüringen, der Verband Leitender Orthopäden und Unfallchirurgen Thüringen, die Arbeitsgemeinschaft der Niedergelassenen Chirurgen Mitteldeutschland sowie der Verein zur Förderung der Ambulanten Chirurgie Gera ein.

Am 14. und 15. Juni werden namhafte Referenten und Referentinnen Vorträge rund um das Thema “Chirurgie in Praxis und Klinik” halten. Die Veranstalter freuen sich außerdem darauf, mit den Teilnehmenden über die gemeinsame Zukunft der ambulanten und klinischen Medizin in Thüringen zu sprechen.

Für die Teilnahme werden 16 Fortbildungspunkte vergeben.

 

Gut gedacht – schlecht gemacht

Gravierende handwerkliche Defizite des Gesetzgebers und die offenbar nicht ausreichende fachliche Expertise drohen nach Ansicht des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC) zu einem Scheitern des an sich sinnvollen Vorhabens der Ambulantisierung im Gesundheitssystem zu führen. Letztlich habe die durch eine Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministers versuchte Umsetzung des Gesetzes ihr Ziel verfehlt.

„Was vielen nicht bewusst ist: Die Einführung der sogenannten Hybrid-DRG führt zunächst einmal zu einer gesetzlich verfügten Absenkung einzelner Krankenhausvergütungen. Und ob sie der niedergelassenen Ärzteschaft finanzielle Vorteile bringt, ist derzeit mehr als fraglich“, erläutert Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Das Thema war beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress, der vergangene Woche in Leipzig stattfand, ein berufspolitischer Schwerpunkt, der vielen Teilnehmenden unter den Nägeln brennt.

Die Situation: Zum Jahresstart 2024 wurden über den §115f SGB V sechs sogenannte Hybrid-DRG eingeführt, über die eine überschaubare Anzahl von Eingriffen zukünftig gleich bezahlt werden, unabhängig davon, ob diese stationär oder ambulant erbracht werden. Diese Eingriffe können in den Kliniken daher nicht mehr zu den besseren Vergütungen der stationären Versorgung abgerechnet werden, wie es bisher der Fall war.

Die Hybrid-DRG gelten auch für den vertragsärztlichen Sektor. Hier wurde versäumt, rechtzeitig Regelungen für die Modalitäten der Abrechnung zu entwickeln. „Die Krankenkassen sehen sich angeblich nicht in der Lage, die EDV-technischen Voraussetzungen vor dem 1. Januar 2025 einzurichten. Für Praxen und MVZ würde das bedeuten, dass das Geld erst bis zu einem Jahr nach der Leistungserbringung fließen würde. Gerade in den wirtschaftlich eher kleineren Einrichtungen der Vertragsärzte bedeutet ein derartiger Aufschub einen massiven Liquiditätsverlust mit existenzbedrohenden Folgen“, so Rüggeberg.

Ebenso unschön: Es soll zwar gesetzlich verankert eine sektorengleiche Vergütung geben, dies führt laut BDC jedoch nicht zu sektorengleichen Kosten: Da eine Hybrid-DRG sämtliche mit dem Eingriff verbundenen Kosten umfasst, sind damit auch die so genannten Sachkosten, insbesondere für im Körper verbleibende Implantate abgegolten. „Diese Sachkosten sind im niedergelassenen Sektor, insbesondere in der Chirurgie, um ein Mehrfaches höher als in den Kliniken und verzehren im Einzelfall mehr als die Hälfte des Honorars. Wenn hier keine sinnvolle Lösung gefunden wird, werden solche Leistungen zukünftig nicht mehr angeboten werden“, prognostiziert Rüggeberg. „Da aber außer den Hybrid-DRG keine andere Abrechnungsmöglichkeit besteht, wird daher möglicherweise ein ganzer Versorgungsbereich wegfallen.“ Sein Fazit: Der im Koalitionsvertrag verankerte Grundsatz einer sektorengleichen Vergütung zur Förderung einer vermehrten Ambulantisierung sei im Ansatz richtig. Aber: „Wer einen Fesselballon aufsteigen lassen will, sollte den Korb nicht vergessen. Sonst steigt niemand ein.“

Krankenhausreform: Der BDC fordert bessere Rahmenbedingungen für die ärztliche Weiterbildung im Gebiet Chirurgie

„Wer kann mich in Zukunft überhaupt noch wo und wie operieren?“ Der Berufsverband der Deutschen Chirurgie e.V. möchte verhindern, dass diese Frage künftig bei Patientinnen und Patienten zum Standard wird. Seine Forderung ist daher: Weiterbildung darf nicht länger von der Politik ignoriert werden, sondern muss zwingend zum Kernthema der Krankenhausreform werden, weil sonst künftig der chirurgische Nachwuchs schlicht fehlt. Für die chirurgischen Verbände ist die fachärztliche Weiterbildung eines der berufspolitischen Hauptthemen beim diesjährigen Deutschen Chirurgie Kongress im April.

„Um auch in Zukunft eine adäquate medizinische Versorgung sicherzustellen, darf es keinen Verlust einer qualitativ hochwertigen Weiterbildung geben. Das müsste allen Beteiligten im Gesundheitswesen bewusst sein. Umso schwerer ist es für uns, nachzuvollziehen, dass die Politik die fachärztliche Weiterbildung bisher kaum berücksichtigt“, betont der Präsident des BDC, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer.

Der BDC befürchtet, dass bei weiterem Hinausschieben einer Anpassung der fachärztlichen Weiterbildung im Rahmen der geplanten Krankenhausreform sowohl die Weiterzubildenden als auch die zur Weiterbildung Befugten mit zunehmend komplizierten Vorgaben konfrontiert werden, die die Weiterbildung im Gebiet Chirurgie erschweren und damit unattraktiv machen. So bestehe unter anderem die Gefahr, dass sich die Weiterbildung zum Facharzt verzögert und obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf genommen werden müssten.
Um dem chirurgischen Nachwuchs eine qualitativ hochwertige, strukturierte und entsprechend finanzierte Weiterbildung anbieten zu können, braucht es laut dem chirurgischen Berufsverband bestimmte Bedingungen. Diese hat er gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) und den chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften als Kernanforderungen gemeinsam mit Lösungsansätzen zusammengefasst:

  • Die Weiterbildungsstätten müssen mit ihren Angeboten zu Inhalten und Kompetenzerwerb in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein. Zudem sollten lokale und regionale Weiterbildungsverbünde aufgelistet sein, um die Rotationsmöglichkeiten realistisch und zeitentsprechend gestalten zu können
  • Voraussetzung für solche Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, Angleichung der Gehälter und Klärung der Berufshaftpflicht für die Weiterzubildenden bei Orts- bzw. Arbeitgeberwechsel
  • Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis sollte unbürokratisch erfolgen und auch modular möglich sein, vor allem bezüglich der Inhalte. Die verschiedenen Leistungsgruppen müssen natürlich berücksichtigt werden und damit auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung nachfolgen können
  • Eine adäquate und transparente Refinanzierung für die Weiterbildungsstätten der noch zu eruierenden Kosten sollte durch verschiedene Institutionen oder über eine Stiftung erfolgen, wie bereits in einigen europäischen Nachbarländern praktiziert
  • Bezüglich der Refinanzierung der Weiterbildung könnte im stationären Bereich bei den geplanten Vorhaltepauschalen eine finanzielle Zulage exklusiv für die Kliniken erfolgen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und in realiter auch durchführen
  • Im vertragsärztlichen Sektor ist eine finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich auch für das Gebiet Chirurgie und somit für die operativ tätigen Praxen und medizinischen Versorgungszentren zu öffnen

Die berechtigten Forderungen der nachfolgenden Medizinergeneration mit einer verbesserten Vereinbarkeit von Beruf und Familie/Freizeit sollte berücksichtigt und ausgebaut werden, wie flexible Arbeitszeiten, Voll- oder Teilzeitmodelle wie auch Lebensarbeitskonten und Verfügbarkeit von Kinderbetreuungsstätten.
„Gangbare Lösungsansätze haben wir gegeben und stehen für fachliche Beratung zur Verfügung. Nun fordern wir, dass Politik und Instanzen im Gesundheitssystem endlich handeln. Ziel muss es sein, die Weiterbildung in dem Gebiet Chirurgie wieder attraktiver zu gestalten, damit wir auch in Zukunft gut ausgebildete Operateurinnen und Operateure in OP und Praxis haben“, so Meyer.

Zum Positionspapier Weiterbildung des BDC, der DGCH und der chirurgischen Fachgesellschaften

Weitere Pressemitteilung zum Thema

BDC|Schnittstelle – im Fokus: Dirk Farghal

Unser Format BDC|Schnittstelle präsentiert in regelmäßigen Abständen Persönlichkeiten aus den BDC-Gremien. Heute im Fokus: Dirk Farghal, Stellvertretender Vorsitzender des Referats der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen im BDC, Regionalvertreter Bayern sowie Vorsitzender der Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo) im BDC

1.Herr Farghal, welchen Auftrag haben Sie sich persönlich auf die Fahne geschrieben? Was sind Ihre Pläne?
Stärkung der ambulanten Strukturen: Mein Ziel ist es, die Ärztinnen und Ärzte der ambulanten Einrichtungen gegenüber den klinischen zu stärken und auch deren Ansehen gegenüber den Kliniken zu verbessern – Stichwort Gleichberechtigung. Zudem möchte ich das Themenreferat auf Kongressen sichtbarer machen.

2. Welche Themen liegen Ihnen als Vertreter der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen in den nächsten Jahren besonders am Herzen?
Als neue Aufgabe habe ich mir gestellt, die angestellten Ärztinnen und Ärzte in ambulanten Strukturen sichtbar zu machen, nach dem ich Ende 2023 meine Praxis zu Gunsten der Anstellung im MVZ aufgegeben habe. Vielleicht gelingt es uns auch eine gewerkschaftliche Vertretung für angestellte Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung zu erreichen und damit einen Tarifvertrag. Ambulante Weiterbildung und Verbundweiterbildung bzw. Weiterbildungsverbund werden Themen sein. Mein Ziel ist des Weiteren das Erreichen eines Einkaufsverbunds für die niedergelassenen Bereiche.

3. Wie möchten Sie die Themen mit dem BDC anpacken? Wen und was benötigen Sie dafür? Was sind die Hürden?
Zunächst möchte ich für die o.g. Themen im BDC sensibilisieren und erhoffe mir, dadurch neue Felder und Kolleg:innen anzusprechen und auch als neue Mitglieder zu gewinnen. Schön wäre es, wenn wir eine neue AG im Referat der Niedergelassenen für die Angestellten gründen könnten oder dieses in die AG BeKo integrierend würden. Die AG BeKo wird von mir geleitet. Als Hürde sehe ich, dass die AG BeKo keinen neuen Input bekommt, da das Belegarztwesen in stetigem Niedergang ist und die Zahl der Belegärztinnen unb -ärzte deutlich abnimmt. Auch die Ambulantisierung ist ein großes Thema das mich schon rein beruflich als Leiter eines großen MVZ sehr interessiert. Dies bedeutet aber, dass das Referat der Niedergelassen damit deutlich mehr Gewicht bekommt.

4. Welche Verantwortung und welchen spezifischen Einfluss auf die Politik hat der BDC als berufspolitischer Vertreter aller Chirurginnen und Chirurgen?
Der Einfluss auf die derzeitige Politik ist, wie bei allen anderen medizinischen Verbänden, die wir von Minister Lauterbach als Lobbyisten verunglimpft werden, sehr gering. Jedoch ist der Einfluss des BDC innerhalb der ärztlichen Selbstverwaltung deutlich erkennbar. Hier wird der BDC zu verschiedensten Themen um Stellungnahme gebeten. Dem BDC gelingt das Gespräch mit anderen – nicht nur chirurgischen – Berufsverbänden. Hier können wir gemeinsame Positionen verhandeln.

5. Was wünschen Sie sich für den BDC und Ihre Arbeit in den nächsten Jahren nach innen und nach außen?
Als größter chirurgischer Berufsverband in Europa mit rund 17.000 Mitgliedern müssen wir mehr in die Öffentlichkeit gehen. Neben der Presse sollten wir die Social Media Kanäle vermehrt bespielen, um vor allem junge Kolleginnen und Kollegen zu erreichen.

6. Warum lohnt sich als Mitglied ein Engagement beim BDC, und wer kann/sollte für ein Mandat kandidieren?
Als BDC-Mitglied lohnt sich ein Engagement immer! In den verschiedenen Gremien kann ich meine Meinung zu den verschiedensten Themen frei äußern und über zum teil mit Abstimmungen erfolgten Beschlüssen auch den Kurs des Berufsverbandes mit beeinflussen. Über den Berufsverband kann ich in verschiedene andere Gremien, wie etwa dem Expertengremium des G-BA und den Beirat des Berufsverbandes der Belegärzte, wie bei mir der Fall, berufen werden. Somit kann das Engagement sogar über den BDC hinaus reichen.

Kurzporträt Dirk Farghal

Geboren 1965 in Mainz am Rhein, bin ich dort zur Schule gegangen und habe an der Johannes-Gutenberg-Universität in Mainz studiert und 1992 am Bundeswehr Zentralkrankenhaus Koblenz das 3. Staatsexamen abgelegt. Vom AiP bis zum stellvertretenden Chefarzt, vom 120 Betten Grundversorger bis zum 1300 Betten Maximalversorger, konnte ich alle Facetten der chirurgischen Weiterbildung und Arbeit kennenlernen. Von diesen Erfahrungen profitiere ich bis heute. Weiterbildungsanerkennungen: 1995 praktischer Arzt, 2001 Facharzt für Chirurgie, 2005 Schwerpunktbezeichnung Unfallchirurgie, 2006 Zusatzbezeichnung spezielle Unfallchirurgie und Notfallmedizin, 2008 fachgebundene Radiologie. Von 1992 bis 2011 war ich als Notarzt und dann auch Leitender Notarzt tätig, was mir sehr viel Sicherheit auch brenzligen Situation in Klink und Praxis gibt. Zudem war ich ärztlicher Leiter einer Knochenbank, Transfusionsbeauftragter und stellvertretender Koordinator des NAW-Standortes am Klinikum Offenbach. Ehrenamtlich war ich im Landkreis Aschaffenburg als Feuerwehrarzt und für die Malteser als Verbandsarzt tätig. Highlights waren hier die ärztliche Betreuung von Konzerten wie von ZZ Top oder den Back Street Boys und besonders die Teilnahme als leitender Renn-Arzt bei den Weltmeisterschaftsfinalrennen im Motorcross. Vom 2008 bis 2023 war ich in eigener Arztpraxis und als Belegarzt in Schweinfurt tätig. Seit Anfang 2024 bin ich Ärztlicher Leiter des MVZ ANregiomed in Rothenburg o.d.T..

Schon während des Studiums und der Weiterbildung war ich aktiv im Hartmannbund tätig und dann bis heute im BDC stellvertretender Vorsitzender des Referates der Niedergelassenen. Ich leite die Arbeitsgruppe der Beleg- und Kooperationsärzte (AG BeKo). Zudem bin ich 2. Regionalvertreter in Bayern. Intersektorale Versorgung, Ambulantisierung und Kooperation von Niederlassung und Klinik sind Arbeitsschwerpunkte im BDC. Neu hinzukommen werden jetzt die angestellten Ärzte und Ärztinnen in der Niederlassung.

filo

DCK 2024: Sessionplaner und App verfügbar

In knapp einer Woche startet der Präsenzteil des Deutschen Chirurgie Kongress 2024. Das Motto des DCK 2024 lautet „Mut zur Veränderung – Zukunft mitgestalten“. Das Gesamtprogramm und der Sessionplaner sind online verfügbar. Alle Informationen zum DCK finden Interessierte jetzt auch in der DCK App. Diese ist vor allem in Hinblick auf Nachhaltigkeit eine gute Lösung für weniger Ressourcenverschwendung. Die DCK App ist jetzt im Appstore verfügbar für Android und iOS.

Interessierte können sich zu folgenden Workshops anmelden:

• Peroperative Medizin und Akutschmerztherapie
• Surgical Skills- Grundlagen Training
• Intraabdominelle Infektionen (CAIN)
• Gefäßchirurgischer Nahtkurs
• Fundamentals of Surgical Research
• Osteosynthesekurs

Weitere Informationen zum DCK 2024

Der BDC meint: Demokratie und Pluralismus sind das Fundament für ein menschliches Gesundheitswesen

Demokratie und Pluralismus sind Grundvoraussetzungen für ein Leben in Frieden und Freiheit. Sie sind elementar für das Wohlergehen unseres Landes und Fundament für das Zusammenleben und Zusammenwirken in allen Bereichen unseres gesellschaftlichen Miteinanders. Auf dieser Basis steht auch und gerade das Gesundheitswesen in Deutschland. Hier zählen Toleranz, Mitmenschlichkeit und Vielfalt, denn Medizin kennt keine Grenzen. Die Beschäftigten in unserem Gesundheitswesen kommen aus allen Teilen der Welt. Patientinnen und Patienten werden gemäß unserem beruflichen Ethos unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion, sozialem Status oder sexueller Orientierung medizinisch versorgt.

Ärztinnen und Ärzte als Initiatoren dieser Erklärung wie auch weitere Professionen aus dem Gesundheitswesen betrachten deshalb mit großer Sorge, wie Hass und Hetze zunehmen und unsere demokratischen Werte mehr und mehr in Frage gestellt werden. Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechte sind für ein menschliches, diskriminierungsfreies Gesundheitswesen essenziell. Menschen mit Migrationshintergrund sind selbstverständlich Teil unserer Gesellschaft. Auf ihren Beitrag will und kann die medizinische und pflegerische Versorgung in Deutschland nicht verzichten. Der Austausch von Ideen und die Zusammenarbeit mit Menschen aus verschiedenen Nationen und Kulturen bereichern unsere Arbeit, sie sind unerlässlich für wissenschaftliche Exzellenz und medizinischen Fortschritt. Es ist ermutigend, dass Woche für Woche hunderttausende Menschen für den Erhalt von Freiheit und Demokratie auf die Straße gehen. Es ist unser aller Aufgabe, unsere freiheitliche Grundordnung gegen demokratiefeindliche Kräfte zu verteidigen, uns jeglichen radikalen, ausgrenzenden Tendenzen entgegenzustellen und für die Achtung der Menschenwürde einzustehen.

Diesem Ansinnen fühlt sich der BDC in besonderer Weise verpflichtet.

Alle Unterzeichnenden finden Sie auf der Gemeinsamen Erklärung von Verbänden und Organisationen aus dem Gesundheitswesen der Bundesärztekammer.

Die Chirurgie fordert transparente und adäquate Rahmenbedingungen für ihren Nachwuchs in Weiterbildung

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) fordert Politik und weitere Entscheider auf, die Weiterbildung zur Fachärztin und zum Facharzt mit in den Fokus ihrer Arbeit zu stellen. Die fachärztliche Weiterbildung muss dringend an die Entwicklungen auf dem Gesundheits- und Arbeitsmarkt angepasst werden, da sonst in nächster Zukunft der chirurgische Nachwuchs ganz einfach fehlen werde. In einem Positionspapier stellt die WBK ihre Forderungen dar.

„Die notwendige Reform der Krankenhausstrukturen wird zu erheblichen Veränderungen bei der fachärztlichen Weiterbildung führen. Dass die Politik sie daher nicht von Anfang an mit bedacht hat, ist nur schwer nachzuvollziehen. Schließlich geht es um die zukünftige Gewährleistung und Sicherstellung unserer medizinischen Versorgung, die von dem medizinischen Nachwuchs abhängt. Und der erwartet zurecht eine Weiterbildung, die strukturiert, qualitativ hochwertig, entsprechend finanziert und mit dem privaten Leben vereinbar ist“, erklärt der Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie, Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer. Er betont: „Die Verantwortlichen müssen jetzt verstärkt aktiv werden. Denn wenn hier nichts getan wird, werden beide Seiten – Weiterzubildende wie auch die für die Weiterbildung Befugten – mit einer immer komplizierteren fachärztlichen Weiterbildung konfrontiert werden, die dadurch immer unattraktiver wird.“ Laut der Gemeinsamen Weiterbildungskommission Chirurgie besteht die Gefahr, dass durch die reformbedingten Änderungen für die Weiterzubildenden der Erwerb der geforderten Kompetenzen immer schwieriger wird, ihre Weiterbildung zum Facharzt sich verzögern könnte und sie obendrein noch finanzielle Einbußen in Kauf nehmen müssten. Faktisch träfe dies in unterschiedlicher Ausprägung alle klinischen Fächer.

Um dem entgegenzusteuern, hat die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie in einem Positionspapier drei Kernforderungen formuliert.

  1. Transparenz für Weiterbilder und Weiterzubildende sowie Entwicklung und Förderung von sektorenübergreifenden Weiterbildungsverbünden

Die Weiterbildungsstätten mit ihren Angeboten müssen für Ärztinnen und Ärzte in einem digitalen Verzeichnis einsehbar sein, damit sie sich jederzeit informieren können, in welcher Institution welche Inhalte und Kompetenzen erworben werden können. Unerlässlich dafür ist hier die Auflistung der lokalen und regionalen Weiterbildungsverbünde, um die Rotation für die Weiterzubildenden realistisch gestaltbar zu machen.

Voraussetzungen für funktionierende Weiterbildungsverbünde sind rechtssichere Arbeitsverträge, eine Angleichung der Gehälter und die Klärung der Berufshaftpflicht bei Orts- beziehungsweise Arbeitgeberwechseln für die Weiterzubildenden.

  1. Entbürokratisierung und Vereinheitlichung der Erlangung einer Weiterbildungsbefugnis

Die Beantragung und Erteilung einer Weiterbildungsbefugnis muss unbürokratisch erfolgen und modular möglich sein, vor allem abgestellt auf Inhalte und nicht ausschließlich auf Zeiträume. Dabei müssen die Leistungsgruppen gemäß der Krankenhausreform berücksichtigt werden und auch einer dynamischen Entwicklung ihrer Differenzierung folgen. Die Kriterien für die Befugnis-Erteilung müssen bundesweit – auch im föderalen System – angeglichen und transparent gestaltet werden.

  1. Refinanzierung im Krankenhaus und in der Facharzt-Praxis

Eine ausreichende und transparente Refinanzierung der den Weiterbildungsstätten entstehenden Kosten hat durch die Krankenkassen oder beispielsweise über eine Stiftung zu erfolgen. Für den stationären Bereich ist bei der Konzeption der Vorhaltepauschalen im Rahmen der Krankenhausreform ein relevanter finanzieller Aufschlag exklusiv für diejenigen Kliniken vorzusehen, die eine fachärztliche Weiterbildung anbieten und tatsächlich durchführen. Im vertragsärztlichen Bereich ist die finanzielle Weiterbildungsförderung grundsätzlich für das Gebiet Chirurgie und dabei auch für operativ tätige Praxen zu öffnen.

„Wir betonen noch einmal: Die ärztliche Weiterbildung muss endlich bei allen Reformvorhaben und auf allen Ebenen primär mitgedacht werden. Wir bieten dabei jederzeit unsere Unterstützung bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen an“, unterstreichen die stellvertretenden Leiter der Gemeinsamen Weiterbildungskommission, Professor Dr. Thomas Schmitz-Rixen und Frau Professor Dr. Julia Seifert.

Zum Positionspapier Weiterbildung der WBK auf den Seiten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie e.V. (BDC)

Die Gemeinsame Weiterbildungskommission Chirurgie (WBK) setzt sich aus Expertinnen und Experten des Berufsverbands der Deutschen Chirurgie (BDC), der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), des Berufsverbands für Orthopädie und Unfallchirurgie (BVOU), des Berufsverbands der niedergelassenen Chirurgen und Chirurginnen (BNC) sowie allen chirurgisch-wissenschaftlichen Fachgesellschaften zusammen.

Leiter: Professor Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer (BDC)
Stellvertretende Leiterin: Professor Dr. Julia Seifert (BDC)
Stellvertretender Leiter: Univ.-Prof. Dr. Thomas Schmitz-Rixen (DGCH)
Sprecher der niedergelassenen Chirurginnen und Chirurgen: Dr. Peter Kalbe (BDC/DGCH)

Die WBK setzt sich auf allen Ebenen und in der Zusammenarbeit mit den Landesärztekammern und der Bundesärztekammer für eine qualitativ hochwertige Weiterbildung zur Chirurgin und zum Chirurgen ein. Dabei vertritt sie sowohl die Interessen des chirurgischen Nachwuchses als auch die der Weiterbilder. Die Kommission möchte mit ihrer Arbeit dazu beitragen, eine optimale chirurgische Versorgung der Bevölkerung sicherzustellen.

Die WBK tagte im März 1972 zum ersten Mal und führt seither ein- bis zweimal jährlich Sitzungen durch. Federführend sind der Berufsverband der Deutschen Chirurgie (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH). Darüber hinaus sind alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften im Gebiet Chirurgie und die großen chirurgischen Berufsverbände beteiligt.

Bei seltenen Erkrankungen ist gerade die Kinderchirurgie gefragt!

Die Kinderchirurgie nimmt eine zentrale Rolle bei der Behandlung seltener Erkrankungen ein. Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) fordert daher, dass das Know-How der Kinderkliniken durch ausreichende Finanzierung und qualitative Weiterbildung gewährleistet bleiben.

Anlässlich des Internationalen Tags der seltenen Erkrankungen am 29. Februar macht die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. (DGKCH) auf die besondere Verantwortung der Kinderchirurgie für Menschen mit seltenen Erkrankungen aufmerksam. Seltene Erkrankungen haben eine große Bandbreite. So behandelt die Kinderchirurgie etwa Fälle angeborener Fehlbildungen des gesamten Verdauungstraktes von der Speiseröhre bis zum Anorektum, der Gallenwege und des Zwerchfells in hochspezialisierten Zentren, urogenitale Erkrankungen oder auch die genetisch bedingte Hautkrankheit Epidermolysis bullosa. Was diese Fälle eint: Alle brauchen eine hochspezialisierte, intensive Behandlung und Betreuung von ausgewiesenen Expertinnen und Experten in den einzelnen Bereichen der Kinderchirurgie und in Kooperation mit den pädiatrischen und psychotherapeutischen Kolleg:innen.
„Wir haben hier eine besondere gesellschaftliche Verantwortung. Kinder sollen nicht nur bestmöglich, sondern auch altersgerecht behandelt werden. Ganz besonders wichtig ist dieser Aspekt bei komplexen Fehlbildungen und seltenen Erkrankungen. Die Familien haben einen erhöhten Bedarf an medizinischer, aber auch psychologischer Begleitung. Die Kinderchirurgen und -chirurginnen begleiten sie bereits vor der Geburt bis zur Transition in die Erwachsenenmedizin. Diese Kinder haben einen besonderen Anspruch auf eine kindgerechte Versorgung.“, erklärt die Präsidentin der DGKCH, PD Dr. med. Barbara Ludwikowski. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft fordert daher von der Politik, die Kinderkliniken und die in der Kinderchirurgie Tätigen in den Fokus der Krankenhausreform zu nehmen.
„Die Politik muss den Wert der Kinderkliniken erkennen und entsprechend handeln. Das heißt, dass sie im Zuge der geplanten Zentralisierung von Leistungen sowohl die Finanzierung als auch die Weiterbildung berücksichtigen und zum zentralen Aspekt der Krankenhausreform machen muss. Nur so können Fälle wie seltene Erkrankungen bei Kindern zukünftig adäquat behandelt und versorgt werden“, unterstreicht Ludwikowski.

Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie e.V. vertritt das Fach Kinderchirurgie in allen wissenschaftlichen, fachlichen und beruflichen Belangen. Gegründet im Jahr 1963, schafft die DGKCH bis heute Grundlagen für eine bestmögliche kinderchirurgische Versorgung in Deutschland.

Quelle: DGKCH