Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

wir dürfen Sie freundlich zur Sitzung des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe einladen:

Wann:
Mittwoch, den 10. November 2021, 18.00 Uhr.

Wo:
Hörsaalzentrum des St. Josef-Hospitals Bochum
Raum 4/5
St. Josef-Hospital
Gudrunstraße 56
44791 Bochum

Parkmöglichkeiten bestehen im Parkhaus gegenüber, in unmittelbarer Nähe zum Starlight-Express

Bitte beachten Sie, dass diese Sitzung unter die 3-G-Regelung fällt. Bitte bringen Sie einen entsprechenden Nachweis mit.

Gemäß der BDC-Satzung steht die Wahl des Vorstands unseres Landesverbands BDC|Westfalen-Lippe an. Der amtierende Regionalvertreter NL, Herr Jerzy Wielowiejski steht leider nicht mehr für dieses Amt zur Verfügung steht.

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie diesen Tag fest in Ihre Terminkalender eintragen, damit wir Sie online herzlich willkommen heißen können und freuen uns auf eine rege Diskussion mit Ihnen.

Ihr
Prof. Dr. W. Uhl, Vorsitzender BDC-Landesverband WL

Neue Entwicklung wegen der Covid-19-Pandemie:

Aufgrund der Empfehlungen des Gesundheitsamtes Dortmund wegen der COVID19-Pandemie müssen wir leider unsere auf dem Viszeralmedizin NRW-Tagung geplante Jahrestagung des BDC-Landesverbandes Westfalen-Lippe absagen. Wir sind dabei neue Möglichkeiten für unserer Jahrestagung 2020 zu evaluieren und bitten diesbezüglich um Geduld. Wir werden Sie sowie wir „Licht am Ende vom Tunnel“ sehen, mit einem alternativen Termin melden. In die bestehende Tagungsordnung wird dann auch die Wahl für beiden BDC-Vertreter des Landesverbandes  Westfalen-Lippe integriert werden.

Waldemar Uhl, Vorsitzender und Jerzy Wielowiejski, Stellv. Vorsitzender und Regionalvertreter NL des BDC-Landesverbandes WL

Hiermit laden wir Sie zum BDC-Jahrestreffen des Landesverbands Westfalen-Lippe beim diesjährigen Viszeralmedizin NWR 2020-Kongress in Dortmund ein.

Herr Kollege Berthold Gerdes aus dem Johannes Wesling Klinikum Minden (Universitätsklinikum der Ruhr-Universität Bochum) hat mit seinem gastroenterologischen Kollegen Herrn Carsten Gartung einen sehr interessanten und vielversprechenden Kongress unter dem Titel „Viszeralmedizin NRW 2020: Indikationsbereich Bauch – Gemeinsam Konzepte gestalten“ organisiert.
Das Tagungsprogramm ist auf der Homepage: www.viszeralmedizin-nrw.de einsehbar.

Eingebettet in diesem Rahmen laden wir alle Mitglieder des BDC-Landesverbands Westfalen-Lippe zu einem Treffen ein:

05.06.2020
Kongresszentrum Dortmund, Saal 4/5
8:30 – 10:00 Uhr

Themen

  • Pflexit – erste Erfahrungen und wie geht es weiter nach Corona?
  • Umsetzung der neuen WB: Allgemein- und Viszeralchirurgie in ÄKWL
  • Wie wird/soll sich die Krankenhauslandschaft in NRW verändern?
  • Niederlassung als Chirurg/Chirurgin: noch lohnend, wo und wie?
  • EBM und GOÄ neu: wo stehen wir?

Über eine rege Teilnahme zu dieser außergewöhnlichen Jahrestagung mit aktuellen Themen der Zeit würden wir uns sehr freuen.

Programm PDF öffnen

Prof. Dr. W. Uhl, Vorsitzender BDC-Landesverband WL
J. Wielowiejski, Regionalleiter der niedergelassenen Chirurgen WL

„Unsere im Projekt I/E-Health NRW entwickelte Elektronische Fallakte (EFA) ist startklar und wir können in den Modellregionen erste Erfahrungen in der praktischen Anwendung sammeln. Die technische Infrastruktur steht und die Arbeitsplätze in den Kliniken und Praxen unserer Projektpartner sind eingerichtet. In diesen Tagen werden erste Daten und Dokumente vom St. Franziskus-Hospital Münster und dem Klinikum Dortmund mit lokalen Arztpraxen über die EFA ausgetauscht. Die Feldtests in Borken/Ahaus und Düren/Aachen folgen noch im Laufe des Novembers“, freut sich Burkhard Fischer, Vorsitzender des Vereins Digital Healthcare NRW und Referatsleiter IT bei der Krankenhausgesellschaft NRW, über den Praxisstart zeitgleich zur Projektpräsentation auf dem NRW-Landesgemeinschaftsstand in Halle 13 der Messe MEDICA in Düsseldorf. In dem vom Land NRW und durch EU-Mittel geförderten Projekt I/E-Health NRW wurde die Elektronische Fallakte (EFA) in den letzten Jahren in einem großen Netzwerk von Partnern aus Selbstverwaltung, Wissenschaft und Industrie gemeinsam geplant und entwickelt.
 
„Die arztgeführte elektronische Fallakte (EFA) bietet den Behandelnden gesicherte Informationen zu vorangegangener Diagnostik und Therapie und ist eine sinnvolle Ergänzung zur elektronischen Patientenakte. Die EFA enthält beispielsweise Befunde, OP-Berichte, Entlassbriefe und Therapiepläne. Behandler können direkt aus Krankenhausinformationssystemen (KIS), Praxisverwaltungssystemen (PVS) oder über ein webbasiertes Portal auf die EFA zugreifen“, erklärt Dr. Georg Diedrich, Stellv. Vorsitzender von Digital Healthcare NRW und Leiter des Geschäftsbereichs IT bei der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe, die Vorteile der EFA. Für Hausärzte, Fachärzte, Krankenhausärzte, Therapeuten und Pfleger ergeben sich neue Möglichkeiten für eine verbesserte intersektorale und interprofessionelle Kommunikation und Zusammenarbeit.
 
Die EFA als Kommunikationsplattform ist besonders auf komplexe Behandlungsabläufe ausgerichtet, die eine enge Kooperation von Ärzten über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg erfordern. Diese Modellregionen und Versorgungsszenarien sind Teil des Projektes I/E-Health NRW:

Als Patient können Sie mit der EFA darauf vertrauen, dass Ihre behandelnden Ärzte alle relevanten Informationen zu Ihrem persönlichen Behandlungsfall untereinander vertraulich austauschen. Der Patient bestimmt selbst, welche Einrichtungen und an der Behandlung beteiligten Ärzte und Therapeuten auf seine EFA zugreifen dürfen. Eine Zugriffsliste protokolliert in der EFA-Plattform, wer wann auf die Daten zugegriffen hat. Der Patient erhält mit dem Offline-Token für Notfälle einen Zugangsschlüssel, einen Barcode, den er dem Arzt übergeben kann.
 
Mit einem abgestimmten und dem internationalen Standard gerechten Berechtigungsmanagement erfüllt die EFA 2.0 höchsten Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien. Zentraler Teil der EFA-Spezifikationen ist die mehrstufige Sicherheitsarchitektur. Die Zugänge zu den EFA-Netzwerken sind nach aktuellem Stand der Technik verschlüsselt. Das Datenschutzkonzept wurde juristisch geprüft und dem Landesbeauftragten für Datenschutz vorgelegt.
 
Im I/E-Health NRW Projekt werden drei Provider-Systeme für die Elektronische Fallakten (EFA) geführt. Die Provider-Systeme von der Rechenzentrum Volmarstein (RZV) GmbH, der Healthcare IT Solutions GmbH (HITS) sowie der FAC’T IT GmbH nutzen den gleichen modernen EFA-Standard in der Spezifikation 2.0. Einige Krankenhäuser, wie z. B. das Klinikum Dortmund, können über eine direkte EFA-2.0-Integration im Krankenhausinformationssystem iMedOne der Telekom Fallaktenfunktionen nutzen. Niedergelassene, deren Praxisverwaltungssysteme von CompuGroup Medical oder Duria die im Projekt von der FH Dortmund entwickelte EFA 2.0/KV Connect Schnittstelle umsetzen, können ebenfalls medienbruchfrei Fallaktenfunktionen in der gewohnten Systemumgebung nutzen. Projektpartner, die noch nicht über solche Schnittstellen kommunizieren können, nutzen dafür das EFA-Portal, welches im Projekt durch das Fraunhofer ISST entwickelt und durch das RZV, HITS und FAC`T IT betrieben wird.

Quelle: Digital Healthcare NRW e. V., 44141 Dortmund, 14.11.19

Hiermit laden wir Sie ganz herzlich zu unserem Jahrestreffen 2019 des BDC|Westfalen-Lippe am 07.06.2019 nach Essen ein.

Das Thema lautet: „Update Weiterbildungsordnung und Nachwuchsgewinnung im Spannungsfeld der Gesundheitsökonomie – ist die Chirurgie noch ein Traumjob?“

Dieses Treffen wird in bewährter Weise im Rahmen der gemeinsamen Jahrestagungen der Vereinigung Niederrheinisch-Westfälischer Chirurgen und Gastroenterologen während der Viszeralmedizin NRW-Tagung 2019  stattfinden. Herr Kollege Ulf Neumann (Aachen) hat mit seinem gastroenterologischen Kollegen Herrn Guido Gerken einen sehr interessanten und vielversprechenden Kongress unter dem Titel „Viszeralmedizin NRW 2019: gemeinsam in die digitale Zukunft“ organisiert.  Nähere Informationen erhalten Sie auf hier.

Als Thema für unser BDC-Jahrestreffen der Mitglieder in Westfalen-Lippe haben wir uns die neue Weiterbildungsordnung in der Allgemein- und Viszeralchirurgie vorgenommen, die aus sehr kompetentem Munde von unserem Kammerpräsidenten Herrn Dr. Windhorst vorgetragen wird. Daran anschließend wollen wir mit Ihnen das Problem der Nachwuchsgewinnung in der Chirurgie besprechen und ist die Chirurgie noch ein Traumjob? Ein Impulsreferat von Herr Prof. Vallböhmer, einem direkt betroffenen Chefarzt wird in das Thema einführen. Im Anschluss werden Herr Prof. Meyer aus Sicht des Berufsverbandes und der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie und Herr Aust aus Sicht einer Geschäftsführung der Knappschaft-Kliniken Westfalen ihre Möglichkeiten der Unterstützung in der Nachwuchsarbeit darlegen.

Freitag, 07. Juni 2019, 13:30 — 15:15 Uhr
Congress Center Essen Ost, Saal Ruhr, Norbertstraße 2, 45131 Essen

Programm mit anschließender Podiumsdiskussion:

„Weiterbildungsordnung Allgemein- und Viszeralchirurgie: Was wird sie Neues bringen?“
Dr. med. Theodor Windhorst, Präsident der Ärztekammer Westfalen-Lippe, Münster

„Alltag und Probleme in der Nachwuchsgewinnung aus Sicht eines chirurgischen Chefarztes“
Prof. Dr. med. Daniel Vallböhmer, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie Evangelisches Krankenhaus Duisburg

„Wir brauchen chirurgischen Nachwuchs – Hilfen der Berufsgesellschaften und ist die Chirurgie noch ein Traumjob?“
Prof. Dr. med. Hans-Joachim Meyer, Präsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V., Berlin

„Wie kann die Geschäftsführung helfen?“
Stefan Aust, Hauptgeschäftsführer der Kliniken Westfalen GmbH Dortmund

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

Hiermit laden wir Sie zu den BDC-Minutes des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe am 08.06.2018 beim diesjährigen Kongress Viszeralmedizin NWR 2018 in Dortmund ein.

Herr Kollege K.-H. Bauer hat mit seinem gastroenterologischen Kollegen Herrn J. Labenz einen sehr interessanten und vielversprechenden Kongress unter dem Titel „Viszeralmedizin NRW 2018: ein Begriff wird neu definiert – gemeinsam sind wir besser!“ organisiert. Das Tagungsprogramm ist auf der HIER einsehbar.

Eingebettet in diesem Rahmen laden wir alle Mitglieder des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe zu einem Treffen ein.

Treffen des Landesverbandes BDC|Westfalen-Lippe:

Wann? 08.06.2018; 12:00-12:30 Uhr
Wo?  Saal 4/5 Kongresszentrum Westfalenhallen Dortmund,  Rheinlanddamm 200, 44139 Dortmund

Themen

  • Bericht Treffen der niedergelassenen Chirurgen 2018
  • Angebote BDC|Westfalen-Lippe
  • Krankenhaus-Report 2018
  • Verschiedenes

Über eine rege Teilnahme würden wir uns sehr freuen!

Ihre

Prof. Dr. W. Uhl, Vorsitzender BDC-Landesverband WL
J. Wielowiejski, Regionalleiter der niedergelassenen Chirurgen WL

„Wir brauchen von der Landesregierung eine verlässliche und transparente Aussage darüber, wie sie das Problem der anerkannten Förderlücke bei den Krankenhausinvestitionen in den nächsten Jahren lösen will. Eine Debatte über Strukturen und einen neuen Krankenhausplan darf hiervon nicht ablenken“, erklärte Jochen Brink, Präsident der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, bei der Mitgliederversammlung der 348 NRW-Kliniken in Neuss.

„Wir sind uns darüber im Klaren, dass die Schließung der Förderlücke keine einfache Aufgabe ist und dass dies nicht von heute auf morgen geschehen kann, aber weitere Verzögerungen beschleunigen den Substanzverzehr der Krankenhäuser. Wir werden den Investitionsbedarf von jährlich zusätzlich 1 Mrd. Euro deshalb auch weiter offensiv transparent machen und die Landespolitiker damit nicht in Ruhe lassen. Das sind wir unseren Mitarbeitern und Patienten einfach schuldig. Zumal sich in den letzten 10 Jahren eine Menge bei den Strukturen bewegt hat. Zwischen 2006 und 2016 reduzierte sich die Zahl der Kliniken in NRW von 437 auf 348, obwohl die Zahl der stationär behandelten Patienten gleichzeitig von 3,9 Mio. auf 4,6 Mio. im Jahr anstieg. Wenn die Landesregierung hier weitere Schritte gehen möchte, stehen wir gerne zur Verfügung. An der Höhe der notwendigen Investitionen für die flächendeckende Versorgung ändert sich dadurch allerdings nichts“, so Brink.

Im Rahmen der Debatte um feste Personalquoten auf den Stationen verwiesen die Klinikvertreter darauf, dass attraktive und entlastende Arbeitsplätze auch nur bei Schließung der Förderlücke Wirklichkeit würden. Die Krankenhausgeschäftsführer seien es leid als Buhmänner für zu wenig Personal in ihren Häusern dazustehen. Sie hätten das DRG-System und die Rahmenbedingungen nicht gemacht.

„Wir wünschen unseren Mitarbeitern von Herzen mehr Kollegen und eine gute Bezahlung. Was aber nicht hilft sind starre Personalquoten. Schon jetzt können wir bundesweit 10 000 Mitarbeiter in der Pflege nicht einstellen, weil wir die Menschen nicht finden. Wir brauchen einen anderen Weg. Wir brauchen einen gesunden Personalmix und flexible Systeme. Bei der Festlegung von Pflegepersonaluntergrenzen in pflegesensitiven Bereichen setzt sich die KGNW daher für die Berücksichtigung eines quasi leeren Arbeitsmarktes, einer vollständigen Refinanzierung der mit dem Gesetz verbundenen Anforderungen an die personelle Ausstattung der Pflege und realitätsnahe Übergangsregelungen sowie bürokratiearme Dokumentationspflichten ein“, erklärte der KGNW-Präsident.

Ebenso deutlich wurde der Krankenhausverband beim Thema ambulante Notfallbehandlung in den Kliniken.

„Es ist schon wirklich frech, als Kassenärztliche Vereinigung die Notfallversorgung der Krankenhäuser zu kritisieren, wenn man seinen Sicherstellungsauftrag nicht vernünftig organisiert bekommt und unsere Mitarbeiter in den Notaufnahmen häufig die Arbeit der niedergelassenen Kollegen machen müssen“, kritisierte Brink die jüngste Studie des Zentralinstituts für die Kassenärztliche Versorgung.

Konzepte, die im Wesentlichen die Fortsetzung der sektorgetrennten Patientenzuordnung propagierten, seien rückwärtsgewandt und führten nicht weiter. „Die Menschen stimmen mit den Füßen ab und laufen vielfach in die Notaufnahmen unserer Krankenhäuser. Wir können und wollen keinen Patienten wegschicken. Deswegen brauchen wir auch endlich eine kostendeckende Finanzierung und keine Patienten-Abschiebepauschalen. Dazu gehört die direkte und ungedeckelte Abrechnung der Notdienstleistungen mit den Krankenkassen. Die gesetzlichen Regelungen müssen an die Versorgungsrealität angepasst werden“, forderte Jochen Brink.

Vor der Mitgliederversammlung wurde beim KGNW-Forum 2017 unter dem Titel „Wie gestalten wir die Zukunft der Krankenhausversorgung?“ über die Investitionsfinanzierung der Krankenhäuser, die ambulante Notfallbehandlung und die Personalsituation verbunden mit Chancen der Digitalisierung diskutiert.

Quelle: Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen e. V., Humboldtstr. 31, 40237 Düsseldorf, 05.12.17

Sehr geehrte Kolleginnen,
sehr geehrte Kollegen,

wir laden Sie ganz herzlich zum Jahrestreffen 2016 unseres Landesverbandes BDC|Westafalen-Lippe ein. Es ist uns gelungen und eine große Freude, dass sowohl der Geschäftsführer, Herr Dr. rer. pol. Ronny Dittmar als auch der Präsident, Herr Prof. Dr. med. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen zu diesem Treffen kommen werden und über Angebote und aktuelle Entwicklungen berichten.

Bitte kommen Sie zu diesem Jahrestreffen und bereichern Sie dieses mit ihrer Anwesenheit und ihren Diskussionspunkten.

Jahrestreffen 2016
am 28.10.2016 von 13:30 bis 14:15 Uhr
Akademie Mont-Cenis, Herne

Das Jahrestreffen ist eingebettet in die 183. Jahrestagung der Vereinigung niederrheinisch-westfälischer Chirurgen und der 22. MIC Club West-Tagung unter den Leitungen von Prof. Dr. M. Kemen (EvK Herne) und Prof. Dr. Dr. M. Fein (Franziskus Hospital Bielefeld). Das Programm und weitere Informationen zur Tagung und MIC Club West erhalten Sie auf der Homepage: www.nrw-chirurgentagung.de.

Gleich im Anschluss an unser Jahrestreffen findet eine interessante wissenschaftliche Sitzung mit ausgewiesenen Experten zur stationären und ambulanten Hernien-Chirurgie statt, wozu Sie kostenfrei eingeladen sind. Ein separates Hand-out ist hier abzurufen.

Die Teilnahme an anderen Sitzungen der Jahrestagung der NRW-Chirurgen und MIC Club-West ist möglich, ist aber für alle Mitglieder der NRW-Chirurgen und BDC-Mitglieder kostenpflichtig. Informationen erhalten Sie hierzu direkt auf der eingerichteten Homepage www.nrw-chirurgentagung.de.

Falls Sie Anregungen und Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung. Scheuen Sie sich nicht mit uns in Kontakt zu treten.

Wir verbleiben mit einem herzlichen „Glück auf“ und kollegialen Grüßen
Ihre

Prof. Dr. W. Uhl                             J. Wielowiejski
Landesvorsitzender                   Reginalvertreter NL

Weiterführende Informationen
Programm Jahrestreffen 2016 PDF öffnen
Handout Jahrestreffen PDF öffnen

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchte ich zur diesjährigen Mitgliederversammlung unseres Landesverbandes ganz herzlich nach Dortmund einladen:

am 06.05.2016 um 19:00 Uhr
Klinikum Dortmund , Bibliothek Vortragsraum der Frauenklinik
zur Wahl des Vorsitzenden des Landesverbandes Westfalen-Lippe im BDC.

Gleichzeitig muss ich Ihnen mitteilen, dass ich mich für eine neue Aufgabe am Kantonsspital Aarau, zum 01.07.2016 entschieden habe und daher mein Amt als Landesvorsitzender zur Verfügung stelle.

Es steht somit eine Neuwahl an, zu der ich um eine möglichst zahlreiche Teilnahme bitte.

Es haben sich zwei Kandidaten gemeldet:
Herr Prof. Waldemar Uhl, St. Josef-Hospital Bochum, Klinikum der Ruhr-Universität
und
Herr Prof. Heiner Wolters, St.-Josefs Hospital, Dortmund-Hörde,
die sich zur Wahl stellen und sich an der Mitgliederversammlung nochmals vorstellen.

Ich freue mich auf Ihr zahlreiches Erscheinen und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Prof. Dr. med. Mark Hartel
Vorsitzender des Landesverbandes Westfalen-Lippe im BDC

Aus Anlass einiger öffentlich stark diskutierter Keimausbrüche in Krankenhäusern hat die Bundesregierung den § 23 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) am 28.7.2011 novelliert und erheblich verschärft. Sämtliche Bundesländer hatten bis zum 30.3.2012 eigene Hygiene-Richtlinien zu verabschieden, in denen Details zur Umsetzung des IfSG in Krankenhäusern und Arztpraxen festgelegt wurden. Obwohl nosokomiale Infektionen im ambulanten Bereich eine untergeordnete Rolle spielen, sind auch die niedergelassenen Chirurgen und insbesondere die „Einrichtungen für ambulantes Operieren“ in hohem Maße von dem daraus resultierenden zusätzlichen Aufwand und erheblichen Kosten betroffen.

Es ist das Ziel des BDC, die niedergelassenen Chirurgen bei der rationellen Umsetzung der Hygiene-Verordnungen zu unterstützen und eine Kompensation der erheblich gestiegenen Strukturkosten zu erzielen. Für die Krankenhäuser sind 2013 bereits staatliche Finanzhilfen für die Beschäftigung von Hygiene-Personal (Hygiene-Förderprogramm der Bundesregierung) umgesetzt worden [7]. Für die niedergelassenen Chirurgen muss dies von den Krankenkassen refinanziert und in der anstehenden EBM-Reform berücksichtigt werden.

Geltungsbereich und Verantwortung

Die Hygiene-Verordnungen der 16 Bundesländer sind als pdf-Dokumente im Anhang dieses Artikels aufgeführt. Sie weichen strukturell und formal deutlich, inhaltlich aber nur in Einzelheiten voneinander ab. Durchgängig gelten sie für alle stationären und ambulanten Einrichtungen, in denen invasive Eingriffe durchgeführt werden. Somit sind allenfalls rein psychotherapeutisch ausgerichtete Praxen davon ausgenommen. Für Arztpraxen ohne ambulante Operationstätigkeit ist ein Hygieneplan ausreichend, wie er ohnehin im Rahmen des Qualitätsmanagements nach § 135 Absatz 2 des SGB V vorgegeben ist. Für Einrichtungen für ambulante Operationen gelten weitaus umfassendere Vorschriften, auch wenn lediglich Eingriffe in einem so genannten Eingriffsraum durchgeführt werden.

Verantwortlich für die Umsetzung der Richtlinien sind die Leiter der Einrichtungen. Sofern der Chirurg für seine Eingriffe ein externes ambulantes Operationszentrum nutzt, geht die Verantwortung formal auf den Leiter dieser Einrichtung (meist einen Anästhesisten) über. Gleichwohl empfiehlt es sich auch dann, die Einhaltung der Richtlinien zu überprüfen und dies ggf. auch vertraglich festzuschreiben.

Strukturelle Voraussetzungen

Die hohen Anforderungen an die Räumlichkeiten für ambulante Operationen sind schon bisher verpflichtend in den Qualitätssicherungs-Richtlinien zum dreiseitigen Vertrag nach § 115 b SGV und in den Richtlinien der Bundesärztekammer festgeschrieben [Übersichten bei 2 und bei 8]. Neu hinzugekommen ist die Verpflichtung, Baumaßnahmen unter hygienischen Gesichtspunkten bewerten zu lassen. Diese Verpflichtung ist in den Bundesländern mit unterschiedlicher Stringenz festgelegt worden. Während z. B. in Niedersachsen und Schleswig-Holstein lediglich eine „Bewertung“ von Baumaßnahmen durch einen Krankenhaushygieniker gefordert wird, ist in Hessen und Thüringen ein Hygiene-Gutachten dem Bauantrag und dem Gesundheitsamt vorzulegen. In den meisten Bundesländern ist das zuständige Gesundheitsamt in die Planungen einzubeziehen. Grundsätzlich empfiehlt sich schon bei der Planung eine enge Abstimmung mit den Gesundheitsbehörden, um teure Fehlplanungen und später notwendige Umbauten zu vermeiden.

Personelle Voraussetzungen => Hygiene-Personal

Einschneidende Verschärfungen sehen die Hygiene-Verordnungen bezüglich der personellen Ausstattung vor. Dies betrifft sowohl den Nachweis eigener Kompetenzen als auch die externe Beratung. Für die formale (nicht die inhaltliche!) Umsetzung der personellen Voraussetzungen gilt in fast allen Bundesländern (außer in Hessen) eine Übergangsfrist bis zum 31.12.2016. Dies bezieht sich allerdings nur für die Erlangung der formalen Qualifikationsnachweise und ausdrücklich nicht auf die Personen, die zur „Beratung zum Einsatz von Antiinfektiva“ (s. u.) zur Verfügung stehen müssen.

Hygiene-Kommission

In den meisten Bundesländern brauchen ambulante Operationseinrichtungen im Gegensatz zu den Krankenhäusern keine Hygienekommission einzurichten. Dies gilt allerdings nicht in Hamburg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, wo eine Hygiene-Kommission vorgeschrieben wird, wenn „das Ambulante Operieren der überwiegende Zweck der Einrichtung“ ist. Dies trifft regelmäßig auf ambulante Operationszentren zu. Der daraus resultierende organisatorische und bürokratische Aufwand ist immens.

Krankenhaushygieniker

Die meisten länderspezifischen Hygiene-Verordnungen schreiben für Einrichtungen für ambulantes Operieren eine regelmäßige Beratung durch einen Krankenhaus-Hygieniker vor. Fachärzte für Hygiene und Umweltmedizin stehen jedoch nur sehr begrenzt zur Verfügung. Daher wird auch die Beratung durch Fachärzte für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie als geeignet angesehen, wobei in manchen Bundesländern zusätzliche Qualifikationsnachweise im Bereich der Krankenhaushygiene gefordert werden. Eine mögliche Umsetzung dieser Vorgabe ist eine Kooperationsvereinbarung mit den Fachärzten des Labors, mit dem die jeweilige Praxis zusammenarbeitet. Dabei können auch die Beratung zum Antibiotikaeinsatz und zur Surveillance von Infektionen nach § 23 des IfSG sowie die Fortbildung des Praxispersonals in Hygienefragen einbezogen werden. Darüber hinaus bieten weitere Institute (z. B. http://www.bzh-freiburg.de/) individuell abgestimmte Beratungsleistungen an.

Hygiene-Fachkraft

Eine Hygiene-Fachkraft muss entsprechend der Risiko-Bewertung nach den KRINKO Empfehlungen nur stundenweise eingesetzt werden [3]. In den meisten Bundesländern ist ein Krankenpflegeberuf Voraussetzung für die Fortbildung zur Hygiene-Fachkraft (Ausnahme: Berlin). Die Forderung, auch unseren erfahrenen und qualifizierten medizinischen Fachangestellten die Fortbildung zur Hygiene-Fachkraft zu ermöglichen, wurde nicht umgesetzt. Der Beratungsaufwand orientiert sich nach den Empfehlungen der KRINKO [3] an der Anzahl der durchgeführten ambulanten Operationen mit einem Stellenschlüssel von einer Hygiene-Fachkraft auf 50.000 ambulante Eingriffe. Für die meisten Einrichtungen resultiert daraus ein Aufwand von wenigen Tagen bis Wochen pro Jahr, so dass die Beschäftigung einer eigenen Hygiene-Fachkraft unrealistisch ist. Alternativ bietet sich z. B. eine vertragliche Vereinbarung mit einem kooperierenden Krankenhaus oder einer frei beruflichen tätigen Hygiene-Fachkraft an. Es gibt auch mehrere Initiativen (z. B. in Nordrhein und in Niedersachsen), die immer weiter wachsenden gesetzlichen Verpflichtungen der Qualitätssicherung in genossenschaftlichen Verbünden umzusetzen. In manchen Bundesländern ist die Beschäftigung einer Hygiene-Fachkraft für ambulante Operationszentren nicht explizit vorgeschrieben, z. B. in Thüringen, leitet sich aber dennoch aus dem Bezug auf die KRINKO Empfehlungen ab.

Hygienebeauftragter Arzt

Dieses ist die einzige personelle Vorgabe, die nicht durch externe Beratung gewährleistet werden kann. Es ist in den Hygieneverordnungen der meisten Bundesländern vorgegeben, dass bis zum Ablauf der Übergangsfrist Ende 2016 mindestens ein in der Einrichtung für ambulante Operationen tätiger Arzt die Fortbildung zum hygienebeauftragten Arzt nachweisen muss, in Rheinland-Pfalz Pflicht sogar schon seit dem 1.4.2013.

Diese Fortbildung wird bisher überwiegend als Teil (Modul 1) der curricularen Fortbildung der Bundesärztekammer zum Krankenhaushygieniker angeboten und ist damit stark auf krankenhausrelevante Themen ausgerichtet. Darüber hinaus ist es für niedergelassene Ärzte nur unter großen Umsatzeinbußen möglich, an der vorgeschriebenen 40-stündigen Präsenzveranstaltung teilzunehmen. Daher hat der BDC eine für niedergelassene Chirurgen und Orthopäden tragbare Alternative entwickelt [1]: Die fachlichen Grundlagen – im Wesentlichen die Inhalte von Gesetzen, Richtlinien und Empfehlungen – können über das E-Learning-Portal (www.ecme-center.org) des BDC in Form von 13 Modulen erarbeitet werden, die jeweils mit einer Lernkontrolle durch Multiple Choice Fragen abschließen. Danach ist eine zweitägige Präsenzveranstaltung zur Diskussion und Vertiefung des Stoffs vorgesehen. Die Zertifizierung dieses Fortbildungs-Curriculums durch die Ärztekammern ist beantragt. Anmeldungen werden demnächst über die Akademie des BDC möglich sein.

In den Hygiene-Verordnungen einzelner Bundesländer wird ausdrücklich auf das Zertifikat der landeseigenen Ärztekammer (z. B. Niedersachsen) bzw. das Modul 1 des Curriculums der Bundesärztekammer (z. B. Baden-Württemberg) abgehoben. Eine gegenseitige Anerkennung der inhaltsgleichen Qualifikationsnachweise ist zu fordern. Bevor man ein bestimmtes Curriculum bucht, sollte vorab mit der zuständigen Ärztekammer die Anerkennung verbindlich geklärt werden. In den Hygiene-Verordnungen von Brandenburg, Bremen, dem Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen ist ein hygienebeauftragte Arzt für ambulante Operationseinrichtungen nicht zwingend vorgeschrieben, in Bayern vom Schwerpunkt der Einrichtung abhängig.

Beratende Personen zum Einsatz, zur Erfassung und zur Bewertung von Antiinfektiva

Diese Bestimmung ist besonders hervorzuheben, weil hierzu keine Übergangsfrist besteht. Es empfiehlt sich, hierzu entweder ebenfalls die Beratung durch einen Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemiologie oder eines Facharztes für Hygiene und Umweltmedizin zu sichern. Je nach Bundesland ist alternativ oder zusätzlich auch die Beratung durch einen fachkundigen Apotheker vorgeschrieben. Die Beratung bezieht sich auf mikrobiologische und pharmazeutische bzw. pharmakologische Fragestellungen.

Surveillance von Infektionen

Die Dokumentation und Bewertung von eingetretenen Infektionen war schon im § 23 des Infektionsschutzgesetzes vorgeschrieben. Neu hinzugekommen ist die systematische Dokumentation und Bewertung des Antibiotikaverbrauches. Sachlicher Hintergrund ist der zunehmende und teilweise unkritische Einsatz von Reserve-Antibiotika. Für die Krankenhäuser hat das Robert-Koch-Institut in einer Richtlinie bereits die Art und den Umfang der zu erhebenden Daten festgelegt. [4]. Für Einrichtungen für ambulantes Operieren ist später eine gesonderte Festlegung geplant. Dies erscheint auch sachgerecht, weil hier kaum Probleme mit Antibiotika-Resistenzen bestehen. Gleichwohl besteht unabhängig davon die Verpflichtung, Infektionen und die Entwicklung etwaiger Resistenzen systematisch zu überwachen, zu bewerten und ggfs. Abwehrmaßnahmen zu ergreifen. Bis zum Vorliegen anderer Vorgaben empfiehlt sich weiterhin die Anwendung des bewährten Moduls AMBU-KISS [5] oder ähnlicher Systeme.

Kooperationen

Die weit reichenden Forderungen des Hygiene-Managements sind für Einzelpraxen und kleine Einheiten nur schwierig umzusetzen. Soweit wie möglich sollten daher regionalen Kooperationen gesucht werden. Sofern eine Zusammenarbeit mit einem Krankenhaus besteht, kann versucht werden, die dort tätigen Hygienefachkräfte in Nebentätigkeit als Berater für die Operationseinrichtung zu gewinnen. Wo dies nicht möglich ist, kommt als Berater auch ein Laborarzt mit der notwendigen fachärztlichen Qualifikation oder ein freies Institut, z. B. das Deutsche Beratungszentrum für Hygiene in Freiburg (BZH) in Betracht. Bei solchen Kooperationen ist auf eine saubere vertragliche Vereinbarung mit aufwandsadäquatem Honorar zu achten.

Darüber hinaus werden in den Hygiene-Verordnungen verpflichtend eine sektorenübergreifende gegenseitige Information über bestehende Infektionen und Resistenzen sowie die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von nosokomialen Infektionen und Erregern mit speziellen du Multi-Resistenzen gefordert, vorzugsweise in regionalen Netzwerken.

Fazit

Die Hygiene-Verordnungen der Bundesländer ergänzen und spezifizieren die Bestimmungen des Infektionsschutzgesetzes insbesondere im Hinblick auf das notwendige Fachpersonal für Hygiene. Durch den Bezug auf die KRINKO Empfehlungen [3] werden diese verbindlich. Dort werden eine systematische hygienische Risiko-Bewertung und eine davon abhängige Personalstruktur dargestellt. Die meisten Bundesländer schreiben die Beschäftigung eines eigenen hygienebeauftragten Arztes in Einrichtungen für ambulantes Operieren verbindlich vor, obwohl dies aus den KRINKO Empfehlungen nicht ausdrücklich zu entnehmen ist [6]. Die länderspezifischen Vorschriften müssen bis zum Auslaufen der Übergangsfrist spätestens bis zum 31.12.2016 umgesetzt werden, in einzelnen Bundesländern schon früher.

Im Folgenden finden Sie die Hygiene-Richtlinien der einzelnen Bundesländer als pdf-Dokumente. Die Regionalvertreter des BDC stehen als regionale Ansprechpartner zur Verfügung: Hier geht’s zu den BDC|Landesverbände.

Der BDC bietet demnächst ein Blended-Learning-Seminar an, mit dem die Qualifikation des hygienebeauftragten Arztes mit vertretbarem Aufwand erlangt werden kann. Unabhängig von der jeweils gültigen Hygiene-Verordnung empfiehlt es sich für ambulante Operationszentren grundsätzlich, einen Arzt als hygienebeauftragen Arzt fortzubilden. Die massiv gestiegenen Hygiene-Kosten müssen bei der Nachkalkulation des fachärztlichen EBM berücksichtigt werden.

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Hygiene-Richtlinien: Baden-Württemberg

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Hygiene-Richtlinien: Bayern

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Hygiene-Richtlinien: Berlin

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Hygiene-Richtlinien: Brandenburg

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Hygiene-Richtlinien: Bremen

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Hygiene-Richtlinien: Hamburg

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Hygiene-Richtlinien: Hessen

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Hygiene-Richtlinien: Mecklenburg-Vorpommern

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Hygiene-Richtlinien: Niedersachsen

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Hygiene-Richtlinien: Nordrhein-Westfalen

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Hygiene-Richtlinien: Rheinland-Pfalz

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Hygiene-Richtlinien: Saarland

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Hygiene-Richtlinien: Sachsen

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Hygiene-Richtlinien: Sachsen-Anhalt

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Hygiene-Richtlinien: Schleswig-Holstein

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Hygiene-Richtlinien: Thüringen

Literatur

[1] Ansorg J. / Seifert J. Curriculare Fortbildung zum „Hygienebeauftragten Arzt“ als Blended-Learning-Angebot des BDC. Passion Chirurgie. 2014, 4(01): Artikel 02_02_01

[2] Heinze, K, Pfandzelter, R: Regelungen zum Ambulanten Operieren. Erläuterungen der gesetzlichen Grundlagen, Verordnungen und Richtlinien. Deutscher Ärzteverlag 2012

[3] KRINKO: Empfehlung der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention: Personelle und organisatorische Voraussetzungen zur Prävention nosokomialer Infektionen. Bundesgesundheitsbl 2009 52:951-962

[4] Bekanntmachung des Robert-Koch-Instituts: Festlegung der Daten zu Art und Umfang des Antibiotika-Verbrauchs in Krankenhäusern nach § 23 Abs. 4 Satz 2 IfSG Bundesgesundheitsbl 2013 56: 996-1002

[5] Nationales Referenzzentrum für Surveillance von nosokomialen Infektionen (NRZ): Modul AMBU-KISS: Surveillance von postoperativen Wundinfektionen nach ausgewählten ambulanten Indikatoroperationen http://www.nrz-hygiene.de/surveillance/kiss/ambu-kiss/ Zugriff: 3.6.2014

[6] Popp W. / Zastrow KD. Hygiene-Tipp: Braucht eine private Praxisklinik einen hygienebeauftragten Arzt? Passion Chirurgie 2013, 3(01): Artikel 03_04.

[7] Zastrow, K.-D.: Neue Hygienerichtlinien – Anforderungen an Klinik und Praxen. Passion Chirurgie 2014, 4(01) Artikel 02-01

[8] Zinn, G.-C., Tabori, E., Weidenfeller, P.: Ambulantes Operieren – Praktische Hygiene. Verlag für Medizinische Praxis 2012

Kalbe P. Umsetzung der Hygiene-Verordnungen in den Bundesländern. Passion Chirurgie. 2014 August, 4(08): Artikel 02_04.