Stationär 07.09.2020
Expertenbeirat: Pauschalen können wegfallen
Krankenhäuser benötigen die Pauschalen für frei gehaltene Betten und zusätzliche Intensivkapazitäten nicht mehr. Zu diesem Schluss kommt der vom Bundesgesundheitsministerium eingesetzte Expertenbeirat, der die Auswirkungen der Coronapandemie auf die Krankenhäuser untersucht.
„Im Ergebnis wird deutlich, dass eine Verlängerung der finanziellen Hilfen […] über den 30. September 2020 hinaus in der aktuellen Form nicht erforderlich ist“, schreibt der Beirat in seinem Abschlussbericht. Stattdessen schlägt er krankenhausindividuelle Unterstützung vor, die „ausreichend Versorgungsanreize“ setzt. Im Fall eines Erlösrückgangs könne ein Haus mit den Kostenträgern vor Ort und im Rahmen der von GKV-Spitzenverband, Verband der privaten Krankenversicherung und Deutschen Krankenhausgesellschaft bundeseinheitlich festgelegten Vorgaben einen Erlösausgleich vereinbaren, empfiehlt das Gremium. Diese Idee findet sich auch im aktuellen Entwurf des Krankenhauszukunftsgesetz. Zudem würden bundeseinheitliche Rahmenbedingungen für befristete krankenhausindividuelle Zuschläge gesetzt, die von den Vertragsparteien vor Ort zur Finanzierung von Mehrkosten vereinbart werden könnten.
„Insgesamt konnte durch die pauschalen Ausgleichszahlungen rund die Hälfte der somatischen Krankenhäuser ihre Erlössituation verbessern“, schreiben die Experten, im Schnitt um rund zwei Prozent. Speziell kleinere Häuser machten Plus, während Einrichtungen mit über 800 Betten Rückgänge verzeichneten. Besonders profitiert hätten psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen mit durchschnittlichen Erlöszuwächsen von acht bis neun Prozent.
Somatische Kliniken verzeichneten von Januar bis Mai laut Bericht einen Leistungsrückgang von 15 Prozent. Das Inanspruchnahmeverhalten der Patienten habe dabei eine größere Rolle gespielt als Absagen durch die Häuser. „Über die Covid-19-Fälle hinaus wurde noch keine Übersterblichkeit bei anderen Erkrankungen festgestellt“, heißt es außerdem.
| Abschlussbericht zur Überprüfung der Auswirkungen der Regelungen in den §§ 21 bis 23 auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser durch den Beirat gemäß § 24 Krankenhausfinanzierungsgesetz, August 2020, PDF, 5 Seiten | PDF öffnen |
Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 03.09.2020
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