Recht 21.07.2020
Schadenfreiheitsrabatt bleibt
Gute Neuigkeiten: Der BDC-Rahmenvertrag für die Berufshaftpflichtversicherung verbessert die Bedingungen für die Chirurginnen und Chirurgen bei Anspruchstellungen von Patienten. Ab sofort bleibt der Schadenfreiheitsrabatt bis zur endgültigen Klärung der Haftungsfrage erhalten. Nadja Bürger, Geschäftsführerin des BDC-Partners Ecclesia med, hat mit ihrem Team die verbesserten Bedingungen ausgehandelt. Sie erläutert im Interview die Details.
Seit vielen Jahren gibt es für die BDC-Mitglieder den Rahmenvertrag der Ecclesia med GmbH für die Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung. Er enthält zwar einen Schadenfreiheitsrabatt, aber an einer Stelle war der unbefriedigend. Wieso?
Nadja Bürger: Die Einführung eines Schadenfreiheitsrabattes für Chirurgen war 2007 eine echte Neuerung. Das kannte man bis dahin nur in eher technischen Versicherungssparten. Bis heute sind nur sehr wenige Arzthaftpflichtversicherer bereit, echte Schadenfreiheitsrabatte zu vereinbaren. Im BDC-Rahmenvertrag haben wir ihn aber sehr erfolgreich umgesetzt, so dass Mitglieder einen Rabatt von 30 Prozent auf den Versicherungsbeitrag erhalten – vorausgesetzt, es tritt kein Versicherungsfall ein. Sobald aber ein Patient oder eine Patientin wegen eines Personenschadens bei der Versicherung der Ärztin oder des Arztes einen Anspruch auf Schadenersatz anmeldete, wurde der Rabatt sofort ausgesetzt.
Das klingt erst einmal logisch: Ein Schaden tritt ein, damit ist die Schadenfreiheit beendet und eben auch der Rabatt.
Nadja Bürger: Gerade nicht. Genau das muss ja erst geklärt werden, ob es sich erstens tatsächlich um einen Schaden handelt und ob zweitens die Ärztin oder der Arzt dafür haftbar gemacht werden kann. Alle Beteiligten müssen gehört werden, es werden Stellungnahmen oder auch Gutachten gefertigt. Unter Umständen gibt es eine juristische Auseinandersetzung. Oftmals steht darum sehr lange nicht fest, ob eine Ärztin oder ein Arzt wirklich haften muss. Während dieser ganzen Zeit musste der Wegfall des Rabattes hingenommen werden, sogar, wenn die Feststellung der Haftung unwahrscheinlich war.
Von welchen zeitlichen Dimensionen sprechen wir da?
Nadja Bürger: Zwischen der Anmeldung von Schadenersatzansprüchen und der Feststellung der Haftung beziehungsweise einer Entschädigungsleistung können Jahre liegen. Das liegt vor allem an der Komplexität der Sachverhalte und der Dauer der einzelnen Prozessschritte. Besonders unbefriedigend war: Der Rabatt wurde nicht einmal rückwirkend wiedergewährt, wenn sich der Vorwurf gegenüber dem Arzt oder der Ärztin als unbegründet herausstellte. Und auch wenn es sich um einen Vorausrabatt handelt: Die betroffenen Ärztinnen und Ärzte empfanden eine finanzielle Benachteiligung.
Das soll ja nun anders werden. In den Verhandlungen mit den Versicherungsunternehmen setzen Sie sich als Team von Ecclesia med seit Jahren für die Seite der Versicherungsnehmer ein. Welche Veränderungen haben Sie bei diesem Thema erreicht?
Nadja Bürger: Ab sofort wird der Rabatt auch in der Zeit gewährt, in der der Sachverhalt aufgeklärt und die Haftungsfrage geprüft wird. Er entfällt erst, wenn eine Haftung der Ärztin oder des Arztes tatsächlich feststeht oder zumindest überwiegend wahrscheinlich ist. Erst wenn dann der Versicherer eine Entschädigung zahlt oder – um die gerichtliche Auseinandersetzung zu meiden – einen Vergleich anbietet, ist die Schadenfreiheit tatsächlich beendet.
Das klingt nach einem wirklichen Zugewinn für die BDC-Mitglieder. Aber was ist mit den Kosten, die solche Verfahren immer mit sich bringen – egal wie sie letztlich ausgehen?
Nadja Bürger: Meldet in Zukunft eine Patientin oder ein Patient Anspruch auf Schadenersatz an oder klagt sogar, wirkt sich das erst einmal nicht auf den Schadenfreiheitsrabatt aus. Wie bisher belasten die Kosten für Gutachter- und Schlichtungsverfahren den Rabatt nicht. Aber auch, wenn am Ende weder eine Entschädigung gezahlt noch ein verbindliches Vergleichsangebot abgegeben werden muss, sondern gegebenenfalls nur Kosten angefallen sind, bleibt der Rabatt in der ganzen Zeit völlig unberührt. Dies ist eine enorme Verbesserung im Haftpflichtrahmenvertrag, über die sich die BDC-Mitglieder freuen können.
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