01.06.2018

Hygiene-Tipp: Händedesinfektionsmittel – Künftig auch Biozide möglich

Korrespondierender Autor Klaus-Dieter Zastrow

Bisher waren Händedesinfektionsmittel in Deutschland laut Gesetz Arzneimittel, womit man sich von fast allen anderen EU-Ländern unterschieden hat. Durch die europäische Biozidprodukte-Verordnung von 2013 wird sich dies in nächster Zeit sehr wahrscheinlich ändern. N-Propanol wurde auf europäischer Ebene auch für die Händedesinfektion eindeutig als Biozid eingeordnet. In Deutschland können Altpräparate weiterhin als Arzneimittel vermarktet werden. Biozide unterliegen bezüglich der hygienischen Sicherheit weniger strengen Auflagen als Arzneimittel.

Es ist damit zu rechnen, dass der Markt in Deutschland mit einer Fülle neuer Produkte überschwemmt wird. Weiterhin empfiehlt sich jedoch, dass nur VAH-gelistete Produkte eingesetzt werden. Daher sollte unbedingt mit Einkauf und Apotheke geklärt werden, dass Umstellungen von Produkten nur in Absprache mit der Krankenhaushygiene erfolgen.

Der Kurztipp gibt die Meinung der Autoren wieder.

Popp W, Zastrow KD Gebel J: Hygiene-Tipp: Händedesinfektionsmittel – Künftig auch Biozide möglich. Passion Chirurgie. 2018 Juni; 8(06): Artikel 04_05.

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