Recht 01.12.2017
Wegfall von Entschädigungsgrenzen
Mit der Neuordnung des Haftpflicht-Rahmenvertrages für BDC-Mitglieder wurde nicht nur die Versicherungssumme erhöht, sondern auch einige Entschädigungsgrenzen abgeschafft. Zum Beispiel sind Schlüsselverluste, Mietsachschäden an unbeweglichen Objekten und Abwasserschäden nun bis zur Versicherungssumme abgesichert. Doch was verbirgt sich hinter diesen Begriffen und weshalb sind diese Erhöhungen wichtig?
Schlüsselverlust
Laut Verbraucherzentrale gehen in Deutschland pro Jahr rund 800.000 Schlüssel verloren. Über die Haftpflichtversicherung sind die anfallenden Kosten, für das Abhandenkommen von fremden Schlüsseln mitversichert. Dazu zählen sowohl die Neubeschaffung von Schlüsseln als auch der Austausch ganzer Schließanlagen. Bei größeren Gebäuden mit zentraler Schließanlage können die Kosten hierfür knapp 100.000 EUR betragen. Relevant ist dies auch für Generalschlüssel und elektronische Schließanlagen.
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen
Als Mieter von Praxisräumen können Sie für Schäden an den angemieteten Räumen verantwortlich gemacht werden. Dabei kann es nicht nur zu Schäden in den Räumen kommen, sondern auch über die gemieteten Räume hinaus. Schäden durch Feuer oder Leitungswasser sind hier besonders schadenträchtig. Dabei kann es zu erheblichen Regress-Forderungen durch den Gebäudeversicherer kommen.
Abwasserschäden
Nicht nur durch Frischwasser können Schäden an fremdem Eigentum entstehen. Beschädigungen können auch durch Abwässer aus den Praxisräumen hervorgerufen werden, die zusätzlich weitere Verunreinigungen verursachen. Grade wenn in der Folge gesundheitliche Probleme auftreten oder Medizintechnik beschädigt wird, können niedrige Versicherungssummen schnell aufgebraucht werden.
Weshalb sind diese Erhöhungen wichtig?
Arztpraxen befinden sich häufig in großen Gebäudekomplexen wie Ärztehäusern oder Kliniken. Dies bedeutet allerdings auch, dass die möglichen Schäden, sowohl an den gemieteten Räumen als auch am Eigentum der anderen Mieter steigen. Durch die höheren Versicherungssummen ist der Rahmenvertrag auf zukünftige Kostensteigerungen vorbereitet. Gleichzeitig wurde der Versicherungsschutz für Sie vereinfacht, um Überraschungen im Schadenfall zu vermeiden.
Unsere Mitarbeitenden beraten Sie gerne individuell
Wenn Sie Interesse haben, wenden Sie sich direkt an die Ecclesia-Gruppe über Telefon: 0800 603 603 0, Fax: 05231 603 6363 oder E-Mail bdc-versicherungsservice@ecclesia.de.
Tab. 1: Versicherte Schäden und ihre Versicherungssummen
|
Mitversichert |
Alte Versicherungssumme |
Neue Versicherungssumme |
|
Schlüsselverlust |
20.000 EUR |
Bis zur Versicherungssumme – Mindestens 7.500.000 EUR |
|
Mietsachschäden an unbeweglichen Sachen |
1.000.000 EUR |
Bis zur Versicherungssumme – Mindestens 7.500.000 EUR |
|
Abwasserschäden |
250.000 EUR |
Bis zur Versicherungssumme – Mindestens 7.500.000 EUR Versicherungs-News |
Damit sich BDC-Mitglieder bestens versichern können, hat der BDC-Versicherungs-Service einige Verbesserungen mit den Versicherern ausgehandelt. Lesen Sie auf BDC|Online (www.bdc.de, Rubrik Wissen | Recht & Versicherung) mehr zu den genannten Artikeln:
Nunne M: Wegfall von Entschädigungsgrenzen. Passion Chirurgie. 2017 Dezember, 7(12): Artikel 07_03.
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