Politik 06.12.2017
Bereitschaftsdienstreform entlastet Vertragsärzte
Vertreterversammlung der KV Bayerns weitet Modell aus
Mit einer Erfolgsmeldung wartet der Vorstand der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns (KVB) in der jüngsten Vertreterversammlung auf: Die Reform des Bereitschaftsdiensts in Bayern zeige Wirkung, meint der Vorstandsvorsitzende der KVB, Dr. Wolfgang Krombholz.
In den von der Reform des Bereitschaftsdiensts betroffenen zehn Pilotregionen Bayerns sind laut einer Umfrage zwei Drittel der befragten Vertragsärzte zufrieden mit der Reduktion der Diensteinteilung (70 Prozent weniger Dienststunden im Jahr). Durch die flächendeckende Einrichtung von Bereitschaftsdienst-Praxen werde eine Erreichbarkeit innerhalb von 30 Minuten sichergestellt und die Notfallambulanzen dadurch spürbar entlastet. „Ab Januar 2018 wird auch der Rest des Freistaats mit Bereitschaftsdienst-Praxen abgedeckt werden“, verspricht Krombholz Ende November in München.
Das Landesprüfungsamt habe die Erfahrungen in den Pilotregionen positiv bewertet. Eine Reduzierung der Anzahl der Dienste und Dienststunden sei erreicht. Daraus resultierten in den Zeiten, in denen Dienste in den Bereitschaftspraxen abgeleistet würden, im Durchschnitt ein höheres Patientenaufkommen und entsprechend höhere Honorare. Lage und Erreichbarkeit der Bereitschaftspraxen seien für Patienten gut zumutbar. Der Fahrdienst sei zweckmäßig und an den Bedürfnissen von Ärzten und Patienten orientiert. Das Poolarzt-Modell wird als sinnvoll erachtet, um die Vertragsärzte zu entlasten. Die 860 Poolärzte übernehmen je nach Region zwischen 13 und 66 Prozent der Dienststunden. Die übernommenen Dienste der Poolärzte verteilen sich nach Angabe von Dr. Pedro Schmelz, erster stellvertretender KVB-Vorsitzender, zu 51 Prozent auf Wochenenden und 49 Prozent auf Werktage, sowohl in der Bereitschaftspraxis als auch im Hausbesuchsdienst. Sein Kommentar: „Besser kann es nicht gehen.“
Einzelfall- statt Durchschnittsprüfung
Ein weiteres Thema auf der Vertreterversammlung: Seit 2014 regelt in Bayern eine Wirkstoffvereinbarung mit den Krankenkassen einen Großteil der Arzneimittel-Verordnungen. Seitdem gibt es für diesen Bereich keine Wirtschaftlichkeitsprüfung mehr. Die KVB möchte diese Systematik unbedingt weiter pflegen, versichert Krombholz in München. Das Ansinnen der Krankenkassen zu einer Durchschnittsprüfung für Arzneimittel außerhalb der Wirkstoffvereinbarung wird deshalb zurückgewiesen. Vor dem Schiedsamt ist es zu einer für die KVB akzeptablen Lösung gekommen: Die Wirkstoffvereinbarung wird beibehalten, darüber hinaus gilt die Einzelfallprüfung anstelle der Durchschnittsprüfung und es werden transparente Verordnungsvorgaben für mehrere Wirkstoffgruppen aufgestellt.
Werden die Arzneivorgaben mehrfach nicht eingehalten, kann es zu einer Prüfung kommen. Etwa 100 Praxen sind in Bayern im „roten“ Bereich. Sie sind bislang vor Regressen sicher, weil das Gesamtziel der Wirkstoffvereinbarung erreicht wurde. Das soll sich nun ändern: Zu diesem Zweck wird eine Auffälligkeitsgrenze in Bezug auf das zu erreichende Ziel von 85 Prozent gezogen. Wird dieser Wert in zwei aufeinander folgenden Quartalen unterschritten und bessert er sich auch im dritten Quartal nicht und wird zudem eine Beratung abgelehnt, kommt es zur Meldung an die Prüfungsstelle.
Quelle: Presseagentur Gesundheit, Albrechtstraße 11, 10117 Berlin, www.pa-gesundheit.de, 06.12.2017
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