Panorama 01.05.2017
Protokoll der BDC-Mitgliederversammlung 2017
Termin: Mittwoch, den 22. März 2017
Ort: ICM München, 134. Chirurgenkongresses
TOP 1: Bericht des Präsidenten
Der Präsident Herr Professor Meyer begrüßt die anwesenden Mitglieder und dankt dem Vorstand für die geleistete Arbeit. Nach einem Jahr „Fahrt in unruhigen Gewässern“ konstatiert der Präsident, um im Bild zu bleiben, haben sich „die Wogen geglättet und das Schiff BDC hat wieder Fahrt aufgenommen“. Dies zeigt sich in der aktuellen Mitgliederzahl von 17.448 (Stand 31.12.2016). Danach ging der Präsident in seinem Rechenschaftsbericht, der durch eine Powerpoint-Präsentation unterstützt wurde, auf die Reorganisation der Leitungsstrukturen des BDC (Vorstand und Präsidium) ein – vor dem Hintergrund einer Verschlankung der Leitungsstrukturen mit dem Ziel der schnellen Reaktion auf aktuelle Ereignisse verbunden mit Kosteneinsparungen. Somit wird es zukünftig nur noch eine Präsidiumssitzung jährlich geben. Noch nach alter Satzung wird die nächste Sitzung im Mai 2017 stattfinden. Die doch erheblichen Änderungen werden nochmals extra thematisiert im Tagesordnungspunkt (TOP) 5 Satzungsänderungen. Ein weiteres wichtiges Arbeitsfeld des Präsidenten und des Vorstands ist die Arbeit in der Weiterbildungskommission der BÄK und die fachliche Ausgestaltung der (Muster-)Weiterbildungsordnung (MWO) im Gebiet der Chirurgie, dabei insbesondere in der Facharztkompetenz Allgemeinchirurgie/Allgemein- und Viszeralchirurgie. Auch dieses Thema wird erneut beim TOP 6 aufgegriffen.
Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der neuen GOÄ dankt der Präsident dem Vizepräsidenten Herrn Dr. Rüggeberg für die kompetente Zuarbeit. Des Weiteren dankt der Präsident Herrn Professor Izbicki und mehreren nicht namentlich genannten Juristen für Medizinrecht für die juristische Beurteilung bestimmter GOÄ-Probleme. Abschließend werden weitere BDC-Aktivitäten aufgeführt, wie Nachwuchsförderung, Neuausrichtung der BDC|Akademie mit 85 Seminaren und 29 Hospitationsveranstaltungen, Lobbyarbeit auf Bundes- und Landesebene, Presseaktivitäten, Hygienebeauftragter Arzt sowie Gründung der AG Beleg- und Kooperationsärzte.
Auch das Projekt „Einheit der Chirurgie“ zeigt langsam Fortschritte. So konnte eine gemeinsame Mitgliederzeitschrift, gemeinsame Workshops sowie eine Intensivierung der Zusammenarbeit mit den Akademien der chirurgischen Fachgesellschaften (außer der DGAV) realisiert werden. Der Rechenschaftsbericht des BDC-Präsidenten Herrn Professor Meyer wurde ohne Zusatzfragen und Kommentare angenommen. Im Anschluss an den Rechenschaftsbericht wurde der verstorbenen Mitglieder gedacht.
TOP 2: Bericht des Schatzmeisters
Nach dem Bericht des Präsidenten stellt der Schatzmeister Herr Dr. Mayer, ebenfalls unterstützt durch eine Powerpoint-Präsentation, die wirtschaftliche Situation des BDC dar. Der Schatzmeister dankt dem Geschäftsführer Herrn Dr. Dittmar sowie der Geschäftsstelle für die gute Zusammenarbeit und Unterstützung. Die Einnahmen des BDC aus Beiträgen sind dank der Mitgliederentwicklung stabil und belaufen sich auf 1,75 Millionen Euro. Auch bei der Rechtsschutzversicherung halten sich Einnahmen und Ausgaben im erwarteten Rahmen. Während eine Senkung der Kosten im Bereich des Präsidiums zu verzeichnen war, wurde der Erlösgewinn durch die Kosten des Vorstands geschmälert, vornehmlich durch die Beraterverträge faktisch vorgezogene Erweiterung des Vorstands. Besonders erfreulich wird die Kostenentwicklung der Geschäftsstelle konstatiert, die durch kluge Personalpolitik und einnahmewirksame Zunahme der Serviceleistungen die steigenden Anforderungen kostenneutral gestaltete. Genauso positiv werden die finanzpolitischen Bemühungen der BDC|Akademie bewertet, die gegenüber den Vorjahren die satzungsgemäße Unterdeckung trotz Angebotssteigerung bei 17 Prozent halten konnte. Die Rechtsschutzberatung ist in der Bilanz ebenfalls konstant, verbunden mit dem Dank an Rechtsanwalt Herrn Dr. Heberer. Im Fazit konnte der Schatzmeister, trotz unklarer Neubewertung der Umsatzsteuer, die noch nicht abschließend durch die Finanzbehörde Berlin entschieden wurde, ein positives Betriebsergebnis konstatieren.
TOP 3: Entlastung des Vorstands
Aus der Mitgliederversammlung stellt Herr Professor Jauch den Antrag auf Entlastung des Vorstands, der ohne Gegenstimme bei Enthaltung der Vorstandsmitglieder angenommen wurde.
TOP 4: Bericht des Justitiars
Im TOP 4 gibt der Justitiar seinen Bericht, der sich gegenüber den Vorjahren kaum unterscheidet. Pro Tag werden vom Justiziar ca. acht Anfragen unterschiedlichen Zeitaufwands beantwortet. In seinem Bericht wird das Antikorruptionsgesetz thematisiert, wobei die Aktivitäten der Staatsanwaltschaft noch nicht eindeutig abgeschätzt werden können. Zurzeit laufen vier Verfahren, bei denen in den nächsten drei Jahren gerichtlich Entscheidungen erwartet werden. Der Präsident dankt Herrn Dr. Heberer für seinen Bericht.
TOP 5: Satzungsänderung
Der Vizepräsident Herr Dr. Rüggeberg erläutert der Mitgliederversammlung die Veränderungen der BDC-Satzung, die allen Mitgliedern mit der Einladung schriftlich überstellt worden ist. Basierend auf den Vorschlägen der Satzungskommission und des BDC-Präsidiums sollen die Veränderungen zur Professionalisierung der Verbandsarbeit, zur Demokratisierung und zur Verschlankung beitragen, mit dem Ziel die Lobbyarbeit zu intensivieren und schnell, zeitnah auf die aktuelle Tagespolitik zu reagieren. Dem Einwand von Herrn Dr. Dittrich, dass er die zahlenmäßig große Gruppe der angestellten MVZ-Chirurgen nicht in der Struktur des neuen Präsidiums wiederfindet, entgegnet der Präsident, dass die jetzige Struktur sehr flexibel sei, ggf. zusätzliche Referate einzuführen. Im Übrigen seien die MVZ-Chirurgen zurzeit im Referat „Niedergelassene Chirurgen“ geführt. Die Veränderungen der Satzung werden einstimmig mit einer Enthaltung angenommen (25 stimmberechtigte Mitglieder).
TOP 6: Weiterbildungskommission
Im TOP 6 erläutert das Mitglied der Weiterbildungskommission des BDC, Vizepräsidentin Frau Professor Seifert, die Vorschläge der Ständigen Kommission der MWO der BÄK. Dabei werden erhebliche Diskrepanzen dargestellt, die ein konsequentes Handeln des BDC erfordern. Im Detail existieren zwei völlig konträre Vorstellungen in der Gesamtweiterbildungszeit und in der Facharztkompetenz Allgemein- und Viszeralchirurgie, wobei weder einer Verkürzung der Pflichtweiterbildungszeit auf 60 Monate, noch dem Vorschlag einer 18-monatigen Weiterbildungszeit bei einem 24-Monate Weiterbildungs-Ermächtigten in Spezielle Unfallchirurgie zugestimmt werden kann.
Anfragen an den Vorstand zu den in der Tagesordnung angegebenen Punkten 7 und 8 werden von den Mitgliedern nicht gestellt. Der Präsident beendet die Mitgliederversammlung und wünscht allen noch einen angenehmen Abend und einen erfolgreichen Kongressverlauf.
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