Politik 18.05.2017
Entscheidungen zur medizinischen Versorgung zukünftig ohne Arzt?
Mit Unverständnis und großer Sorge sieht die Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB) die Diskussion um eine anstehende Neubesetzung der Spitze des Gemeinsamen Bundausschusses (G-BA). Medienberichten zufolge sollen zwei der drei unparteiischen Vorsitzenden neu besetzt werden und im Zuge dieser Umstellung soll dort kein Arzt mehr vertreten sein. „Im G-BA wird entschieden, wer, wo und unter welchen Bedingungen was an medizinischer Versorgung für die Bevölkerung erbringen darf“, erläutert Jörg-Andreas Rüggeberg, Facharzt für Chirurgie und Präsident der GFB, den Hintergrund. „Es kann nicht sein, dass solche Entscheidungen ohne ärztlichen Sachverstand getroffen werden.“
Der Gemeinsame Bundesausschuss beschließt vielfache Ausführungsbestimmungen zu gesetzlichen Vorgaben, die in der Regel eher pauschal gehalten sind. Der Gesetzgeber beauftragt den G-BA dann im Weiteren zu Konkretisierungen. Dabei geht es um medizinische Verfahren, bei denen zum Beispiel geprüft wird, ob sie überhaupt für die Bevölkerung zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung erbracht werden dürfen. Aber auch andere versorgungsrelevante Themen wie die Bedarfsplanung oder Qualitätsrichtlinien stehen auf der Agenda des Ausschusses. „Die Entscheidungen des G-BA haben unmittelbaren Einfluss auf Art und Umfang der medizinischen Betreuung der Menschen“, so Rüggeberg.
„Eine solche Aufgabe ist ohne Einbeziehung ärztlichen Sachverstands nicht vorstellbar. Das wäre dann so, als ob das Werkzeug eines Handwerkers von Fachfremden zugeteilt würde“, verdeutlicht Rüggeberg das Problem. Aktuell ist mit der Gynäkologin Regina Klakow-Franck eine der drei Positionen ärztlich besetzt. Daran sollte sich nach Auffassung der GFB nichts ändern. Auch der Präsident der Bundesärztekammer Frank Ulrich Montgomery hat sich kürzlich dazu in gleicher Weise positioniert, berichtete das Deutsche Ärzteblatt.
In eine ähnliche Richtung, so Rüggeberg, weise auch das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 17. März 2016. Die damalige Klage um Transparenz bezüglich der Namen und Professionen der Mitglieder in den GBA-Unterausschüssen war dort vom Gericht ausdrücklich mit Verweis auf den beruflichen und fachlichen Hintergrund der Beteiligten stattgegeben worden, die ein „besonderes öffentliches Interesse“ darstellten. „Es lässt sich daraus ablesen, dass auch die Justiz es keineswegs für belanglos hält, wer auf welchen Positionen im G-BA sitzt“, argumentiert Rüggeberg.
Quelle: Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände e.V. (GFB), Luisenstr. 58/59, 10117 Berlin, www.gfb-facharztverband.de, 18.05.2017
Politik
Politik 11.09.2026
Editorial 09/III-2026: Chirurgische Versorgung im Notfall und in Katastrophensituationen
Krise, Katastrophe und Krieg sind von abstrakten Szenarien zu realen Bedrohungen geworden. Die Ereignisse in der Ukraine verdeutlichen, dass die geopolitische Unsicherheit erheblich zugenommen hat....
Zum Artikel
Sektorübergreifend 01.09.2026
Ambulantes Operieren im Krankenhaus ist möglich! Teil 3
Im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung stehen die Krankenhäuser vor der Aufgabe, angeschlossene OP-Zentren zu errichten, wenn nicht bereits geschehen. Dies bringt umfängliche...
Zum Artikel
Politik 01.09.2026
Die gesamte Chirurgie ist gefordert
Die sicherheitspolitische und gesellschaftliche Lage in Deutschland und Europa hat sich in den vergangenen Jahren grundlegend verändert. Pandemie, Naturkatastrophen, Terrorlagen, hybride...
Zum Artikel














