Politik 26.10.2016
KBV lehnt Gesetz zur Stärkung der Selbstverwaltung ab
Mit einer Resolution hat die Vertreterversammlung der KBV gegen das geplante sogenannte Selbstverwaltungsstärkungsgesetz protestiert. Die bewährten ambulanten Versorgungsstrukturen würden damit geschwächt, heißt es in dem verabschiedeten Papier.
Mit den geplanten Gesetzesregelungen würden „die Grundfesten der ärztlichen sowie gemeinsamen Selbstverwaltung nachhaltig erschüttert und die patientenorientierte und wohnortnahe Versorgung der Versicherten entscheidend beeinträchtigt“. Zudem wird kritisiert, dass die Politik „die staatliche Einflussnahme stark ausgeweitet“ habe und die Selbstverwaltung mit dem geplanten Gesetz „in ihrem Handeln erheblich eingeschränkt“ werden würde.
Gute Versorgung nur mit starker Selbstverwaltung
Das hierdurch ausgelöste Signal sei gerade der kommenden Ärztegeneration nicht zu vermitteln, warnen die Unterzeichner der Resolution. Ein Gesundheitswesen mit gesellschaftlich anerkannten Werten wie der freien Wahl des behandelnden Arztes und Psychotherapeuten, einer wohnortnahen ambulanten und stationären Versorgung sei nur möglich, wenn die Orientierung am individuellen Wohl und an der optimalen Behandlung des Patienten erfolgt. Das gehe nur mit einer starken Selbstverwaltung.
Diese Gesetzesinitiative sei darüber hinaus auch überflüssig, weil die KBV in einer umfassenden Satzungsreform die notwendigen Modernisierungsmaßnahmen der ärztlichen Selbstverwaltung bereits eingeleitet habe.
Die Resolution hatten Mitglieder der Vertreterversammlung der KBV am Mittwoch auf einer Klausurtagung verabschiedet. Am selben Tag fand die Anhörung zum Gesetzentwurf im Gesundheitsausschuss statt.
Stellungnahme der KBV
Bereits in der vergangenen Woche hatte die KBV in einer schriftlichen Stellungnahme dem Bundesgesundheitsministerium (BMG) vorgeworfen, in drastischem Maße in die Strukturen der Selbstverwaltung einzugreifen. Reformen seien notwendig, aber diese müssten mit Augenmaß durchgeführt werden, heißt es darin.
Gesetzentwurf: Mehr Eingriffsrechte für BMG
Der Referentenentwurf des „Gesetzes zur Stärkung der Handlungsfähigkeit und Aufsicht über die Selbstverwaltung der Spitzenorganisation in der GKV“ (GKV-SVSG) enthält eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Kontrollfunktionen und Eingriffsrechte des BMG ausgebaut werden sollen. Betroffen von diesen Regelungen sind neben der KBV der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherung, der Gemeinsame Bundesausschuss und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung.
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de, 20.10.2016
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