04.11.2026

Update der DGUV zu Arbeitshinweisen zu Arzterechnungen

Korrespondierender Autor Claudia Kunze

Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) hat für Unfallversicherungen Arbeitshinweise der Unfallversicherungsträger zur Bearbeitung von Arztrechnungen (Arb.Hinweise Arztrechnungen) unter Berücksichtigung der Neufassung des
Vertrages Ärzte/Unfallversicherungsträger aktualisiert und veröffentlicht. Stand ist der 01.10.2026.

Die DGUV schreibt in ihrem Vorwort zum Papier, dass mit den Arbeitshinweisen nur regelhafte Sachverhalte dargestellt werden können. Unverändert gilt, dass diese nicht schematisch, sondern nach den Gegebenheiten des Einzelfalles „sensibel“ angewandt werden sollen. Von den Arbeitshinweisen kann in begründeten Fällen auch abgewichen werden. Nach wie vor sind Rechnungskorrekturen schriftlich zu begründen.

Weiterhin berücksichtigen die Arbeitshinweise medizinische Lehrmeinungen und AWMF-Leitlinien und sind in vielen Teilen mit Berufsverbänden abgestimmt. Sie dienen einer einheitlichen Rechtsanwendung.

Zu den Arbeitshinweisen Arztrechnung

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