01.10.2026

Bundeskabinett beschließt Ausweitung des Schutzes für Ärzte und medizinisches Personal vor Gewalt

Korrespondierender Autor Frau Claudia Kunze

Das Bundeskabinett hat in dieser Woche das Gesetz zur Stärkung des strafrechtlichen Schutzes des Gemeinwesens beschlossen. Das Gesetz soll als stärkerer strafrechtlicher Schutz für besonders gefährdete Berufsgruppen, wie beispielweise Ärzte, dienen

Das Gesetz sieht für das Gesundheitswesen vor, dass Angehörige staatlich geregelter Heilberufe – etwa Ärzte, Pflegefachkräfte und Apotheker – sowie ihre Mitarbeitenden unabhängig vom Tätigkeitsort besonders geschützt werden sollen. Die Regelung soll in § 323c StGB überführt und entsprechend erweitert werden. Bislang erfasst § 115 Abs. 3 StGB insbesondere Hilfeleistende eines ärztlichen Notdienstes oder einer Notaufnahme.

Wer eine solche Person während ihrer beruflichen Tätigkeit mit Gewalt oder durch Gewaltandrohung behindert, soll mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden können. Bei einem tätlichen Angriff sollen grundsätzlich sechs Monate bis fünf Jahre Haft drohen, in besonders schweren Fällen ein bis zehn Jahre. Für minder schwere Fälle sieht der Entwurf drei Monate bis fünf Jahre vor.

Der BDC begrüßt diesen wichtigen Schritt zur Stärkung der Rechtssicherheit und des Schutzes von Ärztinnen und Ärzten an ihren Arbeitsplätzen ausdrücklich.

Direktlink zum Gesetzentwurf