Stationär 09.11.2015
Politik verabschiedet sich vom Grundsatz “ambulant vor stationär”
Als „Armutszeugnis der Gesundheitspolitik“ hat KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen das geplante Krankenhausstärkungsgesetz bezeichnet. Damit verabschiede sich die Politik vom Grundsatz „ambulant vor stationär“. Der Bundestag beriet heute in einer letzten Lesung über das Gesetz.
Die prekäre Finanzsituation vieler Krankenhäuser solle „durch einen Griff in die Taschen der niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten gelindert werden“, kritisierte der KBV-Chef. Anstatt Strukturen der Krankenhäuser zu verbessern, beschließe die große Koalition „eine großangelegte Verschiebung von Finanzmitteln aus dem ambulanten in den stationären Bereich“, betonte Gassen mit Blick auf die Einrichtung von sogenannten Portalpraxen zur Notfallversorgung an Krankenhäusern, die von den niedergelassenen Ärzten finanziert werden sollen.
Resolution der VV: Scharfe Kritik an Regierungsplänen
Die Delegierten der KBV-Vertreterversammlung hatten bereits in der vergangenen Woche in einer Resolution die Regierungspläne zur ambulanten Notfallversorgung scharf kritisiert. In dem einstimmig verabschiedeten Papier wird der Koalition vorgeworfen, die Krankenhäuser auf Kosten der ambulanten Notfallversorgung zu stärken.
„Die Bundesregierung scheine ein gigantisches Projekt der Fehl- und Überversorgung staatlich organisiert anschieben zu wollen“, heißt es in der Resolution. Durch die geplanten Änderungen in der ambulanten Notfallversorgung „sollen in Zukunft alleine die niedergelassenen Haus- und Fachärzte die politisch gewollten Preissteigerungen der Krankenhausambulanzen bezahlen“. Zudem gebe es nach wie vor „keine sinnvolle Patientensteuerung“.
Vorstände wenden sich an Gröhe
Zuvor hatten die Vorstände der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV in einem gemeinsamen Brief an Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe die Portalpraxen als „massive Fehlanreize“ kritisiert. Ohne eine geeignete Patientensteuerung werde „das gesetzliche Vorhaben zu massiven Fehlverteilungen in der Patientenversorgung und Leistungsvergütung führen“.
Nach dem Willen der Politiker sollen die KVen die Portalpraxen als erste Anlaufstelle für Notfallpatienten in den Krankenhäusern einrichten und bezahlen. Ist das nicht möglich, sollen sie die Krankenhausambulanzen in den vertragsärztlichen Bereitschaftsdienst einbinden.
Weiterführende Informationen
| Beschluss der KBV-VV zur ambulanten Notfallversorgung (Stand: 30.10.2015, PDF, 29 KB) | PDF öffnen | |
| Brief an den Bundesgesundheitsminister Gröhe zu Portalpraxen (Stand: 26.10.2015) | Anzeigen | |
| KBV-Themenseite Vertreterversammlung | Anzeigen |
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, http://www.kbv.de
Niederlassung
Sektorübergreifend 01.09.2026
Ambulantes Operieren im Krankenhaus ist möglich! Teil 3
Im Zuge der fortschreitenden Ambulantisierung stehen die Krankenhäuser vor der Aufgabe, angeschlossene OP-Zentren zu errichten, wenn nicht bereits geschehen. Dies bringt umfängliche...
Zum Artikel
Niederlassung 01.05.2025
Artzpraxis Tipp: Aggression und Gewalt und ihr steigendes Potenzial als neuer Praxisalltag
Ein seit Jahren stetig steigendes Potenzial an Gewalt und Aggression spiegelt sich in unserem täglichen Arbeitsalltag wider und ist ein sehr ernstzunehmendes Thema. Im Jahr 2019 schon forderte die...
Zum Artikel
Niederlassung 01.02.2025
BDC|Umfrage-Ergebnisse: Kommunikation zwischen Durchgangsärzten und Verwaltungen der Unfallversicherungsträger
Im BG-lichen Heilverfahren wird eine enge Kooperation zwischen den Sachbearbeitern der UV-Träger und den Durchgangsärzten angestrebt, um vor allen in länger dauernden Heilverfahren eine qualitativ...
Zum Artikel














