BDC|News 12.01.2026
Protokoll der Mitgliederversammlung der Landesverbände BDC|Bremen und BDC|Niedersachsen 2025
Protokoll der Jahresversammlung der Landesverbände Niedersachsen und Bremen des BDC
Vom: 15.11.2025
Uhrzeiten: 9:00 – 13:00 Uhr
Veranstaltungsort: Klinikum Bremen Mitte, Sankt Jürgenstraße 1, 28205 Bremen.
Protokollführer: Hr. Dr. Knut Müller-Stahl
Agenda:
Top 1:
9:00 – 9:15 Uhr: Begrüßung
Begrüßung durch die Landesvorsitzenden Hr. Dr. Müller Stahl (LV Bremen) sowie Hr. Prof. Dr. Glowka (LV Niedersachsen) und die beiden Vizepräsidenten des BDC, Hr. Dr. Rüggeberg und
Hr. Dr. Kalbe.
Es erfolgt das Anmeldeprozedere zur Tagung.
Top 2
9:15 – 9:45 Uhr: Aktuelle Berufspolitik
Es ist referiert Hr. Dr. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. Herr Dr. Rüggeberg bezieht sich auf die aktuellen politischen Ereignisse der Bundesregierung und der neuen Bundesgesundheitsministerin Frau Warken. Es gibt eine neue Ressortleiterin für die Krankenhausversorgung, Frau Geiger. Diese sei bisher im medizinischen Bereich nicht
bekannt und komme aus dem Sozialgerichtsbereich.
Anschließend geht es konkret auch um das Thema der Finanzierung im Gesundheitssystem. Das Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz, welches in der Umsetzung ist und in
Nordrhein-Westfalen bereits exekutiert ist, wird thematisiert. Herr Dr. Rüggeberg führt aus, dass eine solche konzentrierende Maßnahme von Ressourcen sicherlich sinnvoll ist zur Versorgung in Ballungsgebieten. Es sei jedoch problematisch in Bezug auf Flächenländer, wie z.B. Niedersachsen. Hierauf würde dann auch das neue Krankenhausversorgungsanpassungsgesetz der neuen Bundesgesundheitsministerin ansetzen. Um eine flächendeckende Krankenversorgung im ländlichen Bereich gewährleisten zu können, scheint hier eine Verminderung der Personalanforderungen aus dem Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz vonnöten. Als Beispiel wird angeführt, dass aktuell drei Fachärzte für Allgemeinchirurgie für den chirurgischen Bereich vorgehalten werden müssen (Leistungsgruppe). Alternativ sei ein Verhältnis Viszeralchirurg zu Unfallchirurg von zwei zu eins auch möglich. Fraglich sei, ob jetzt durch einen Eigenentwurf der SPD oder CDU ein Gesetzesentwurf möglich erscheint, der auch entsprechend der Versorgung von Verletzungen im Bereich des Stütz- und Bewegungsapparates drei Fachärzte
für Orthopädie und Unfallchirurgie für die Leistungserbringung erlaube. Prinzipiell besteht nach wie vor das Ziel einer Reduktion der Anzahl der Kliniken. Trotz allem ist die
Basisversorgung zu gewährleisten. Hier besteht die Gefahr bezüglich der Sektorengrenze zwischen Kliniken und KV.
Ein weiterer Punkt ist, dass durch die neuen gesetzlichen Änderungen die Weiterbildung gefährdet ist, explizit durch die Leistungsgruppenbildung. Dementsprechend wird es
wahrscheinlich nicht mehr möglich sein, eine vollständige Facharztausbildung an einem Versorger durchzuführen. Hier müssen entsprechende Weiterbildungsverbünde etabliert
werden. Dies sei prinzipiell sinnvoll. Dr. Müller-Stahl gibt zu bedenken, dass zum Beispiel im Land Bremen Weiterbildungsverbünde seitens der Landesärztekammer nicht gewünscht
seien. Dies sei problematisch.
Ein weiteres Thema ist das Pflegeanpassungsgesetz. Dies wird prinzipiell begrüßt, da der Pflege mehr Kompetenzen übertragen werden und dementsprechend eine bessere
Delegation von Aufgaben aus dem ärztlichen Bereich möglich erscheint. Zudem geht es um das Bürokratieentlastungsgesetz. Dieses Gesetz wird eher kritisch betrachtet, da der bisherige zeitliche Verlauf eigentlich keine Entbürokratisierung insbesondere für den ärztlichen Bereich gebracht hätte und vor den neuen Gesetzesanstrengungen zudem eher mit dem Gegenteil zu rechnen sei.
Herr Dr. Rüggeberg äußert sich auch zur Notfallreform. Hier sei Bewegung im Thema, eine klare Zielsetzung aber noch nicht erkennbar. Notwendig ist jedoch, dass eine beliebige Inanspruchnahme der Notfallstrukturen am Krankenhaus verhindert werden müsse. Dies zeige die aktuelle Situation in den Notaufnahmen an den Krankenhäusern. Hier muss eine
entsprechende Kontrollinstanz eingerichtet werden: Als mögliches Beispiel werden die Niederlande genannt, wo der Zugang ins System an eine gewisse Eigenverantwortung
gekoppelt wird.
Um die Hybrid-DRG 2026 geht es ebenfalls. Hier kommen zahlreiche weitere Eingriffe hinzu, gerade aus dem kardiologischen Bereich, aber auch aus dem allgemeinchirurgischen Bereich
in Bezug auf Cholecystectomien und Appendektomien. Im Bereich der Orthopädie und Unfallchirurgie kommen Ostensynthesen hinzu, bspw. die einfache distale Radiusfraktur, die
einfache Klavikulafraktur oder auch einfache Sprunggelenkfraktur. Der deutliche Anstieg der Anzahl der Hybrid-DRGs ist darauf zurückzuführen, dass nunmehr auch in die Hybrid-DRG die
Zwei-Tages-Fälle mit einbezogen wurden. Dies war notwendig, um die Gesetzesanforderungen von der Überführung von einer Millionen Fälle in die Hybrid-DRGs im
nächsten Jahr erreichen zu können. Inwiefern die Zielsitzung für das Jahr 2030,zwei Millionen Fälle zu generieren, erreicht werden kann, ist aktuell noch nicht ersichtlich.
Als letzter Punkt wird über die Gebührenordnung Ärzte (GoÄ) gesprochen: Die Novellierung der GoÄ befindet sich immer noch in der Prüfung und mit einer Rechtsverordnung ist aktuell
frühestens im Jahr 2027 zu rechnen. Dieser Punkt wird im nachfolgenden Tagungspunkt durch Hr. Dr. Kalbe nochmals aufgenommen in Bezug auf die UV-GoÄ.
Top 3
9:45 – 10:15 Uhr: Neuigkeiten für Durchgangsärzte
Es referiert Hr. Dr. Kalbe, Vizepräsident des BDC. Herr Dr. Kalbe berichtet über den Rückgang der D-Ärzte am Krankenhaus, aber auch im ambulanten Bereich.
Hier sind rückgehende Werte von 9 – 20% in den letzten Jahren festzustellen. Dementsprechend versucht die DGUV gegenzusteuern und hat bereits eine Lockerung ihrer
Vorgaben für die Zulassung als D-Arzt im ambulanten Bereich erlassen. Nachfolgend werden die Voraussetzungen für die persönliche Zulassung als ambulant tätiger D-Arzt erläutert:
• Man muss Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie sein, danach als Facharzt zwölf Monaten an einem VHV- oder SHV-Haus noch tätig gewesen sein. Alternativ können auch bis zu sechs Monate in einem DAV-Haus, einer D-Arztpraxis absolviert und angerechnet werden.
• Fest vorgeschrieben ist mittlerweile das Sonografiegerät.
• Ab 01.01.2024 hat die DGUV die zuvor eigens formulierten hygienischen Anforderungen an die Vorgaben der Krinko angepasst.
• Es reicht nunmehr die Vorhaltung eines Eingriffraumes.
• Die Bereitschaftszeit ist werktags noch von 9:00 – 16:00 Uhr zu erfüllen. Ein Tag kann vertreten werden.
• Die Altersgrenze ist weggefallen.
• Eine Mindestfallanzahl wie zuvor ist ebenfalls nicht mehr notwendig
• Gewisse Tätigkeiten können delegiert werden
• Gewisse Tätigkeiten können in Praxisverbünden getätigt werden.
Ferner geht Dr. Kalbe auf die Steigerung der UV-GoÄ der Jahre 2023 bis 2027 ein. Hier sind Steigerungsraten zwischen 4,22% im Jahr 2024 und 5% für die Jahre 2026 und 2027 geplant.
Ferner ist ab 01.07.2025 die Fortschreibung des Reha-Planes nach Ziffer 17b zu vergüten mit 67,90 Euro. Neu ist die Ziffer 143, welche maximal 3x pro Besuch abrechenbar ist zu jeweils
11,07 Euro als Bürokratisierungsausgleich.
Ein weiteres Themenfeld sind arthroskopische Leistungen, die in der Vergütung nicht mehr unter EBM-Niveau fallen sollen. Ebenso soll es eine Verbesserung der Vergütung der
Wundversorgung geben. Ein weiteres Thema ist der Nachrichtendienst D-Connect. Hier sind weiterführende Kommunikationsmöglichkeiten zwischen den D-Ärzten und der DGUV möglich bzw. sollen entwickelt werden für eine entsprechend schnellere und nachhaltigere Kommunikation.
Top 4
10:15 – 10:45 Uhr: Kolorektale Karzinome
Es referiert Prof. Dr. Glowka, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des städtischen Klinikums Braunschweig, über die aktuelle Situation in der Versorgung. Es geht
hier um minimalinvasive Vorgehensweisen, die eine bessere Ergebnissituation erzielenkönnen. Trotz allem wurden im Jahr 2023 die kolorektalen Karzinome mehrheitlich offen als
minimalinvasiv versorgt: Verhältnis 56,3 zu 43,7 %. Die Robotik, hier explizit genannt durch das Da Vinci-System, wird als Schub in der minimalinvasiven Chirurgie der kolorektalen
Chirurgie eingestuft und wird die Zukunft vorgeben. Vorteil der Robotik sind die 10-fache Vergrößerung des Situs, aber auch die dreidimensionale Darstellung im operativen Setting.
Die aktuelle Kostenstruktur der Robotik stellt aktuell noch ein Hemmnis dar, da diese gegenüber der Laparoskopie nicht durch das DRG-System vergütete wird; eine
Kostendämpfung ist nur durch den Durchsatz der Fälle möglich. Andererseits ist mittlerweile in der Studienlage nachgewiesen, dass die Dauer des stationären Aufenthalts und die Zeit bis
zur eigenständigen Wiederaufnahme der Darmmotilität verkürzt ist.
Top 5
10:45 – 11:15 Uhr: Femurschaftfrakturen
Hr. Dr. Müller-Stahl referiert über Femurschaftfrakturen und das unterschiedliche Vorgehen bei Kindern und Erwachsenen. Bei den Erwachsenen stellt die operative Behandlung mittels aufgebohrtem Femurnagel das Standardverfahren dar. Das konservative Vorgehen findet in Deutschland bei Erwachsenen nicht statt, aufgrund der Komorbiditäts- und
Komplikationsmöglichkeiten. Es wird darauf eingegangen, dass eine Wiederherstellung von Achsellänge und Rotation anzustreben ist. Es wird auch nochmals darauf eingegangen, dass
insbesondere die gelenknahen Frakturen einer besonderen Vorsicht und Würdigung bedürfen. Bei der Marknagelung stehen alternativ die antegrade und retrograde
Marknagelung zur Verfügung. Plattenosteosynthesen kommen bei der primären Frakturversorgung im Schaftbereich eher selten vor. Als temporär überbrückende Maßnahme
kommt hier bei Schwerverletzten der Fixateur externe zur Anwendung. Die Plattenosteosynthese kommt bei operativen Revisionen infolge von Pseudarthrose zur
Anwendung bzw. im Bereich der Alterstraumatologie bei periimplantären und gelenknahen Femurfrakturen. Das Vorgehen wird an klinischen Beispielen erläutert und diskutiert.
Top 6
Interkollegialer Austausch während der Mittagspause von 11:15 – 11:45 Uhr
Top 7
11:45 – 12:15 Uhr: Primärarztsystem und dessen Einfluss auf die unfallchirurgische Versorgung von Patienten
Eingeladen war Dr. Bernhard Rochelle, Vorstandsvorsitzender Kassenärztlichen Vereinigung in Bremen. Hr. Dr. Rochell erschien leider nicht bzw. schien verhindert zu sein
Dementsprechend wurde im Kreise der Anwesenden das Primärarztsystem besprochen, so wie es ggf. geplant sein könnte. Eine explizite Planung dessen sei aber in der aktuellen
Bundesregierung noch nicht skizziert. Eine Umsetzung erscheint als solches in naher Zukunft somit nicht möglich. Es scheint ferner bereits in der Planungsphase ein komplexes Konstrukt
zu werden. Hier ist auch die Frage, wie ein solches System ohne weitere Eskalation der Bürokratie etablieren werden kann. Gerade auch in Bezug auf die Versorgung von
Unfallverletzten, wo eine zeitnahe Vorstellung in einer entsprechenden Fachklinik bzw. bei einem Facharzt notwendig ist, wirft das Primärarztsystem aktuell viele Fragen auf.
Top 8
12:15 – 12:45 Uhr: BDC-Vorstandswahlen jeweils im Landesverband Bremen und Landesverband Niedersachsen Das Ergebnis der Wahlen gilt ab dem 01.07.2026. Wahlleiter ist Hr. Dr. Peter Kalbe, Vizepräsident des BDC.
Für den Landesverband Bremen werden folgende Vertreter gewählt:
Vorsitzender: Hr. Dr. Knut Müller-Stahl
Stellv. Landesvorsitzender: Hr. Prof. Dr. Michael Paul Hahn hat eine nochmalige Kandidatur als stellv. Landesvorsitzender nicht angeboten, somit ist diese Position „pending“.
Regionalvertreter: Hr. Mohammed Sulaiman
Für den Landesverband Niedersachsen werden folgende Vertreter gewählt:
Landesvorsitzender: Hr. Prof. Dr. Tim Glowka
Stellv. Landesvorsitzender: Hr. Dr. Florian Barth
Regionalvertreter: Hr. Dr. Raymond Young, Wiederwahl in Abwesenheit
Stellv. Regionalvertreterin: Fr. Dr. Annina Donner, Wiederwahl in Abwesenheit
Alle gewählten Personen nehmen die Wahl und damit die Ausführung des jeweiligen Amtes ab dem 01.07.2026 an; die in Abwesenheit gewählten Vertreter hatten zuvor bereits Ihre
Bereitschaft zur Annahme der Wahl im Falle der Nominierung zugesagt. Der Wahlleiter, Hr. Dr. Kalbe, wird das amtliche Wahlergebnis dem Vorstand des BDC gesondert melden.
Top 9
12:45 – 13:00 Uhr: Fragen an die BDC-Mandatsträger und eine Abschlussdiskussion
Die gemeinsame Jahressitzung der Landesverbände Bremen und Niedersachsen wird durch
die beiden Landesvorsitzenden, Hr. Dr. Knut Müller-Stahl (Bremen) und Hr. Prof. Dr. Tim
Glowka geschlossen. Das Protokoll endet an diesem Punkt.
Bremen, den 15.11.2025
BDC|News
Politik 11.09.2026
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