DRG 20.09.2025
Abrechnung: DRG und Kodierung 2025 in der Chirurgie
Das aG-DRG-System 2025 beinhaltet insgesamt 1.295 Fallpauschalen. Die Anzahl der Fallpauschalen ist gegenüber dem Vorjahr nahezu unverändert. Die kalkulierten Eintages-DRGs haben um 22 aG-DRGs zugenommen. Die dem Institut für Entgeltsysteme im Krankenhaus (InEK) für die Kalkulation des aG-DRG-Systems 2025 zur Verfügung stehenden Daten (Kalkulationsstichprobe) sind auf eine Anzahl von 227 (im Vorjahr 210) Krankenhäusern wieder angestiegen, auch die Anzahl der Universitätskliniken ist auf 14 (im Vorjahr 13) angestiegen. Die Homogenität der Daten ist auch wieder leicht angestiegen (+0,03 %). Auch in diesem Jahr werden in den Katalogen wieder die Relativgewichte für ausgegliederte DRGs (aDRGs) fallbezogen und tagesbezogene Pflegeentgeltwerte angegeben. Die bundesweite mittlere Verweildauer aller stationären Fälle ist mit 5,85 Tage um 0,51 % gesunken. Die stationäre Fallzahl ist mit 16,3 Mio. Fällen weiterhin unterhalb des Vor-Corona-Niveaus. Die Bezugsgröße ist auf 4.172 € (Vorjahr 4.092 €) um 1,96 % angestiegen.
Dieses Kalkulationsjahr bietet einige Besonderheiten:
- Der gestufte Dämpfungsansatz bei Fallpauschalen mit einer von der durchschnittlichen Fallzahlveränderung stark abweichenden Fallzahlveränderung wurde in diesem Jahr insoweit angepasst, dass nach den Vorgaben der Selbstverwaltungspartner die effektiven Bewertungsrelationen bei expliziten und impliziten Ein-Belegungstag-DRGs um 15 % abgesenkt wurden. Die Relativgewichte der übrigen Fälle wurden kompensatorisch angehoben, dass das Casemix-Volumen gleich bleibt.
- Die Bezugsgröße für den Pflegeerlös-Katalog ist nun auf 223,77 € (221,03 € im Vorjahr) angestiegen. Dies entspricht einer Steigerung um 1,24 %. Dies entspricht einer weiteren Verbesserung der Kalkulation der Pflege „am Bett“.
- Es wurden weitere Hybrid-DRGs definiert (u. a. H41N, H41M für Eingriffe an Galle, Leber und Pankreas; G26N, G26M bei Eingriffen an Analfisteln; E02N, Q03N, R14N bei Lymphknotenbiopsien) nach §115f SGB V kalkuliert bzw. festgesetzt. Vorhanden Hybrid-DRGs wurden modifiziert. Es handelt sich weiterhin um aus aG-DRGs abgeleitete DRGs, die vom Grouper für bestimmte Fallkonstellationen unter Berücksichtigung von einer Verweildauer <2 Tage und einem PCCL <3 ermittelt werden. Die Methodik zur Einbeziehung der Kalkulation ambulanter Fälle ist weiterhin offen.
Ob man von den zahlreichen Umstrukturierungen des Fallpauschalenkatalogs profitiert (positiver Katalogeffekt) oder nicht (negativer Katalogeffekt), muss je nach Spektrum der Klinik im Detail analysiert werden. Insofern lohnt auch in diesem Jahr die klinikindividuelle Analyse der Katalogveränderungen.
Sachkostenkorrektur und mengenanfällige Leistungen
Die grundsätzlichen Veränderungen seit 2017 zur Sachkostenkorrektur wurden auch 2024 beibehalten. Sie zeigt in diesem Jahr jedoch keine kalkulatorischen Effekte mehr. Unverändert bleibt die gezielte Abwertung von mengenanfälligen Leistungen: Hier sind die G-DRGs I10D bis I10H an der Wirbelsäule und die G-DRG I47C für die primäre Hüftendoprothetik betroffen. Sie wird mit einer Absenkung um 5 % normativ von der Selbstverwaltung fortgesetzt. Nicht operative Behandlungen an der Wirbelsäule, werden unverändert über die aG-DRGs I68D, I68E und I68F abgerechnet.
Schweregradsteigernde Nebendiagnosen
Die Anzahl der Nebendiagnosen sind im Vergleich zum Vorjahr deutlich rückläufig. Grund dafür sind weniger kodierte Corona-Testungen. Es wurden dennoch die Schweregradabhängigkeit der Nebendiagnosen weiter analysiert. Dabei ergaben sich nur punktuelle Anpassungen (33) im Vergleich zum Vorjahr (577).
Schlichtungsausschuss
Die Entscheidungen des Schlichtungsausschusses nach § 19 KHG gelten als Kodierregeln und sind für Kliniken, MD und Kostenträger bindend. Mittlerweile sind diverse Entscheidungen in die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) aufgenommen und in der Kalkulation der Fallpauschalen berücksichtigt worden. Aktuelle Entscheidungen betreffen u. a. die Themen der Kodierung von patientenindividuell angefertigten Beckenteilersätzen und die Kodierung von Bakteriämien im Rahmen von Infektionen. Alle Informationen und Entscheidungen zum Schlichtungsausschuss findet man unter der Internet-Adresse https://www.g-drg.de/Schlichtungsausschuss_nach_19_KHG.
ICD-Kodierung
In der Kodierung gibt es 2025 einige Weiterentwicklungen, die Kodierunsicherheiten aufgreifen und für Sicherheit in der Anwendung der Regelwerke für Kliniken und Gutachter sorgen sowie eine Reduktion von Kostenträgerstreitigkeiten erreichen sollen. Dies ist insbesondere auch vor dem Hintergrund der aktuellen Logiken der sozialgerichtlichen Rechtsprechung von großer Bedeutung.
Bakterielle Infektionen
Bei der Schlüsselnummer A49.- Bakterielle Infektion nicht näher bezeichneter Lokalisation wurden neue 5-Steller eingeführt, um Bakteriämien und Infektionen n. n. bez. Lokalisation nach Erregern spezifisch abzubilden.
Bösartige Neubildungen als Primärtumoren
Der Klassentitel der sekundären Schlüsselnummer (Ausrufezeichenschlüsselnummer) C97! wurde angepasst zu Bösartige Neubildungen als Primärtumoren an mehreren Lokalisationen. Im Hinweistext wurde verdeutlicht, dass die Schlüsselnummer nur bei bösartigen Neubildungen als Primärtumoren zusammen mit Kode(s) der einzelnen bösartigen Neubildung(en) zu verwenden ist.
Knochenfrakturen nach Einsetzen oder Entfernen von Implantaten
Bei der Schlüsselnummer M96.6 Knochenfraktur nach Einsetzen eines orthopädischen Implantates, einer Gelenkprothese oder einer Knochenplatte wurde der Kodierhinweis mit dem Zusatz „oder Entfernen“ ergänzt.
Handhabung von Medikamentenpumpen
Der Kodebereich Z45.- wurde in Bezug auf die Zuordnung der Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe angepasst. Der Zustand wurde als Inklusivum dem Kode Z45.1 Anpassung und Handhabung einer Infusionspumpe zugeordnet. Zusätzlich wurde ein Inklusivum bei Z45.1 für die Anpassung und Handhabung einer (implantierten) Medikamentenpumpe ergänzt. Der 5-Steller Z45.82 Überprüfung der Funktionsparameter einer Medikamentenpumpe wurde entfernt.
OPS-Kodierung
Zahlreiche OPS-Kodes wurden in 2025 in den chirurgischen Fachbereichen präzisiert und sollen Kodierunsicherheiten beseitigen:
Diagnostische Maßnahmen
- Unterteilung des Kodes für die (perkutane) Biopsie an axillären Lymphknoten mit Steuerung durch bildgebende Verfahren nach der Art der Markierung (1-426.2 ff.)
- Unterteilung des Kodes für die (perkutane) Biopsie am Mediastinum nach der Art der Punktion (1-494.2 ff.)
- Einführung eines neuen Kodes für die transvenöse oder transarterielle Biopsie der Niere (1-497.4)
- Einführung neuer Kodes für die diagnostische Tracheobronchoskopie mit flexiblem Einmal-Instrument unterteilt nach der Art der durchgeführten Maßnahmen (1-620.4 ff.)
- Einführung neuer Kodes für die diagnostische Anwendung eines OP-Roboters (1-999.6 ff.)
- Operationen an Lunge und Bronchus
- Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung eines Einmal-Tracheobronchoskops in einem neuen Zusatzkodebereich für Zusatzinformationen zu Operationen an Lunge und Bronchus (5-33a.2). Verschiebung der bisherigen Zusatzkodes für die plastische Deckung bronchialer oder vaskulärer Anastomosen und/oder Nähte sowie der Zusatzkodes für die Anwendung eines ultradünnen Tracheobronchskops in den neuen Zusatzkodebereich (5-33a.0 ff., 5-33a.1)
Operationen am Herzen
- Erweiterung der Subklassifikationsliste für den Ersatz oder Wechsel der Aorten- oder Mitralklappe durch kalziumprotegiertes und glyzerolisiertes Xenotransplantat (5-351 ff.,5-352 ff.)
- Erweiterung der Subklassifikationsliste für den Ersatz der Aorten- oder Mitralklappe durch kalziumprotegiertes und glyzerolisiertes Xenotransplantat bei kongenitalen Klappenanomalien des Herzens (5-358 ff.)
- Einführung eines neuen Kodes für die endovaskuläre Implantation eines Trikuspidalklappenersatzes (5-35a.8)
- Einführung neuer Zusatzkodes für die Anwendung eines kalziumprotegierten und glyzerolisierten Xenotransplantates bei minimalinvasivem Aorten- und Mitralklappenersatz (5-35b.13, 5-35b.22)
- Einführung neuer Zusatzkodes für die Anwendung der Valve-in-valve-Technik bei minimalinvasivem Aorten-, Mitral- und Pulmonalklappenersatz (5-35b.14, 5-35b.23, 5-35b.32)
- Einführung neuer Zusatzkodes für die Anwendung ballonexpandierbarer und selbstexpandierender Implantate bei minimalinvasivem Pulmonalklappenersatz (5-35b.30, 5-35b.31)
Operationen an den Blutgefäßen
- Streichung und Überleitung des bisherigen Kodes 5-399.8 für die Venenklappenplastik auf neue, nach der Lokalisation unterteilte Kodes für die intraluminale Valvuloplastie (5-39b ff.)
- Einführung neuer Kodes für die extraluminale Valvuloplastie unterteilt nach der Lokalisation (5-39c ff.)
Operationen am hämatopoetischen und Lymphgefäßsystem
- Einführung eines neuen Kodes für die magnetische Markierung bei axillärer Exzision einzelner Lymphknoten und Lymphgefäße (5-401.14)
Operationen am Verdauungstrakt
- Einführung neuer Kodes für die endoskopische Geweberaffung oder den endoskopischen Gewebeverschluss durch ein in der Muskularis fixiertes Ankersystem (5-429.u1, 5-44a.4,5-46a.3, 5-489.j1)
- Einführung eines neuen Kodes für die Revision einer Anastomose am Rektum (5-489.q)
- Einführung eines neuen Kodes für die erweiterte Hemihepatektomie links mit Resektion der Segmente 2 bis 5 und 8 (5-502.9)
- Einführung eines neuen Zusatzkodes für die Verwendung einer biologisch abbaubaren Prothese in einem neuen Zusatzkodebereich für Zusatzinformationen zu Operationen am Verdauungstrakt (5-54a.1). Verschiebung der bisherigen Zusatzkodes für die Verwendung von auf ein Kauterisierungssystem vorgeladenen selbstexpandierenden Prothesen/Stents (5-549.a) und die Verwendung eines Einmal-Endoskops (5-98m ff.) in den neuen Zusatzkodebereich (5-54a.1, 5-54a.2 ff.)
Operationen an Kiefer- und Gesichtsschädelknochen
- Unterteilung des Kodes für die plastische Rekonstruktion und Augmentation der Maxilla und der Mandibula durch autogenes Knochentransplantat mit mittels CAD-Verfahren geplanten und hergestellten Schablonen nach der Art der Fixierung (5-774.8 ff., 5-775.9 ff.)
Operationen an den Bewegungsorganen
- Einführung eines neuen Kodes für den isolierten Wechsel des Duokopfes einer Duokopfprothese (5-821.f5)
- Überarbeitung und weitere Unterteilung der Kodes für Operationen am Zehengelenk (5-808.b ff.)
- Unterteilung des Kodes für die Resektionsarthroplastik am Sprunggelenk nach der Lokalisation (5-829.7 ff.)
- Unterteilung des Kodes für die Resektionsarthroplastik am Tarsalgelenk und/oder Tarsometatarsalgelenk nach der Anzahl der Gelenke (5-829.8 ff.)
- Umstrukturierung des Kodebereichs 5-831 ff. für die Exzision von erkranktem Bandscheibengewebe. Einführung einer Subklassifikationsliste für die Art des Zugangs. Streichung und Überleitung der bisherigen Kodes 5-831.4 und 5-831.5 für die perkutane Exzision einer Bandscheibe mit und ohne Endoskopie auf die entsprechenden neuen Sechssteller. Streichung und Überleitung des bisherigen Kodes 5-831.a für die Entfernung eines freien Sequesters mit Endoskopie auf den entsprechenden neuen Sechssteller
- Einführung neuer Kodes für die Korrektur einer Wirbelsäulendeformität durch Implantation von intrakorporal expandierbaren Stangen unterteilt nach der Anzahl der Implantate (5-838.h ff.)
- Einführung neuer Kodes für die plastische Rekonstruktion an Bändern der Hand mit allogenem, alloplastischem und xenogenem Material (5-841.b ff. bis 5-841.k ff.)
Operationen an Haut und Unterhaut
- Einführung neuer Kodes für die Wiederherstellung und Rekonstruktion von Haut und Unterhaut mit autologer Fettgewebstransplantation (5-909.5 ff.)
Zusatzinformationen zu Operationen
- Unterteilung des Kodes für die Anwendung eines komplexen OP-Roboters nach einarmig oder mehrarmig (5-987.0 ff.)
- Einführung eines neuen Kodes für die Anwendung eines einfachen einarmigen OP-Roboters (5-987.3)
- Verschiebung des bisherigen Zusatzkodes 5-988.4 für die Anwendung der Radarreflektor-Markierung in einen neuen Zusatzkodebereich für die präoperative Markierung von Gewebe (5-98n.0)
- Einführung eines neuen Zusatzkodes für die präoperative Markierung von Gewebe mit Draht (5-98n.1)
- Einführung neuer Zusatzkodes für die präoperative Markierung von Gewebe mit magnetischem Marker unterteilt nach der Anzahl der Marker (5-98n.2 ff.)
Diverse Vorschläge zu Systemkorrekturen gehen auch in diesem Jahr insbesondere wieder auf Vorschläge der chirurgischen Fachgesellschaften sowie der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) zusammen mit dem Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) zurück.
Die Komplexität und die Ausdifferenzierung des G-DRG-Systems nehmen 2025 weiter zu. Die Innovationsfinanzierung ist über das vorliegende System weiterhin schwerfällig. Es gibt weiterhin Systemelemente mit der Abkehr von der datengetriebenen Systematik. Die Auswirkungen aus der veränderten Krankenhausplanung, der geplanten Einführung von Notfallstrukturen, Hybrid-DRGs, Leistungsgruppen sowie die vermehrte Ambulantisierung werden ebenfalls im System zu Neuverteilungen führen.
Literatur
[1] ICD-10-GM 2025 – Systematisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3843-6
[2] OPS 2025 – Systematisches Verzeichnis, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3845-0
[3] Deutsche Kodierrichtlinien 2025, Deutscher Ärzteverlag, ISBN 978-3-7691-3844-3
[4] BfArM Aktualisierungsliste ICD 2025 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kodiersysteme/klassifikationen/icd-10-gm/version2025/icd10gm2025syst-alisten_zip.html
[5] BfArM Aktualisierungsliste OPS 2025 https://www.bfarm.de/SharedDocs/Downloads/DE/Kodiersysteme/klassifikationen/ops/version2025/ops2025syst-alisten_zip.html
[6] InEK-Abschlussbericht zur Weiterentwicklung des G-DRG-Systems 2025. https://www.g-drg.de/ag-drg-system-2025/abschlussbericht-zur-weiterentwicklung-des-g-drg-systems-und-report-browser/abschlussbericht-zur-weiterentwicklung-des-ag-drg-systems-fuer-2025
Auhuber T: DRG und Kodierung 2025 in der Chirurgie. Passion Chirurgie. 2025 Oktober; 15(10): Artikel 04_05.
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