Verantwortung 29.07.2025
Hygiene-Tipp: Tischabdeckung im OP
FRAGE:
Ich habe eine Frage aufgrund einer Inspektion der Überwachungsbehörde zum „Vollzug des Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes“. Es betrifft die Aufbereitung von unseren grünen OP-Tüchern, die wir für die Abdeckung der Instrumententische verwenden. Dürfen wir OP-Tücher aus Baumwollmischgewebe zur Abdeckung des Instrumententisches weiterhin sterilisieren und im OP verwenden?
ANTWORT:
Die KRINKO-Empfehlung zur Prävention postoperativer Wundinfektionen (2018) erwähnt die Abdeckmaterialien des Instrumententisches nicht. Die Notwendigkeit, eine sterile Tisch-Abdeckung zu nutzen, ist jedoch ohne Zweifel gegeben, denn der Instrumententisch ist ja nicht steril. Nur durch geeignetes Deckmaterial kann die Sterilität der OP-Instrumente beim Ablegen auf den Instrumententisch aufrechterhalten werden.
Die Abdeckung des Instrumententisches fällt unter den Geltungsbereich der DIN EN 13795-1:2019-06 (Operationskleidung und -abdecktücher – Anforderungen und Prüfverfahren – Teil 1: Operationsabdecktücher und -mäntel; Deutsche Fassung EN 13795-1:2019). Im Einführungsbeitrag der Norm findet sich folgender Text zum Geltungsbereich: „Diese Europäische Norm gibt Aufschluss über die Eigenschaften von Einmal- und Mehrweg- Operationsmänteln und -abdecktüchern zur Verwendung als Medizinprodukte für Patienten, Klinikpersonal und Geräten, zum Schutz vor Übertragung infektiöser Agenzien zwischen Klinikpersonal und Patienten während operativer und anderer invasiver Eingriffe.“
OP-Abdeckmaterialien müssen demnach folgende Eigenschaften nachweisen:
- steril,
- flüssigkeitsabweisend (bei erwartet geringem Flüssigkeitsanfall) oder flüssigkeitsundurchlässig (bei erwartet hohem Flüssigkeitsanfall),
- keimdicht in trockenem und feuchtem Zustand und
- sie dürfen nur wenige Abriebpartikel produzieren.
Baumwollmischgewebe erfüllt die Anforderungen der Norm nicht, da es nicht ausreichend flüssigkeitsabweisend ist und zumindest in feuchtem Zustand keine Barriere gegen Bakterien darstellt. Außerdem wird die Forderung der Norm bezüglich der Freisetzung von Abriebpartikeln („Linting“) von Baumwollmischgewebe nicht erfüllt.
Neben Einwegmaterialien erfüllen aber auch beschichtete (imprägnierte) Abdecktücher aus Baumwollmischgewebe die Anforderungen der DIN EN 13795-1:2019-06. Diese sind Mehrwegprodukte und können nach den Angaben der Hersteller aufbereitet (gewaschen und sterilisiert) werden. Die KRINKO äußert sich zu diesen Materialien wie folgt und belegt das mit vier Literaturstellen: „Die beiden dafür (als OP-Abdeckmaterialien) in Frage kommenden Materialgruppen (beschichtete und aufbereitbare Baumwollmaterialien oder Kunststoff-Einwegmaterialien) sind in ihrer infektionsprotektiven Wirkung gleichwertig.“
Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.
Jatzwauk L, Groth M, Hübner NO, Kohnen W: Hygiene-Tipp: Tischabdeckung im OP. Passion Chirurgie. 2025 Juli/August; 15(07/08): Artikel 04_04.
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