BDC|News 13.06.2022
Jörg Fischböck alter und neuer Vorsitzender beim BDC|Rheinland-Pfalz
Die Delegierten beim BDC|Rheinland-Pfalz haben auf Ihrer Jahrestagung am 11.5.2022 den bisherigen Vorsitzenden Dr. Jörg Fischböck aus Haßloch in seinem Amt bestätigt. Neu als Stellvertreter ist Dr. Thomas Chatterjee, Chefarzt am Diakonissenkrankenhaus Bad Dürkheim. Er löst Dr. Stefan Studier-Fischer ab. Drei neue Mandatsträger gibt es für die Regionalvertretung Niedergelassene: Dr. Ulrich Glatzel, Germersheim, und Dr. Oliver Dörr, Kirchheimbolanden, für den Bereich Pfalz sowie Dr. Christopher Thomas aus Edenkoben für den Bereich Rheinland. Zweiter Regionalvertreter für Rheinland ist wie bisher auch schon Dr. Andreas Herzog. Nicht mehr dabei als Mandatsträger sind die bisherigen Regionalvertreter Dr. Michael Wagner und Dr. Lutz Riedel.
Wir gratulieren allen Neu- und Wiedergewählten ganz herzlich und wünschen Ihnen für die kommende Amtszeit alles Gute und viel Glück! Bei allen ausgeschiedenen Mandatsträgern bedanken wir uns ebenso herzlich für die geleistete Arbeit!
Herr Dr. Fischböck hat aus der Veranstaltung das folgende Protokoll übermittelt:
“Am 11.5.2022 fand die BDC-Jahrestagung des Landesverbandes Rheinland-Pfalz statt.
Zur Fortbildung fanden sich 14 Kollegen ein.
Im 1. Referat zum Thema Hygiene führte Herr Dr. Kevekordes aus, dass mit einer vermehrten Begehung der Praxen in Zukunft zu rechnen sei. Hier bestände ein gewisser Nachholbedarf bei den Gesundheitsämtern.
Neben den zu fordernden Hygieneplänen sind regelmäßige Wartungen und Revalidierung der RDG-Geräte und der Sterilisatoren erforderlich. Diese sind in der Regel jährlich, bei fehlenden Veränderungen jedoch auch 2-jährlich erforderlich. Wichtig ist hierfür die Abstimmung mit dem Gesundheitsamt oder dem Validierungsunternehmen. Des Weiteren wird auf die regelmäßige Schulung des Praxispersonals hingewiesen. Hier seien einmal jährliche Unterweisungen empfehlenswert. Die Hygienefachkräfte sollten in 3-jährigem Abstand zur Nachschulung geschickt werden.
An eine manuelle Aufbereitung, die prinzipiell noch möglich ist, werden hohe Anforderungen gestellt, so dass dies sinnvoll nicht mehr möglich ist. Eine maschinelle Aufbereitung ist der Standard.
Die Einstufung der Instrumente in kritisch und semikritisch, sowie A und B und Packlisten der Siebe werden vorausgesetzt. Hier kann gegebenenfalls eine Fotodokumentation hilfreich sein.
Die Anforderungen der Begehung sind weiterhin von Gesundheitsamt zu Gesundheitsamt und manchmal auch innerhalb der Gesundheitsämter unterschiedlich, so dass eine Begleitung durch eine Hygienefachkraft zu empfehlen ist, um eventuelle Differenzen gleich während der Begehung auszuräumen.
Es gilt der Grundsatz: Je besser die Vorbereitung auf den Besuch, umso kürzer wird dieser ausfallen.
Im 2. Referat wies Herr Schimmele (KV-Rheinland-Pfalz) auf die Honorarverteilung unter Pandemiebedingungen sowie auf die Auswirkungen des TSVG hin. In Rheinland-Pfalz konnten im Wesentlichen Honorarverluste durch die Individualbudgets verhindert werden. Durch Ausbezahlung einer budgetierten Vergütung mit befreiender Wirkung kam es beim rückläufigen Leistungsgeschehen zu einer deutlichen Anhebung der Punktwerte. Lediglich in wenigen Einzelfällen, in denen Praxen hauptsächlich extrabudgetäre Vergütungen abriefen, haben sich Verluste verwirklicht.
Aufgrund unterschiedlicher Vorgehensweisen im Umgang mit dem TSVG-Gesetz durch die KVen wurden Unterschiede insbesondere in der Kennzeichnung der Neupatienten sichtbar. Dies führte auf Betreiben der Kassen zu einem erneuten Bereinigungszeitraum, der nun bis ins 4. Quartal 2022 festgelegt ist. Die KV Rheinland-Pfalz setzt jetzt ebenfalls eine Pseudokennziffer der Neupatienten automatisch zu.
Für die Quartale 3 und 4/21 ist eine Nachbereinigung durchzuführen. Dies trifft die verschiedenen Fachgruppen, je nach Anteil der Neupatienten, unterschiedlich. In der Fachgruppe der Chirurgen und Orthopäden ist aufgrund dieser Nachbereinigung bei nachweisbar hohem Anteil an Neupatienten im Jahr 2022 kein wesentlicher Honorarzuwachs zu erwarten. Möglicherweise müsse man sich sogar auf leicht rückläufige Honorare einstellen. Aufgrund der relativ hohen Anzahl von Neupatienten und dem ambulanten Operieren liegt der extrabudgetierte Vergütungsanteil in dieser Fachgruppe ca. bei 65%.
Im letzten Vortrag berichtete Herr Dr. Seif aus seiner Erfahrung als Gutachter für den Schlichtungsausschuss der Landesärztekammer.
Weiterhin ist die Chirurgie und die Orthopädie im Fokus der Antragsteller und macht ca. 40% der zu begutachtenden Fälle aus. Ein Schwerpunkt liegt hier insbesondere auf der Knie-und Hüftendoprothetik. Nach wie vor kommt der Aufklärung zum operativen Eingriff ein hoher Stellenwert zu. Hier zeichnen sich insbesondere zwei Problemfelder ab. Zunächst wird darauf hingewiesen, dass insbesondere alternative Verfahren zum operativen Eingriff oder auch konservative Möglichkeiten in der Aufklärung zu erwähnen sind. Auch auf den Stellenwert der Sicherungsaufklärung; hierunter sind Notwendigkeiten zu verstehen, die im Verlaufe der Behandlung zu beachten sind (z.B. Thromboseprophylaxe, Kontrolluntersuchungen, Belastungseinschränkungen, Medikation). Eine fehlende Sicherungsaufklärung führt zur Beweislastumkehr.
Insbesondere im ambulanten Bereich führt immer wieder die lückenhafte Dokumentation zu Problemen, was sich sowohl auf die Anamnese als auch den Befund bezieht. Nicht immer sind die erforderlichen Untersuchungsabläufe, die sich aus der Anamnese ergeben, mit der Befunddokumentation kongruent. Neben der Verbesserung der Befunddokumentation wird die Fotodokumentation, auch in der Praxis, als hilfreich angesehen, nachdem dieses Instrument von den Patienten in der Regel ausführlichst genutzt wird.
An den Fortbildungsblock schlossen sich die Wahlen des Landesverbandes Rheinland-Pfalz an. Aufgrund der bereits fortgeschrittenen Zeit wurde auf eine ausführlichere Würdigung berufspolitischer Themen zunächst verzichtet. Hierzu sind weitere Veranstaltungen geplant.
Bei der Aufstellung der Kandidaten verzichtete Herr Dr. Lutz Riedel, der langjährig die Interessen der Chirurgen in Rheinland-Pfalz u.a. als Regionalvertreter und auch als Mitglied der KV-Vertreterversammlung vertreten hat, auf eine erneute Kandidatur. Nach Abschluss seiner kassenärztlichen Tätigkeit vor drei Jahren will er so den noch im System tätigen Kolleginnen und Kollegen den Weg frei machen, sich berufspolitisch zu engagieren und die Interessen unserer Berufsgruppe unter dem Eindruck der eigenen Betroffenheit selbst aktiv zu vertreten. Für sein langjähriges Engagement sei Ihm ausdrücklich gedankt.
Im Rahmen der Wahlen wurde der bisherige Vorsitzende Dr. Jörg Fischböck in seinem Amt bestätigt.
Als Stellvertreter konnte Herr Dr. Thomas Chatterjee, Chefarzt des Diakonissenkrankenhaus Bad Dürkheim, gewonnen werden.
Als Regionalvertreter wurden gewählt:
- Dr. Andreas Herzog
- Dr. Oliver Dörr, MVZ Donnersberg, Kirchheimbolanden
- Dr. Ulrich Glatzel, Praxisklinik Germersheim
- Dr. Christopher Thomas, Gemeinschaftspraxis Thomas/Warnat, Edenkoben.
Sämtliche Vertreter wurden einstimmig gewählt.
Bei den anstehenden KV Wahlen in Rheinland-Pfalz. haben sich die Kollegen Dr. Jörg Fischböck, Dr. Ulrich Glatzel, Dr. Andreas Herzog und Dr. Christopher Thomas zur Kandidatur bereit erklärt.
Die Veranstaltung konnte um 22:00 Uhr geschlossen werden.”
BDC|News
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