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Die Krankenhausreform muss chirurgisch kranke Kinder und Jugendliche stärker berücksichtigen

Berlin, den 17.03.2026 – In einer Stellungnahme an den Bundestag äußert sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie (DGKJCH) zur Ausgestaltung der Krankenhausreform. Die Fachgesellschaft beklagt, dass die finanzielle, personelle und strukturelle Absicherung der operativen Kinder- und Jugendmedizin im Rahmen des beschlossenen Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetzes (KHVVG) sowie des Krankenhausreformanpassungsgesetzes (KHAG) nicht ausreichend berücksichtigt sei. „Da die Krankenhausreform an den Strukturen der Erwachsenenmedizin ausgerichtet ist, wird die Versorgung dieser vulnerablen Patientengruppe mit speziellen Bedürfnissen zukünftig nicht hinreichend gewährleistet sein“, erklärt DGKJCH-Präsidentin PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Die Forderungen der DGKJCH:

Sonderzuschläge für Kinder- und Jugendmedizin

Die Sonderzuschläge für die Kinder- und Jugendchirurgie müssen über 2028 hinaus sichergestellt werden. Bisher würden sie bis 2028 bezahlt, dies reiche zur finanziellen Absicherung der kinderchirurgischen Abteilungen nicht aus.

Leistungsgruppen

Spezialisierten Leistungsgruppen wie die Leistungsgruppe 16 „Spezielle Kinder- und Jugendchirurgie“, sollten die Versorgung komplex kranker Kinder insbesondere mit angeborenen Fehlbildungen regeln. Die DGKJCH fordert, die Leistungsgruppe 16 in das Gesetz wieder mit aufzunehmen.

Derzeit geplant sei, dass die Leistungsgruppe 15 „Allgemeine Kinderchirurgie“ die generelle operative Versorgung von Kindern und Jugendlichen in Deutschland regeln soll. Hierbei würden etwa Personaluntergrenzen von drei Kinderchirurg:innen vorausgesetzt.

Gleichzeitig könnten Kinder und Jugendliche nach wie vor in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin behandelt werden. Dies sei ein Widerspruch zur dringend notwendigen fachspezifischen Versorgung der betroffenen Kinder und Jugendlichen.

Die DGKJCH dringt darauf, dass es neben ausgebildeten Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen speziell ausgestattete Krankenhausabteilungen für Kinder und Jugendliche geben muss, inklusive des entsprechend geschulten Pflegepersonals. Die kinderchirurgische Fachgesellschaft betont in diesem Zusammenhang, dass diese Vorhaltung einer entsprechenden Finanzierung bedarf.

Hybrid-DRG

Die DGKJCH begrüßt die Wiedereinführung der Hybrid-DRGs bei Kindern und Jugendlichen, da sie eine ambulante oder kurzstationäre Versorgung zum Wohl von Kindern und Jugendlichen ohne längere Trennung von zu Hause sicherstelle.

Aus Sicht der Fachgesellschaft ist sie aber in vielen Fällen aufgrund der zu komplexen angedachten Diagnosen nicht umsetzbar und gefährde so die Sicherstellung einer fachgerechten postoperativen Betreuung der Kinder und Jugendlichen. Die DGKJCH fordert daher nur ausgewählte Operationen aus dem ambulanten Bereich für die Hybrid-DRGs bei Patient:innen unter 18 Jahren auszuwählen.

Fachärztliche Weiterbildung

Die DGKJCH setzt sich dafür ein, dass ausschließlich ausgewiesene Spezialistinnen und Spezialisten für Kinderchirurgie für die Behandlung komplex erkrankter Kinder und Jugendlicher eingesetzt werden dürften. Dies setze voraus, dass in Zukunft eine spezialisierte Weiterbildung in diesem Bereich – strukturell und finanziell – gesichert sei.

In ihrer Stellungnahme an die Politik appelliert die DGKJCH, der Patientengruppe der Kinder- und Jugendlichen besondere Aufmerksamkeit zu schenken. „Kinder haben ein Recht auf eine interprofessionelle hochspezialisierte Behandlung, insbesondere bei komplexen Erkrankungen wie angeborenen Fehlbildungen oder Tumoren, denn sie leben ihr ganzes Leben lang mit den Konsequenzen, so DGKJCH-Pressesprecher Dr. Joachim Suß.

Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie plädiert für die Einführung der beiden pädiatrischen Leistungsgruppen

In einem offenen Brief an die Verantwortlichen in der Gesundheitspolitik hat sich die Deutsche Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH) dafür ausgesprochen, die Leistungsgruppen 16 – spezielle Kinder- und Jugendchirurgie und 47 – spezielle Kinder- und Jugendmedizin – zeitnah einzuführen. Die Gesellschaft formuliert darüber hinaus weitere Forderungen im Rahmen der Veränderungen durch die anstehende Krankenhausreform.

„Wir sind darüber erstaunt, dass die Arbeitsgruppe Gesundheit in den nächsten drei Jahren nicht vorsieht, diese zusätzlichen Leistungsgruppen einzuführen. Insbesondere diese Leistungsgruppen versprechen eine zentralisierte und spezialisierte Behandlung von Kindern- und Jugendlichen, die in Deutschland dringend notwendig ist. Mit der Nichteinführung dieser Leistungsgruppen wird eine wichtige Chance zur optimalen Versorgung von komplex erkrankten Kindern und Jugendlichen vertan“, erklärt die Präsidentin der DGKJCH, PD Dr. Barbara Ludwikowski.

Komplexe angeborene Fehlbildungen gehören laut der Gesellschaft zu den seltenen Erkrankungen und bedürfen einer spezialisierten Behandlung. Neben der Neugeborenenchirurgie sind es die spezialisierte Kinderurologie und Kinderorthopädie, die von Spezialistinnen und Spezialisten mit Zusatzweiterbildung erbracht werden, außerdem die operative Kinderonkologie und die zentralisierte Behandlung von speziellen thermischen Verletzungen. Für diese speziellen Behandlungen fordert die DGKJCH eine Leistungsgruppe 16, damit eine hochqualifizierte Behandlung mit ausreichend zur Verfügung stehendem qualifizierten Personal erfolgen kann.

Eine weitere Notwendigkeit sieht die Gesellschaft in der Einführung von kinderchirurgischen Institutsambulanzen in Analogie zu den Institutsambulanzen der Kinder- und Jugendmedizin. „Nur so können Kinder und Jugendliche mit komplexen Erkrankungen optimal ambulant versorgt werden. Eine Versorgung in Einrichtungen der Erwachsenenmedizin ist nicht kindgerecht und ermöglicht auch nicht eine Versorgung auf fachärztlichem kinderchirurgischem Niveau“, betont Ludwikowski.

Die Ausgliederung von Patientinnen und Patienten aus der sektorgleichen Vergütung (Hybrid-DRGs) nach § 115f SGB V im Rahmen des KHVVG ist für die kinderchirurgische Gesellschaft ebenfalls nicht nachvollziehbar. Die Herausnahme von bereits bestehenden Hybrid-DRG-Fällen mache die Planung für niedergelassene Kinderchirurginnen und Kinderchirurgen aber auch für die Krankenhäuser unmöglich. Des Weiteren sei es fachlich nicht zu vertreten, dass Leistungen für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit höherem personellem Aufwand schlechter vergütet werden soll.

“Wir appellieren an die zukünftige Bundesregierung, eine der vulnerablsten Patientengruppe, nämlich unsere Kinder und Jugendlichen mit chirurgischen Erkrankungen, bei der Einführung neuer Versorgungsrichtlinien nicht zu vergessen!“, so Ludwikowski.

Zum offenen Brief der Deutschen Gesellschaft für Kinder- und Jugendchirurgie e.V. (DGKJCH)