Schlagwort-Archiv: Gesundheitsversorgung

Krankenhausfinanzierung: Ambulantisierung ja, bloße Verlagerung nein

Pressemitteilung des BDC zum DRG-Forum am 17./18.03.2022: Krankenhausfinanzierung – Ambulantisierung ja, bloße Verlagerung nein

Berlin, den 16.03.2022 – Die im Rahmen der Krankenhausfinanzierungs-Reform diskutierte Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Leistungen darf nicht zu einer bloßen Verschiebung von Fällen in die vertragsärztliche Vergütungssystematik führen. Außerdem müssen die Bundesländer ihren Pflichten zur Finanzierung der Investitionskosten von Kliniken endlich nachkommen. Mit diesen Forderungen wendet sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) zum DRG-Forum am 17./18.3.2022 in Berlin an die Verantwortlichen in Politik und Selbstverwaltung.

„Wir unterstützen grundsätzlich die aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers, die Finanzierungsstrukturen deutscher Krankenhäuser einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Auch die im Vertrag der Ampelkoalition dazu vorgesehene Ambulantisierung von Leistungen, die Krankenhäuser bisher stationär erbracht haben, tragen wir prinzipiell mit. Es darf allerdings nicht sein, dass bislang über DRG-Fallpauschalen vergütete vollstationäre Fälle nun einfach zu Bedingungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (EBM) in den ambulanten Bereich verschoben werden“, sagt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC.

Erfreulicherweise plane die Koalition für dazu geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRGs, so Rüggeberg. Dazu würden aus den DRGs und dem EBM ein Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert, der neben den erforderlichen Vorhaltekosten auch eine kurzstationäre Liegezeit finanziell abdecken sollte. Denn eine Verpflichtung zur ambulanten Vorgehensweise findet ihre Grenzen in der konkreten Patientensituation, die auch bei kleineren Eingriffen gegebenenfalls eine kurzfristige Betreuung über Nacht erfordern kann.

Weiterhin fordert der BDC die Bundesländer nachdrücklich auf, endlich ihrer aus dem Prinzip der dualen Finanzierung resultierenden gesetzlichen Pflicht zur Übernahme notwendiger Investitionskosten von Krankenhäusern nachzukommen. Das von den Ländern investierte Gesamtvolumen ist seit Langem rückläufig. Gerade Investitionen in die digitale und technische Infrastruktur der Krankenhäuser sind zuletzt nur unzureichend erfolgt. Rüggeberg ist sich sicher: „Wir können das nicht länger vor uns herschieben. Wenn wir im stationären Bereich auf gewohnt hohem qualitativen Niveau Patienten versorgen wollen, müssen wir jetzt handeln. Ich appelliere dringend an die Länder, unsere Kliniken nun endlich zeitgemäß auszustatten.“

Weltkrebstag: Krebstherapien auch unter Corona dringlich

Pressemitteilung des BDC zum Weltkrebstag: Krebstherapien auch unter Corona dringlich

Berlin, den 02.02.2022 – „Auch unter Pandemiebedingungen ist die Behandlung von Krebserkrankungen als dringlich einzustufen und kann in aller Regel nicht aufgeschoben werden“, sagt Prof. Dr. Carolin Tonus, Präsidiumsmitglied im Berufsverband der Deutschen Chirurgen e. V. (BDC) sowie Ärztliche Direktorin und Chefärztin der Abteilung für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Asklepios Klinik St. Georg in Hamburg. 80 Prozent aller an Krebs erkrankten Menschen werden im Laufe ihrer Behandlung operiert, so die Deutsche Krebsgesellschaft. Das belegt den hohen Stellenwert der Chirurgie in einer oft multimodalen Therapie, bei der unterschiedliche Verfahren, wie Operation, Bestrahlung und Chemotherapie, kombiniert und zeitlich aufeinander abgestimmt werden. Am 4. Februar findet zum 22. Mal der Weltkrebstag statt.

Das zu Beginn der Pandemie vor etwa zwei Jahren ausgesprochene Verbot elektiver Operationen hatte erhebliche Auswirkungen auf die Therapie anderer Erkrankungen. Kliniken haben Kapazitäten für Covid-19-Erkrankte schaffen müssen. Auch Betroffene sagten aus Angst vor einer möglichen Coronainfektion Klinikaufenthalte von sich aus ab. „Die konkreten Auswirkungen der Pandemie auf die Entwicklung von Krebsleiden in der Bevölkerung können aber aufgrund fehlender Langzeitergebnisse noch nicht verlässlich beziffert werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass Verschiebungen von Therapien zu einer Verschlechterung der Prognose führen“, sagt Tonus. Darauf hat auch die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie vor kurzem hingewiesen.

Anstatt starre staatliche Regelungen vorzugeben, ist es besser, Kliniken die Möglichkeit individueller Therapieentscheidungen einzuräumen. Diese sind abhängig von der Dringlichkeit des Eingriffs, des individuellen Zustandes des Patienten und auch von der lokalen Pandemiesituation.

Laut Deutscher Krebshilfe erkranken in Deutschland pro Jahr mehr als eine halbe Million Menschen neu an Krebs. Für Patienten besonders wichtig: Die Behandlung erfolgt zunehmend in zertifizierten Therapiezentren unter Absprache der konkreten Behandlungsschritte in Tumorboards mit allen beteiligten ärztlichen Fachrichtungen. Zusammen mit der Beachtung von Mindestmengen für die Durchführung komplexer Operationen und evidenzbasierten Leitlinien der höchsten Entwicklungsstufe garantieren diese Maßnahmen eine qualitativ hochwertige medizinische Versorgung.

Studie zur Corona-Pandemie: Kliniken regeln Operationsbetrieb autonom am besten

Pressemitteilung des BDC zum Operationsbetrieb in deutschen Kliniken während der Corona-Pandemie

Berlin, den 29.11.2021 – Angesichts der dramatischen Dynamik der SARS-CoV-2-Pandemie wird es unvermeidlich sein, das reguläre Operationsprogramm an den Kliniken zugunsten der Behandlung von Corona-Patienten einzuschränken. Die Betrachtung der bisherigen Wellen zeigt, dass die deutschen Kliniken während der zweiten und dritten Pandemiewelle in Abhängigkeit von den Inzidenzen und von der Dringlichkeit der Eingriffe dies eigenständig absolut situationsgerecht geregelt haben. Dagegen hat die behördlich angeordnete Absage elektiver Eingriffe während der ersten Welle zu einem undifferenzierten pauschalen Fallzahlrückgang in Kliniken geführt. Das ist das Ergebnis einer Studie, die auf einem Benchmarking-Programm des Berufsverbandes Deutscher Anästhesisten (BDA), des Verbandes für OP-Management (VOPM) und des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) beruht.

Die Studie basiert auf einer Analyse der Fallzahlentwicklung in der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie der Unfallchirurgie/Orthopädie während der zweiten (Herbst/Winter 2020/2021) und dritten Welle (Frühjahr 2021) bis zum 31. Mai 2021. „Aktuell müssen wir natürlich alles tun, um schwerer erkrankte COVID-Patienten stationär bestmöglich zu versorgen. Das gilt jedoch ebenso für andere schwerere elektive Krankheitsbilder. Wenn man die Auswahl der Patienten den Kliniken überlässt, erhält man ein sehr gut austariertes, sich selbst steuerndes System, das zeigen unsere Zahlen ganz klar“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des BDC. So sei deutlich erkennbar, dass Eingriffe mit hoher Dringlichkeit – die Krebsoperationen als Beispiel aus der Viszeralchirurgie – in der zweiten und dritten Welle nur mäßig rückläufig waren. Dagegen habe man bei Eingriffen, deren Verschiebung erfahrungsgemäß für Patienten mit keinen negativen Folgen verbunden sei, wie zum Beispiel die operative Versorgung von Hernien, deutliche Fallzahlrückgänge beobachtet, so Rüggeberg.

Hoher Fallzahlrückgang bei hoher Inzidenz, geringer Fallzahlrückgang bei niedriger Inzidenz: Auch in der Relation zwischen Operationsfrequenzen und Inzidenz zeigt sich der situationsgerechte Umgang der Kliniken mit der Pandemie. So ging die Fallzahl in den unfallchirurgisch-orthopädischen Hauptabteilungen in Hochinzidenzgebieten während der zweiten Welle um bis zu 40 Prozent zurück. In Niedriginzidenzgebieten lag der Rückgang im selben Zeitraum bei höchstens 18 Prozent. Während der ersten Welle dagegen sank die Fallzahl aufgrund der behördlichen Beschränkung elektiver Eingriffe insgesamt um bis zu 35 Prozent – und das trotz erheblich geringerer Inzidenzen im Vergleich zu den Folgewellen.

„Kliniken müssen immer dazu in der Lage sein, akute schwerere Eingriffe durchzuführen, besonders wenn es um bösartige Erkrankungen geht, um möglichst Folgeschäden für Nicht-COVID-Erkrankte zu minimieren. Niemand will gerne die Verantwortung einer Triage übernehmen, aber letztlich muss die individuelle Indikation der entscheidende Parameter sein. Die Kliniken haben gezeigt, dass sie in der Lage sind, in der Pandemie den Handlungsbedarf nach Dringlichkeit des Eingriffs und aktueller Inzidenzsituation vor Ort flexibel einzuschätzen. Diesen Spielraum darf ihnen die Politik trotz der unzweifelhaft angespannten Lage nicht nehmen“, appelliert Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC.

BDC vergibt Wolfgang Müller-Osten-Medaille und Journalistenpreis 2021

Pressemitteilung des BDC zur Vergabe der Wolfgang Müller-Osten-Medaille und des Journalistenpreises 2021

Berlin, den 26.11.2021 – Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) vergibt die Wolfgang Müller-Osten-Medaille in diesem Jahr gleich zweimal: An Prof. Joachim Jähne, Chefarzt der Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie am Diakovere Henriettenstift Hannover, und an Dr. Michael Wagner, Facharzt für Chirurgie sowie für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Trägerin des Journalistenpreises der Deutschen Chirurgen 2021 ist Nina Horaczek, Reporterin bei der Wiener Wochenzeitung „Falter“.

Horaczek erhält die Auszeichnung für ihre Reportage „Emma lebt“, erschienen am 10. März 2021 im Falter. Sie handelt von einem kleinen Mädchen, das mit mehreren schweren, genetisch bedingten Fehlbildungen, unter anderem von Herz, Zwerchfell und Bauchwand, zur Welt kommt. Ihre Krankheit heißt „Pentalogie von Cantrell“ und ist extrem selten. Die Reportage schildert eindrücklich, wie Emma am Allgemeinen Krankenhaus Wien durch die fachübergreifende Behandlung von Kinderintensivmedizinern, Kinderchirurgen und Herzchirurgen therapiert wird, so dass sie heute ein einigermaßen normales Leben führen kann. „Gut recherchiert, lebendig beschrieben, laienverständlich dargestellt, das hat die Jury überzeugt“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC.

Dem ersten Preisträger der Wolfgang Müller-Osten-Medaille (WMO-Medaille) 2021, dem 1959 in Essen geborenen Jähne, gebührt die Auszeichnung vor allem für seinen Einsatz im Rahmen der deutschen Akademie für chirurgische Fort- und Weiterbildung des BDC. Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC und Generalsekretär der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), ergänzt: „Daneben hat er sich intensiv für bessere Beziehungen zwischen BDC und DGCH engagiert und wichtige Impulse gesetzt.“ Jähne studierte Medizin von 1978 bis 1984 in Düsseldorf, Birmingham (Großbritannien) und an der Johns Hopkins University, Baltimore (USA).

Michael Wagner, zweiter WMO-Preisträger in diesem Jahr, absolvierte sein Medizinstudium von 1969 bis 1975 in Mainz, Heidelberg und München. Er war noch bis 2021 unter anderem aktives Mitglied in Arbeitsgruppen des Institutes für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen (IQTIG) und im Arbeitskreis “Krankenhaus- & Praxishygiene” der Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF). „Besondere Anerkennung gebührt ihm für seinen Einsatz in Fragen der Hygiene“, sagt H-J. Meyer. Seiner ehrenamtlichen Arbeit sei es mit zu verdanken, dass die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Klinik und Praxis in nationalen und europäischen Gremien mit Erfolg vertreten waren.

Mit der WMO-Medaille würdigt der BDC seit 1997 Mitglieder, die sich als herausragende Persönlichkeiten mit großem Engagement für die Interessen von Chirurginnen und Chirurgen in Deutschland eingesetzt oder sich besondere Verdienste um den BDC erworben haben.

Koalitionsvertrag: Übergreifende Gesundheitsversorgung nur unter Beteiligung beider Sektoren

Pressemitteilung des BDC zur Vorstellung des Koalitionsvertrages am 24.11.2021

Berlin, den 25.11.2021 – Der im Vertrag der sogenannten „Ampelkoalition“ aus SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP für den Gesundheitsbereich vorgesehene Ausbau der Versorgung an der Sektorengrenze ist naheliegend und sachgerecht. Die geplanten integrierten Gesundheits- und Notfallzentren eröffnen die Chance, die Versorgung stärker am Bedarf der Bevölkerung auszurichten. „Gerade die Einbeziehung kurzstationärer Leistungen in dieses Konzept sehen wir sehr positiv. Allerdings muss der Gesetzgeber klarstellen, dass Leistungserbringer sowohl aus dem ambulanten als auch dem stationären Sektor in diesem Grenzbereich versorgen dürfen“, sagt Dr. Jörg Rüggeberg, Vizepräsident des Berufsverbandes der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC).

Das soll sich auch im Vergütungssystem widerspiegeln: Die neuen, „ambulantisierten“ Leistungen sollen sektorengleich über sogenannte Hybrid-DRGs vergütet werden. „Im Endeffekt kommt es natürlich darauf an, welche Kalkulation genau man den Hybrid-DRGs zugrunde legt. Die Vergütung durch Hybrid-DRGs sollte man unbedingt dazu nutzen, auch kurzstationäre Aufenthalte in den neuen Versorgungsbereich zu integrieren“, so Dr. Friederike Burgdorf, Geschäftsführerin des BDC. „Allerdings wäre es wünschenswert, sektorübergreifende Versorgung nicht nur bei ambulanten Patienten oder sogenannten Kurzliegern umzusetzen, sondern zusätzlich Wege zu öffnen, institutionelle Grenzen in der Gesamtbehandlung der Patienten zu beseitigen und entsprechende Kooperationsmodelle zu fördern“, erklärt Dr. Rüggeberg.

Den auch in der Krankenhausplanung und -finanzierung gezeigten Reformwillen begrüßt der BDC grundsätzlich. So soll die Planung künftig statt auf Fachabteilungen auf Leistungsgruppen (zum Beispiel Endoprothetik oder Wirbelsäulenchirurgie) und auf Versorgungsstufen (also Primär-, Grund-, Regel-, Maximalversorgung, Uniklinika) basieren und sich zum Beispiel an der Erreichbarkeit und demografischen Entwicklung orientieren. Auch bei der Krankenhausfinanzierung sollen die Versorgungsstufen künftig eine Rolle spielen. Zusätzlich sollen erlösunabhängige Vorhaltepauschalen das System ergänzen. In Bundesländern, die diese „Leitplanken“ umsetzen, übernimmt der Bund dann einen Anteil der Investitionsfinanzierung. Im Gegenzug sollte der Bund nach Auffassung des BDC auch mehr Planungsbefugnisse erhalten, um länderübergreifende Aspekte besser berücksichtigen zu können.

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Joachim Meyer, Präsident des BDC, sagt: „Bei alldem müssen wir aber ein gesundes Maß finden. Reformen sind insgesamt gut, wenn der Saldo zwischen Aufwand und Nutzen positiv ist, insbesondere, wenn ein deutliches qualitatives Plus in der Versorgung der Bevölkerung daraus resultiert. Reformen dürfen aber nicht zum Selbstzweck werden. Vor allem dürfen wir die Leistungserbringer nicht mit noch mehr bürokratischen Vorgaben belasten. Nicht zuletzt sieht die Ampelkoalition ja auch ein „Bürokratieabbaupaket“ vor. Dieses Vorhaben muss im Endeffekt auch wirklich umgesetzt werden.“

Deutscher Ärztetag 2021

GESUNDHEITSVERSORGUNG ZUKUNFTS- UND KRISENFEST MACHEN

Mit großer Mehrheit beschlossen die Delegierten des 124. Deutschen Ärztetages am 4. und 5. Mai 2021 den Leitantrag der Bundesärztekammer zu den Lehren aus der Corona-Pandemie. Demnach sollten Bund und Länder nun aus den identifizierten Schwachstellen des Gesundheitswesens die Konsequenzen ziehen und die Gesundheitsversorgung zukunfts- und krisensicherer aufstellen. Dazu gehören auch folgende Maßnahmen:

Kommerzialisierung bremsen

„Menschen statt Margen“ – mit diesem Slogan erteilte der Ärztetag einem rein betriebswirtschaftlichen Denken im Gesundheitswesen eine klare Absage. Krankenhäuser seien Einrichtungen der Daseinsvorsorge und keine Industriebetriebe, die sich nur an Rentabilitätszahlen ausrichteten. Im ambulanten Bereich häuften sich die Übernahmen von Arztpraxen durch Fremdinvestoren. Das berge die Gefahr, medizinische Entscheidungen stark an kommerziellen Überlegungen auszurichten. Man müsse die Leistungsfähigkeit des Gesundheitswesens – konkret: die flächendeckende Krankenhausversorgung und die starke ambulante hausärztliche und fachärztliche Versorgung – erhalten und ausbauen, statt es auf reine Kosteneffizienz zu trimmen.

Krankenhausplanung patientengerechter gestalten

Die Corona-Pandemie habe gezeigt, dass Personalressourcen und Reserven in der Krankenhausplanung sachgerechter definiert und finanziert werden müssten. Bedarf und Ressourcen seien prospektiv zu ermitteln und in der Planung zu berücksichtigen. Bei den Investitionen brauche man eine dauerhafte additive Kofinanzierung durch den Bund. Bei den Betriebsmitteln müsse man einen fallzahlabhängigen Vergütungsanteil durch eine erlösunabhängige pauschalierte Komponente zur Deckung fallzahlunabhängiger Vorhaltekosten ergänzen.

Krisenunterstützung von Arztpraxen gesetzlich festschreiben

Konsequenzen durch die Corona-Pandemie zeigten sich insbesondere auch in den veränderten Abläufen der Arztpraxen. Niedergelassene Ärztinnen und Ärzte behandelten die meisten Covid-19-Patienten. Um den ambulanten Sektor leistungsfähig zu erhalten, sei für den Bedarfsfall der eingeführte Schutzschirm dauerhaft im Sozialgesetzbuch V (SGB V) zu verankern.

Digitalisierung sinnvoll vorantreiben

„Mit Sorge“ sehe man bei der Digitalisierung eine „überhastete und vor allem politisch motivierte, viel zu enge Taktung“. Das Gesetz zur digitalen Modernisierung von Versorgung und Pflege (DVPMG, vom Bundestag am 6.5.2021 beschlossen) sei schon das dritte zur Digitalisierung im Gesundheitswesen in der laufenden Legislatur. Diese Geschwindigkeit berge „die große Gefahr“, Praktikabilität und Patientensicherheit zu vernachlässigen. Vor allem müsse man Sanktionen streichen, die den ärztlichen Bereich betreffen, und Anwendungen verschieben, die nicht direkt der medizinischen Versorgung dienten.

Medizinstudium attraktiver machen

Auch der wachsende Fachkräftemangel im Gesundheitswesen sei bedenklich. Zu einer erfolgreichen Nachwuchsförderung gehörten genügend Studienplätze sowie eine moderne und qualitativ hochwertige Ausbildung. Der Ärztetag befürwortete zwar die Pläne der Bundesregierung, das Medizinstudium mit einer Reform der Ärztlichen Approbationsordnung an sich ständig verändernde Versorgungsstrukturen, die demografische Entwicklung und die Dynamik der Digitalisierung anzupassen. Dies dürfe aber nicht zu einer kontraproduktiven Ausbildungsverdichtung führen. Um junge Ärztinnen und Ärzte nach der Facharztweiterbildung in der kurativen Medizin zu halten, brauche es attraktive berufliche Rahmenbedingungen in Kliniken und Praxen.

Weitere wichtige Entscheidungen des Deutschen Ärztetages betrafen die Streichung des strikten Verbotes der Suizidhilfe aus der Musterberufsordnung und die Einführung einer Facharzt-Weiterbildung „Innere Medizin und Infektiologie“ im Gebiet Innere Medizin. Gerade für Letzteres hatte sich der BDC nachdrücklich ausgesprochen.

Hier können Sie das Beschlussprotokoll zum 124. Deutschen Ärztetag einsehen. www.bundesaerztekammer.de/aerztetag/