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Quelle: Drazen Zigic / istock

Pressemitteilung des BDC zum DRG-Forum am 17./18.03.2022: Krankenhausfinanzierung – Ambulantisierung ja, bloße Verlagerung nein

Berlin, den 16.03.2022 – Die im Rahmen der Krankenhausfinanzierungs-Reform diskutierte Ambulantisierung bislang stationär erbrachter Leistungen darf nicht zu einer bloßen Verschiebung von Fällen in die vertragsärztliche Vergütungssystematik führen. Außerdem müssen die Bundesländer ihren Pflichten zur Finanzierung der Investitionskosten von Kliniken endlich nachkommen. Mit diesen Forderungen wendet sich der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) zum DRG-Forum am 17./18.3.2022 in Berlin an die Verantwortlichen in Politik und Selbstverwaltung.

„Wir unterstützen grundsätzlich die aktuellen Bestrebungen des Gesetzgebers, die Finanzierungsstrukturen deutscher Krankenhäuser einer grundlegenden Reform zu unterziehen. Auch die im Vertrag der Ampelkoalition dazu vorgesehene Ambulantisierung von Leistungen, die Krankenhäuser bisher stationär erbracht haben, tragen wir prinzipiell mit. Es darf allerdings nicht sein, dass bislang über DRG-Fallpauschalen vergütete vollstationäre Fälle nun einfach zu Bedingungen des einheitlichen Bewertungsmaßstabes für ärztliche Leistungen (EBM) in den ambulanten Bereich verschoben werden“, sagt Dr. Jörg-A. Rüggeberg, Vizepräsident des BDC.

Erfreulicherweise plane die Koalition für dazu geeignete Leistungen eine sektorengleiche Vergütung durch sogenannte Hybrid-DRGs, so Rüggeberg. Dazu würden aus den DRGs und dem EBM ein Mischpreis für operative Eingriffe kalkuliert, der neben den erforderlichen Vorhaltekosten auch eine kurzstationäre Liegezeit finanziell abdecken sollte. Denn eine Verpflichtung zur ambulanten Vorgehensweise findet ihre Grenzen in der konkreten Patientensituation, die auch bei kleineren Eingriffen gegebenenfalls eine kurzfristige Betreuung über Nacht erfordern kann.

Weiterhin fordert der BDC die Bundesländer nachdrücklich auf, endlich ihrer aus dem Prinzip der dualen Finanzierung resultierenden gesetzlichen Pflicht zur Übernahme notwendiger Investitionskosten von Krankenhäusern nachzukommen. Das von den Ländern investierte Gesamtvolumen ist seit Langem rückläufig. Gerade Investitionen in die digitale und technische Infrastruktur der Krankenhäuser sind zuletzt nur unzureichend erfolgt. Rüggeberg ist sich sicher: „Wir können das nicht länger vor uns herschieben. Wenn wir im stationären Bereich auf gewohnt hohem qualitativen Niveau Patienten versorgen wollen, müssen wir jetzt handeln. Ich appelliere dringend an die Länder, unsere Kliniken nun endlich zeitgemäß auszustatten.“

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