Der Gemeinsame Bundesausschuss hat bekannt gegeben, dass die Richtlinie zur Versorgung der hüftgelenknahen Femurfraktur (QSFFx-RL) dahingehend geändert wurde, dass Periimplantatfrakturen aus der Richtlinie ausgeschlossen sind.
In der Begründung heißt es:
Mit vorliegendem Beschluss wird klargestellt, dass die Gruppe der Periimplantatfrakturen (Periosteosynthetische und Periprothetische Frakturen, das heißt Frakturen bei einliegendem Implantat nach Osteosynthese des hüftgelenknahen Femurs oder Hüft-Endoprothese auf der Index-Frakturseite) als Sonderentität nicht in den Geltungsbereich der Richtlinie eingeschlossen ist.
Die Evidenzgrundlage zur QSFFx-Richtlinie, die Mindestanforderungen an die Versorgung aus Studienergebnissen und methodisch hochwertig entwickelten Leitlinien begründet, zeigt signifikante Behandlungsvorteile hinsichtlich Morbidität und Mortalität nur für Betroffene mit „primärer“ hüftgelenknaher Femurfraktur (Frakturen ohne einliegendes Implantat auf der Index-Frakturseite) bei möglichst frühzeitiger operativer Versorgung. Die Evidenzen seien nicht auf die Gruppe der Periimplantatfrakturen übertragbar.
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