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GOÄ-Novellierung

„Die GOÄ wird angegangen und wir werden sie auch in diesem Jahr regeln und umsetzen“, so Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei ihrer Rede zum Neujahrsempfang der Deutschen Ärzteschaft im KaDeWe in Berlin. Im Bundesministerium für Gesundheit habe sie dafür eine Arbeitsgruppe eingesetzt und ergänzte: „Die Notwendigkeit der GOÄ-Reform steht für mich außer Frage.“ Gleichzeitig veröffentlichte die Bundesärztekammer (BÄK) den Entwurf der neuen GOÄ mit über 5.500 neuen Gebührennummern auf ihrer Website, flankiert von einem 18-Seitigen Fragen-und-Antworten-Katalog. Bereits am 30.04.2025 hatte sich der Deutsche Ärztetag mit breiter Mehrheit dafür ausgesprochen.

Gut zu wissen: Bei dem vorliegenden Entwurf der neuen GOÄ handelt es sich um einen von BÄK und dem Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) entwickelten Vorschlag. Eine neue GOÄ kann hingegen nur im Rahmen eines Gesetzgebungs- und Verordnungsverfahrens umgesetzt werden. Wann und vor allem in welcher Form die GOÄ in Kraft tritt, liegt damit in der Hand von Parlament und Regierung. Es ist dringend zu hoffen, dass in diesem Rahmen nicht noch zusätzliche Sparmaßnahmen den mühsam zwischen der Ärzteschaft und der PKV erzielten Kompromiss konterkarieren.

In die Erarbeitung des modernen Gebührenverzeichnisses wurden die Fachgesellschaften und Berufsverbände eng einbezogen. Trotzdem war es zwischenzeitlich zu heftigen Diskussionen gekommen. Scharfe Kritik übte der BDC insbesondere an den deutlichen Abwertungen komplexer operativer Leistungen als Resultat des abschließenden Beratungsprozesses zwischen BÄK und PKV, an dem die Berufsverbände nicht beteiligt worden waren.

Was wird die neue GOÄ nun bringen? Genau wird sich das erst nach ihrer Einführung bemessen lassen. Fest steht aber: Die neue GOÄ wird für Einzelne Vorteile bringen, für andere sicher nicht. Wenn Sie bereits jetzt anhand der aktuellen Veröffentlichung mögliche Auswirkungen auf Ihren Erlös abschätzen möchten, dann sollten Sie unbedingt folgende Aspekte berücksichtigen: Aufgrund der geänderten Systematik (Komplexierung von Leistungen, Aufnahme von Erschwerniszuschlägen, Wegfall von Abrechnungsausschlüssen, Zeittaktung von Leistungen, etc.) können einzelne Leistungen aus der bisherigen und dem Entwurf der neuen GOÄ nicht 1:1 verglichen werden. Wer einen Honorarvergleich anstellen möchte, muss also ganze Behandlungsfälle vergleichen und dabei auch berücksichtigen, welche Leistungen im Entwurf der neuen Gebührenordnung abrechnungsfähig sind, die in der geltenden GOÄ unberücksichtigt oder durch Abrechnungsausschlüsse blockiert sind. Als Berufsverband werden wir die weiteren Entwicklungen eng für Sie begutachten und uns in die Debatte einbringen.

Quelle: Bundesärztekammer

Die neue GOÄ kommt!

Mit mit überwältigender Mehrheit hat sich der diesjährige Deutsche Ärztetag für die neue GOÄ ausgesprochen. 212 Ärztinnen und Ärzte stimmten dafür, lediglich 19 stimmten dagegen und 8 enthielten sich.

Das bedeutet, dass Bundesärztekammer und PKV-Verband diesen gemeinsam abgestimmten Vorschlag dem Bundesgesundheitsministerium übermitteln werden. Ziel ist, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erwirken. Dafür hat Bundesgesundheitsministerin Nina Warken bei Ihrer Ansprache zur Eröffnung des DÄT bereits grundsätzlich grünes Licht erteilt.

Der BDC hat den Erstellungsprozess in den letzten Jahren intensiv und mit hoher Expertise begleitet. “Grundsätzlich begrüßen wir es, dass jetzt ein transparentes, rechtssicheres und modernes Gebührenverzeichnis zur Übergabe an das Ministerium vorliegt. Nun muss die neue GOÄ wie zugesagt konsequent weiterentwickelt werden”, erklärt BDC-Geschäftsführerin Dr. Friederike Burgdorf.

Beschlussantrag Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)
Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) – Forderung Weiterentwicklung

Der BDC vertritt die Chirurgie beim 129. Ärztetag in Leipzig

BDC-Vorstand und Geschäftsführung engagierten sich dieses Jahr wieder beim Ärztetag, der zum 129. Mal stattfand. Der Präsident der Bundesärztekammer Klaus Reinhardt eröffnete die Veranstaltung in der Leipziger Nikolaikirche mit konstruktiven Worten gegenüber der neuen Bundesgesundheitsministerin Nina Warken. Er wies auf die hohe Bedeutung eines belastbaren Arbeitsverhältnisses zwischen Ärzteschaft, Selbstverwaltung und Politik hin. Als prioritäre Themen benannte er neben Anderem die kluge Ausgestaltung sowohl einer primärärztlichen Versorgung als auch der Krankenhausreform, den dringend überfälligen Bürokratieabbau sowie die Umsetzung der GOÄ-Novelle.

Frau Warken bekannte sich in ihrer Ansprache klar zur Zusammenarbeit mit der Ärzteschaft. Sie unterstrich die Bedeutung einer zeitgemäßen GOÄ und kündigte an, die im Koalitionsvertrag verankerten Themen, prioritär auch den Bürokratieabbau, rasch angehen zu wollen.

Die versammelte deutsche Ärzteschaft hat der neuen Ministerin einen positiven Empfang bereitet. Der BDC ist auf den verstärkten Austausch mit der Politk vorbereitet. im Vorfeld des Ärztetags hatten Vorstand und Geschäftsführung gemeinsam mit dem Berufsverband der Anästhesistinnen und Anästhesisten e.V. (BDA) und dem Berufsverband der Internistinnen und Internisten e.V. (BDI) Anträge zu den Themen Weiterbildung, Hybrid-DRG und Scheinselbstständigeit erarbeitet.

©BÄK

Konzeptpapier zu Physician Assistance veröffentlicht

Die Bundesärztekammer hat ein Positonspapier zum Gesundheitsberuf Physician Assistance (PA) herausgegeben, dass die Abgrenzung der Aufgabenbereiche zwischen Ärztinnen und Ärzten und PA aufzeigt und als orientierender Handlungsrahmen dienen soll.

Die Bundesärztekammer beschreibt in dem Papier ausgewählte Aspekte des Berufsbildes und formuliert konkrete Vorschläge zur Ausgestaltung des Tätigkeitsrahmens. Neben der Darstellung typischer Aufgaben in der ambulanten und stationären Versorgung werden auch die zentralen Studieninhalte sowie die angestrebten Kompetenzen erläutert.

Hier geht es direkt zum Positionspapier