Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die Berliner Initiative für Wandel im Gesundheitssystem e.V. - besser bekannt als "Bunte Kittel" - und der Marburger Bund Berlin/Brandenburg haben ein Positionspapier initiiert, das unter anderem der BDC-Landesverband Berlin mitunterzeichnet hat.
In seinem Beitrag zur Festschrift betont BDC-Vizepräsident und Präsident der Gemeinschaft Fachärztlicher Berufsverbände Dr. Jörg Rüggeberg die Rolle der Bundesärztekammer als stets
Mittlerweile läuft ein Testbetrieb der neuen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Das erklärte Ende September der Direktor des Verbands der Privaten Krankenversicherung (PKV), Florian Reuther, laut einem Bericht im Deutschen Ärzteblatt vom 29.9.2022.
Zu Beginn eines Jahres überwiegen gute Wünsche, zumeist eher rhetorischer Art, da nach der Ruhe der Feiertage alle mehr oder weniger optimistisch gestimmt ins Neue Jahr gehen. Doch machen wir uns nichts vor: Von Optimismus kann vielleicht der Einzelne in Bezug auf sein familiäres Umfeld getragen werden, die Aussichten für die ärztliche Berufsausübung lassen leider nur wenig Gutes erwarten. In diesen Tagen entscheidet sich das Schicksal der Gesundheitsreform, die wie nie zuvor tief greifende Strukturveränderungen zur Folge haben wird.
Das Thema Chirurginnen ist nach wie vor von Bedeutung. Es wird häufig allerdings ausschließlich mit dem Thema Kinderbetreuung verknüpft. Die Forderungen nach der Möglichkeit einer vollzeitlichen Kinderbetreuung ist für alle Berufstätigen bzw. Arbeitswilligen von Bedeutung und somit ein gesellschaftliches Problem, welches sich nicht nur auf Ärzte und Ärztinnen bezieht, denn Kinderbetreuung ist per se kein weibliches Problem, sondern betrifft Eltern. Für die deutschen Kliniken mit dem sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten ärztlichen Mitarbeitern sollte eine umfassende Kinderbetreuung nicht nur immer wieder diskutiert, sondern auch real umgesetzt werden.
In der Gesundheitspolitik und damit in der Wahrnehmung seiner berufspolitischen Aufgaben und Verantwortung geht für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen ein turbulentes und schwieriges Jahr zu Ende. Es war geprägt durch die Diskussionen um die Gesundheitsreform, die Ärztedemonstrationen, vom Tarifstreit der Krankenhausärzte, die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Berufsbild des Arztes, besonders des operativ tätigen, des Chirurgen. Das Gesundheitswettbewerbsstärkungsgesetz – welch ein Wort für das wichtigste Reformvorhaben der sog. großen Koalition – stößt bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen, den gesetzlich und privaten Kostenträgern, den Leistungserbringern und den Patienten auf strikte Ablehnung, so dass der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Hoppe, auf dem außerordentlichen Ärztetag am 24. Oktober 2006 in Berlin der Bundesregierung den Rat gab: „Drücken Sie den Resetknopf, oder stampfen Sie die Reform ein“.
Das deutsche Gesundheitssystem befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Dieser ist durch ökonomische Zwänge und Neuregelungen der Arbeitszeit begründet. Die Schmerzgrenze ist sowohl bei Krankenhausärzten, als auch bei niedergelassenen Kollegen längst überschritten, wie die Tarifauseinandersetzungen und Nationalen Protesttage in diesem Jahr gezeigt haben. Der strukturelle Wandel im Krankenhaussystem trägt seit Jahren seine „Früchte“. Dort, wo Weiterbildung im chirurgischen Alltag zur Nebensache degradiert und seine Notwendigkeit wegen ökonomischer Zwänge verleugnet wird, kann jungen Ärzten weder Raum noch Perspektiven für ihre berufliche Entwicklung eingeräumt werden.