Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Der Mangel an geeigneten Fachkräften ist längst in der ambulanten medizinischen Versorgung angekommen. Auch die rund 4.200 Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) in Deutschland haben zunehmend Probleme
„Prognosen sind schwierig, vor allem, wenn Sie die Zukunft betreffen“. Dieses Zitat, das je nach Quelle wechselnd Mark Twain, Niels Bohr oder Karl Valentin zugeschrieben wird, könnte diesen Beitrag einleiten und auch gleich wieder beenden. Denn es ist allgemein bekannt, dass Vorhersagen nur so treffsicher sein können, wie es die Breite Ihrer Beurteilungsgrundlage zulässt.
Die neue Weiterbildungsordnung für das Gebiet Chirurgie hat Veränderungen herbeigeführt, die bei der Erarbeitung der Musterweiterbildungsordnung durchaus beabsichtigt waren, die in ihrer Dynamik aber vermutlich sowohl von den meisten Beteiligten als auch den Betroffenen erheblich unterschätzt wurden. Das betrifft im Gebiet Chirurgie neben den anderen Fachärzten vor allem und am schwerwiegendsten den neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Vereinigung zweier selbstständiger Gebiete beziehungsweise Schwerpunkte im Gebiet Chirurgie stellt eine wirklich große und umfassende Aufgabe dar, deren Bewältigung erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Wirklichkeit und die berufliche Zukunft der Chirurgen hat.
Das neue Jahr ist erst wenige Wochen alt, der Raketen-Rauch kaum verzogen, die Gläser gerade gespült und schon erscheinen die alten Geister. Daran haben auch die Meilensteine aus 2006 – der neue Arzttarif und die neue Weiterbildungsordnung als Common trunk – nur wenig geändert. Das neue Jahr hat halt
nur so lange eine weiße Weste bis man sie anzieht (H. Fallada) und warum sollte das ausgerechnet in der Chirurgie anders sein. Nichtsdestotrotz – die Probleme bleiben groß, die Auseinandersetzungen versprechen erneut hart zu werden und das Ende ist weiter offen. Was wird 2007 also bringen? Die endgültig geforderte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hat auf Seiten der Krankenhausverwaltungen hektischen Handlungsdruck erzeugt.
Zu Beginn eines Jahres überwiegen gute Wünsche, zumeist eher rhetorischer Art, da nach der Ruhe der Feiertage alle mehr oder weniger optimistisch gestimmt ins Neue Jahr gehen. Doch machen wir uns nichts vor: Von Optimismus kann vielleicht der Einzelne in Bezug auf sein familiäres Umfeld getragen werden, die Aussichten für die ärztliche Berufsausübung lassen leider nur wenig Gutes erwarten. In diesen Tagen entscheidet sich das Schicksal der Gesundheitsreform, die wie nie zuvor tief greifende Strukturveränderungen zur Folge haben wird.
Das Thema Chirurginnen ist nach wie vor von Bedeutung. Es wird häufig allerdings ausschließlich mit dem Thema Kinderbetreuung verknüpft. Die Forderungen nach der Möglichkeit einer vollzeitlichen Kinderbetreuung ist für alle Berufstätigen bzw. Arbeitswilligen von Bedeutung und somit ein gesellschaftliches Problem, welches sich nicht nur auf Ärzte und Ärztinnen bezieht, denn Kinderbetreuung ist per se kein weibliches Problem, sondern betrifft Eltern. Für die deutschen Kliniken mit dem sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten ärztlichen Mitarbeitern sollte eine umfassende Kinderbetreuung nicht nur immer wieder diskutiert, sondern auch real umgesetzt werden.
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