Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt?
Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
In einer Stellungnahme vom 20.10.2022 bemängelt die Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) Änderungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG), die im Gesetz zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung und insbesondere vulnerabler Personengruppen vor COVID-19 vom 16.9.2022 in Kraft getreten sind.
Fast Zweidrittel der Humanmedizin Studierenden in Deutschland planen nach dem Examen ins Ausland zu gehen, laut Umfrage von via medici. Zwölf Prozent von ihnen haben bereits konkrete Auswanderungspläne. Die meisten sind frustriert über die langen Arbeitszeiten. An zweiter Stelle folgt die mangelnde Bezahlung. Im Ausland hoffen die meisten angehenden Ärzte, Familie und Beruf besser vereinbaren zu können. Die Schweiz, Großbritannien, Schweden und die USA sind dabei die beliebtesten Auswanderungsziele. Nur fünf Prozent der Examenskandidaten wollen eine Weiterbildung in einem
operativen Fach eingehen, zehn bis zwölf Prozent wären notwendig.
Wichtiges Thema dieses Heftes ist die Delegation ärztlicher Leistungen an nichtärztliches Personal. Nach ersten Zwischenfällen bei sog. Parallelnarkosen hat dieses Thema auch die Tagespresse erreicht. Stellungnahmen und Erklärungen aus chirurgischer, anästhesiologischer und rechtlicher Sicht bilden das Kernthema dieses Heftes. Die klare Botschaft an alle wissenschaftlichen Fachgesellschaften und Berufsverbände lautet: „Nur die Fachgesellschaften und Berufsverbände können die ärztliche Tätigkeit definieren und für das jeweilige Fach präzisieren.“ Wir sollten alles unternehmen, um eine Deprofessionalisierung unseres chirurgischen Berufsbildes zu verhindern, bevor auf dem Gesetzgebungsweg ärztliche Tätigkeiten in nichtärztliche Berufsbilder übertragen werden.
Die neue Weiterbildungsordnung für das Gebiet Chirurgie hat Veränderungen herbeigeführt, die bei der Erarbeitung der Musterweiterbildungsordnung durchaus beabsichtigt waren, die in ihrer Dynamik aber vermutlich sowohl von den meisten Beteiligten als auch den Betroffenen erheblich unterschätzt wurden. Das betrifft im Gebiet Chirurgie neben den anderen Fachärzten vor allem und am schwerwiegendsten den neuen Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie. Die Vereinigung zweier selbstständiger Gebiete beziehungsweise Schwerpunkte im Gebiet Chirurgie stellt eine wirklich große und umfassende Aufgabe dar, deren Bewältigung erhebliche Auswirkungen auf die berufliche Wirklichkeit und die berufliche Zukunft der Chirurgen hat.
Das neue Jahr ist erst wenige Wochen alt, der Raketen-Rauch kaum verzogen, die Gläser gerade gespült und schon erscheinen die alten Geister. Daran haben auch die Meilensteine aus 2006 – der neue Arzttarif und die neue Weiterbildungsordnung als Common trunk – nur wenig geändert. Das neue Jahr hat halt
nur so lange eine weiße Weste bis man sie anzieht (H. Fallada) und warum sollte das ausgerechnet in der Chirurgie anders sein. Nichtsdestotrotz – die Probleme bleiben groß, die Auseinandersetzungen versprechen erneut hart zu werden und das Ende ist weiter offen. Was wird 2007 also bringen? Die endgültig geforderte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hat auf Seiten der Krankenhausverwaltungen hektischen Handlungsdruck erzeugt.