Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert.
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
Bilanzen sind immer ein beliebtes Mittel, das Ende von „Schonzeiten“ einzuläuten. Im politischen Raum gelten die ersten 100 Tage als Eingewöhnungsphase, die in der Regel zunächst einer milden Beurteilung unterworfen wird. Das konnte allerdings für das Wortungetüm Wettbewerbstärkungsgesetz im Gesundheitssystem nicht gelten. Erstens sattelt das GKV-WSG nahtlos auf vorangegangene Gesetzgebungen auf und zweitens ist die grundsätzliche Diskussion um die Zukunft der Gesundheitsversorgung keineswegs beendet, weil sie im Vorfeld auch gar nicht ausreichend geführt wurde.
„Und wofür soll ich eigentlich so lange Haken und Klappe halten?“, fragt der Jung-Chirurg schließlich im Patenschaftsprogramm des BDC. Dem Paten gehen jetzt die Argumente aus, er zieht sich auf die einzigartige Faszination des Berufes und die besondere Stellung des Chirurgen im Klinikalltag zurück. Soll er wirklich von attraktiven Endpositionen berichten, die im deutschen Gesundheitssystem immer seltener werden? Ist die Selbständigkeit des Chirurgen in freier Niederlassung noch eine lohnende Perspektive oder nur ein unkalkulierbares Risiko? Warum haben Oberarzt- und Chefarztpositionen in der Klinikhierarchie ihren Glanz verloren?
Die Herausforderungen an die Medizin und insbesondere an die Chirurgie sind enorm, weshalb nur im engen Schulterschluss Lösungen gefunden werden können und die Bedeutung und die Stärke der chirurgischen Disziplinen nach außen vermittelt werden muss. Das Schwerpunktthema dieses Heftes ist
die „Qualität in der Chirurgie“ mit Berichten zu Zentrenbildung, Fehlermanagement und Qualitätssicherung.
Nach einer ersten Schreckstarre und zugegeben auch einer gewissen Erschöpfung nach den monatelangen, letztlich wenig erfolgreichen Versuchen, das Wettbewerbsstärkungsgesetz noch abzumildern, beginnt der politische Alltag wieder Fahrt aufzunehmen. Auch wenn es bisher nur wenig Erkenntnisse über unmittelbare Auswirkungen des GKV-WSG gibt, so rumort es hinter den Kulissen schon gewaltig im Bemühen, wenigstens in der Umsetzung der Paragraphen das Schlimmste zu verhindern. Außerdem sind noch zahlreiche Baustellen offen, die dringender Klärung bedürfen. Das Ganze ähnelt einem Albtraum vom offenen Bauch ohne versiertem Operateur in der Nähe.