Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
In den letzten Jahren haben Presseberichte den Eindruck erweckt, dass die Zahl der Kinder, die vernachlässigt, missbraucht und/oder misshandelt werden, erheblich zugenommen hat. In absoluten Zahlen lässt sich das nicht belegen, aber jeder einzelne Fall ist tragisch und es Aufgabe einer Gesellschaft, alle Kinder vor Übergriffen zu schützen und dem Kindeswohl einen höheren Rang einzuräumen als dem so genannten Elternrecht. Die UN-Kinderrechtskonvention, von Deutschland 1992 ratifiziert, macht hier ganz unmissverständliche Vorgaben für Staat und Gesellschaft. Wir Kinder- und Jugendärzte beobachten in den letzten Jahren allerdings eine erhebliche Zunahme an erziehungsinkompetenten Familien, die Kinder gerade im Kleinkindalter nicht ausreichend fördern und zur Vernachlässigung mit all ihren Folgen neigen.
der Gesetzgeber, aber auch wirtschaftlich interessierte Gruppen, planen nicht nur, sondern haben längst in die Tat umgesetzt, was auf das hinausläuft: den Ersatz des Arztes durch nichtärztliches Personal. Man kann dies als Deprofessionalisierung infolge ökonomischen Drucks bezeichnen oder etwas drastischer auch als verordneten Blindflug im Nebel ohne Navigator. Das Ergebnis wird dann vermutlich ebenso neudeutsch wie verlogen als Kollateralschaden verbucht. Ganz im Sinne des Wortes von Karsten Vilmar, langjähriger Präsident
der Bundesärztekammer, der wie so oft früh und spitz formuliert hat, was niemand hören wollte, weil es leider genau die Wahrheit traf: „sozialverträgliches Frühableben“.
Der 125. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie im April 2008 steht unter dem Motto: „Chirurgische Heilkunst – vom Empirie zu Evidenz“. Die so genannte evidenzbasierte Medizin ist vergleichsweise spät nach Deutschland gekommen, und hier ist sie auf eine besondere medizinische Praxis-, Forschungs-, Beurteilungs-, und Entscheidungskultur getroffen wo Eminenz, Vehemenz, Konfidenz und Eloquenz mehr galten als empirische Evidenz im angelsächsischen Sinne, die sich vom kontinentaleuropäischen Verständnis von Evidenz deutlich unterscheidet.
Wir haben die Wahl! Entweder wir begeistern junge Leute für die Chirurgie oder in fünf bis zehn Jahren wird es kaum noch Fachärzte für Chirurgie geben. Und wir haben eine Chance! Ein großes Potential liegt bei den Frauen, denn schon heute sind 61 Prozent aller Studienanfänger weiblich (Wintersemester 2005/2006, Statistisches Bundesamt)