Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Der berufliche Alltag von Ärztinnen und Ärzten weist viele Facetten auf, von denen Patientinnen und Patienten, aber auch viele angehende Ärzte wenig bis nichts wissen oder sich falsche Vorstellungen machen – wozu sicher auch die vielen Arzt- und Krankenhaussoaps beigetragen haben. Denn neben der genuin ärztlichen Tätigkeit der Diagnose und Therapie von Patienten treten mehr und mehr unterschiedliche Verwaltungs- und Managementtätigkeiten mit einem hohen Maß an Bürokratie auf den Plan.
Bekanntlich sollte am 31.03.2023 von den drei Vertragspartnern Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen (GKV-SV) und Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) ein gemeinsam konsentierter Katalog inklusive Preisfindung von Eingriffen für die sogenannte sektorengleiche ambulante Versorgung an das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) übermittelt werden.
Nach acht Jahren fand fast auf den Tag genau erneut das Frühjahrstreffen der Section of Surgery & European Board of Surgery der „Union Européenne des Médecins Spécialistes“ (UEMS) am 24. und 25. März 2023 in Berlin statt.
Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach warnt vor einer riskanten Ausbreitung unregulierter medizinischer Angebote im Netz, die auf Künstlicher Intelligenz (KI) basieren.
Zufriedenheitsanalysen, Umfragen nach studentischen Erwartungen und Diskussionen über die Weiterbildungsstruktur und das Gehalt besetzen seit 2001 fortgesetzt die chirurgische Fachpresse und das Kongresswesen. Noch vor wenigen Jahren hätte ein BDC-Themenheft, das sich nur mit der Weiterbildung von Nachwuchskräften beschäftigt, mehr Kopfschütteln als Interesse ausgelöst. Eine chirurgische Stelle antreten zu dürfen galt als Privileg, das in den nächsten 6 bis 8 Jahren durch jedes Tal der Tränen tragen musste. Doch „dabei sein ist alles“ geht vielleicht noch als olympisches Motto durch – in der klinischen Medizin und ganz besonders in der Chirurgie wollen die jungen Kollegen jedoch nicht mehr nur mitlaufen, sondern siegen.
Für einen Mitteleuropäer ist es selbst bei großer Fantasie kaum vorstellbar, unter welchen Bedingungen die Gesundheitsversorgung in den ärmsten Ländern der Dritten Welt stattfindet. Für einen Chirurgen aus Deutschland, der vorübergehend oder für längere Zeit in diesen Ländern arbeitet, stellt dies eine der größten Herausforderungen in seinem beruflichen Leben dar.
Viele Chirurgen engagieren sich ehranamtlich als Mannschaftsoder Streckenarzt bei Volksläufen. Andere sind als Sport- und Mannschaftsärzte auch professionell unterwegs. Wir zeigen Ihnen, welche Qualifikation Sie bei Interesse an dieser spannenden Tätigkeit mitbringen sollten.
Das am 1. April 2007 in Kraft getretene GKVWettbewerbsstärkungsgesetz ist nicht so schlecht, wie es von vielen gemacht wurde und wird. Denn die leistungsseitigen Maßnahmen sowie die neu geschaffenen Vertragsfreiheiten sind durchweg zu begrüßen.
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