Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Laut dem Bündnis ProTransplant sind drei Jahre nach Abstimmung des Bundestages über die neue Gesetzgebung weitere 3.000 Menschen verstorben, die mit einer Organspende hätten gerettet werden können. Statt der erhofften Verdopplung der Organspendezahlen gebe es einen schlimmeren Einsturz als je zuvor. Jetzt hat das Bündnis sich in einem offenen Brief am 01. März 2023 an den Bundesgesundheitsminister Professor Karl Lauterbach gewandt und in fünf Punkten seine Forderungen formuliert.
Gemäß der QS-Vereinbarung zur Interventionellen Radiologie aus dem Jahr 2010 gibt es keine Möglichkeit für Gefäßchirurg:innen und Angiolog:innen, im ambulanten (EBM gesteuerten) Bereich Eingriffe/Interventionen in der Gefäßmedizin anzubieten.
DGAI, BDA, DGCH und BDC begrüßen Etablierung von integrierten Leitstellen und Notfallzentren, aber sehen Qualität und Sicherstellung der Versorgung durch Empfehlung eines eigenständigen Facharztes für Notfallmedizin in Gefahr
Das neue Jahr ist erst wenige Wochen alt, der Raketen-Rauch kaum verzogen, die Gläser gerade gespült und schon erscheinen die alten Geister. Daran haben auch die Meilensteine aus 2006 – der neue Arzttarif und die neue Weiterbildungsordnung als Common trunk – nur wenig geändert. Das neue Jahr hat halt
nur so lange eine weiße Weste bis man sie anzieht (H. Fallada) und warum sollte das ausgerechnet in der Chirurgie anders sein. Nichtsdestotrotz – die Probleme bleiben groß, die Auseinandersetzungen versprechen erneut hart zu werden und das Ende ist weiter offen. Was wird 2007 also bringen? Die endgültig geforderte Umsetzung des Arbeitszeitgesetzes hat auf Seiten der Krankenhausverwaltungen hektischen Handlungsdruck erzeugt.
Zu Beginn eines Jahres überwiegen gute Wünsche, zumeist eher rhetorischer Art, da nach der Ruhe der Feiertage alle mehr oder weniger optimistisch gestimmt ins Neue Jahr gehen. Doch machen wir uns nichts vor: Von Optimismus kann vielleicht der Einzelne in Bezug auf sein familiäres Umfeld getragen werden, die Aussichten für die ärztliche Berufsausübung lassen leider nur wenig Gutes erwarten. In diesen Tagen entscheidet sich das Schicksal der Gesundheitsreform, die wie nie zuvor tief greifende Strukturveränderungen zur Folge haben wird.
Das Thema Chirurginnen ist nach wie vor von Bedeutung. Es wird häufig allerdings ausschließlich mit dem Thema Kinderbetreuung verknüpft. Die Forderungen nach der Möglichkeit einer vollzeitlichen Kinderbetreuung ist für alle Berufstätigen bzw. Arbeitswilligen von Bedeutung und somit ein gesellschaftliches Problem, welches sich nicht nur auf Ärzte und Ärztinnen bezieht, denn Kinderbetreuung ist per se kein weibliches Problem, sondern betrifft Eltern. Für die deutschen Kliniken mit dem sich abzeichnenden Mangel an qualifizierten ärztlichen Mitarbeitern sollte eine umfassende Kinderbetreuung nicht nur immer wieder diskutiert, sondern auch real umgesetzt werden.
In der Gesundheitspolitik und damit in der Wahrnehmung seiner berufspolitischen Aufgaben und Verantwortung geht für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen ein turbulentes und schwieriges Jahr zu Ende. Es war geprägt durch die Diskussionen um die Gesundheitsreform, die Ärztedemonstrationen, vom Tarifstreit der Krankenhausärzte, die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Berufsbild des Arztes, besonders des operativ tätigen, des Chirurgen. Das Gesundheitswettbewerbsstärkungsgesetz – welch ein Wort für das wichtigste Reformvorhaben der sog. großen Koalition – stößt bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen, den gesetzlich und privaten Kostenträgern, den Leistungserbringern und den Patienten auf strikte Ablehnung, so dass der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Hoppe, auf dem außerordentlichen Ärztetag am 24. Oktober 2006 in Berlin der Bundesregierung den Rat gab: „Drücken Sie den Resetknopf, oder stampfen Sie die Reform ein“.
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