Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Chirurginnen und Chirurgen brauchen für ihre Arbeit viele Eigenschaften, die auch in der Politik von Vorteil sind. Dazu zählt neben handwerklichem Geschick besonders Entscheidungsfreude, Verantwortungsbewusstsein, Durchhaltevermögen, Disziplin und Ausdauer. Alles Eigenschaften, die helfen, in der Politik Herausforderungen zu erkennen, zu handeln und auch bereit zu sein, dicke Bretter zu bohren, um ans Ziel zu kommen.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat heute (18.11.2022) gegenüber der Presse einen Änderungsantrag der Ampelkoalition zum Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) scharf kritisiert.
Der aktuelle Plan der Koalition, eine sogenannte „tagesstationäre Behandlung“ über das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz (KHPflEG) ins Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) aufzunehmen, weist erhebliche Unsicherheiten auf.
Mit der nun von der Koalition gewünschten Einführung einer speziellen sektorengleichen Vergütung für ambulant mögliche, bislang aber überwiegend stationär erbrachte Operationen würde der Gesetzgeber einen entscheidenden Schritt zur Überwindung der Sektorengrenzen im Gesundheitswesen machen.
In der Gesundheitspolitik und damit in der Wahrnehmung seiner berufspolitischen Aufgaben und Verantwortung geht für den Berufsverband der Deutschen Chirurgen ein turbulentes und schwieriges Jahr zu Ende. Es war geprägt durch die Diskussionen um die Gesundheitsreform, die Ärztedemonstrationen, vom Tarifstreit der Krankenhausärzte, die immer mehr zunehmenden Angriffe auf das Berufsbild des Arztes, besonders des operativ tätigen, des Chirurgen. Das Gesundheitswettbewerbsstärkungsgesetz – welch ein Wort für das wichtigste Reformvorhaben der sog. großen Koalition – stößt bei allen Beteiligten im Gesundheitswesen, den gesetzlich und privaten Kostenträgern, den Leistungserbringern und den Patienten auf strikte Ablehnung, so dass der Präsident der Bundesärztekammer, Prof. Hoppe, auf dem außerordentlichen Ärztetag am 24. Oktober 2006 in Berlin der Bundesregierung den Rat gab: „Drücken Sie den Resetknopf, oder stampfen Sie die Reform ein“.
Das deutsche Gesundheitssystem befindet sich in einem tief greifenden Wandel. Dieser ist durch ökonomische Zwänge und Neuregelungen der Arbeitszeit begründet. Die Schmerzgrenze ist sowohl bei Krankenhausärzten, als auch bei niedergelassenen Kollegen längst überschritten, wie die Tarifauseinandersetzungen und Nationalen Protesttage in diesem Jahr gezeigt haben. Der strukturelle Wandel im Krankenhaussystem trägt seit Jahren seine „Früchte“. Dort, wo Weiterbildung im chirurgischen Alltag zur Nebensache degradiert und seine Notwendigkeit wegen ökonomischer Zwänge verleugnet wird, kann jungen Ärzten weder Raum noch Perspektiven für ihre berufliche Entwicklung eingeräumt werden.
Wir möchten uns in den Hauptthemen Gedanken zur Zukunft der Allgemeinchirurgie machen. Brauchen wir zukünftig allein unter dem Primat der flächendeckenden Versorgung noch den Allgemeinchirurgen? Wie hat das Spektrum des Allgemeinchirurgen auszusehen, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten? Oder ist der Allgemeinchirurg in Zeiten einer zunehmenden Spezialisierung, die auch vom Patienten gewünscht wird, überhaupt adäquat? Nicht nur der Chirurgentag, sondern auch die Ihnen vorliegenden aktuellen Mitteilungen des Berufsverbandes beschäftigen sich somit schwerpunktmäßig mit diesem für die Zukunft so wichtigen Thema
Mit Beginn des Jahres 2004 ist das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft getreten. Damit hat die Politik den Akteuren im Gesundheitswesen neuen Handlungsspielraum, aber auch einen neuen Handlungsauftrag gegeben. Durch die Einführung der sogenannten „Integrierten Versorgung“ (IV) und durch Zulassung von „Medizinischen Versorgungszentren“ (MZV) soll die sektorale Trennung der Versorgung im deutschen Gesundheitswesen aufgebrochen werden. Eine stärkere interdisziplinäre und sektorenübergreifende Medizin gilt als die entscheidende Chance, bestehende Ineffizienzen abzubauen, die Qualität der Krankenversorgung zu verbessern und die Kosten zu senken.
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