Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie (DGKCH) fordert zum Weltkindertag
am 20. September, gefährdete Kinder, die im Gesundheitssystem auffallen, als Kinderschutzfälle anzuerkennen und adäquat medizinisch zu versorgen.
Leserbrief zu: Artikel aus Passion Chirurgie 06/II/2022: „Klimagerechtes Krankenhaus – Haben Einwegartikel darin eine Zukunft?“ von Lehmann F, Hübner A, Remmele J, Börner N, Samwer C, Prütting J. Sie finden den Artikel HIER.
Die zentralen Herausforderungen für die Chirurgie sind die Akquisition qualifizierten Nachwuchses und eine geistige und körperliche Ärztegesundheit. Offensichtlich stehen diese beiden Umstände auch in enger Korrelation miteinander. Welcher PJ-Student möchte schon in einer Abteilung anheuern, in der die ärztlichen Kollegen auf ihn überarbeitet, zynisch oder depressiv verstimmt wirken?
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. (BDC) und die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. (DGCH) befürworten in einem Schreiben vom 23.9.2022 an die „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“ eine Ambulantisierung mit Augenmaß.
Wir möchten uns in den Hauptthemen Gedanken zur Zukunft der Allgemeinchirurgie machen. Brauchen wir zukünftig allein unter dem Primat der flächendeckenden Versorgung noch den Allgemeinchirurgen? Wie hat das Spektrum des Allgemeinchirurgen auszusehen, um eine adäquate Versorgung zu gewährleisten? Oder ist der Allgemeinchirurg in Zeiten einer zunehmenden Spezialisierung, die auch vom Patienten gewünscht wird, überhaupt adäquat? Nicht nur der Chirurgentag, sondern auch die Ihnen vorliegenden aktuellen Mitteilungen des Berufsverbandes beschäftigen sich somit schwerpunktmäßig mit diesem für die Zukunft so wichtigen Thema
Mit Beginn des Jahres 2004 ist das GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft getreten. Damit hat die Politik den Akteuren im Gesundheitswesen neuen Handlungsspielraum, aber auch einen neuen Handlungsauftrag gegeben. Durch die Einführung der sogenannten „Integrierten Versorgung“ (IV) und durch Zulassung von „Medizinischen Versorgungszentren“ (MZV) soll die sektorale Trennung der Versorgung im deutschen Gesundheitswesen aufgebrochen werden. Eine stärkere interdisziplinäre und sektorenübergreifende Medizin gilt als die entscheidende Chance, bestehende Ineffizienzen abzubauen, die Qualität der Krankenversorgung zu verbessern und die Kosten zu senken.
Chirurg in eigener Praxis – was macht denn der? Diese Frage haben sicher schon alle Chirurginnen und Chirurgen einmal gehört, die sich entschlossen haben, ihren Beruf in Freiberuflichkeit außerhalb eines Krankenhauses auszuüben. In der Tat, vor 30 Jahren und länger war es äußerst ungewöhnlich, dass ein voll ausgebildeter Chirurg seine bisherige Wirkungsstätte am Krankenhaus verlassen hat, um in eigener Praxis tätig zu werden und mit diesem Entschluss zumeist auch sein Handwerkszeug aus der Hand zu legen. Damals waren es vornehmlich diejenigen, die am Krankenhaus keine Berufsperspektiven sahen, weil ihnen Lebensstellungen in leitender Funktion versagt blieben. Die Gründe lagen entweder in fachlichem Unvermögen oder auch in ethnischen Diskriminierungen, nur wenige haben den Schritt in die Niederlassung aus Überzeugung vollzogen. Es wundert nicht, dass zu diesen Zeiten die Chirurgen sich dann auch gar nicht als Fachärzte niedergelassen haben, sondern als praktische Ärzte, mittlerweile zu Fachärzten für Allgemeinmedizin geadelt.
Eine strukturierte erstklassige Weiterbildung legt die Grundlagen für die qualitative Behandlung unserer Patienten. Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt in unseren Händen, den Berufs- und Fachverbänden und bei den Ärztekammern. Wir müssen erreichen, dass die jungen Kollegen in allen Bundesländern dieselben Grundlagen vorfinden, anhand derer weitergebildet wird. Wir müssen das System des Logbuches aktiv nutzen, um eine wirkliche Kontrolle über die Erfolge während der Weiterbildung zu erreichen, eine Kontrolle der Qualität der Weiterbildung, des Weiterbilders und der Weiterbildungsstätte. Diese Faktoren hängen eng zusammen mit dem Erfolg, den ein junger Kollege/-in bei seinem Weg hin zu einem kompetenten Chirurgen haben kann, denn nur ein menschlich, didaktisch und wissenschaftlich
guter Weiterbilder kann den Weg bereiten, der notwendig ist, um einen erfolgreichen Chirurgen heranzubilden.