Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Laut einer japanischen Studie ist es auch bei schwierigen Krebsoperationen egal, ob ein Mann oder eine Frau operiert. Ein Einfluss auf die Häufigkeit von Komplikationen oder die Sterblichkeit der Patienten ist nicht nachweisbar. Das berichtet das Deutsche Ärzteblatt am 30.9.2022 unter Verweis auf das British Medical Journal (2022; DOI: 10.1136/bmj-2022-070568).
Etwa 2000 Arztpraxen haben sich gestern (7.9.2022) in Berlin am Protest gegen die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach geplante Streichung der sogenannten Neupatientenregelung beteiligt und ihre Türen nicht geöffnet.
Die Finanzreserven der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) betrugen Ende Juni 9,6 Milliarden Euro. Das berichtet das Bundesgesundheitsministerium (BMG) in einer Meldung am 7.9.2022 über die Entwicklung der GKV-Finanzergebnisse im 1. Halbjahr 2022 gegenüber der Presse.
Am 16. Dezember 2021 hat der Gemeinsame Bundeausschuss (G-BA) zwei neue Mindestmengen festgelegt: Für die Chirurgische Behandlung des Brustkrebses [1] muss ein Krankenhausstandort fortan 100 Leistungen pro Jahr erbringen, um die gelisteten Operationen auch künftig anbieten zu dürfen, 75 Leistungen pro Jahr sind für die thoraxchirurgische Behandlung des Lungenkrebses bei Erwachsenen [2] festgelegt.
Wohin das neue Tarifrecht für Bund und Kommunen die Beschäftigten im öffentlichen Dienst führen wird, bleibt abzuwarten. Ebenso wird abzuwarten sein, ob und inwieweit sich die Länder dem neuen Tarifrecht anschließen werden. Da die Länder während der viele Monate andauernden Tarifverhandlungen zuletzt abgesprungen sind, steht zweifelsfrei zunächst nur fest, dass dieser neue Tarifvertrag nicht für die bei den einzelnen Ländern beschäftigten Arbeitnehmer des öff entlichen Dienstes gilt. Wie lange dieser Zustand anhalten wird, bleibt abzuwarten. Ebenso wird abzuwarten sein, ob der intendierte Wandel zu einem modernen und konkurrenzfähigen öffentlichen Dienst erreicht wird. Auch die Erfüllung der mehrmals in diesem Kontext von sämtlichen Verhandlungsführern getätigten Zusage, dass im neuen System kein Mitarbeiter schlechter gestellt werde als vorher, wird in den nächsten Monaten individuell auf dem Prüfstand stehen.
In dieser Ausgabe der BDC-Mitgliederzeitschrift stehen folgende Themen im Mittelpunkt: Laudatio für Hern Prof. Dr. med. Dr. h.c. H. W. Schreiber, Anmerkungen zur Erstellung von Op-Berichten und die aktuelle DRG-Übung.
Patienten haben vor Operationsschmerzen mehr Angst als vor der Narkose. Sie räumen der ausreichenden Schmerzlinderung einen hohen Stellenwert ein, die aber offenbar häufig nicht stattfindet. Die Standards zur postoperativen Schmerztherapie werden deshalb in Zertifizierungen von US-Kliniken eingeschlossen. Bei Erlangung eines Zertifikats sind Krankenhäuser auch in Deutschland ab dem Jahr 2005 verpflichtet, Berichte ihres Leistungsangebotes und dessen Qualität in internetfähiger Form zu erstellen.
In dieser Ausgabe der BDC-Mitgliederzeitschrift stehen folgende Themen im Mittelpunkt: Einführung eines QM-Systems, G-DRG 2005, Patienten-Arzt-Beziehung und Weiterbildung – quo vadis?