Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Da ist es also, das neue AOP-Gutachten von IGES. Der Inhalt könnte die Krankenhauslandschaft in Deutschland nachhaltig verändern. Erfreulicherweise wurde das Gutachten komplett veröffentlicht. Der Interessierte kann sich die Ergebnisse je nach Ausmaß des Interesses auf einer zweiseitigen Zusammenfassung des IGES-Geschäftsführers, Dr. Martin Albrecht, zu Gemüte führen.
Mit diesem Worten appelliert der BDC-Vorstand an die ärztlichen Kolleginnen und Kollegen, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gestartete Petition zu unterschreiben, mit der sie auf zentrale Missstände in der aktuellen Gesundheitspolitik zulasten der niedergelassenen Ärzteschaft aufmerksam machen möchte.
Der Landesausschuss für Krankenhausplanung hat am Mittwoch (10.8.2022) den Zeitplan für die Umsetzung der Krankenhausreform in Nordrhein-Westfalen (NRW) vorgestellt.
Um den steigenden ärztlichen Versorgungsbedarf in einer „Gesellschaft des langen Lebens“ zu decken, richtete der 126. Deutsche Ärztetag 2022 in Bremen an die Bundesländer den Appell, kurzfristig mindestens 6.000 neue staatlich finanzierte Medizinstudienplätze zu schaffen. Auch demografisch bestehe dringender Handlungsbedarf: Die Ärzteschaft stehe vor einer enormen Ruhestandswelle, denn etwa 20 Prozent der Ärztinnen und Ärzte schieden in den kommenden Jahren altersbedingt aus dem Berufsleben aus.