Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Ein Konsortium aus dem Hamburg Center for Health Economics (HCHE) der Universität Hamburg, der Technischen Universität Berlin (TU Berlin), dem Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi), dem Deutschen Krankenhausinstitut (DKI) und dem BKK Dachverband hat eine neues Konzept zur einheitlichen, sektorengleichen Vergütung ambulant erbringbarer medizinischer Leistungen präsentiert.
Per Schiedsspruch wurde heute (14.9.2022) in der dritten Runde der Honorargespräche zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband im Erweiterten Bewertungsausschuss (EBA) festgelegt, dass der Orientierungswert für 2023 um zwei Prozent steigen soll.
Was Arzneien nicht heilen können, heilt das Messer, heißt es im hippokratischen Schrifttum. Der antike Autor schätzte die Chirurgie, ungeachtet einiger widersprüchlicher Äußerungen, offensichtlich höher ein als die „innere“ Medizin, die im alten Griechenland die Eukrasia von Körpersäften und -elementen anstrebte und im Zweifelsfall mehr diätetisch als therapeutisch überzeugte. Im Zeitalter der Molekularbiologie, um den großen Sprung in die Gegenwart zu wagen, hat die operative Medizin, was das Ranking unter den ärztlichen Disziplinen und die damit verbundene Verwöhnung durch die Politik, die großen Wissenschaftsfonds sowie Industrie und Stiftungen angeht, weitaus schlechtere Karten.
der Beruf des Chirurgen ist trotz Ärztemangels und Ärzteflucht in Deutschland anerkannt und gefragt. Auch in Zeiten ökonomischer Zwänge, die eine fundierte Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie und die Perspektiven für Chirurgen zu lähmen scheinen, bestehen Chancen, die wir nutzen können. Die Chirurgie und ihre Kompetenz weckt Interesse bei Universitätsabsolventen und Begehrlichkeiten in benachbarten Fachgebieten. Hier ist es Aufgabe des Berufsverbandes und der chirurgischen Fachgesellschaften, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
In dieser Ausgabe der Mitgliederzeitschrift Der Chirurg BDC finden Sie Artikel zu folgenden Themen: Das modulare Krankenhaus, Zweit- und Mehrfacheingriffe
in der Unfallchirurgie, Medizinisches Versorgungszentrum und zur EBM-Relativbewertung.
Aufgrund des ökonomischen Drucks wird zur Zeit von Krankenhausträgern die Zusammenlegung spezialisierter operativer Intensivstationen aus verschiedenen Fachrichtungen in große intensivmedizinische Zentren gefordert. Eine Reihe von Argumenten sprechen gegen diesen geplanten Strukturwandel, insbesondere wenn fachspezifische Grunderkrankungen mit hoher Letalität wie z. B. die abdominelle Sepsis Gegenstand der Intensivbehandlung sind. Das zentrale Argument gegen fachübergreifende, interdisziplinäre Zentren und für eine fachspezifi sche (operative) Intensivstation beruht darauf, dass entsprechend der zunehmenden allgemeinen medizinischen Spezialisierung auch die intensivmedizinische Therapie spezieller Krankheitsbilder eine besondere Qualifi kation und Erfahrung
des behandelnden Arztes erfordert. Auf einer gemischten interdisziplinären Intensivstation besteht zusätzlich die Gefahr, dass bei fehlender Spezialisierung hinsichtlich bestimmter Krankheitsbilder die dann notwendigerweise hinzuzuziehenden, zahlreichen Organspezialisten unnötig Kosten durch redundante Diagnostika und Therapeutika erzeugen werden.