Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
In einer Pressemitteilung fordern heute (8.11.2022) die KV Rheinland-Pfalz und 30 ärztliche Berufsverbände - darunter auch der BDC-Landesverband Rheinland-Pfalz - einen Inflationsausgleich für niedergelassene Vertragsarzt- und Vertragspsychotherapeutenpraxen.
Presseagentur Gesundheit: Worum geht es bei dem Projekt?
Universitätsklinikum Bonn: Ein Ziel der Förderungen im Rahmen des Krankenhauszukunftgesetz (KHZG) ist die verstärkte Einbindung des Patienten in den Behandlungsprozess. Schon zu Beginn soll die Aufnahme des Patienten insbesondere im ambulanten Umfeld deutlich verbessert werden. Wir etablieren daher einen Self-Check-In für die Patienten. Ähnlich wie beim Flughafen-Check-In werden in zentralen Klinikbereichen Patientenkioske aufgestellt, an denen die Patienten die administrative Aufnahme selbst durchführen können: Nach Einlesen der Versichertenkarte, elektronischer Unterschrift unter die Aufnahmedokumente und Einscannen von mitgebrachten Befunden werden die Patienten auf ihren aktuellen Termin hingewiesen und in den Wartebereich der entsprechenden Ambulanz geleitet. Von dort können sie dann direkt über ein ins Krankenhausinformationssystem (KIS) integriertes Aufrufsystem in den Behandlungsraum gerufen werden. Auch der Ruf per SMS ist möglich, sodass die Patienten nicht an den Warteraum gebunden sind.
Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Bonn/Köln hat mit Meldung vom 27.10.2022 die endgültige Fassung des Operationen- und Prozedurenschlüssels (OPS) 2023 veröffentlicht.
Chirurg in eigener Praxis – was macht denn der? Diese Frage haben sicher schon alle Chirurginnen und Chirurgen einmal gehört, die sich entschlossen haben, ihren Beruf in Freiberuflichkeit außerhalb eines Krankenhauses auszuüben. In der Tat, vor 30 Jahren und länger war es äußerst ungewöhnlich, dass ein voll ausgebildeter Chirurg seine bisherige Wirkungsstätte am Krankenhaus verlassen hat, um in eigener Praxis tätig zu werden und mit diesem Entschluss zumeist auch sein Handwerkszeug aus der Hand zu legen. Damals waren es vornehmlich diejenigen, die am Krankenhaus keine Berufsperspektiven sahen, weil ihnen Lebensstellungen in leitender Funktion versagt blieben. Die Gründe lagen entweder in fachlichem Unvermögen oder auch in ethnischen Diskriminierungen, nur wenige haben den Schritt in die Niederlassung aus Überzeugung vollzogen. Es wundert nicht, dass zu diesen Zeiten die Chirurgen sich dann auch gar nicht als Fachärzte niedergelassen haben, sondern als praktische Ärzte, mittlerweile zu Fachärzten für Allgemeinmedizin geadelt.
Eine strukturierte erstklassige Weiterbildung legt die Grundlagen für die qualitative Behandlung unserer Patienten. Die Verantwortung für die Weiterbildung liegt in unseren Händen, den Berufs- und Fachverbänden und bei den Ärztekammern. Wir müssen erreichen, dass die jungen Kollegen in allen Bundesländern dieselben Grundlagen vorfinden, anhand derer weitergebildet wird. Wir müssen das System des Logbuches aktiv nutzen, um eine wirkliche Kontrolle über die Erfolge während der Weiterbildung zu erreichen, eine Kontrolle der Qualität der Weiterbildung, des Weiterbilders und der Weiterbildungsstätte. Diese Faktoren hängen eng zusammen mit dem Erfolg, den ein junger Kollege/-in bei seinem Weg hin zu einem kompetenten Chirurgen haben kann, denn nur ein menschlich, didaktisch und wissenschaftlich
guter Weiterbilder kann den Weg bereiten, der notwendig ist, um einen erfolgreichen Chirurgen heranzubilden.
Was Arzneien nicht heilen können, heilt das Messer, heißt es im hippokratischen Schrifttum. Der antike Autor schätzte die Chirurgie, ungeachtet einiger widersprüchlicher Äußerungen, offensichtlich höher ein als die „innere“ Medizin, die im alten Griechenland die Eukrasia von Körpersäften und -elementen anstrebte und im Zweifelsfall mehr diätetisch als therapeutisch überzeugte. Im Zeitalter der Molekularbiologie, um den großen Sprung in die Gegenwart zu wagen, hat die operative Medizin, was das Ranking unter den ärztlichen Disziplinen und die damit verbundene Verwöhnung durch die Politik, die großen Wissenschaftsfonds sowie Industrie und Stiftungen angeht, weitaus schlechtere Karten.
der Beruf des Chirurgen ist trotz Ärztemangels und Ärzteflucht in Deutschland anerkannt und gefragt. Auch in Zeiten ökonomischer Zwänge, die eine fundierte Weiterbildung zum Facharzt für Chirurgie und die Perspektiven für Chirurgen zu lähmen scheinen, bestehen Chancen, die wir nutzen können. Die Chirurgie und ihre Kompetenz weckt Interesse bei Universitätsabsolventen und Begehrlichkeiten in benachbarten Fachgebieten. Hier ist es Aufgabe des Berufsverbandes und der chirurgischen Fachgesellschaften, Fehlentwicklungen frühzeitig zu erkennen und zu korrigieren.
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