Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
In dieser Ausgabe der PASSION CHIRURGIE geben wir Ihnen einen Überblick über den aktuellen Stand in der onkologischen Chirurgie am speziellen Beispiel der Behandlung von Lebermetastasen beim kolorektalen Karzinom. Dabei gehen unsere Autoren im Detail auf die Entwicklungen deutscher Darmkrebszentren ein, besprechen detailliert Fortschritte in der Krebsfrüherkennung, und präsentieren neue Aspekte der TAMIS-Operationsmethode sowie weitere Informationen zum Thema.
Die Zahl der ambulanten Operationen durch niedergelassene Chirurgen ist laut einer Erhebung der KBV aus dem Mai diesen Jahres leicht zurückgegangen. Es gibt Befürchtungen, dass dies einen rückläufigen Trend ambulanter OPs ankündigt. Für den Berufszweig der Chirurgie wäre das ein ernsthafter Schlag. Es ist entscheidend, dass in der anstehenden EBM-Reform entsprechend geeignete Rahmenbedingungen geschaffen werden, um die Wirtschaftlichkeit des Ambulanten Operierens zu gewährleisten.
Unsere Autoren gehen in dieser Ausgabe der PASSION CHIRURGIE auf die Entwicklungen der letzten Jahre und die kommenden Entscheidungen und Strukturänderungen ein und analysieren dabei vergleichend auch die Situation im Ausland, wo die Quote der ambulanten Operationen deutlich höher ist.
Seit Jahren wird in der deutschen Öffentlichkeit über Sinn und Unsinn, über die Häufigkeit und Kosten von operativen Therapien diskutiert. Tatsächlich waren und sind wir bei vielen Operationen in der Weltspitze dabei – erst vor kurzem sind wir im Bereich Hüftgelenksprothesen auf den 2. Platz „abgerutscht“.
In dieser Ausgabe der PASSION CHIRURGIE finden Sie eine Auswahl von Beiträgen aus der Politik, aus Sicht der Krankenkassen- und Patientenvertreter und natürlich aus dem Blickwinkel von Chirurgen selbst, die hoffentlich ein bisschen Licht auf eine komplexe Situation werfen.
Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen engagiert sich seit Jahrzehnten für eine hohe Weiterbildungsqualität im Gebiet Chirurgie. In Zusammenarbeit mit der DGCH und den chirurgischen Fachgesellschaften wurden seit der Jahrtausendwende im Rahmen einer gemeinsamen Weiterbildungskommision Grundlagen für eine moderne und anspruchsvolle Weiterbildung gelegt: Beginnend mit der Einigung auf Weiterbildungsziele in den einzelnen Fachgebieten, über die Gründung von Weiterbildungsakademien für Fachärzte und Weiterbilder, bis zur Entwicklung und Umsetzung von Weiterbildungskonzepten in verschiedensten Medien.
Ein besonderer Schwerpunkt, auf den lange hingearbeitet wurde, ist die Ausbildung von Weiterbildern unter dem Leitwort “Train-the-Trainer”/Mastertrainer. Die Ergebnisse dieser Arbeit dürfen wir Ihnen in diesem Schwerpunktheft unserer Mitgliederzeitschrift ausführlich vorstellen.