Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Das Jahr 2024 hätte auf gesundheitspolitischer Ebene bei einer Vielzahl von Gesetzesvorlagen kaum turbulenter sein können. Jetzt ist es also Zeit, das vergangene Jahr Revue passieren zu lassen und Bilanz zu ziehen. Nur so können wir unsere Arbeit zielorientiert weiter fortsetzen. Welchen Themen sich der BDC dabei besonders angenommen hat, stellt Geschäftsführerin Frau Dr. Friederike Burgdorf in einem Jahresrückblick in diesem Heft ausführlich dar. Ich hingegen möchte an dieser Stelle gerne einmal den Verband aus einer übergeordneten Perspektive betrachten und ins Verhältnis zu den gesundheitspolitischen Entscheidern und deren Umwelt setzen.
Hier kommt die letzte Ausgabe der Passion Chirurgie dieses Jahres, lesen Sie darin spannende Beiträge zu unserem Fokusthema „Register – Fluch oder Segen?“. Auch dabei ist das neue BDC|Akademie-Programm 2025. Suchen Sie schon heute Ihre Seminare für nächstes Jahr heraus! Wir halten wieder für alle Karrierestufen qualitativ hochwertige Fortbildungsangebote bereit, sofort buchbar. Link zu
Als ein zentrales Instrument der Versorgungsforschung dienen medizinische Register dem wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn und stellen ein wertvolles Werkzeug zur medizinischen Qualitätssicherung dar. Die strukturierte, plausibilitätsgeprüfte Erfassung einer großen Anzahl von Patientenfällen auf einer longitudinal ausgerichteten Zeitachse mit unterschiedlichen Zeitpunkten der Datenerhebung lassen Aussagen zu zahlreichen relevanten Outcomes – nicht nur der Mortalität von Patienten – zu.
Die Chirurgie ist ein facettenreiches Fachgebiet mit vielen Möglichkeiten der beruflichen Entfaltung. Daher geht es in dieser Ausgabe der Passion Chirurgie genau darum: Ihre Karriere – genauer gesagt, um die Planung Ihrer beruflichen Laufbahn, die Möglichkeiten und Entwicklungsperspektiven für Chirurginnen und Chirurgen in den verschiedensten Phasen der Karriere.
In einem Übersichtsartikel zur chirurgischen Karriere werden die grundsätzlichen Möglichkeiten von der Niederlassung bis hin zur klinisch-wissenschaftlichen Laufbahn aufgezeigt. Ein weiterer Beitrag befasst sich ausgiebig mit dem Für und Wider als niedergelassener Chirurg. Tipps, wie Sie sich als Chirurg erfolgreich bewerben oder wie Ihnen das Vorhaben Promotion am besten gelingt, finden Sie ebenfalls in diesem Themenheft.
Wir hoffen – vor allem auch den jungen Chirurginnen und Chirurgen – einige gute Hilfestellungen zur Orientierung mit auf den Weg geben zu können. Selbstverständlich stehen wir Ihnen als Berufsverband auch beim Thema Karriere gerne beratend zur Seite.
Es wird Sie nicht überraschen, dass der Arztberuf mit vielen juristischen Herausforderungen verbunden ist. Jedoch zeichnet sich ab, dass diese Herausforderungen zunehmen werden.
Das gilt natürlich für Situationen, in denen ein Patient zu Schaden gekommen ist und somit Themen wie Haftung und Schadensersatz sehr schnell brisant werden können. Aber auch Sachverhalte wie Abrechnung, kassenrechtliche Belange oder Arbeitsrecht bedürfen eines kühlen Kopfes und guter juristischer Beratung.
Nicht nur diese Themen, sondern auch neue Regelungen wie das Antikorruptionsgesetz machen es nicht leicht, den Überblick zu behalten.
Daher werden Ihnen die Artikel dieses Themenheftes einen detaillierten Einblick in die angesprochenen Bereiche geben.
Darüber hinaus stehen wir Ihnen selbstverständlich gern bei Ihren Rechtsfragen mit Rat und Tat zur Seite.
In unserer diesjährigen Sonderausgabe der Passion Chirurgie finden Sie eine prägnante Übersicht über die Notwendigkeit, Art, Umfang und Strukturierung von Hygiene sowie den damit verbundenen Arbeitsschutz in der ambulanten Chirurgie. Aktuelles und in vielen Einzelpublikationen verstreutes Wissen zur Hygiene wird gebündelt und zusammengefasst dargestellt.
Das Besondere dabei: Exklusiv in unserer App BDC|Mobile können Sie zu den einzelnen Artikeln der Ausgabe praxisnahe Videobeiträge anschauen. Hier erfahren Sie mehr dazu.
Während die Behandlung akuter bzw. verletzungsbedingter Wunden eindeutig und primär zum Berufsfeld der Chirurgie gehört, erstreckt sich die Therapie chronischer Wunden inzwischen über viele Fachgebiete, denn sie sind die Folge sehr unterschiedlicher Erkrankungen und bedürfen einer interdisziplinären Behandlung. Mit der Ausgabe „Chronische Wunden“ geben Ihnen unsere Autoren einen umfangreichen Überblick über den aktuellen Stand von Theorie und Praxis rund um das Thema Wunde.
Ein optimiertes „Wundmanagement“ erfordert gute interprofessionelle Kooperation: Die Rolle der Chirurgie bei der sektorenübergreifenden und interdisziplinären Versorgung chronischer Wunden wird in den Beiträgen an konkreten Beispielen wie der Therapie des Diabetischen Fußsyndroms oder des Dekubitus beschrieben.
Neben den Fachartikeln finden Sie in der Rubrik Service einen Überblick über unsere Informations- und Kommunikationsplattform auf BDC|Online: myBDC. Wir laden Sie herzlich dazu ein, sich rege an myBDC zu beteiligen und die Funktionsvielfalt auszuprobieren.
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