Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Die Reform der Bedingungen für die niedergelassenen Durchgangsärzte ist zum 1.1.2024 in Kraft getreten. In den folgenden Ausgaben der Passion Chirurgie werden die Details der neuen Regelungen im Einzelnen erläutert. In diesem Beitrag geht es um die strukturellen Vorgaben für die Eingriffsräume (ER).
Der Beruf der Krankenschwester und des Krankenpflegers hatte immer ein äußerst hohes Ansehen bei Patienten und der Bevölkerung. Die Arbeit wurde immer gerne mit Hingabe und Empathie durchgeführt. Die Patienten oder pflegebedürftigen Menschen, die diese Hilfe benötigen, sehen diese Bedeutung nach wie vor uneingeschränkt und sind sehr dankbar für jeden Handgriff, Zuspruch oder Teilhabe.
Die Anzahl der tätigen Durchgangsärzte ist sowohl in den Krankenhäusern als auch in den Praxen seit Jahren rückläufig. Der BDC macht sich gemeinsam mit den anderen Berufsverbänden u. a. in der Gemeinsamen BG-Kommission (GBK) für eine stetige Verbesserung der Bedingungen der D-Ärzte stark, um diesen Trend aufzuhalten und die Tätigkeit attraktiv zu gestalten.
Kurz vor Weihnachten hat das Bundesministerium für Gesundheit praktisch ohne Vorlaufzeit die angekündigte Rechtsverordnung zur Einführung der sogenannten Hybrid-DRG zum 1. Januar in Kraft gesetzt. Im Gegensatz zu dem ersten Referentenentwurf vom 21.9.2023 ist diese von sechs auf zwei Paragraphen zusammengeschmolzen, nachdem zahlreiche Regelungen sich als nicht rechtskonform erwiesen haben.
„Notfälle in der Chirurgie“: Kaum ein anderes Thema kann die Gemeinsamkeiten und die Vielfältigkeit der Chirurgie so gut widerspiegeln. Der Chirurg ist der Primärarzt bei Verletzungen und Schmerzen. Interdisziplinarität, spezielle Fachgebietskenntnisse und Teamwork mit gemeinsamen Handeln sind im Rahmen einer patientenorientierten chirurgischen Notfallversorgung unabdingbar.
Deshalb war genau dieses Thema Schwerpunkt beim diesjährigen Bundeskongress Chirurgie und wir präsentieren Ihnen einige der besten Vorträge in dieser gleichnamigen Ausgabe der Passion Chirurgie in schriftlicher Form.
Mit dem voranschreitenden Zusammenwachsen Europas ist auch die Vereinheitlichung von Normen und gesetzlichen Bestimmungen verbunden. Während man dieser Entwicklung beim Thema „Europäische Gemüsestandards” vergleichsweise gelassen entgegensehen kann, sind die Anstrengungen des Europäischen Kommitees für Normung (CEN bzw. CENELEC) im Bereich Medizin doch wesentlich brisanter.
Mit dieser Ausgabe unserer Mitgliederzeitschrift wollen wir Sie über die für uns Chirurginnen und Chirurgen relevanten Player auf dem Parkett der europäischen Gesundheitspolitik sowie über konkrete Initiativen mit BDC-Beteiligung informieren. Nur so können wir zumindest versuchen, unsere Erfahrungen und Errungenschaften in Behandlung und Qualitätsmanagement in den europäischen Prozess einzubringen.
Erstaunlicherweise – und das zeigt sich auch in den interessanten Erfahrungsberichten dieser Ausgabe – ist Teilzeit immer noch vorwiegend ein Thema für Frauen. Obwohl sich auch männliche Mediziner in Umfragen Teilzeitregelungen und mehr Zeit für sich und ihre Familie wünschen, werden diese Optionen von Männern seltener wahrgenommen. Zu groß ist die Angst vor einem Karriereknick.
Unsere Autoren sprechen die Schwierigkeiten von Teilzeitregelungen an: Nicht alle Positionen sind einfach auf mehrere Personen aufteilbar, Kompromisse und eine langsamere Entwicklung der Karriere sind gerade in der Weiterbildung unausweichlich. Doch die Vorteile eines modernen, sinnvoll auf die Bedürfnisse von Ärzten, Klinikleitung und Patienten abgestimmten Teilzeitsystems liegen auf der Hand und erhöhen die Attraktivität unseres Fachgebietes.
Was motiviert Ärzte in Katastrophen- und Krisengebieten und bei kriegerischen Auseinandersetzungen chirurgische Hilfe zu leisten? Ist das nicht eine Gefahr für sich selbst und, bei evtl. mangelnden Kenntnissen, auch eine für die Verletzten und Verwundeten vor Ort?
Lesen Sie dazu unter anderem die Beiträge zur Weiterbildung im Sanitätsdienst der Bundeswehr und zum Stand der Dinge beim Katastrophenschutz in Deutschland. Zudem gehen unsere Autoren speziell auf die besonderen und komplexen Anforderungen an die Katastrophenchirurgie ein: Da Tragödien vom Ausmaß eines Tsunamis oder eines Erdbebens hier eher selten vorkommen, ist die adäquate Ausbildung und Einsatzvorbereitung mit ganz eigenen Schwierigkeiten verbunden.