Mit dem neuen Jahr gehen auch einige Veränderungen für niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten einher. Wesentliche Neuerungen hat das Redaktionsteam der PraxisNachrichten zusammengestellt.
Die Übersicht fasst vor allem Änderungen und Neuerungen zusammen, über die im vergangenen Jahr in den PraxisNachrichten berichtet wurde. Die Liste stellt insofern nur eine Auswahl dar.
Orientierungswert um 1,58 Prozent gestiegen
Der Orientierungswert wurde zum 1. Januar auf 10,8226 Cent angehoben (bisher: 10,6543 Cent). Damit steigt die Vergütung für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen um rund 1,58 Prozent. Das bedeutet etwa 550 Millionen Euro mehr für die Versorgung gesetzlich krankenversicherter Patienten.
Voraussichtlich weitere rund 70 Millionen Euro mehr müssen die Krankenkassen in diesem Jahr bereitstellen, um den wachsenden Behandlungsbedarf ihrer Versicherten zu finanzieren.
Bis Ende September wollen KBV und GKV-Spitzenverband die Arbeiten zur Weiterentwicklung des EBM abschließen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2020 in Kraft treten. Unter anderem wird der Bewertungsausschuss darin aufgefordert, die Bewertung technischer Leistungen zu überprüfen.
Die Grundlage für die Kodierung der Behandlungsdiagnosen in der vertragsärztlichen Versorgung ist aktualisiert worden. Die aktuell gültige Version 2019 der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandter Gesundheitsprobleme 10. Revision – German Modification (ICD-10-GM) trat zum 1. Januar in Kraft und ist in den Praxisverwaltungssystemen hinterlegt.
Der Einheitliche Bewertungsmaßstab für das erste Quartal 2019 kann auf der Website der KBV als praktische Online-Version mit Suchfunktion abgerufen werden. Nutzer können sich die aktuelle Version außerdem als PDF-Dokument herunterladen – entweder als Gesamtfassung oder für einzelne Arztgruppen.
Bis Ende März müssen Praxen alle Komponenten für die Telematikinfrastruktur bestellen
In diesem Jahr wird es ernst mit der Telematikinfrastruktur (TI): Bis spätestens 31. März müssen Ärzte und Psychotherapeuten die notwendigen Komponenten für den Anschluss an die TI verbindlich bestellen und dies gegenüber ihrer Kassenärztlichen Vereinigung nachweisen. Bis Ende Juni muss die Technik installiert sein, damit ab 1. Juli alle Praxen und alle Medizinischen Versorgungszentren das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) durchführen können. Das sieht der neue Zeitplan des Gesetzgebers vor.
Immer wenn man glaubt, das Ende der Fahnenstange sei erreicht, wird die Latte noch mal höher gelegt. Während Bundesregierung und Länder noch um die Endfassung eines KrankenHausVersorgungsVerbesserungsGesetzes (KHVVG) ringen mit aktuell schwer abschätzbarem Ergebnis für die klinische Versorgungslandschaft, hat der Bundesminister jetzt die angedrohte Ersatzvornahme zur vorher schon gesetzlich beschlossenen Ambulantisierung herausgebracht.
Was motiviert Ärzte in Katastrophen- und Krisengebieten und bei kriegerischen Auseinandersetzungen chirurgische Hilfe zu leisten? Ist das nicht eine Gefahr für sich selbst und, bei evtl. mangelnden Kenntnissen, auch eine für die Verletzten und Verwundeten vor Ort?
Lesen Sie dazu unter anderem die Beiträge zur Weiterbildung im Sanitätsdienst der Bundeswehr und zum Stand der Dinge beim Katastrophenschutz in Deutschland. Zudem gehen unsere Autoren speziell auf die besonderen und komplexen Anforderungen an die Katastrophenchirurgie ein: Da Tragödien vom Ausmaß eines Tsunamis oder eines Erdbebens hier eher selten vorkommen, ist die adäquate Ausbildung und Einsatzvorbereitung mit ganz eigenen Schwierigkeiten verbunden.
Im neuen Versorgungsstärkungsgesetz wird auf die medizinische Qualität ein Hohelied gesungen. Während uns dies in den letzten Reformversuchen eher als Feigenblatt imponierte, scheinen es Gesetzgeber und Kassen dieses Mal ernst zu meinen. Ein weiteres Qualitätsinstitut und eine noch stärkere Ausrichtung der Vergütung auf die Ergebnisqualität sollen es richten.
Qualitätssicherung ist natürlich auch uns Chirurginnen und Chirurgen von höchster Wichtigkeit – sowohl das leibliche Wohl der Patienten als auch die Existenz der medizinischen Versorger stehen auf dem Spiel. Viele Initiativen der chirurgischen Fachgesellschaften und Verbände sprechen hier eine eindeutige Sprache.
Erfahren Sie mehr dazu in der neuen Ausgabe der Passion Chirurgie! Viel Spaß beim Lesen.
Die Laparoskopie hat über die letzten Jahre einen zunehmenden Stellenwert in der Diagnostik und Therapie des akuten Abdomens erlangt. Besonders bei der differentialdiagnostischen Abklärung sowie der definitiven chirurgischen Therapieentscheidung erlangt die laparoskopische Diagnostik einen Stellenwert. Zumal heute ein Großteil der chirurgischen Therapiemaßnahmen laparoskopisch durchgeführt werden können.
In dieser Ausgabe der Passion Chirurgie finden Sie neben einem umfassenden Einstieg in die Thematik auch Artikel zu Indikation und Zeitpunkt der Konversion. Weiterhin berichten wir über die laparoskopische und offene Therapie von iatrogenen Perforationen des Kolons.
Der oft zitierte demografische Wandel, der hier in Deutschland wie auch in allen anderen Industrienationen unweigerlich voranschreitet, stellt den maßgebenden Kontext dar für fast alle aktuellen Herausforderungen im Bereich Medizin und Gesundheitsversorgung.
Oft genug war er in den letzten Ausgaben der Passion Chirurgie Bezugspunkt für Themenschwerpunkte und Analysen. Diesmal machen wir ihn zum zentralen Thema.
Dass fundamentale Umwälzungen dieser Art einschneidende Veränderungen für die gesundheitliche Versorgung der alternden Bevölkerung und unsere Patienten mit sich bringen, ist klar und häufig diskutiert worden.
Auf Initiative unserer Präsidiumsmitglieder Gerlind Amtsberg und Norbert Hennes wollen wir mit dieser Schwerpunktausgabe ein wenig Licht ins Dunkel dieser sehr persönlichen Seite des demografischen Wandels bringen. Es gibt hier für den BDC in den kommenden Jahren viel zu tun und hoffentlich gemeinsam mit den Kliniken zu gestalten.