Alle Artikel von kein Autor

Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19

Maßnahmen zur sozialen Distanzierung zeigen erste Wirkung: Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) in Deutschland verlangsamt sich – Herausforderung für die medizinische Versorgung bleibt bestehen

Die seit dem 16. März (Schulschließungen) und 22. März (Kontakteinschränkungen) geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte.

„Ein Grund zur Entwarnung besteht hingegen nicht. Konsequente Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, die Beschaffung von Schutzmaterialen für das medizinische Fachpersonal sowie eine strukturierte Trennung der Versorgung von COVID-19-Verdachtsfällen und Patienten der Regelversorgung sind über Monate hinaus die zentralen Herausforderungen zur Eindämmung der Pandemie. Hierbei steht der Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen im Vordergrund, die in den nächsten Monaten wieder eine reguläre vertragsärztliche Versorgung benötigen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

Als Datengrundlage dienen die offiziell dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Fälle und die inoffiziell von der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität (JHU) veröffentlichten Daten. Während vor Beginn der Einschränkungen ein infizierter Fall etwa fünf neue Infektionen nach sich gezogen hat (diese Maßzahl wird auch als Reproduktionszahl R bezeichnet), hat dieser Wert zuletzt nur noch zwischen 1,5 (JHU) und 1,3 (RKI) betragen. Da die Zahl der Testungen wöchentlich weiterhin steigt, gehen die rückläufigen Werte für R nicht offensichtlich mit einem Anstieg der Dunkelziffer einher. Werden die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch die Bevölkerung weiterhin konsequent befolgt, dürfte der festgestellte Trend sich fortsetzen und lässt darauf hoffen, dass das Wachstum der Neuinfektionszahlen im Laufe der nächsten Tage allmählich stagniert. Für einen Rückgang der Neuinfektionen müssen Werte von R<1 erreicht und gehalten werden.

Hinweise zur Methodik

Berücksichtigt sind in der Einschätzung nur Fälle mit einem Meldedatum, das drei oder mehr Tage zurückliegt. So wurde berücksichtigt, dass nicht alle neuen Fälle sofort in der Meldestatistik ablesbar sind. In den durch das RKI bereitgestellten Daten ist ein häufig mehrtägiger Verzug der gemeldeten Fälle enthalten. Dieser Verzug besteht bei den inoffiziellen Daten der JHU nicht. Hier besteht jedoch die Gefahr einer Übererfassung von Fällen; die Herkunft der Fallzahlen ist unsicher. Ebenfalls sind die Melde- und Laborkapazitäten am Wochenende üblicherweise reduziert, darum erscheint die Zahl gemeldeter Fälle am Wochenende niedriger und zu Wochenbeginn oft höher als erwartet. Deswegen sind die Zahlen jeweils über ein Zeitfenster von sieben Tagen geglättet, um diese Effekte herauszurechnen.

Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de

Webinar-Termin im April 2020: S3 Leitlinie „Polytrauma/ Schwerverletztenversorgung“

Webinar S3-Leitlinie „Polytrauma/ Schwerverletztenversorgung“
30.04.2020, 18:00 Uhr
Prof. Dr. med. Bertil Bouillon
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 26 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinar-Termine

  • S3-Leitlinie „Sinus pilonidalis“, Dr. med. Andreas Ommer, am 02.07.2020, 18:00 Uhr
  • S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“, Dr. med. Matti Scholz, am 03.09.2020, 18.00 Uhr

Schaufenster April 2020

Herzchirurgen werben für Organspende

Nachdem im Deutschen Bundestag die Widerspruchslösung im Januar dieses Jahres keine Mehrheit gefunden hat, nimmt die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herzund Gefäßchirurgie die Werbung für Organspende nun selbst in die Hand. Mit dem lebensbejahenden mexikanischen Motiv Dia de Muertos startete DGTHG einen Aufruf zur Organspende. Der Dia de Muertos – der Tag der Toten – wird inzwischen über Mexiko hinaus in ganz Lateinamerika gefeiert. An dem Tag werden die Verstorbenen gewürdigt. Symbolisiert werden die Feierlichkeiten durch bunte Calaveras (Schädel) und Calacas (Skelette). Die Botschaft der Kampagne lautet: „Schenke Leben nach deinem Leben“, so der DGTHG-Vorstand, der selbst einer persönlichen Organspende zustimmt.

Mehr lesen …

Klinikärzte in guter Verfassung

Nach Darstellung der Bundesregierung haben Klinikärzte keinen großen Anlass zur Klage. Die Zahl der Vollkräfte ist zwischen 1991 und 2017 um 67 Prozent gestiegen – von 95.208 auf 161.208. Zudem wurde durch das reformierte Arbeitszeitgesetz überlangen Dienstzeiten Einhalt geboten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu den Arbeitsbedingungen der Klinikärzte. Ein „genereller Ärztemangel“ herrsche nicht vor.

Sorge bereitet der Regierung allerdings die zunehmende Gewalt gegenüber medizinischem Personal in den Krankenhäusern. Im Auge wolle man auch die sich verändernde Altersstruktur in der Bevölkerung behalten in Kombination mit den sich wandelnden Arbeitsbedingungen durch den medizinischen Fortschritt.

Mehr lesen …

Steigende Anzahl anerkannter ausländischer Abschlüsse

Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist nur durch den Zuzug ausländischer Pflegekräfte und Ärzte zu bewältigen. Das statistische Bundesamt teilte mit, die Anerkennung ärztlicher Qualifikationsnachweise aus dem Ausland ist 2018 auf 7.300 gestiegen. Im Jahr 2016 wurden noch 5.300 positiv beschieden. Damit bilden die Ärzte die zweitgrößte Berufsgruppe – nach der Pflege – im Anerkennungsverfahren. Die größte Gruppe unter den anerkannten Ärzten bilden
syrische Kollegen. Ihre Zahl hat sich mit 1.200 Anerkennungen in 2018 gegenüber 630 Anerkennungen im Jahr 2016 fast verdoppelt.

Mehr lesen …

Starttermin der elektronischen Patientenakte ist ambitioniert

Der Chaos Computer Club (CCC) hat sich auf dem Krebs-Kongress in diesem Jahr kritisch zum Starttermin der elektronischen Patientenakte (ePA) geäußert. Der CCC hat noch Sicherheitslücken in der Umgebung der ePA gefunden. Die für die Einführung der ePA verantwortliche Gematik zeigte sich „schockiert“ und kündigte an, sich das Umfeld der ePA genauer anzuschauen. Martin Tschirsich vom CCC warnte bereits, dass Fehler im Umfeld der Akte weitaus schwieriger zu beheben seien. Es handele sich um strukturelle Fehler in der Informationssicherheit und nicht um einzelne Probleme der IT-Sicherheit.

Mehr lesen …

Personalia April 2020

Dr. med. Thomas Büllesbach, langjähriger Oberarzt am Städtischen Krankenhaus Heinsberg, ist nun einer von drei Chefärzten der Chirurgie und übernimmt die Leitung für den Schwerpunktbereich Gefäßchirurgie, während Dr. med. Konstantinos Lioupis, ehemals Oberarzt am Städtischen Klinikum Ludwigshafen als neuer Chefarzt den Fachbereich für Allgemein- und Viszeralchirurgie übernimmt.

Dr. med. Alexander Friedemann leitet seit Anfang des Jahres die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Roten Kreuz Krankenhauses in Bremen. Der Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie sowie Spezielle Viszeralchirurgie war zuvor Oberarzt der Klinik.

Dr. med. Jost Gernot Jenkner, zuvor Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Vinzentius-Krankenhaus Landau, leitet die Abteilung seit Februar 2020 als Chefarzt.

Ihlayle Meqdad wurde im Januar zum Chefarzt an der KMG Klinik Boizenburg ernannt. Meqdad leitet die Chirurgische Klinik und das neue Hernienzentrum, dass unter seinem Einsatz eingerichtet wurde neben Dr. med. Axel Doer, der den Bereich der Allgemeinchirurgie verantwortet.

Dr. med. Thomas Paffrath leitet seit Anfang des Jahres die Sektion Unfallchirurgie der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Unfallchirurgie am Krankenhaus der Augustinerinnen in Köln. Er war zuvor Oberarzt der Unfallchirurgie, Orthopädie und Sporttraumatologie am Klinikum Merheim.

Dr. med. Torsten Schloßhauer ist seit dem 01.03.2020 neuer Chefarzt der Klinik für Plastische, Ästhetische, Rekonstruktive und Handchirurgie des Agaplesion Ev. Krankenhaus Mittelhessen in Gießen. Er wechselte vom Agaplesion Markus-Krankenhaus in Frankfurt am Main, wo er als Oberarzt tätig war.BDC

Zustimmung durch Bundesrat zu Gesetzespaketen bei der Bewältigung der Corona-Epidemie

Minister Spahn: „Zusammen gegen Corona – volle Unterstützung für unser Gesundheitswesen und die Pflege“

Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.”

Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen („COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“)

Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen werden unterstützt, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. Krankenhäuser werden so in die Lage versetzt, die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Ebenfalls abgefedert werden Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte. Auch Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt.

  • Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, bzw. für jeden gegenüber dem Vorjahr nicht stationär behandelten Patienten, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro ausgebliebenen Patienten und Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt und aus dem Bundeshaushalt refinanziert.
  • Krankenhäuser erhalten einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Die Kosten dafür werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Darüber hinaus sollen die Länder kurzfristig weitere erforderliche Investitionskosten finanzieren.
  • Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.
  • Der so genannte “vorläufige Pflegeentgeltwert” wird auf 185 Euro erhöht. Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen.
  • Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst wird zur Entlastung der Krankenhäuser umfassend erleichtert, der so genannte “Fixkostendegressionsabschlag” für das Jahr 2020 ausgesetzt und deutlich mehr Flexibilität bei den Erlösausgleichen eingeräumt.
  • Die Liquidität der Krankenhäuser wird durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt.
  • Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Entlastung der Krankenhäuser auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen erbringen.
  • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erhalten für einen befristeten Zeitraum einen – anteiligen – finanziellen Ausgleich für nicht belegte Betten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
  • Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten werden bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.
  • Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordentlicher Maßnahmen, die während des Bestehens der epidemischen Notlage erforderlich sind (wie zum Beispiel die Einrichtung von „Fieberambulanzen“), von den Krankenkassen erstattet.
  • Die Ausgleichzahlungen für die Freihaltung von Bettenkapazitäten durch die Verschiebung planbarer Operationen, Eingriffe und Aufnahmen in Krankenhäusern bedeuten Mehrausgaben für den Bundeshalt in Höhe von voraussichtlich rund 2,8 Mrd. Euro in 2020. Für die GKV entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 6,3 Mrd. Euro, von denen 1,5 Mrd. Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Die Mehrausgaben im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sind nicht quantifizierbar.
  • Die ambulante und stationäre Pflege wird durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die – nach geltendem Recht obligatorischen – Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet.
  • Pflegeeinrichtungen wird durch eine Regelung die Sicherheit gegeben, die durch die Pandemie bedingten außerordentlichen Aufwendungen oder Einnahmeausfälle über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
  • Für die Aufrechterhaltung der Versorgung kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.
  • Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, werden keine Nachteile beim Bezug von BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erleiden

Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Der Deutsche Bundestag hat aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, müssen schnell Entscheidungen getroffen werden. Dazu erhält der Bund in dieser besonderen Lage für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit die Aufhebung dieser Feststellung beschließen.

Das Bundesministerium für Gesundheit wird u. a. ermächtigt, durch Allgemeinverfügung oder durch Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen, etwa durch:

  • Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, etwa wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden,
  •  Melde- und Untersuchungspflichten,
  • Regelungen, die im Normalfall durch die Selbstverwaltungspartner getroffen werden,
  •  Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik,
  • Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

Ferner enthält das Gesetz Ausnahmen vom Baurecht, um etwa kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können.

Zudem wird eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, deren Kinder der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67% ihres Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro).

Die Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 28.03.2020

Märzausgabe: 60 Jahre BDC

Im April wird der BDC 60 Jahre alt. In der vorliegende PASSION CHIRURGIE resümieren wir, wagen einen Blick in die Zukunft des Berufsverbandes und haben – wie immer – auch fachliche Artikel für Sie zusammengestellt.

Überschattet vom Sars-CoV-2-Virus tritt das „normale“ Leben derzeit in den Hintergrund, Veranstaltungen – einschließlich des DCK 2020 und auch des Deutschen Ärztetages – sind abgesagt, unsere Mitgliederversammlung haben wir verschoben. Trotzdem arbeitet die BDC-Geschäftsstelle weiter und steht Ihnen bei Fragen zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung. Auf BDC|Online haben wir für Sie aktuelle und praxisorientierte Informationen zur Corona-Virus-Krise zusammengestellt, die täglich aktualisiert werden.

Märzausgabe PASSION CHIRURGIE
Alle Ausgaben PASSION CHIRURGIE

DIVI: „Wir entscheiden nicht nach Alter!“

Intensiv- und Notfallmediziner legen klinisch-ethische Entscheidungs-Empfehlungen vor

Deutschlands Notfall- und Intensivmediziner bereiten sich auf die schwerste aller Entscheidungen vor: Welchen Patienten im Fall der Fälle intensivmedizinisch behandeln und welchen palliativmedizinisch versorgen, wenn die Intensivbetten und Ressourcen knapp werden? Noch ist es nicht so weit. „Aber sollten wir in die schwierige Situation kommen, zwischen Patienten entscheiden zu müssen, dann wollen wir gewappnet sein“, sagt Professor Uwe Janssens, Präsident der Deutschen Interdisziplinären Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) und Chefarzt der Klinik für Innere Medizin und Internistische Intensivmedizin am St.-Antonius-Hospital in Eschweiler. „Wir wollen am Ende dieses schwierigen, schmerzlichen Prozesses sagen können: Es war eine fundierte, gerechte Entscheidung.“ Sieben Fachgesellschaften, die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI), die Deutsche Gesellschaft für Interdisziplinäre Notfall- und Akutmedizin (DGINA), die Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI), die Deutsche Gesellschaft für Internistische Intensivmedizin und Notfallmedizin (DGIIN), die Deutsche Gesellschaft für Pneumologie und Beatmungsmedizin (DGP), die Deutsche Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) und die Akademie für Ethik in der Medizin (AEM), legen deshalb heute gemeinsame klinisch-ethische Empfehlungen vor: Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie.

Die Entscheidungen müssen medizinisch begründet sein. Und es muss gerecht zugehen. Als Kriterium soll die klinische Erfolgsaussicht gelten, also die Wahrscheinlichkeit, ob der Patient die Intensivbehandlung überleben wird. So heißt es in den Handlungsempfehlungen: Die Priorisierungen erfolgen ausdrücklich nicht in der Absicht, Menschen oder Menschenleben zu bewerten, sondern aufgrund der Verpflichtung, mit den (begrenzten) Ressourcen möglichst vielen Patienten eine nutzbringende Teilhabe an der medizinischen Versorgung unter Krisenbedingungen zu ermöglichen. Zehn Tage hat die Gruppe von 14 Autoren, darunter Fachvertreter aus Notfall- und Intensivmedizin, Medizinethik, Recht und weiteren Disziplinen, an dem Paper geschrieben und dieses sorgfältig geprüft. „Ein großer Kraftakt, den ich so in meiner Laufbahn auch noch nie erlebt habe“, erklärt Janssens – und meint dies durchaus positiv. „Die Handlungsempfehlungen sind aus meiner Sicht ein hervorragendes Resultat, absolut praxistauglich.“ Es sei erschütternd gewesen zu sehen, unter welchem Druck Kollegen in anderen Ländern bereits Entscheidungen dieses Ausmaßes hätten fällen müssen, ohne irgendeine Orientierung zu haben, so Janssens, nicht nur DIVI-Präsident, sondern auch Sprecher der DIVI-Sektion Ethik. „Die Kollegen in Italien und Spanien sind jetzt schon schwer traumatisiert. Das geht an niemandem spurlos vorbei. Daher ein solcher Kriterienkatalog auf jeden Fall eine Stütze sein!“

Kriterium ist die klinische Erfolgsaussicht – nicht das Alter!

Fair und medizinisch gut begründet zu entscheiden, in einem Team aus drei Experten mit unterschiedlichen Blickwinkeln – all das haben die Autoren festgelegt. Es gelte der Gleichheitsgrundsatz. Janssens erklärt: „So ist es nicht zulässig, nach dem kalendarischen Alter oder nach sozialen Kriterien zu entscheiden!“ In Deutschland werde nicht dem 80-Jährigen von vornherein die Behandlungsmöglichkeit verweigert. „Wir haben uns ganz klar gegen das Kriterium „Alter“ entschieden und wollen sehr viel differenzierter vorgehen.“ Dabei spielen der Schweregrad der aktuellen Erkrankung sowie relevante Begleiterkrankungen (z.B. schwere vorbestehende Organdysfunktion mit prognostisch eingeschränkter Lebenserwartung) eine wesentliche Rolle. Der Patientenwille (aktueller, vorausverfügter, zuvor mündlich geäußerter oder mutmaßlicher Patientenwille) ist naturgemäß fester und mandatorischer Bestandteil bei allen Entscheidungen.

Aus Gründen der Gleichberechtigung sieht das Paper zudem vor, dass eine Auswahl unter allen Patienten erfolgen sollte, die eine Intensivbehandlung benötigen, unabhängig davon, wo sie gerade versorgt werden (Notaufnahme, Allgemeinstation, Intensivstation) und ganz gleich, ob COVID-19-Infizierter, Schlaganfall-Patient oder Unfallopfer. „Aus ethischer Sicht sind solche Priorisierungen immer ein Dilemma und damit für das Personal sehr belastend“, mahnt Professor Georg Marckmann, Vorstand des Instituts für Ethik, Geschichte und Theorie der Medizin, Ludwig-Maximilians-Universität München und Präsident der Akademie für Ethik in der Medizin, der die Empfehlungen federführend mit Gerald Neitzke (Hannover) und Jan Schildmann (Halle) erarbeitet hat.

Autoren wünschen weitere Diskussion und Überarbeitung

Die vorliegende klinisch-ethische Empfehlung ist auf der Homepage der DIVI abrufbar. Die Autoren bitten ihre Kollegen explizit um Kommentare und eine lebhafte Diskussion, um in einem offenen Diskurs die Inhalte der Empfehlung weiter zu entwickeln. Auch könne sie so an neue Erkenntnisse und die jeweils aktuelle Situation angepasst werden. „Wir wollen eine maximale Transparenz herstellen“, sagt Janssens. „Und wir wollen Vertrauen schaffen in der Bevölkerung. Damit alle wissen: Selbst in dieser schwierigsten aller Situation wird nicht einfach nach dem Bauchgefühl entschieden.“ Man habe im Gegenteil jetzt einen roten Faden für Situationen, die in Deutschland rechtlich durchaus unterschiedlich bewertet werden. Es sei erschütternd gewesen zu sehen, unter welchem Druck Kollegen in anderen Ländern bereits Entscheidungen dieses Ausmaßes hätten fällen müssen. Die heute vorgelegten Handlungsempfehlungen geben deshalb jetzt verantwortlichen Akteuren durch medizinisch und ethisch begründete Kriterien und Verfahrensweisen eine Entscheidungsgrundlage.

Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)  e.V., Luisenstraße 45, 10117 Berlin,  www.divi.de, 26.03.2020

Entscheidungen über die Zuteilung von Ressourcen in der Notfall- und der Intensivmedizin im Kontext der COVID-19-Pandemie
istock/gpointstudio

DGCH zum Beschluss, planbare Operationen zu verschieben: Risiko muss Facharzt prüfen!

Die Deutsche Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) hat in ihrer Stellungnahme zur Verschiebung planbarer Operationen in der COVID-19 Pandemie Krise deutlich gemacht, dass sie alle Bemühungen unterstützt, die die Ausweitung der Virus- Infektionen verzögern, um alle Ressourcen des Gesundheitssystem zur Behandlung der schweren Krankheitsverläufe zur Verfügung stellen zu können. Dazu zählten insbesondere:

1. Die Aufteilung der stationären und ggfs. ambulanten Einrichtungen und des Personals in COVID und NON-COVID Behandlungseinheiten, entsprechend den Empfehlungen des RKI. Hierzu gehört die sorgfältige Identifizierung von jeweils geeignetem Personal unter besonderer Berücksichtigung des individuellen Risikos.

2. Die befristete Verschiebung planbarer Operationen nach dem Willen von Bundes- und Landesbehörden, um genügend Intensiv-Betten und Beatmungsplätze für schwere Corona-Fälle vorzuhalten und eine Triage wie derzeit in Italien oder Spanien zu vermeiden. Hierdurch können auch personelle Ressourcen freigesetzt und damit zur Verfügung gestellt werden.

Diese Maßnahmen stelle die Chirurgie und ihre leitenden Ärzte vor erhebliche Herausforderungen, heißt es in der Stellungnahme. In dieser heben die Autoren hervor, dass die Einschätzung zur Zeitspanne, innerhalb derer ein Eingriff tatsächlich verschoben werden kann, rein medizinisch sei und von wenigen Tagen bis hin zu mehreren Monaten variieren könne, abhängig von Diagnose, Krankheitsverlauf und geplanter Behandlung. Die Entscheidung zum Aufschub eines Eingriffs müsse schlussendlich immer von einem Facharzt des entsprechenden chirurgischen Fachgebiets getroffen werden. Zu beachten sei dabei die Wahrung der Verhältnismäßigkeit.

Lesen Sie hier die gesamte Stellungnahme der DGCH

Quelle: Deutsche Gesellschaft für Chirurgie e.V. Luisenstraße 58/59, 10117 Berlin

Webinar-Termin im März 2020: S3-Leitlinie „Screening, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Bauchaortenaneurysmas“

Webinar S3-Leitlinie „Screening, Diagnostik, Therapie und Nachsorge des Bauchaortenaneurysmas“
26.03.2020, 18:00 Uhr
www.bdc-webinare.de

Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 25 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

Webinare im Archiv abrufen

Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

Geplante Webinar-Termine

  • „DCK kompakt“-Webinar, Prof. Dr. med. Thomas Schmidt-Rixen, 28.05.2020, 18 Uhr
  • S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“, Dr. med. Matti Scholz, am 18.06.2020, 18:00 Uhr
  • S3-Leitlinie „Sinus pilonidalis“, Dr. med. Andreas Ommer, am 02.07.2020, 18:00 Uhr

Benutzung von Masken bei Lieferengpässen

Durch die Zuspitzung der aktuellen Situation durch die Cororna-Pandemie kommt es in vielen Einrichtungen des Gesundheitswesens zu Lieferengpässen für FFP-Masken und Mund-Nasen-Schutz (MNS). Da das Coronavirus nach Angaben des Robert Koch-Instituts überwiegend über Tröpfchen übertragen wird, appelliert die Deutsche Gesellschaft für Krankenhaushygiene in einem Sonderhygienetipp an das unbedingte Tragen einer Schutzmaske, auch wenn diese nicht dem FFP3-Standard entspricht. Eine FFP3-Maske könne durch eine FFP2-Maske ersetzt werden, eine FFP-Maske durch einen MNS und dieser ggfs. durch textile Masken. Es gelte, dass jede Maske mehr Schutzwirkung für Träger und Gegenüber habe als keine Maske!
Weiterhin könne man eine Maske auch personenbezogen länger tragen, beispielsweise eine Schicht oder einen Tag, wenn das Übertragungsrisiko sehr gering sei. Dies gelte insbesondere für Kontakte mit geringem Übertragungsrisiko, bei denen keine spezifischen Gefährdungen zu erwarten seien, z.B. Anästhesie im OP.

Der Kurztipp im Auftrag der DGKH gibt die Meinung der Autoren wieder.

Dieser Kurztipp gilt nur für die Zeit der Corona-Pandemie und solange es Lieferengpässe gibt.

Noch mehr Informationen finden Sie im angehängten Hygiene-Tipp.
Benutzung von Masken bei Lieferengpässen – jede Maske hat mehr Schutzwirkung für Träger und Gegenüber als keine Maske