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Schaufenster Mai 2020

Aktuelle und relevante Informationen zur Corona-Krise für BDC-Mitglieder

Die Corona-Krise und ihre Auswirkungen werden die Menschen weltweit noch lange in Atem halten. Der Informationsbedarf insbesondere auch für Chirurgen in der Klinik wie in der Niederlassung ist immens. Der BDC hat darauf rasch reagiert und für seine Mitglieder ein Informationsangebot auf der BDC-Website eingerichtet, das fortlaufend aktualisiert wird. BDC-Fachartikel, Verlinkungen zu vertiefenden Inhalten, E-Learning-Tools, Musterverträge und vieles mehr finden sich zu medizinischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Themenfeldern und sollen helfen, Überblick zu behalten in Zeiten, die unübersichtlich sind wie selten zuvor.

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Medizinstudierende protestieren gegen sogenanntes Hammerexamen

Prüfungstermine der Medizinstudierenden kräftig durcheinander. Aufgrund der festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite hat das Bundesgesundheitsministerium nun eine Verordnung erlassen, wonach der zweite Abschnitt der Ärztlichen Prüfung (M2) verschoben wird. De facto werden die Bundesländer in die Lage versetzt, die Durchführung der M2 festzusetzen – und diese haben höchst unterschiedliche Vorstellungen davon, wann die Prüfungstermine stattfinden sollen.

Die Bundesvertretung der Medizinstudierenden in Deutschland e.V. (bvmd) protestiert jetzt gegen die Empfehlung des Instituts für medizinische und pharmazeutische Prüfungsfragen (IMPP) und des Medizinischen Fakultätentags (MFT), das für April geplante große schriftliche Staatsexamen (M2) auf das Jahr 2021 zu verschieben. Damit sich die Studienzeit für die Medizinstudierenden nicht unnötig verlängert, sollen für das M2 bereits zugelassene Studierende direkt ins PJ entlassen werden. Für die Studierenden heißt das, nach dem PJ zwei große Prüfungen ablegen zu müssen: das M2 und die praktische M3-Prüfung. Darüber hinaus kritisiert der bvmd den entstandenen föderalen Flickenteppich: „Den aktuellen Aussagen vieler Landesprüfungsämter sowie Fakultäten zufolge, können PJ-Tertiale lediglich in Bundesländern absolviert werden, die die gleiche Entscheidung bezüglich Verschiebung oder Durchführung des M2 getroffen haben,
wie das Bundesland der Heimatuniversität. Dies bedeutet, dass unzählige Studierende bereits geplante PJ-Tertiale an ihrem potenziellen Wunscharbeitsort absagen und teilweise hohe Kosten von bereits gemieteten oder sogar gekauften Wohnungen tragen müssen.“

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EU-Kommission verschiebt umstrittene Medizinprodukte-Verordnung

Die Medizintechnikbranche hat lange gegen die Medical Device Regulation (MDR) gekämpft. Zum 26. Mai dieses Jahres sollte die umstrittene Verordnung in Kraft treten: Sie sieht insbesondere deutlich strengere Zulassungsanforderungen für Medizinprodukte innerhalb der EU vor. Jetzt wurde sie wieder außer Kraft
gesetzt – für ein Jahr wird der Start der novellierten EU-Medizinprodukteverordnung aufgrund der Coronavirus-Pandemie verschoben.

Branchenverbände haben sich insbesondere im Hinblick auf kleine und mittlere Unternehmen immer wieder für einen späteren Start der MDR eingesetzt, damit diese mehr Zeit gewännen, sich auf die strengeren Auflagen wie beispielsweise Dokumentationspflichten und Studienanforderungen einzustellen. Auch die Anzahl der sogenannten Benannten Stellen, die die Zulassung der Produkte, durchführen war bislang zu gering, um zügig die Verfahrensabwicklung zu gewährleisten. In der Corona-Krise befürchtet die EU-Kommission bei einem gleichzeitigen Geltungsbeginn der MDR weitere Versorgungs- und Lieferengpässe von Medizinprodukten.

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Anzahl der Linkshänder geklärt

Linkshänder gibt es weniger als Rechtshänder – nach dem Grundschulbesuch weiß das ein jeder. Ein Forscherteam an der Fakultät Psychologie der Ruhr-Universität Bochum kann jetzt genau die Anzahl der Linkshänder beziffern: Die Linkshänder-Quote beträgt 10,6 Prozent.

Als Linkshänder werden oft die Menschen bezeichnet, die mit der linken Hand schreiben. Die Studie um Privatdozent Dr. Sebastian Ocklenburg berücksichtigte aber die Tatsache, dass etwa neun Prozent der Menschen verschiedene Hände für verschiedene Arbeiten nutzen. Das sorgte für genauere Ergebnisse. In die Studie wurden Daten von fünf Meta-Analysen von insgesamt 2.396.170 Personen einbezogen.

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Personalia Mai 2020

Dr. med. Peter Blöhbaum, Facharzt für Gefäßchirurgie und Allgemeine Chirurgie sowie endovaskulärer Spezialist, ist der neue Chefarzt der Klinik für Gefäßchirurgie an den HELIOS Dr.-Horst-Schmidt-Kliniken in Wiesbaden.

Dr. med. Wolfram Breithaupt ist seit Februar 2020 neuer Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am St. Elisabethen-Krankenhaus in Frankfurt am Main. Er war zuvor Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Agaplesion Markus-Krankenhaus in Frankfurt.

Nasreddin El-Jaam, Allgemein- und Unfallchirurg und zuvor Oberarzt der Sektion Unfallchirurgie und Orthopädie am HELIOS Albert-Schweitzer-Klinikum Northeim, ist seit 01. März 2020 Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie am Kreiskrankenhaus Weißwasser.

Dr. med. Achim Elsen wechselte zum 01. April 2020 vom Klinikum Großburgwedel Region Hannover GmbH, wo er langjähriger Chefarzt der Unfallchirurgie und Orthopädie war, an das Klinikum Robert Koch in Gehrden und leitet nun dort die Orthopädie und Unfallchirurgie.

Dr. med. Ulf Georgi ist der neue Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie des DRK-Krankenhauses Grimmen GmbH in Süderholz. Er wechselte aus Breisach in Baden-Württemberg, wo er die Allgemein- und Viszeralchirurgie der HELIOS Rosmann Klinik leitete.

Prof. Dr. med. Christian Kühne wechselte als Chefarzt von der Hamburger Asklepios Klinik St. Georg an die Schön Klinik Hamburg-Eilbek und leitet dort die Klinik für Unfallchirurgie.

Dr. med. Ingomar Lorenz wechselte zum 01. April 2020 von der Sana Klinik Bethesda Stuttgart an das Karl-Olga-Krankenhaus. Dort leitet der langjährige Chefarzt das Zentrum für Schulter- und Ellbogenchirurgie innerhalb der Unfall- und Wiederherstellungschirurgie.

Dr. med. Hubert Mayer, Schatzmeister des BDC, wurde zum 1. April 2020 Geschäftsführer der Kliniken an der Paar.

Dr. med. Gunnar Proff ist seit dem 01. April 2020 neuer Chefarzt der Allgemein-, Viszeral- & Gefäßchirurgie des Diakonie-Krankenhauses Bad Kreuznach. Er wechselte vom St. Vincenz-Krankenhaus in Limburg, wo er als Oberarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie sowie Proktologie tätig war.

Dr. med. Claus Schöler, Facharzt für Viszeralchirurgie mit Zusatzbezeichnung spezielle Viszeralchirurgie und Notfallmedizin, ehemals Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Transplantationschirurgie am Universitätsklinikum Augsburg, ist seit dem 01. April 2020 der neue Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Wertachklinik Schwabmünchen.

Dr. med. Florian Stockhausen, Facharzt für Allgemeinchirurgie, Viszeralchirurgie und spezielle Viszeralchirurgie und zuvor Oberarzt am Hospital zum heiligen Geist in Frankfurt am Main, leitet seit dem 01.04.2020 als Chefarzt die chirurgische Abteilung des Capio Mathilden-Hospital Bündingen.

Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Das Kabinett beschließt den Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite. Die öffentliche Anhörung des Gesundheitsausschusses des Bundestages zum Zweites Bevölkerungsschutzgesetz findet am 11. Mai 2020 statt.

Hier finden Sie die Regelungen im Überblick

Mehr Tests ermöglichen und Infektionsketten frühzeitig erkennen

  • Das BMG kann die gesetzliche Krankenversicherung per Verordnung verpflichten, Tests auf das Coronavirus grundsätzlich zu bezahlen. Damit werden Tests in einem weiteren Umfang als bisher möglich – zum Beispiel auch dann, wenn jemand keine Symptome zeigt. Gesundheitsämter sollen Tests ebenfalls über die GKV abrechnen können.
  • Im Umfeld besonders gefährdeter Personen – etwa in Pflegeheimen – soll verstärkt auf Corona-Infektionen getestet werden.
  • Die Labore müssen künftig auch negative Testergebnisse melden. Außerdem müssen Gesundheitsämter übermitteln, wenn jemand als geheilt gilt. Teil des Meldewesens ist künftig auch, wo sich jemand wahrscheinlich angesteckt hat.
  • Um besser einschätzen zu können, wie das COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz wirkt und wie es sich auf die wirtschaftliche Lage der Krankenhäuser auswirkt, werden zwei unterjährige Datenübermittlungen zum Leistungsgeschehen eingeführt. Die Ergebnisse werden dem BMG vorgelegt.

Mehr Flexibilität für Auszubildende und Studierende im Gesundheitswesen während der Epidemie

  • Das Bundesministerium für Gesundheit kann Änderungen in den Ausbildungen zu den Gesundheitsberufen vornehmen, z.B. bezüglich der Dauer der Ausbildung, der Nutzung von digitalen Unterrichtsformen oder Prüfungen.

Mehr finanzielle Anerkennung für Personal in Pflegeeinrichtungen und Pflegediensten

  • Alle Beschäftigten in der Altenpflege erhalten im Jahr 2020 einen gestaffelten Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung (Corona-Prämie) in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die höchste Prämie erhalten Vollzeitbeschäftigte in der direkten Pflege und Betreuung.
  • Auch Auszubildende, Freiwilligendienstleistende, Helfer im freiwilligen sozialen Jahr und Leiharbeiter sowie Mitarbeiter in Servicegesellschaften sollen eine Prämie erhalten.

Mehr Unterstützung für den Öffentlichen Gesundheitsdienst

  • Der Öffentliche Gesundheitsdienst (ÖGD) wird durch Maßnahmen des Bundes während der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unterstützt – insbesondere, um Digitalisierung voranzutreiben. Dafür werden etwa 50 Millionen Euro für die 375 Gesundheitsämter in der Bundesrepublik bereitgestellt.
  • Beim Robert Koch-Institut wird dauerhaft eine Kontaktstelle für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eingerichtet.

Mehr Flexibilität und weniger Bürokratie für Versicherte, Verwaltung und Gesundheitswesen

  • Kann jemand aufgrund z. B. einer Quarantäneanordnung nicht arbeiten, hat er unter bestimmten Umständen einen Anspruch auf Erstattung seines Verdienstausfalls. Die Antragsfrist dafür wird deutlich verlängert – von drei auf 12 Monate. So werden die Betroffenen, aber auch die Verwaltung entlastet.
  • Gesetzliche Verpflichtungen der Kranken- und Pflegekassen, bestimmte Beträge (Sollwert) für Präventionsmaßnahmen auszugeben, werden bis Jahresende 2020 ausgesetzt.
  • Zur Verwendung elektronischer Verordnungen von digitalen Gesundheitsanwendungen werden Pilotprojekte ermöglicht.
  • Das Inkrafttreten des neuen Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetzes wird verschoben, so dass das Medizinproduktegesetz bis zum 26. Mai 2021 weiter gilt. So können sich die Hersteller auf die Produktion der für die Bewältigung der COVID-19 Pandemie dringend benötigten Medizinprodukte konzentrieren und die Versorgungssicherheit in Deutschland weiter gewährleisten. Dies geschieht auf der Grundlage der europäischen Vorgaben.

Mehr Solidarität mit unseren europäischen Nachbarn

  • Als Zeichen der europäischen Solidarität übernimmt der Bund die Kosten für die intensivmedizinische Behandlung von Patientinnen und Patienten aus dem europäischen Ausland (EU, UK und Irland) in deutschen Krankenhäusern, wenn die Patienten in ihrem Heimatland wegen fehlender Kapazitäten nicht behandelt werden konnten.

Quelle: Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 29.04.2020

Entwurf zum Zweiten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

Gemeinsames Statement von DGCH, DGAI, BDC und BDA zur Wiederaufnahme von elektiven Operationen in deutschen Krankenhäusern

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen (BDC) hat gemeinsam mit der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH), der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin (DGAI) und dem Berufsverband Deutscher Anästhesisten eine Stellungnahme zur Wiederaufnahme von planbaren Operationen in deutschen Krankenhäusern
veröffentlicht. Die Stellungnahme bezieht sich auf 
Krankenhäuser, die sich schwerpunktmäßig mit der Behandlung von Covid-19 infizierten Patienten beschäftigen.

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen entwickelt sich aufgrund der getroffenen Maßnahmen derzeit linear. Um vor diesem Hintergrund die schrittweise Öffnung von Kapazitäten für planbare Eingriffe zielgenau zu planen, haben die DGCH, DGAI, BDC und BDA, auch in Anlehnung an Publikationen und Verlautbarungen nationaler und internationaler Fachgesellschaften, eine Liste von Prinzipien und Überlegungen erstellt, die den genannten Krankenhäusern bei der Wiederaufnahme der Versorgung in Operationssälen und allen Verfahrensbereichen als Leitfaden dienen können. Im Vordergrund steht weiterhin die Sicherheit von Patienten, Personal und Bevölkerung.

Hintergrund ist ein vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) veröffentlichtes 8-Schritte-Papier, das Empfehlungen zur langsamen Adaption eines neuen Klinikalltags gibt. Nach fast sechs Wochen Aufschub und Absage verschiebbarer planbarer Operationen und Aufnahmen in den Kliniken hat das BMG aktuell eine schrittweise Öffnung der Kliniken auch für planbare Operationen angekündigt mit folgender Begründung: “Eine dauerhafte ausschließliche Priorisierung nur einer bestimmten Patientengruppe unter Ausschluss anderer Gruppen von Erkrankten lässt sich insbesondere aufgrund des Gleichheitsgrundsatzes nicht rechtfertigen.”

Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass rechtswirksam und für die Wiederaufnahme planbarer Eingriffe entscheidend die jeweiligen Verordnungen der Länder sind.

Gemeinsames Statement von DGCH, DGAI, BDC und BDA zur Wiederaufnahme von elektiven Operationen in deutschen Krankenhäusern
Gemeinsame Pressemitteilung zum Statement
Ein neuer Alltag auch für den Klinikbetrieb in Deutschland

Übergangsfrist verstrichen: Klinik-Bettenmeldung an das DIVI-Intensivregister jetzt Pflicht

Update: Tagesaktuelle Klinik-Bettenmeldung an das DIVI-Intensivregister ab sofort Pflicht

Die Übergangsregelung der DIVI Intensivregister-Verordnung ist verstrichen. Seit dem 16.04.2020 müssen Kliniken mit Intensivstation jeden Tag bis 9 Uhr ihre aktuellen Bettenkapazitäten an das DIVI-Intensivregister melden. Die Datenmeldungen müssen Kliniken gegenüber den eigenen Landesbehörden wöchentlich dokumentieren. Die neue Verordnung ist ein wichtiger Baustein, um fortan tagesaktuell valide Zahlen für das gesamte Bundesgebiet zu erhalten.

Hintergrund: Aufbau einer neuen IT-Plattform

Die Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI) e.V. hat den Aufbau eines Registers gestartet, dass derzeit tagesaktuell die Versorgungskapazitäten und Fallzahlen zu intensivmedizinisch behandelten COVID-19-Patienten darstellt. Ziel des Registers ist, die Verfügbarkeiten von Beatmungsbetten und von erweiterten Therapiemaßnahmen bei akutem Lungenversagen in Deutschland sichtbar zu machen. Hierzu melden Kliniken mit Intensivstationen selbstständig und freiwillig per Log-in ihre Daten und sind angehalten, diese täglich zu aktualisieren. Eine Meldepflicht gibt es derzeit noch nicht. Die aggregierten Ergebnisse können auf der Website der DIVI frei eingesehen werden. Eine Übersicht aller teilnehmenden Kliniken mit Ampeldarstellung zur Bettenverfügbarkeit hilft bereits Ärztinnen und Ärzten bei der Suche nach freien Kapazitäten. Auch wird seit dem 27. März über das Robert Koch-Institut jeden Morgen ein Tagesreport veröffentlicht.
Die Entwicklung des Systems befindet sich erst in der Vorphase des Aufbaus. In den kommenden Wochen wird das Register zu einer umfangreichen IT-Plattform ausgebaut, die ganz neue Möglichkeiten der visuellen Darstellung der Daten bietet:

Erster Schritt

  • Für Intensivmediziner, die bereits Daten in das System eingegeben haben oder die dies bald tun werden, wird eine moderne, nutzerfreundliche und schlanke Umgebung zur Datenerfassung zur Verfügung stehen. Diese ist z. B. auch für die Nutzung auf mobilen Endgeräten angepasst. Darin besteht vor allem die Möglichkeit, noch differenzierter Auskunft über die eigene Fachexpertise (via Kontaktmöglichkeiten) und die Kapazitäts- und Fallzahlen zu geben – ohne dabei aus dem bereits zu Beginn des Registers selbstgesteckten Ziel „Eingabe in ein bis drei Minuten möglich“ zu fallen. Die Eingabemaske wird auch direkt während der Dateneingabe die Gültigkeit der Daten in Echtzeit prüfen und damit die Datenqualität nochmals erhöhen.
  • Für Ärzte, die auf der Suche nach Fachexpertise oder Intensivbetten zur Verlegung eigener Patienten sind, wird es eine Umkreissuche mit Belegungsanzeige umgebender Kliniken geben. Darin kann interaktiv die Fallzahlentwicklung und die Kapazitätsentwicklung der letzten 7 Tage von benachbarten Kliniken eingesehen werden, was bei der Auswahl eines geeigneten Verlegungsbetts eine direkte Erleichterung in der Patientenorganisation darstellt.
  • Für Akteure im Handlungsfeld der öffentlichen Gesundheit/Public Health wird es einen zugangsgeschützten Bereich für interaktive statistische Auswertungen geben, in dem neben Kapazitätsdaten aus dem DIVI Intensivregister auch andere Datenquellen, beispielsweise der Gesundheitsämter, analysiert und zur Handlungssteuerung ausgegeben werden können. Dieses vollumfängliche Analyse-Tool wird allen Akteuren zur Verfügung gestellt, die einem öffentlichen Auftrag zur Sicherung der Gesundheit in Deutschland folgen: Bundes- und Landesbehörden, Krisenstäbe, Gesundheitsämter, Rettungsleitstellen, Ministerien und (z. B. universitäre) Forschungseinrichtungen.
  • Für Bürgerinnen und Bürger wird es eine differenziertere und durchsuchbare Übersicht teilnehmender – hoffentlich bald aller 1.160 – Kliniken mit Intensivstation geben. Das bisherige allgemeine Informationsangebot durch Karten- und Zeitreihendarstellungen wird durch eine interaktive, und vor allem minutengenau aktualisierte, Visualisierung ersetzt.

Zweiter Schritt

  • Für Krankenhäuser oder landesweite Verbünde, die bereits Kapazitätsdaten über andere elektronische Systeme erfassen, wird es eine technische standardisierte Schnittstelle zum Datenempfang im DIVI Intensivregister geben. Dabei ist sicherzustellen, dass diese Systeme die im Register erfassten Datenfelder auch vollständig abdecken. Eine entsprechende Beschreibung der Datenfelder und der Schnittstelle wird öffentlich zur Verfügung stehen. Ein konkretes Datum für die Veröffentlichung können wir derzeit allerdings noch nicht nennen.
  • Für Pressehäuser sowie Forschungstätige, welche die Daten des Registers für eigene Auswertungen und Visualisierungen (z. B. in Apps oder im Web) verwenden wollen, wird es einen Datenbank-Zugriff über eine API geben. Auch hier können wir mit Blick auf die aktuelle Lage noch kein genaues Datum der Fertigstellung nennen – asap, sobald die oben genannten Anforderungen fertiggestellt sind.

Quelle: Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin (DIVI)  e.V., Luisenstraße 45, 10117 Berlin,  www.divi.de, aktualisiert am 20.04.2020

DKG für vorsichtige Wiederaufnahme der Regelversorgung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat in ihrer aktuellen Pressemitteilung für die “schrittweise Wiederaufnahme der Regelversorgung“ plädiert. Darin heißt es, dass die derzeitige Situation in den Krankenhäusern zeige, dass diese in kürzester Zeit in der Lage waren, sehr verantwortungsbewusst auf die Corona-bedingten Anforderungen zu reagieren. Man werde auch weiterhin die notwendigen Intensivkapazitäten ausbauen und vorhalten, gänzlich unabhängig von einer möglichen schrittweisen Wiederaufnahme der Regelversorgung. Demzufolge könnte schnell wieder auf eine veränderte Infektionsentwicklung reagiert werden, sollten die jetzt von der Politik beschlossenen Lockerungen zu deutlich steigenden Infektionszahlen führen.

Neben den planbaren Eingriffen betrachten die Krankenhäuser insbesondere die Entwicklung in der Notfallversorgung kritisch. Offensichtlich gäbe es PatientInnen, die aus Angst vor Corona sich nicht trauten, ein Krankenhaus zu betreten um sich dort behandeln zu lassen. Dazu äußerte sich DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß: „Es gibt keinen Grund notwendige Behandlungen aufzuschieben. Der Infektionsschutz in den Krankenhäusern ist gewährleistet, und jeder, der ein Problem hat, sollte unbedingt auch ein Krankenhaus aufsuchen. Wir haben aus Kliniken besorgniserregende Rückmeldungen, dass die Einweisungen wegen Verdachts auf Herzinfarkt und Schlaganfall deutlich zurückgegangen sind. Und das liegt nicht daran, dass es weniger Verdachtsfälle gibt, sondern, dass Patienten aus Angst sich gar nicht beim Rettungsdienst melden. Auch der Umstand, dass viele niedergelassene Fachärzte ihre Praxen nicht in vollem Umfang betreiben, führt mutmaßlich dazu, dass Erkrankungen verschleppt und zu spät erkannt werden.” Man müsse aber vermeiden, dass Angst vor dem Virus andere Krankheiten und Todesfälle verursachten, so Dr. Gaß weiter.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

KBV: Scharfe Kritik an Zwangsverpflichtung von Vertragsärzten

Der Vorstand der KBV hat sich entschieden gegen eine Zwangsverpflichtung von Ärzten bei der Bekämpfung des Coronavirus ausgesprochen. Dies sei der völlig falsche Weg. Es gebe genügend Beispiele, wie auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten gemeinsam an einem Strang gezogen und die Versorgung vernünftig organisiert werde, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Die Stadt Würzburg hat jetzt per Schreiben Vertragsärzte Pflegeeinrichtungen „zugeteilt“, um dort die hausärztliche Versorgung zu sichern. Die Möglichkeit der zwangsweisen Dienstverpflichtung sieht das bayrische Katastrophenschutzgesetz vor.

Rechtsgrundlage ist fraglich

Gassen bezweifelte, ob die zugrundeliegende Rechtsgrundlage wirklich hieb- und stichfest sei. „Nicht ohne Grund hat Nordrhein-Westfalen diese Zwangsverpflichtung aus seinem Epidemie-Gesetz gestrichen“, erklärte er. Zudem zeige das Vorgehen in anderen Bundesländern, wie es richtig funktionieren könne. In Heinsberg beispielsweise hätten Landrat, Kassenärztliche Vereinigung (KV) und allen anderen Beteiligten erfolgreich zusammengearbeitet.

Ohne Schutzmaterial „abkommandiert“

Als „zynisch“ empfand es Gassen, dass es in dem Schreiben heißt, Schutzmaterial sei „zielgerichtet und ressourcenschonend“ einzusetzen. „Ich gehe davon aus, dass die Stadt Würzburg über ausreichend Schutzmaterial verfügt, um die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen entsprechend auszustatten.
Es darf nicht sein, dass Ärzte quasi auf eigenes Risiko ohne ausreichenden Schutz „abkommandiert“ werden. „Nicht Landräte oder Behörden definieren, welcher Schutz notwendig ist, sondern hier gibt es klare Vorgaben des Arbeitsschutzes“, erklärte der KBV-Chef.

Ärzte müssen ihre Patienten in Stich lassen

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, fragte: „Was geschieht mit den Patienten der hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen und was mit den Kolleginnen und Kollegen selbst? Die Stadt Würzburg habe einen Arzt zu einer Sieben-Tage-Woche mit fünf Tagen zu je 14 Stunden und zwei Tagen zu je elf Stunden verpflichtet! Offenbar gilt hier nicht einmal mehr ein Mindestmaß an Arbeitsschutz und Arbeitsrecht!“

Hofmeister: Hat ein Freistaat ein solches Vorgehen nötig?

Eine Behörde zwinge Ärzte dazu, mehr oder minder ihre Patienten im Stich zu lassen, um sich ab sofort in einem Pflegeheim um Menschen zu kümmern, die sie nicht kennen und die umgekehrt wiederum auch nicht die Ärzte kennen. „Das kann insbesondere bei der Behandlung chronisch kranker Patienten gefährlich sein“, warnte Hofmeister und fügte hinzu: „Bayern hebt stets seine Rolle als Freistaat vor. Hat ein Freistaat ein solches Vorgehen nötig?“.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 09.04.2020

Kabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

Bundesgesundheitsminister Spahn: „Digitale Angebote schnell in die Versorgung bringen“

Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen – das ist das Ziel des Entwurfs eines „Patientendaten-Schutz-Gesetzes“. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 01. April 2020 beschlossen. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich zukünftig digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen. Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Patienten-Alltag ankommen: Das E-Rezept wird nutzbar, Facharztüberweisungen gibt es künftig auch digital. Und jeder Versicherte bekommt die Möglichkeit, seine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher zu speichern. Dieses Gesetz nutzt und schützt Patienten gleichermaßen.”

Die Regelungen im Detail:

  • Schon jetzt ist klar: Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 eine ePA anbieten. Damit diese auch befüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten zeitgleich einen Anspruch darauf, dass ihre Ärztin bzw. ihr Arzt Daten in die ePA einträgt. Ärzte und Krankenhäuser, die die ePA erstmals befüllen, bekommen hierfür 10 Euro. Für die Unterstützung der Versicherten bei der weiteren Verwaltung ihrer ePA erhalten Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ebenfalls eine Vergütung. Deren Höhe wird von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen festgelegt.
  • Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.
  • Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
  • Versicherte können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.
  • Ab 2022 sollen Versicherte darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Sie können also zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden.
  • Wer seine Daten in der ePA einsehen möchte, kann das auf dem eigenen Smartphone oder Tablet tun. Auch Versicherte, die kein mobiles Endgerät besitzen bekommen die Möglichkeit, ihre ePA zum Beispiel in einer Filiale ihrer Krankenkasse einzusehen. Die Kassen werden verpflichtet, die technische Infrastruktur dafür ab 2022 zur Verfügung zu stellen.
  • Ab 2023 haben Versicherte die Möglichkeit, die in der ePA abgelegten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen.
  • Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone laden lässt. Der Patient kann es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Das kann eine Apotheke vor Ort sein oder eine Online-Apotheke. Die App wird Teil der sicheren Telematikinfrastruktur und soll im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Wenn der Versicherte sein Rezept lieber in einer anderen App speichern möchte, kann er es über eine Schnittstelle dorthin weiterleiten.
  • Überweisungen zu Fachärzten sollen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.
  • Jeder – ob Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken – ist für den Schutz der von ihm in der Telematikinfrastruktur verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Die Details dazu werden mit dem Gesetzentwurf lückenlos geregelt.
  • Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Telematikinfrastruktur müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die gematik melden. Tun sie das nicht ordnungsgemäß, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

    Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020

    BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern

    Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt

    Der Schutz des medizinischen Personals hat oberste Priorität. Deswegen hat sich die Bundesregierung frühzeitig entschieden, auch zentral medizinische Schutzausrüstung zu beschaffen. Solche Schutzausrüstung ist aber in Zeiten der Pandemie ein weiterhin knappes Gut. Die Versorgungslage für Schutzausrüstungen ist durch die weltweite Nachfrage extrem angespannt. Hier gilt es jetzt pragmatische und zielführende aber dennoch sichere Lösungen zu finden, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten.

    Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem Krisenstab der Bundesregierung daher ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken.

    Dazu erklären Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten. Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.“

    Detaillierte Informationen finden Sie im Papier des Krisenstabs zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, welches unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA entstanden ist.

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020