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DKG für vorsichtige Wiederaufnahme der Regelversorgung

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft hat in ihrer aktuellen Pressemitteilung für die “schrittweise Wiederaufnahme der Regelversorgung“ plädiert. Darin heißt es, dass die derzeitige Situation in den Krankenhäusern zeige, dass diese in kürzester Zeit in der Lage waren, sehr verantwortungsbewusst auf die Corona-bedingten Anforderungen zu reagieren. Man werde auch weiterhin die notwendigen Intensivkapazitäten ausbauen und vorhalten, gänzlich unabhängig von einer möglichen schrittweisen Wiederaufnahme der Regelversorgung. Demzufolge könnte schnell wieder auf eine veränderte Infektionsentwicklung reagiert werden, sollten die jetzt von der Politik beschlossenen Lockerungen zu deutlich steigenden Infektionszahlen führen.

Neben den planbaren Eingriffen betrachten die Krankenhäuser insbesondere die Entwicklung in der Notfallversorgung kritisch. Offensichtlich gäbe es PatientInnen, die aus Angst vor Corona sich nicht trauten, ein Krankenhaus zu betreten um sich dort behandeln zu lassen. Dazu äußerte sich DKG-Präsident Dr. Gerald Gaß: „Es gibt keinen Grund notwendige Behandlungen aufzuschieben. Der Infektionsschutz in den Krankenhäusern ist gewährleistet, und jeder, der ein Problem hat, sollte unbedingt auch ein Krankenhaus aufsuchen. Wir haben aus Kliniken besorgniserregende Rückmeldungen, dass die Einweisungen wegen Verdachts auf Herzinfarkt und Schlaganfall deutlich zurückgegangen sind. Und das liegt nicht daran, dass es weniger Verdachtsfälle gibt, sondern, dass Patienten aus Angst sich gar nicht beim Rettungsdienst melden. Auch der Umstand, dass viele niedergelassene Fachärzte ihre Praxen nicht in vollem Umfang betreiben, führt mutmaßlich dazu, dass Erkrankungen verschleppt und zu spät erkannt werden.” Man müsse aber vermeiden, dass Angst vor dem Virus andere Krankheiten und Todesfälle verursachten, so Dr. Gaß weiter.

Die vollständige Pressemitteilung lesen Sie hier.

KBV: Scharfe Kritik an Zwangsverpflichtung von Vertragsärzten

Der Vorstand der KBV hat sich entschieden gegen eine Zwangsverpflichtung von Ärzten bei der Bekämpfung des Coronavirus ausgesprochen. Dies sei der völlig falsche Weg. Es gebe genügend Beispiele, wie auf Basis einer vertrauensvollen Zusammenarbeit aller Beteiligten gemeinsam an einem Strang gezogen und die Versorgung vernünftig organisiert werde, betonte KBV-Chef Dr. Andreas Gassen.

Die Stadt Würzburg hat jetzt per Schreiben Vertragsärzte Pflegeeinrichtungen „zugeteilt“, um dort die hausärztliche Versorgung zu sichern. Die Möglichkeit der zwangsweisen Dienstverpflichtung sieht das bayrische Katastrophenschutzgesetz vor.

Rechtsgrundlage ist fraglich

Gassen bezweifelte, ob die zugrundeliegende Rechtsgrundlage wirklich hieb- und stichfest sei. „Nicht ohne Grund hat Nordrhein-Westfalen diese Zwangsverpflichtung aus seinem Epidemie-Gesetz gestrichen“, erklärte er. Zudem zeige das Vorgehen in anderen Bundesländern, wie es richtig funktionieren könne. In Heinsberg beispielsweise hätten Landrat, Kassenärztliche Vereinigung (KV) und allen anderen Beteiligten erfolgreich zusammengearbeitet.

Ohne Schutzmaterial „abkommandiert“

Als „zynisch“ empfand es Gassen, dass es in dem Schreiben heißt, Schutzmaterial sei „zielgerichtet und ressourcenschonend“ einzusetzen. „Ich gehe davon aus, dass die Stadt Würzburg über ausreichend Schutzmaterial verfügt, um die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen entsprechend auszustatten.
Es darf nicht sein, dass Ärzte quasi auf eigenes Risiko ohne ausreichenden Schutz „abkommandiert“ werden. „Nicht Landräte oder Behörden definieren, welcher Schutz notwendig ist, sondern hier gibt es klare Vorgaben des Arbeitsschutzes“, erklärte der KBV-Chef.

Ärzte müssen ihre Patienten in Stich lassen

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV, fragte: „Was geschieht mit den Patienten der hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen und was mit den Kolleginnen und Kollegen selbst? Die Stadt Würzburg habe einen Arzt zu einer Sieben-Tage-Woche mit fünf Tagen zu je 14 Stunden und zwei Tagen zu je elf Stunden verpflichtet! Offenbar gilt hier nicht einmal mehr ein Mindestmaß an Arbeitsschutz und Arbeitsrecht!“

Hofmeister: Hat ein Freistaat ein solches Vorgehen nötig?

Eine Behörde zwinge Ärzte dazu, mehr oder minder ihre Patienten im Stich zu lassen, um sich ab sofort in einem Pflegeheim um Menschen zu kümmern, die sie nicht kennen und die umgekehrt wiederum auch nicht die Ärzte kennen. „Das kann insbesondere bei der Behandlung chronisch kranker Patienten gefährlich sein“, warnte Hofmeister und fügte hinzu: „Bayern hebt stets seine Rolle als Freistaat vor. Hat ein Freistaat ein solches Vorgehen nötig?“.

Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin, www.kbv.de, Praxisnachrichten 09.04.2020

Kabinett beschließt Patientendaten-Schutz-Gesetz

Bundesgesundheitsminister Spahn: „Digitale Angebote schnell in die Versorgung bringen“

Digitale Lösungen schnell zum Patienten bringen und dabei sensible Gesundheitsdaten bestmöglich schützen – das ist das Ziel des Entwurfs eines „Patientendaten-Schutz-Gesetzes“. Das Bundeskabinett hat den Entwurf am 01. April 2020 beschlossen. Mit einer neuen, sicheren App können Versicherte E-Rezepte in einer Apotheke ihrer Wahl einlösen. Facharzt-Überweisungen lassen sich zukünftig digital übermitteln. Und Patienten bekommen ein Recht darauf, dass der Arzt ihre elektronische Patientenakte (ePA) befüllt. Darin lassen sich ab 2022 auch der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft speichern.

Dazu erklärt Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Wir erleben gerade, wie digitale Angebote helfen, Patienten besser zu versorgen. Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz wollen wir dafür sorgen, dass solche Angebote schnell im Patienten-Alltag ankommen: Das E-Rezept wird nutzbar, Facharztüberweisungen gibt es künftig auch digital. Und jeder Versicherte bekommt die Möglichkeit, seine Daten in der elektronischen Patientenakte sicher zu speichern. Dieses Gesetz nutzt und schützt Patienten gleichermaßen.”

Die Regelungen im Detail:

  • Schon jetzt ist klar: Krankenkassen müssen ihren Versicherten ab 2021 eine ePA anbieten. Damit diese auch befüllt wird, erhalten Patientinnen und Patienten zeitgleich einen Anspruch darauf, dass ihre Ärztin bzw. ihr Arzt Daten in die ePA einträgt. Ärzte und Krankenhäuser, die die ePA erstmals befüllen, bekommen hierfür 10 Euro. Für die Unterstützung der Versicherten bei der weiteren Verwaltung ihrer ePA erhalten Ärzte, Zahnärzte und Apotheker ebenfalls eine Vergütung. Deren Höhe wird von der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen festgelegt.
  • Die Nutzung der ePA ist freiwillig. Der Versicherte entscheidet, welche Daten in der ePA gespeichert oder wieder gelöscht werden. Er entscheidet auch in jedem Einzelfall, wer auf die ePA zugreifen darf.
  • Neben Befunden, Arztberichten oder Röntgenbildern lassen sich ab 2022 der Impfausweis, der Mutterpass, das gelbe U-Heft für Kinder und das Zahn-Bonusheft in der elektronischen Patientenakte speichern.
  • Versicherte können ab 2022 bei einem Krankenkassenwechsel ihre Daten aus der ePA übertragen lassen.
  • Ab 2022 sollen Versicherte darüber hinaus die Möglichkeit bekommen, über ihr Smartphone oder Tablet für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann. Sie können also zum Beispiel festlegen, dass eine Ärztin oder ein Arzt zwar auf die ePA zugreifen darf, dass aber bestimmte Befunde nicht angezeigt werden.
  • Wer seine Daten in der ePA einsehen möchte, kann das auf dem eigenen Smartphone oder Tablet tun. Auch Versicherte, die kein mobiles Endgerät besitzen bekommen die Möglichkeit, ihre ePA zum Beispiel in einer Filiale ihrer Krankenkasse einzusehen. Die Kassen werden verpflichtet, die technische Infrastruktur dafür ab 2022 zur Verfügung zu stellen.
  • Ab 2023 haben Versicherte die Möglichkeit, die in der ePA abgelegten Daten freiwillig pseudonymisiert und verschlüsselt der medizinischen Forschung zur Verfügung zu stellen.
  • Für das E-Rezept soll es eine App geben, mit der sich das E-Rezept direkt auf das Smartphone laden lässt. Der Patient kann es dann in einer Apotheke seiner Wahl einlösen. Das kann eine Apotheke vor Ort sein oder eine Online-Apotheke. Die App wird Teil der sicheren Telematikinfrastruktur und soll im Laufe des Jahres 2021 zur Verfügung stehen. Wenn der Versicherte sein Rezept lieber in einer anderen App speichern möchte, kann er es über eine Schnittstelle dorthin weiterleiten.
  • Überweisungen zu Fachärzten sollen auf elektronischem Weg übermittelt werden können.
  • Jeder – ob Ärzte, Krankenhäuser oder Apotheken – ist für den Schutz der von ihm in der Telematikinfrastruktur verarbeiteten Patientendaten verantwortlich. Die Details dazu werden mit dem Gesetzentwurf lückenlos geregelt.
  • Betreiber von Diensten und Komponenten innerhalb der Telematikinfrastruktur müssen Störungen und Sicherheitsmängel unverzüglich an die gematik melden. Tun sie das nicht ordnungsgemäß, droht ihnen ein Bußgeld von bis zu 300.000 Euro.

    Das Gesetz soll voraussichtlich im Herbst in Kraft treten. Es ist im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig.

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020

    BMG: Versorgung bei Atemschutzmasken sichern

    Krisenstab der Bundesregierung gibt neues Wiederverwendungsverfahren für medizinische Schutzmasken in Ausnahmefällen bekannt

    Der Schutz des medizinischen Personals hat oberste Priorität. Deswegen hat sich die Bundesregierung frühzeitig entschieden, auch zentral medizinische Schutzausrüstung zu beschaffen. Solche Schutzausrüstung ist aber in Zeiten der Pandemie ein weiterhin knappes Gut. Die Versorgungslage für Schutzausrüstungen ist durch die weltweite Nachfrage extrem angespannt. Hier gilt es jetzt pragmatische und zielführende aber dennoch sichere Lösungen zu finden, um die Versorgung des medizinischen Personals mit Atemmasken mit Filterfunktion (FFP 2 und FFP 3) zu gewährleisten.

    Auf Vorschlag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesministeriums für Gesundheit ist dem Krisenstab der Bundesregierung daher ein neuartiges Wiederverwendungsverfahren von Atemschutzmasken vorgestellt worden. Zukünftig gibt es die Möglichkeit, im Rahmen des Verfahrens eine begrenzte Wiederaufbereitung (maximal dreimal) von Atemschutzmasken insbesondere mit Filterfunktion (FFP2 und FFP3) durchzuführen. Dazu sind besondere Sicherheitsauflagen einzuhalten: Das neue Verfahren erfolgt durch das ordnungsgemäße Personifizieren, Sammeln und Dekontaminieren der Masken durch Erhitzen. Es kann in Ausnahmefällen, wenn nicht ausreichend persönliche Schutzausrüstung vorhanden ist in den Einrichtungen des Gesundheitswesens mit vorhandenen Mitteln kurzfristig umgesetzt werden, ohne das Schutzniveau zu senken.

    Dazu erklären Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: „Der Schutz des Personals im Gesundheits- und Pflegebereich hat oberste Priorität. Es ist gut, dass wir hier schnell und vorausschauend eine sichere Lösung für mögliche Lieferengpässe finden konnten. Es werden gleichzeitig alle Anstrengungen unternommen, ausreichend neue Schutzmasken auf dem Weltmarkt zu ordern.“

    Detaillierte Informationen finden Sie im Papier des Krisenstabs zum Einsatz von Schutzmasken in Einrichtungen des Gesundheitswesens, welches unter Einbeziehung des RKI, BfArM sowie IFA entstanden ist.

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, www.bundesgesundheitsministerium.de, 01.04.2020

    Zi-Grafik des Monats zur Ausbreitung von COVID-19

    Maßnahmen zur sozialen Distanzierung zeigen erste Wirkung: Ausbreitung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) in Deutschland verlangsamt sich – Herausforderung für die medizinische Versorgung bleibt bestehen

    Die seit dem 16. März (Schulschließungen) und 22. März (Kontakteinschränkungen) geltenden Regelungen der sozialen Distanzierung zur Eindämmung von COVID-19 (Coronavirus SARS-CoV-2) zeigen in Deutschland erste Wirkung. Mit Blick auf die Fallzahlen und die Todesfälle zeigt sich, dass der Verlauf der Pandemie seit Mitte März erheblich verlangsamt werden konnte.

    „Ein Grund zur Entwarnung besteht hingegen nicht. Konsequente Maßnahmen zur sozialen Distanzierung, die Beschaffung von Schutzmaterialen für das medizinische Fachpersonal sowie eine strukturierte Trennung der Versorgung von COVID-19-Verdachtsfällen und Patienten der Regelversorgung sind über Monate hinaus die zentralen Herausforderungen zur Eindämmung der Pandemie. Hierbei steht der Schutz besonders vulnerabler Patientengruppen im Vordergrund, die in den nächsten Monaten wieder eine reguläre vertragsärztliche Versorgung benötigen“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende Dr. Dominik von Stillfried.

    Als Datengrundlage dienen die offiziell dem Robert Koch-Institut (RKI) gemeldeten Fälle und die inoffiziell von der US-amerikanischen Johns-Hopkins-Universität (JHU) veröffentlichten Daten. Während vor Beginn der Einschränkungen ein infizierter Fall etwa fünf neue Infektionen nach sich gezogen hat (diese Maßzahl wird auch als Reproduktionszahl R bezeichnet), hat dieser Wert zuletzt nur noch zwischen 1,5 (JHU) und 1,3 (RKI) betragen. Da die Zahl der Testungen wöchentlich weiterhin steigt, gehen die rückläufigen Werte für R nicht offensichtlich mit einem Anstieg der Dunkelziffer einher. Werden die Maßnahmen zur sozialen Distanzierung durch die Bevölkerung weiterhin konsequent befolgt, dürfte der festgestellte Trend sich fortsetzen und lässt darauf hoffen, dass das Wachstum der Neuinfektionszahlen im Laufe der nächsten Tage allmählich stagniert. Für einen Rückgang der Neuinfektionen müssen Werte von R<1 erreicht und gehalten werden.

    Hinweise zur Methodik

    Berücksichtigt sind in der Einschätzung nur Fälle mit einem Meldedatum, das drei oder mehr Tage zurückliegt. So wurde berücksichtigt, dass nicht alle neuen Fälle sofort in der Meldestatistik ablesbar sind. In den durch das RKI bereitgestellten Daten ist ein häufig mehrtägiger Verzug der gemeldeten Fälle enthalten. Dieser Verzug besteht bei den inoffiziellen Daten der JHU nicht. Hier besteht jedoch die Gefahr einer Übererfassung von Fällen; die Herkunft der Fallzahlen ist unsicher. Ebenfalls sind die Melde- und Laborkapazitäten am Wochenende üblicherweise reduziert, darum erscheint die Zahl gemeldeter Fälle am Wochenende niedriger und zu Wochenbeginn oft höher als erwartet. Deswegen sind die Zahlen jeweils über ein Zeitfenster von sieben Tagen geglättet, um diese Effekte herauszurechnen.

    Quelle: Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi), Salzufer 8, 10587 Berlin, www.zi.de

    Webinar-Termin im April 2020: S3 Leitlinie „Polytrauma/ Schwerverletztenversorgung“

    Webinar S3-Leitlinie „Polytrauma/ Schwerverletztenversorgung“
    30.04.2020, 18:00 Uhr
    Prof. Dr. med. Bertil Bouillon
    www.bdc-webinare.de

    Seit September 2017 gibt es die BDC|Webinare (www.bdc-webinare.de). Bisher wurden auf der Plattform insgesamt 26 Leitlinien von Experten erfolgreich vorgestellt und besprochen. Jeden Monat wird von einem 45-minütigem Webinar eine chirurgisch relevante Leitlinie in ihren Grundzügen vorgestellt. Anschließend kann mit dem Referenten und anderen Teilnehmern via Chat diskutiert werden, selbstverständlich kostenfrei für alle BDC-Mitglieder. Und jede Teilnahme wird in der Regel mit zwei CME-Punkten zertifiziert.

    Webinare im Archiv abrufen

    Auch wenn einmal ein Termin verpasst wird, ist das kein Problem, denn der aufgezeichnete Vortrag mit Diskussion kann jederzeit aus dem Webinar-Archiv abgerufen werden. Detaillierte Informationen und Termine zu diesem Lernangebot und allen Webinaren sind unter www.bdc-webinare.de zu finden.

    Geplante Webinar-Termine

    • S3-Leitlinie „Sinus pilonidalis“, Dr. med. Andreas Ommer, am 02.07.2020, 18:00 Uhr
    • S1-Leitlinie „Verletzungen der oberen Halswirbelsäule“, Dr. med. Matti Scholz, am 03.09.2020, 18.00 Uhr

    Schaufenster April 2020

    Herzchirurgen werben für Organspende

    Nachdem im Deutschen Bundestag die Widerspruchslösung im Januar dieses Jahres keine Mehrheit gefunden hat, nimmt die Deutsche Gesellschaft für Thorax-, Herzund Gefäßchirurgie die Werbung für Organspende nun selbst in die Hand. Mit dem lebensbejahenden mexikanischen Motiv Dia de Muertos startete DGTHG einen Aufruf zur Organspende. Der Dia de Muertos – der Tag der Toten – wird inzwischen über Mexiko hinaus in ganz Lateinamerika gefeiert. An dem Tag werden die Verstorbenen gewürdigt. Symbolisiert werden die Feierlichkeiten durch bunte Calaveras (Schädel) und Calacas (Skelette). Die Botschaft der Kampagne lautet: „Schenke Leben nach deinem Leben“, so der DGTHG-Vorstand, der selbst einer persönlichen Organspende zustimmt.

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    Klinikärzte in guter Verfassung

    Nach Darstellung der Bundesregierung haben Klinikärzte keinen großen Anlass zur Klage. Die Zahl der Vollkräfte ist zwischen 1991 und 2017 um 67 Prozent gestiegen – von 95.208 auf 161.208. Zudem wurde durch das reformierte Arbeitszeitgesetz überlangen Dienstzeiten Einhalt geboten, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD zu den Arbeitsbedingungen der Klinikärzte. Ein „genereller Ärztemangel“ herrsche nicht vor.

    Sorge bereitet der Regierung allerdings die zunehmende Gewalt gegenüber medizinischem Personal in den Krankenhäusern. Im Auge wolle man auch die sich verändernde Altersstruktur in der Bevölkerung behalten in Kombination mit den sich wandelnden Arbeitsbedingungen durch den medizinischen Fortschritt.

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    Steigende Anzahl anerkannter ausländischer Abschlüsse

    Der Fachkräftemangel im Gesundheitswesen ist nur durch den Zuzug ausländischer Pflegekräfte und Ärzte zu bewältigen. Das statistische Bundesamt teilte mit, die Anerkennung ärztlicher Qualifikationsnachweise aus dem Ausland ist 2018 auf 7.300 gestiegen. Im Jahr 2016 wurden noch 5.300 positiv beschieden. Damit bilden die Ärzte die zweitgrößte Berufsgruppe – nach der Pflege – im Anerkennungsverfahren. Die größte Gruppe unter den anerkannten Ärzten bilden
    syrische Kollegen. Ihre Zahl hat sich mit 1.200 Anerkennungen in 2018 gegenüber 630 Anerkennungen im Jahr 2016 fast verdoppelt.

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    Starttermin der elektronischen Patientenakte ist ambitioniert

    Der Chaos Computer Club (CCC) hat sich auf dem Krebs-Kongress in diesem Jahr kritisch zum Starttermin der elektronischen Patientenakte (ePA) geäußert. Der CCC hat noch Sicherheitslücken in der Umgebung der ePA gefunden. Die für die Einführung der ePA verantwortliche Gematik zeigte sich „schockiert“ und kündigte an, sich das Umfeld der ePA genauer anzuschauen. Martin Tschirsich vom CCC warnte bereits, dass Fehler im Umfeld der Akte weitaus schwieriger zu beheben seien. Es handele sich um strukturelle Fehler in der Informationssicherheit und nicht um einzelne Probleme der IT-Sicherheit.

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    Personalia April 2020

    Dr. med. Thomas Büllesbach, langjähriger Oberarzt am Städtischen Krankenhaus Heinsberg, ist nun einer von drei Chefärzten der Chirurgie und übernimmt die Leitung für den Schwerpunktbereich Gefäßchirurgie, während Dr. med. Konstantinos Lioupis, ehemals Oberarzt am Städtischen Klinikum Ludwigshafen als neuer Chefarzt den Fachbereich für Allgemein- und Viszeralchirurgie übernimmt.

    Dr. med. Alexander Friedemann leitet seit Anfang des Jahres die Klinik für Allgemein- und Viszeralchirurgie des Roten Kreuz Krankenhauses in Bremen. Der Facharzt für Chirurgie und Viszeralchirurgie sowie Spezielle Viszeralchirurgie war zuvor Oberarzt der Klinik.

    Dr. med. Jost Gernot Jenkner, zuvor Oberarzt der Allgemein-, Viszeral- und Gefäßchirurgie am Vinzentius-Krankenhaus Landau, leitet die Abteilung seit Februar 2020 als Chefarzt.

    Ihlayle Meqdad wurde im Januar zum Chefarzt an der KMG Klinik Boizenburg ernannt. Meqdad leitet die Chirurgische Klinik und das neue Hernienzentrum, dass unter seinem Einsatz eingerichtet wurde neben Dr. med. Axel Doer, der den Bereich der Allgemeinchirurgie verantwortet.

    Dr. med. Thomas Paffrath leitet seit Anfang des Jahres die Sektion Unfallchirurgie der Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Thorax- und Unfallchirurgie am Krankenhaus der Augustinerinnen in Köln. Er war zuvor Oberarzt der Unfallchirurgie, Orthopädie und Sporttraumatologie am Klinikum Merheim.

    Dr. med. Torsten Schloßhauer ist seit dem 01.03.2020 neuer Chefarzt der Klinik für Plastische, Ästhetische, Rekonstruktive und Handchirurgie des Agaplesion Ev. Krankenhaus Mittelhessen in Gießen. Er wechselte vom Agaplesion Markus-Krankenhaus in Frankfurt am Main, wo er als Oberarzt tätig war.BDC

    Zustimmung durch Bundesrat zu Gesetzespaketen bei der Bewältigung der Corona-Epidemie

    Minister Spahn: „Zusammen gegen Corona – volle Unterstützung für unser Gesundheitswesen und die Pflege“

    Das Gesundheitswesen und die Pflege bei der Bewältigung der Corona-Epidemie zu unterstützen – das sind die Ziele zweier Gesetzespakete, die nach dem Beschluss des Deutschen Bundestages am 25. März heute die Zustimmung des Bundesrates erhalten haben. Mit dem „COVID19-Krankenhausentlastungsgesetz“ werden die wirtschaftlichen Folgen für Krankenhäuser und Vertragsärzte aufgefangen. Mit dem “Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite” wird die Reaktionsfähigkeit auf Epidemien verbessert.

    Bundesgesundheitsminister Jens Spahn: “Alle, die im Gesundheitswesen arbeiten, brauchen gerade jetzt unsere volle Unterstützung. Deswegen kompensieren wir Einnahmeausfälle, bauen Bürokratie ab und setzen Sanktionen aus. Und wir sorgen dafür, dass wir schneller in epidemischen Lagen reagieren können. Wir bündeln Kompetenzen, so dass wir künftig in einer Lage wie dieser binnen Stunden für Ärzte, Pflegekräfte, Apotheker und alle anderen, die weit über das normale Maß anpacken, Bürokratie wegnehmen, Regeln anpassen, Vergütungen erhöhen.”

    Gesetz zum Ausgleich COVID-19 bedingter finanzieller Belastungen der Krankenhäuser und weiterer Gesundheitseinrichtungen („COVID-19-Krankenhausentlastungsgesetz“)

    Krankenhäuser, Rehabilitationseinrichtungen, Vertragsärzte und Pflegeeinrichtungen werden unterstützt, um die Auswirkungen der Corona-Epidemie schultern zu können. Krankenhäuser werden so in die Lage versetzt, die Versorgungskapazitäten für eine wachsende Anzahl von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion bereitzustellen. Ebenfalls abgefedert werden Honorareinbußen der niedergelassenen Ärzte. Auch Pflegeeinrichtungen werden befristet von Bürokratie entlastet und ebenfalls finanziell unterstützt.

    • Krankenhäuser erhalten einen finanziellen Ausgleich für verschobene planbare Operationen und Behandlungen, um Kapazitäten für die Behandlung von Patienten mit einer Coronavirus-Infektion frei zu halten. Für jedes Bett, das dadurch im Zeitraum vom 16. März 2020 bis zum 30. September 2020 nicht belegt wird, bzw. für jeden gegenüber dem Vorjahr nicht stationär behandelten Patienten, erhalten die Krankenhäuser eine Pauschale in Höhe von 560 Euro pro ausgebliebenen Patienten und Tag. Der Ausgleich wird aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds bezahlt und aus dem Bundeshaushalt refinanziert.
    • Krankenhäuser erhalten einen Bonus in Höhe von 50.000 Euro für jedes Intensivbett, das sie zusätzlich schaffen. Die Kosten dafür werden aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert. Darüber hinaus sollen die Länder kurzfristig weitere erforderliche Investitionskosten finanzieren.
    • Für Mehrkosten, insbesondere bei persönlichen Schutzausrüstungen, erhalten Krankenhäuser vom 1. April bis zum 30. Juni 2020 einen Zuschlag je Patient in Höhe von 50 Euro, der bei Bedarf verlängert und erhöht werden kann.
    • Der so genannte “vorläufige Pflegeentgeltwert” wird auf 185 Euro erhöht. Das verbessert die Liquidität der Krankenhäuser und wird auch zu erheblichen Zusatzeinnahmen für die Kliniken führen.
    • Die Rechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst wird zur Entlastung der Krankenhäuser umfassend erleichtert, der so genannte “Fixkostendegressionsabschlag” für das Jahr 2020 ausgesetzt und deutlich mehr Flexibilität bei den Erlösausgleichen eingeräumt.
    • Die Liquidität der Krankenhäuser wird durch eine auf fünf Tage verkürzte Zahlungsfrist in diesem Jahr zusätzlich gestärkt.
    • Unter bestimmten Voraussetzungen können zur Entlastung der Krankenhäuser auch Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen Krankenhausleistungen erbringen.
    • Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen erhalten für einen befristeten Zeitraum einen – anteiligen – finanziellen Ausgleich für nicht belegte Betten aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds.
    • Niedergelassene Ärzte sowie Psychotherapeuten werden bei einer zu hohen Umsatzminderung aufgrund einer geringeren Inanspruchnahme durch Patienten mit Ausgleichszahlungen sowie mit zeitnahen Anpassungen der Honorarverteilung geschützt.
    • Die Kassenärztlichen Vereinigungen erhalten die zusätzlichen Kosten für die Finanzierung außerordentlicher Maßnahmen, die während des Bestehens der epidemischen Notlage erforderlich sind (wie zum Beispiel die Einrichtung von „Fieberambulanzen“), von den Krankenkassen erstattet.
    • Die Ausgleichzahlungen für die Freihaltung von Bettenkapazitäten durch die Verschiebung planbarer Operationen, Eingriffe und Aufnahmen in Krankenhäusern bedeuten Mehrausgaben für den Bundeshalt in Höhe von voraussichtlich rund 2,8 Mrd. Euro in 2020. Für die GKV entstehen durch das Hilfspaket im Krankenhausbereich in diesem Jahr geschätzte Mehrausgaben in Höhe von rund 6,3 Mrd. Euro, von denen 1,5 Mrd. Euro direkt aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds finanziert werden. Die Mehrausgaben im Bereich der vertragsärztlichen Versorgung sind nicht quantifizierbar.
    • Die ambulante und stationäre Pflege wird durch das befristete Aussetzen von Qualitätsprüfungen, Änderungen bei der Durchführung von Begutachtungen und den Verzicht auf die – nach geltendem Recht obligatorischen – Beratungsbesuche bei Pflegebedürftigen entlastet.
    • Pflegeeinrichtungen wird durch eine Regelung die Sicherheit gegeben, die durch die Pandemie bedingten außerordentlichen Aufwendungen oder Einnahmeausfälle über die Pflegeversicherung erstattet zu bekommen.
    • Für die Aufrechterhaltung der Versorgung kann insbesondere von den gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben und Rahmenbedingungen zur Personalausstattung abgewichen werden. Pflegekassen wird zudem ein weiterer Gestaltungsspielraum zur Vermeidung von pflegerischen Versorgungslücken in der häuslichen Versorgung eingeräumt.
    • Junge Menschen in Ausbildung, die sich in der aktuellen Krise engagieren und einen wertvollen Beitrag zur Entlastung des Gesundheitssystems leisten, werden keine Nachteile beim Bezug von BAföG nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz erleiden

    Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite

    Der Deutsche Bundestag hat aufgrund der derzeitigen Ausbreitung des neuartigen Coronavirus „eine epidemische Lage von nationaler Tragweite“ festgestellt. Um auf eine Epidemie effektiv reagieren zu können, müssen schnell Entscheidungen getroffen werden. Dazu erhält der Bund in dieser besonderen Lage für einen befristeten Zeitraum zusätzliche Kompetenzen. Der Deutsche Bundestag kann jederzeit die Aufhebung dieser Feststellung beschließen.

    Das Bundesministerium für Gesundheit wird u. a. ermächtigt, durch Allgemeinverfügung oder durch Rechtsverordnung Vorkehrungen zum Schutz der Bevölkerung zu treffen und die Gesundheitsversorgung sicher zu stellen, etwa durch:

    • Vorschriften für den grenzüberschreitenden Reiseverkehr, etwa wenn im Bahn- und Busverkehr Meldepflichten eingeführt werden,
    •  Melde- und Untersuchungspflichten,
    • Regelungen, die im Normalfall durch die Selbstverwaltungspartner getroffen werden,
    •  Maßnahmen zur Sicherstellung der Grundversorgung mit Arzneimitteln, Schutzausrüstung und Labordiagnostik,
    • Flexibilisierung von Vorschriften in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen.

    Ferner enthält das Gesetz Ausnahmen vom Baurecht, um etwa kurzfristig medizinische Einrichtungen errichten zu können.

    Zudem wird eine Entschädigungsregelung für Eltern geschaffen, deren Kinder der Besuch einer Betreuungseinrichtung durch entsprechende behördliche Schließungen nicht mehr möglich ist. Sie erhalten bis zu sechs Wochen 67% ihres Verdienstausfalls (maximal 2016 Euro).

    Die Gesetze treten im Wesentlichen am Tag nach der Verkündung in Kraft.

    Quelle: Bundesministerium für Gesundheit, Rochusstr. 1, 53123 Bonn, www.bundesgesundheitsministerium.de, 28.03.2020

    Märzausgabe: 60 Jahre BDC

    Im April wird der BDC 60 Jahre alt. In der vorliegende PASSION CHIRURGIE resümieren wir, wagen einen Blick in die Zukunft des Berufsverbandes und haben – wie immer – auch fachliche Artikel für Sie zusammengestellt.

    Überschattet vom Sars-CoV-2-Virus tritt das „normale“ Leben derzeit in den Hintergrund, Veranstaltungen – einschließlich des DCK 2020 und auch des Deutschen Ärztetages – sind abgesagt, unsere Mitgliederversammlung haben wir verschoben. Trotzdem arbeitet die BDC-Geschäftsstelle weiter und steht Ihnen bei Fragen zu den gewohnten Zeiten zur Verfügung. Auf BDC|Online haben wir für Sie aktuelle und praxisorientierte Informationen zur Corona-Virus-Krise zusammengestellt, die täglich aktualisiert werden.

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