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2021: Silbernadelehrung für 442 Mitglieder

Der Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V. hat im Mai 442 Mitgliedern die Silbernadel für eine 25-jährige Mitgliedschaft verliehen. Wir gratulieren ganz herzlich und sagen „Danke!“ für das langjährig entgegengebrachte Vertrauen. Wir freuen uns auf viele weitere Jahre erfolgreicher Zusammenarbeit, denn ein Verband entwickelt sich auch mithilfe der Aktivität seiner Mitglieder weiter. Der BDC vergab die Silbernadel für besonders treue Mitglieder erstmals im Jahr 1985.

Passion Chirurgie: Digitalisierung im Fokus

Im Mai dreht sich bei uns alles um die Entwicklung der Digitalisierung in der Chirurgie. Dazu gehören neben der Robotik unter anderem auch die Telechirurgie, das digitale Patienten-, Dokumenten- und Prozessmanagement, fachspezifisches Informationsmanagement sowie der Bereich digitale Pflege.

Lesen Sie die thematischen Updates in der neuen Passion Chirurgie zum Digitalen Praxismanagement in der Niederlassung, zur Zukunft des Digitalen im chirurgischen Training und zur Frage „Wieviel Digitales im chirurgischen Studium?“.

Und da wir gerade beim „Training“ sind: Wer noch Training zum Thema „Intensivmedizin & Reanimation“ benötigt: Ende Mai findet ein dreitägiger BDC-Workshop in Potsdam statt, melden Sie sich bei Interesse jetzt an! Hier finden Sie mehr Informationen.

Hier geht’s zur digitalen Ausgabe der aktuellen PASSION CHIRURGIE…

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Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

BDC trauert um Professor T. Mischkowsky

Am 17. April 2021 verstarb nach kurzer schwerer Krankheit im 80. Lebensjahr Prof. Dr. med. Tilman Mischkowsky. Der gebürtige Hamburger war Chefarzt der Klinik für Unfallchirurgie in Kempten bis 2004.

Der BDC verliert mit Professor Mischkowsky einen über Jahrzehnte engagierten Mitstreiter in unseren Gremien. Er war seit 1997 Mitglied unseres Verbandes und hat sich dort schon zu Beginn besonders für die Belange der Unfallchirurgie stark gemacht. Es ist ihm zu verdanken, dass es gelungen ist, diese große Gruppe eines chirurgischen Schwerpunktes innerhalb des BDC zu binden. Über ein eigenes Referat, dessen Leiter er lange Jahre war, konnte der Fachgruppe Unfallchirurgie eine berufspolitische Heimat geschaffen werden, sodass Bestrebungen zur Gründung eines eigenen Berufsverbands verhindert werden konnten. Aus der Vertretung für die Unfallchirurgie war es folgerichtig, dass er die Interessen auch in der Gemeinsamen Weiterbildungskommission des BDC und der DGCH vertreten hat. Aufgrund seiner berufspolitischen Verdienste, vor allem aber auch wegen seiner klaren, strukturierten Argumentation wurde er 2004 zum Vizepräsidenten des BDC gewählt; ein Amt, dass er bis zu seinem altersbedingten Rückzug aus der Gremienarbeit bis 2012 bekleidet hat.

Im BDC haben wir Tilman Mischkowsky sowohl wegen seines enormen Engagements als auch für seine ehrliche Art schätzen gelernt. Er hat immer gerne auf seine Herkunft als Hanseat verwiesen, die ihm jede Art von Ränkespielen versagt hat. Wir konnten uns immer darauf verlassen, dass jedes Wort von ihm Gültigkeit hatte und er auch immer seine Meinung unverfälscht vertreten hat.

Menschlich noch bedeutender als die berufspolitischen Verdienste wird uns sein selbstloser humanitärer Einsatz in Erinnerung bleiben. Nach seiner Pensionierung stand er jederzeit für medizinische Notfalleinsätze zur Verfügung, nicht nur im afghanischen Krisengebiet, sondern auch im Rahmen der Seenotrettung Geflüchteter im Mittelmeer. Als passionierter Segler hat er sogar ein eigenes Schiff eingesetzt und persönlich an Bord vielen Tausend Menschen das Leben gerettet.

Tilman Mischkowsky war ein Arzt aus Leidenschaft und Überzeugung, der stets den geraden Weg gegangen ist, auch wenn Hindernisse im Weg standen. Wir verlieren einen engagierten Kämpfer für die Chirurgie, aber auch für seinen Blick auf die Menschen, die sich auf ihn und seine humanitäre Grundeinstellung immer verlassen konnten.

Schaufenster Mai 2021

SVR-Gutachten zur Digitalisierung im Gesundheitswesen

Der Sachverständigenrat Gesundheit (SVR) hat im März 2021 sein Gutachten “Digitalisierung für Gesundheit” dem BMG übergeben  und in der Bundespressekonferenz vorgestellt.

Vor dem Hintergrund dieser Überlegungen formuliert der Rat in seinem Gutachten konkrete Empfehlungen zur patientenwohldienlichen Ausgestaltung der elektronischen Patientenakte (ePA) ebenso wie zur treuhänderisch kontrollierten Nutzung von Gesundheitsdaten für die Forschung. Das Gutachten erörtert ferner die Nutzung und Kostenerstattung von digitalen Gesundheitsanwendungen und die Steigerung digitaler Gesundheitskompetenz in den Heilberufen im Besonderen und bei den Bürgerinnen und Bürger im Allgemeinen. Es skizziert die normativen, rechtlichen und ökonomischen Rahmenbedingungen der Digitalisierung und die strategischen Schritte, die auf ein dynamisch lernendes Gesundheitssystem hin zu tun sind.

Das Gutachten wurde dem Bundestag und Bundesrat zugeleitet und am 17. Juni 2021 im Rahmen eines Symposiums mit der Fachöffentlichkeit diskutiert.

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(C) iStock/michellegibson

S3-Leitlinie zur EKIT-Hüfte veröffentlicht

Die Arbeitsgemeinschaft der Wissenschaftlichen Medizinischen Fachgesellschaften e.V. (AWMF) hat die S3-Leitlinie „Evidenz- und konsensbasierte Indikationskriterien zur Hüfttotalendoprothese bei Coxarthrose (EKIT-Hüfte)“ veröffentlicht.

Die Implantation einer Hüfttotalendoprothese (Hüft-TEP) ist der häufigste endoprothetische Eingriff in Deutschland. Es bestehen allerdings deutlich regionale Unterschiede in der Versorgungshäufigkeit und zudem sind trotz überwiegend sehr guter Ergebnisse auch Risiken mit diesem Eingriff verbunden. Die korrekte Indikationsstellung hat deshalb sowohl für die individuellen Patient:innen als auch gesundheitsökonomisch eine sehr hohe Relevanz für das deutsche Gesundheitssystem.

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Ärztestatistik 2020 – Nachwuchsförderung hat höchste Priorität

„Die Corona-Pandemie zeigt, wie wichtig Ärztinnen und Ärzte für ein funktionierendes Gesundheitswesen und damit für unser gesamtes gesellschaftliches Wohlergehen sind. Die konsequente ärztliche Nachwuchsförderung und bessere Ausbildungsbedingungen gehören deshalb dringend auf die politischen Agenden von Bund und Ländern.” Das sagte Bundesärztekammer-Präsident Dr. Klaus Reinhardt anlässlich der Vorstellung der aktuellen Ärztestatistik. Nach den Daten der Bundesärztekammer stieg zwar die Zahl der berufstätigen Ärztinnen und Ärzte (+1,7%) sowie die der Facharztanerkennungen (+0,6%), jedoch fiel der Zuwachs deutlich geringer aus als in den Vorjahren. Bei den jungen Ärztinnen und Ärzte aus dem Inland, die sich erstmalig bei einer (Landes-)Ärztekammer anmeldeten, verzeichnet die Statistik sogar einen Rückgang um 1,1 Prozent…

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Personalia Mai 2021

PD Dr. med. Ilona Funke, Leiterin Medical Policies & Development der Hirslanden-Gruppe, übernahm zum 1. April 2021 die Position Group General Manager Clinical Services bei Mediclinic International plc, dem Mutterhaus von Hirslanden. Damit wird sie die Gesamtverantwortung für die klinische Strategie der drei Divisionen des Konzerns tragen.

Dr. med. Markus Graf, Facharzt für Chirurgie, Orthopädie und Unfallchirurgie, übernahm zum 1. März 2021 die Chefarztposition der Unfallchirurgie und Orthopädie des Düsseldorfer St. Martinus-Krankenhauses. Er leitete zuvor viele Jahre das Zentrum für Orthopädie und Unfallchirurgie am Rhein-Maas-Klinikum in Würselen bei Aachen.

Prof. Dr. med. Ferdinand Köckerling, Seminarleiter in der BDC-Akademie und Direktor der Klinik für Viszeral- und Gefäßchirurgie am Zentrum für Minimal-Invasive Chirurgie am Vivantes Klinikum Spandau, ist im November 2020 zum neuen Präsidenten der Deutschen Herniengesellschaft (DGH) gewählt worden.

PD. Dr. med. Stefan Limmer leitet bereits seit Februar 2021 die Thoraxchirurgie und thorakale Endoskopie der Zollernalbklinikum gGmbH in Albstadt. Der Facharzt für Gefäß-, Thorax-, Allgemein- und Viszeralchirurgie hat sich auf minimalinvasive Eingriffe spezialisiert.

Dr. med. Dietmar Loitz leitet seit zwölf Jahren die Unfallchirurgie und Orthopädie am Helios Klinikum Salzgitter zusammen mit seinem Chefarztkollegen Dr. med. Thomas Wachtel. Seit dem 10.03.2021 übernehmen die beiden zusätzlich die Leitung der Unfallchirurgie und Orthopädie der HELIOS Albert-Schweitzer- Klinik in Northeim.

Dr. med. Katja Staade übernahm zum 01.03.2021 die Chefarztposition der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Schön Klinik Düs­seldorf und kehrt damit an die Klinik zurück, in der sie bereits von 2013 bis 2016 Chefärztin war. In den Jahren dazwischen war sie am HELIOS Klinikum Niederberg als Leiterin der Allgemein- und Viszeralchirurgie in Velbert tätig.

Dr. med. Robert Varga ist seit kurzem der neue Chefarzt der Abteilung konservative Orthopädie, Manuelle Medizin und Schmerzmedizin der Sana Klinik München. Er war zuvor Oberarzt der Orthopädie der Rommel-Klinik Bad Wildbad.

Prof. Dr. med. Elke Wagler, ehemals Chefärztin der Chirurgie der Pleißental-Klinik in Werdau, leitet seit Januar 2021 die Klinik für Allgemein-, Viszeral-, Gefäß- und Onko­chirurgie der Muldentalkliniken in Grimma und Wurzen.

Dr. med. Mohamed Zaatar übernahm im April 2021 die Leitung der Klinik für Thoraxchirurgie an der Evangelischen Lungenklinik in Berlin-Buch. Der ehemalige Oberarzt der Ruhrlandklinik der Universitätsmedizin Essen, übernahm die Nachfolge von Frau Dr. med. Gunda Leschber, die sich in den Ruhestand verabschiedete.

Neue Ausgabe der PASSION CHIRURGIE: Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie

Unsere Aprilausgabe widmet sich der Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie (MKG), der besonderen Disziplin an der Schnittstelle zwischen Medizin und Zahnmedizin. Die Schwerpunktthemen sind Beispiele für interprofessionelle und interdisziplinäre Kooperationen in der modernen Medizin und für immer individualisiertere Therapieansätze: „Diagnostik und Therapie von Gefäßanomalien im Kopf- und Halsbereich“ von Oßwald et al., „Patientenspezifische Implantate in der Gesichtsschädeltraumatologie – welche Indikationen sind sinnvoll?“ von Probst et al. und den „The Big 4“, den vier häufigsten bösartigen Hauttumoren von Raguse und Wermker.

Am morgigen 16. April finden zwei BDC-Sessions im Rahmen des Deutschen Chirurgenkongresses (DCK) statt: „Wundmanagement in Klinik und Praxis“, von 13.30 bis 15.00 Uhr und „Hire and fire – die wichtigsten Tipps um als Chefarzt nicht zu scheitern“, von 15.15 bis 16:45 Uhr. HIER geht es zur Webseite des DCK 2021.

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BDC-Sitzungen auf dem DCK 2021

Auf dem DCK 2021 gestaltet der BDC zwei Sitzungen zu der wir Sie herzlich einladen.

„Hire and fire – die wichtigsten Tipps um als Chefarzt nicht zu scheitern“
am 16.04.2021 von 15.15 bis 16:45 Uhr
Den Vorsitz halten die Professoren Carsten Johannes Krones/Aachen, Daniel Vallböhmer/Duisburg und Dr. Markus Mille/Erfurt.

„Wundmanagement in Klinik und Praxis“
am 16.04.2021 von 13.30- bis 15.00 Uhr
Den Vorsitz halten Professor Michael Betzler /Essen, Dr. Peter Kalbe/Rinteln und Dr. Karsten Glockemann/Hannover.

 

Anmeldung zum DCK 2021…

Personalia April 2021

Dr. med. Boris Hoz nahm zum 1. Februar 2021 seine Tätigkeit als Chefarzt der Allgemein- und Viszeralchirurgie am Evangelischen Krankenhaus Ludwigsfelde-Teltow auf. Er war zuvor Oberarzt der Fachabteilung für Chirurgie der Immanuel Klinik Rüdersdorf.

Dr. med. Michael Moritz ist seit dem 01. Januar 2021 Sektionsleiter der Gefäßchirurgie Agaplesion Evangelisches Krankenhaus Gießen.

Dr. med. Gerd-Uwe Neukamp wechselte nach 13-jähriger Chefarzttätigkeit am HELIOS St. Josefs-Hospital Bochum-Linden an das HELIOS Klinikum in Warburg. Dort leitet der Chirurg mit den Schwerpunkten Spezielle Viszeralchirurgie und Proktologie seit Anfang des Jahres die Allgemein- und Viszeralchirurgie.

Dr. med. Ingo Lukas Schmalbach ist der neue Chefarzt der Thoraxchirurgie des Friedrich-Ebert-Krankenhauses Neumünster. Seit 16 Jahren ist Schmalbach Arzt der Abteilung, zuletzt als Leitender Oberarzt.

Dr. med. Matthias Schneider, vorher Chefarzt der Gefäßchirurgie am Krankenhaus Reinbek St. Adolf-Stift, wechselte bereits im Oktober des letzten Jahres nach Ratzeburg. Dort ist er Chefarzt der Gefäßchirurgie des DRK-Krankenhauses Mölln-Ratzeburg.

Prof. Dr. med. Andreas Sendler ist neuer Chefarzt für die Allgemein- und Viszeralchirurgie am Marienhospital Ankum-Bersenbrück der Niels-Stensen-Kliniken. Er wechselte vom Hufeland Klinikum in Bad Langensalza.

Dr. med. Harald von Suchodoletz, zuvor Chefarzt der Klinik für Kinderchirurgie der HELIOS Kliniken Schwerin, wechselte nach Greifswald, wo er nun die Klinik und Poliklinik für Kinderchirurgie der Universitätsmedizin leitet.

Rita Wächtershäuser ist neue Departmentleiterin der Allgemein- und Viszeralchirurgie der Asklepios Sächsische Schweiz Klinik Sebnitz. Die Fachärztin für Chirurgie und Viszeralchirurgie war zuvor langjährige Oberärztin am Helios Klinikum Pirna.

Prof. Dr. med. Heiner Wenk wechselte nach fast 25-jähriger Chefarzttätigkeit im Klinikum Bremen-Nord gGmbH als ärztlicher Direktor an die Klinik Lilienthal in Niedersachsen.

Dr. med. Thomas Wölk ist neuer Chefarzt am HELIOS Klinikum Warburg. Nach Jahren als Chefarzt in Koblenz und Aachen, war er in einer orthopädischen Praxis in der Schweiz tätig, bevor er im Januar 2021 die Leitung der Orthopädie und Unfallchirurgie in Warburg übernahm.

Pro und Kontra Personaluntergrenzen

PRO – DEN SYSTEMWECHSEL VORBEREITEN – PERSONALVORGABEN EINFÜHREN

von S. Dreyer

Grundvoraussetzung für eine qualitativ hochwertige patientenorientierte Versorgung und deren Vergütung ist die Festlegung einer aufgaben- und patientenorientierten Personalbemessung für die Berufsgruppen der direkten Patientenversorgung. Bedarfsgerechte Personalvorgaben sind Ausdruck einer werteorientierten Medizin im Sinne des individuellen Patienten. Durch sie werden Ärztinnen und Ärzte wieder in die Lage versetzt, ihre Aufgaben in der Versorgung mit ausreichend Zeit für Patienten zu versehen.

Die Qualität der Patientenversorgung und die Arbeitssituation der Beschäftigten im Krankenhaus wird sich nur dann grundlegend verbessern können, wenn die Versorgungsnotwendigkeiten im Vordergrund stehen und nicht das Renditeziel eines Klinikbetreibers. Die Herausnahme der Pflegepersonalkosten aus der Fallpauschalenvergütung, die Pflegepersonaluntergrenzen-Verordnung und die Einführung des Pflegepersonalquotienten sind in dieser Hinsicht wichtige Meilensteine gewesen. Wenn dadurch allerdings die Krankenhäuser motiviert werden, die Kostenschraube bei anderen Beschäftigten weiter anzuziehen, ist für die Gesamtbelegschaft nicht viel gewonnen.

Notwendig sind bedarfsgerechte Personalvorgaben für alle patientennahen Dienste, also auch für Ärztinnen und Ärzte. Eine rote Linie in Form von Untergrenzen reicht nicht aus. Damit wird man den patientennahen Beschäftigten und den Patienten auf Dauer keinen Gefallen tun. Wer nur auf eine Untergrenze abstellt, bei deren Unterschreitung eine patientengefährdende Versorgung vermutet wird, definiert lediglich absolut notwendige Minimalvorgaben zur Personalbesetzung. Bei Anwendung solcher Untergrenzen besteht die Gefahr, dass diese sich fälschlicherweise als tatsächlicher Personalbedarf oder gar als Personal-Obergrenze verfestigen können.

Bloße Untergrenzen wären auch deshalb der falsche Ansatz, da deren Unterschreitung zur Notwendigkeit von Aufnahmestopps oder gar Verlegungen von Patienten führt und wesentliche Aspekte wie Fort- und Weiterbildung nicht berücksichtigt werden. Die auf Kostenersparnisse getrimmten Krankenhäuser könnten bloße Untergrenzen zudem als Nachweis ausreichender Personalausstattung missbrauchen und von zusätzlichen Einstellungen absehen. Vor diesem Hintergrund ist es nur zu begrüßen, dass für die Krankenpflege der Deutsche Pflegerat, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und Verdi Anfang des Jahres 2020 ihren gemeinsamen Vorschlag für eine Interimslösung zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus dem Bundesgesundheitsministerium vorgelegt haben.

Bedarfsgerechte Personalvorgaben müssen so bemessen sein, dass eine qualitativ hochwertige, individuelle Patientenversorgung gewährleistet ist. Mindestvorgaben für Ärztinnen und Ärzte ergeben sich automatisch durch die geltenden Arbeitszeitgesetze und Tarifverträge. Verstöße gegen diese Vorgaben sollten konsequent zur Anzeige gebracht werden und Sanktionen nach sich ziehen. Für eine aufgabengerechte Personalbemessung braucht es aber mehr: Alle Tätigkeiten der direkten und der indirekten Patientenversorgung müssen durch qualifiziertes ärztliches Personal abgedeckt sein. Dazu gehören auch die durch Richtlinien und Gesetze definierten Aufgaben, die Anforderungen des Krankenhausträgers, die Aufgaben in der Aus-, Fort- und Weiterbildung, der Mitarbeiter- und Teamentwicklung, des Qualitätsmanagements und Aufgaben in der intra- und interprofessionellen Zusammenarbeit sowie die partizipative Gesprächsführung, Begleitung und Beratung von Patientinnen und Patienten und ihrer Angehörigen. Zudem müssen die durchschnittlichen Ausfallzeiten berücksichtigt werden. An Universitätskliniken sind darüber hinaus Zeiten für Forschung und Lehre zu berücksichtigen.

Das Instrument zur Personalbemessung muss umfassend, verbindlich und durchsetzbar sein. Die Bestimmung der patienten- und aufgabengerechten Personalausstattung erfordert den Einsatz eines standardisierten Bemessungsinstrumentes zur Erfassung des Personalbedarfs: Krankenhäuser und Fachabteilungen unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht, beispielsweise durch den Versorgungsauftrag, die Patientencharakteristika, die Zusammensetzung und Zusammenarbeit der verschiedenen Berufsgruppen sowie durch Ausstattung und bauliche Gegebenheiten. All diesen Unterschieden muss mithilfe eines geeigneten und standardisierten Bemessungsinstrumentes Rechnung getragen werden.

Für die Besetzung einer Intensivstation existiert bereits ein sehr gutes modulares Kalkulationsinstrument, das vom Berufsverband Deutscher Anästhesisten und der Deutschen Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin vor vielen Jahren entwickelt und erst kürzlich aktualisiert wurde. Es ermöglicht der zuständigen Ärztin beziehungsweise dem zuständigen Arzt, die systematische Analyse und Kalkulation des Personalbedarfs auf der Basis der erbrachten intensivmedizinischen Leistungen unter Berücksichtigung der eigenen Betriebsorganisation.

Neben einer solchen aufgabengerechten Personalbemessung ist eine strategische Personalentwicklung erforderlich. Qualifizierung, Aus-, Fort- und Weiterbildung sowie Rahmenbedingungen der Arbeit und Vereinbarkeit sind dabei die wichtigsten Handlungsfelder. Nur mit einer Personalentwicklungsstrategie, die diese Faktoren berücksichtigt, werden Krankenhäuser qualifizierte Ärztinnen und Ärzte dauerhaft an sich binden können.

In der Corona-Krise sind die grundsätzlichen Probleme der Personalbesetzung in den Krankenhäusern noch deutlicher geworden. Bereits vor der Pandemie zeigten Mitgliederbefragungen des Marburger Bundes (MB-Monitor 2019), dass in den Krankenhäusern millionenfach Überstunden angehäuft werden. Auch beim Blick auf die Wochenarbeitszeiten der angestellten Ärztinnen und Ärzte wird deutlich, dass die Krankenhäuser weit entfernt von einer adäquaten Stellenbesetzung sind: Ein Großteil der im MB-Monitor 2019 befragten rund 6.500 Ärztinnen und Ärzte (41 %) arbeitet 49 bis 59 Stunden in der Woche inklusive aller Dienste und Überstunden. Mehr als ein Fünftel (22 %) gibt an, 60 bis 80 Stunden pro Woche im Einsatz zu sein. Die Antwort auf die Frage nach der bevorzugten Wochenarbeitszeit offenbart eine große Kluft zwischen Wunsch und Wirklichkeit. Denn eigentlich wünschen sich mehr als 90 Prozent der Befragten eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von maximal 48 Stunden inklusive aller Dienste und Überstunden. Nur 9 Prozent bevorzugen eine Wochenarbeitszeit von durchschnittlich mehr als 48 Stunden.

Immer mehr Ärztinnen und Ärzte in den Krankenhäusern entscheiden sich auch deshalb ganz bewusst für ihre private „Arbeitszeitreform“ und vereinbaren mit ihrem Arbeitgeber einen Teilzeitvertrag. Inzwischen hat sich mehr als ein Viertel der Klinikärzte (26 %) für eine Reduzierung der tarifvertraglich vorgesehenen, regelmäßigen Wochenarbeitszeit entschieden.

Es besteht also Handlungsbedarf: Die Stellenpläne im Ärztlichen Dienst sind vielfach auf Kante genäht, mehrere Tausend Arztstellen unbesetzt. Es fehlt an Zeit für eine individuelle Patientenversorgung, für eine strukturierte Weiterbildung und eine bessere Vereinbarkeit von Privatleben und Beruf. Politik und Krankenhäuser dürfen sich nicht länger wegducken und die Unterbesetzung im Ärztlichen Dienst ignorieren. Es muss gegengesteuert werden, sonst werden immer mehr Ärztinnen und Ärzte andere Wege suchen, Beruf und Privatleben bzw. Beruf und Familie besser in Einklang zu bringen.

Die Erfahrungen mit den diagnosebezogenen Fallpauschalen (DRG) zeigen, welche Verwerfungen entstehen, wenn es keine verbindlichen Personalvorgaben gibt. Die Fehlanreize und Risiken des DRG-Systems, insbesondere betriebswirtschaftliche Anreize zur weiteren Leistungsverdichtung auf Kosten des Krankenhauspersonals, müssen deshalb beseitigt werden. Der Systemwechsel ist unvermeidlich: Eine bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung kann nur durch ein funktional abgestuftes und effizient strukturiertes Netz einander ergänzender Krankenhäuser sichergestellt werden, nicht durch Kostenwettbewerb und eine ökonomisch determinierte Patientenversorgung. Ein solcher Systemwechsel muss durch bedarfsgerechte Personalvorgaben eingeleitet werden.

KONTRA – PERSONALUNTERGRENZEN IM ÄRZTLICHEN BEREICH

von P. Köpf

Eine gute Personalausstattung der Krankenhäuser ist für eine qualitativ hochwertige Patientenversorgung unerlässlich. Dies gilt nicht nur für die Pflege, sondern auch für den ärztlichen Dienst. Dass das Instrument der Personaluntergrenzen hierfür nicht geeignet ist, haben die Erfahrungen der Krankenhäuser mit den seit 2019 geltenden Pflegepersonalpersonaluntergrenzen (PPUG) gezeigt. Zielführend sind vielmehr eine vollständige Refinanzierung der Personalkosten sowie die Anhebung der Studienplatzkapazitäten in der Humanmedizin zur Fachkräftesicherung und -gewinnung im ärztlichen Dienst.

Negative Erfahrungen mit Personaluntergrenzen

Die Wirkung von Personaluntergrenzen ist seit dem 01.01.2019 in den Krankenhäusern am Beispiel des Pflegepersonals zu beobachten. Die PPUG geben, jeweils in Bezug auf einen definierten „pflegesensitiven“ Bereich, einen schicht- und stationsbezogenen starren Personalschlüssel vor, der von den Krankenhäusern im Monatsdurchschnittswert einzuhalten ist. Flankiert werden sie von umfassenden Dokumentations- und Nachweispflichten sowie umfangreichen Sanktionsregelungen im Falle der Nichteinhaltung der Untergrenzen bzw. bei Dokumentationsverfehlungen. Nach zwei Jahren Erfahrung lässt sich feststellen, dass sich die Bürokratielast nochmals deutlich erhöht hat, sich jedoch weder die Patientenversorgung noch die Zufriedenheit der Pflegekräfte verbessert hat.

Fast alle maßgeblichen Pflegeverbände lehnen die Pflegepersonaluntergrenzen daher mittlerweile aus gutem Grund ab. Es ist nicht zu erwarten, dass Personaluntergrenzen im ärztlichen Dienst besser funktionieren würden. Auch hier wäre es das primäre Ziel der Kostenträger, zusätzliche Dokumentationsverpflichtungen und Sanktionsmaßnahmen zu implementieren. Vor dem Hintergrund der schon heute hohen Bürokratiebelastung der Ärzte – Stichwort MDK-Prüfungen – dürfte ein solches Instrument auf wenig Akzeptanz stoßen. Zudem müssten weitere Aspekte, wie die Berücksichtigung von Delegation bzw. Substitution von ärztlichen Aufgaben, mit beachtet werden. Die Abbildung des pflegerischen Qualifikationsmixes sowie pflegeentlastende Maßnahmen sind jedoch schon bei den Pflegepersonaluntergrenzen nur unzureichend geglückt. Starre Untergrenzen beim ärztlichen Personal können zudem am tatsächlichen Versorgungsbedarf der Patienten vorbeigehen, der sich z. B. selbst von Station zu Station deutlich unterscheiden kann. Die Folge hiervon ist eine Fehlallokation von Personalressourcen.

Im Übrigen ist die Chirurgie ein gutes Beispiel dafür, dass ein Mangel an qualifizierten Ärzten direkte Auswirkungen auf das Leistungsgeschehen hat: ohne Chirurgen keine Operationen.

Deutlicher Personalaufbau im ärztlichen Dienst

Im Zeitraum von 2003 bis 2018 haben die Krankenhäuser 50.000 zusätzliche Vollkraftstellen im ärztlichen Dienst besetzt, was einer Steigerung von insgesamt knapp 45 Prozent entspricht. Dieser Personalzuwachs hat die Fallzahlentwicklungen im gleichen Zeitraum deutlich übertroffen. Zum Vergleich: auch die Anzahl der Pflegekräfte in den Krankenhäusern ist in den letzten Jahren wieder angestiegen, jedoch in dem Zeitraum lediglich um 3 Prozent. Zudem sind die Gehälter der Ärzte deutlich angestiegen: Die maßgeblichen Personalkosten [1] je Vollkraft sind von 2003 bis 20218 um gut 55 Prozent auf mittlerweile 130.000 Euro pro Jahr gestiegen (Pflegedienst: + 33 Prozent auf 60.000 Euro p.a.).

Bessere Alternativen zu Personaluntergrenzen

Aus Sicht der DKG wäre es zur Fachkräftesicherung im ärztlichen Dienst zielführender, folgende Maßnahmen anzugehen und umzusetzen:

  • Zur Wahrheit des deutlichen Personalaufbaus in den Kliniken gehört, dass dies in erheblichem Maße über die Einstellung ausländischer Ärzte erfolgte. Dies kann jedoch nur eine kurz- bis mittelfristige Strategie gegen den Fachkräftemangel sein. Die DKG fordert daher seit langem, dass die Studienplatzkapazitäten im Fach Humanmedizin aufgrund des demografischen Wandels deutlich erhöht werden. Erste Initiativen wie die Eröffnung medizinischer Fakultäten in Augsburg oder Oldenburg sind begrüßenswerte erste Schritte, die aber deutlich ausgeweitet werden müssen.
  • Es bedarf einer vollständigen Personalkostenrefinanzierung aller Beschäftigten im Krankenhaus. Die Deckelung der Refinanzierung über den Veränderungswert und einen unzureichenden Tarifausgleich führt am Ende zu Rationalisierungsmaßnahmen. Mit der Ausgliederung der Pflege aus den DRGs wird sich der Druck auf die im „Rest-DRG-System“ verbliebenen Beschäftigten ansonsten weiter erhöhen.
  • Die Krankenhäuser haben ihr Engagement in der Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den letzten Jahren ausgebaut und die Attraktivität einer ärztlichen Tätigkeit im Krankenhaus damit deutlich erhöht. Angebote zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie neue Arbeitszeitmodelle müssen weiterverfolgt und ausgebaut werden. Dazu gehört z. B. auch eine neue Führungskultur im ärztlichen Dienst. Die DKG unterstützt daher aktiv das Unternehmensnetzwerk „Erfolgsfaktor Familie“, um „Good Practices“ in den Kliniken zu verbreiten und hierfür Nachahmer zu finden.

Die Krankenhäuser setzen also zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Krankenhäuser und zur weiteren Verbesserung sowohl der Patientenversorgung als auch der Arbeitssituation der Krankenhausärzte nicht auf die gesetzlich übergestülpten Zwangsmaßnahmen von Personaluntergrenzen mit geringer Zielgenauigkeit bei hohem bürokratischen Aufwand. Stattdessen setzen sie auf attraktive und familienfreundliche Arbeitsplätze für Ärzte mit guter Bezahlung und attraktivem Tätigkeitsspektrum im Team, auch als Alternative zur Niederlassung. Dies setzt aber voraus, dass ebenso wie die Krankenhäuser auch die Gesetzgeber auf Bundes- und Landesebene ihre Hausaufgaben erledigen und mehr Medizinstudienplätze sowie eine angemessene Refinanzierungsregelung für die Ärzte im Krankenhaus schaffen.

Literatur

[1] Quelle: Destatis (Kostennachweis der Krankenhäuser, Fachserie 12, Reihe 6.3)

Dreyer S, Köpf P: Pro und Kontra Personaluntergrenzen. Passion Chirurgie. 2021 April; 11(04): Artikel 05_02.

Schaufenster April 2021

7 Wochen warten: Studie zu elektiven Eingriffen nach Corona-Infektion

Operationen, die bis zu sechs Wochen nach einer Infektion mit dem Coronavirus erfolgen, sind mit einer erhöhten Sterblichkeit verbunden. Das zeigen die Ergebnisse einer neuen Studie des Forschungsnetzwerks COVIDSurg, die kürzlich in der Fachzeitschrift Anaesthesia erschienen sind. In einer der bislang größten internationalen Beobachtungsstudien hat das Forschungsteam herausgefunden, dass planbare Operationen von auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Personen um mindestens sieben Wochen aufgeschoben werden sollten, um das postoperative Sterblichkeitsrisiko zu senken.

Für die Studie hat das Forschungsteam unter der Leitung der Universität Birmingham Daten von 140.727 Personen aus 1.674 Kliniken in insgesamt 116 Ländern erhoben und ausgewertet. Zeitpunkt der Erhebung war Oktober 2020.  Weitere Details zur Studie finden Sie auf der Website der Klinik für Allgemeine, Viszeral- und Transplantationschirurgie des Universitätsklinikums Tübingen.

 Zur Studie…

Eine Trauma-Box soll als Erste-Hilfe-System Laien zu Lebensrettern machen

Auszug aus einem FAZ-Artikel vom 09. März 2021:

Es gibt Verletzungen, die möchte sich der Normalbürger nicht vorstellen. Für Unfallchirurgen sind sie Alltag. Es ist daher nicht weiter verwunderlich, dass Dietmar Pennig mit professioneller Ruhe und fernab jeder Sensationslust beschreibt, wie es ist, wenn ein Arm abgerissen wird, ein Bein eingequetscht, eine Arterie verletzt wird. Das Blut spritze bisweilen einen halben Meter weit, und wenn niemand etwas unternehme, sei das Unfallopfer weitgehend ausgeblutet, bis der Rettungsdienst eintreffe…

Hier geht’s zum Artikel in der FAZ…

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Auswirkungen des TSVG nach Ablauf der Bereinigungsphase

Dr. Ralf W Schmitz, Referatsleiter Niedergelassene Chirurgen im BDC informiert über die Auswirkungen des TSVG:

Seit September 2020 ist die Bereinigungsphase für die neuen extrabudgetären TSVG-Leistungen beendet. Die Auswertung der Honorarabrechnungen zeigen nun ein heterogenes Bild. Dies ist offensichtlich stark abhängig davon, ob von den KVen einzelne Leistungen, wie z. B. Neupatienten automatisch hinzugesetzt werden oder nicht. So zeigt die Abrechnung des letzten Quartals aus 2020 in einigen KVen, dass diese Leistungen im chirurgisch-orthopädischen Bereich nur im geringen Umfang, gemessen an den Abrechnungsmöglichkeiten, genutzt werden. Nach Informationen der KV Saarland z.B. werden dort ca. 70 % der möglichen Leistungen nicht abgerufen. Hier müssen die Leistungen aber auch vom Vertragsarzt zugesetzt werden.

Es ist daher empfehlenswert, Ihre Ziffernstatistik und ggf. die Vorgehensweise Ihrer KV dahingehend noch einmal zu überprüfen. Dies ist von Bedeutung, da die TSVG-Leistungen außerhalb der MGV extrabudgetär vergütet werden und für die Praxis einen spürbaren Zuwachs des Honorars, gerade in der Pandemiezeit, bedeuten können. Insbesondere können Sie bis zu 17,5% der Patienten als “offene Sprechstunde” und alle Neupatienten (Patienten, die noch nie oder in den letzten 8 Quartalen nicht in der Praxis waren) extrabudgetär abrechnen – und dieses Patientengut stellt im Regelfall einen großen Anteil dar an chirurgischen Patienten.