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Mehr Geld für BG-Gutachten ab 01. Januar 2022

In der gesetzlichen Unfallversicherung steigen zu Jahresbeginn die Gebühren für Gutachten. Damit können Ärzte unter anderem höhere Gebühren für Rentengutachten und freie Gutachten abrechnen. Das hat die Ständige Gebührenkommission beschlossen.

Neben den deutlichen Gebührensteigerungen von bis zu 20 Prozent bei der Erstellung von Gutachten wurden auch kleinere Anpassungen bezüglich der Sachkosten beim Anlegen von bestimmten Verbänden und in der Neurochirurgie vorgenommen. Für die Abrechnung der neuen Gebühren ab 1. Januar gilt der Tag der Untersuchung.

Weitere Änderungen

Außerdem hat die Ständige Gebührenkommission eine Anpassung bezüglich der Besonderen Kosten für niedergelassene Durchgangsärzte bei der Nummer 203A und bei der Nummer 203B vorgenommen. Neu ist in der UV-GOÄ Neurochirurgie die Nummer 2570a für die Leistung „Nervenstimulator – Aggregatwechsel“. Sie war bisher nicht in der Gebührenordnung abgebildet.

Hier geht´s zur KBV-Meldung und mehr Informationen.

ASV-Angebote auch für Patient:innen mit Hirntumoren oder chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen

Das Angebot einer ambulanten spezialfachärztlichen Versorgung (ASV) wird es zukünftig auch für Patientinnen und Patienten mit Tumoren im Gehirn und an peripheren Nerven sowie mit chronisch-entzündlichen Darmerkrankungen geben. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16.12.2021 festgelegt, wie die interdisziplinären ASV-Teams jeweils zusammengesetzt sein müssen, welche qualitätssichernden Maßnahmen gelten und welche Leistungen zu diesen besonderen, sektorenübergreifenden Behandlungsangeboten gehören. Nach Inkrafttreten der Beschlüsse können sich ASV-Teams bilden und den erweiterten Landesausschüssen ihre Teilnahme an der ASV anzeigen. Zudem legte der G-BA zwei weitere Erkrankungen fest, zu denen er nun die Beratungen für eine ASV aufnimmt: Multiple Sklerose sowie Knochen- und Weichteiltumoren. Die Beratungen werden voraussichtlich im Dezember 2022 abgeschlossen sein.

Zum vollständigen Text und Download auf der Webseite der G-BA.

G-BA legt für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen fest

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 16. Dezember 2021 für Operationen bei Brust- und Lungenkrebs Mindestmengen festgelegt.

Wenn ein Krankenhaus bei Operationen von Brust- und Lungenkrebs über Routine und Erfahrung verfügt, sind die Behandlungsergebnisse nachweislich besser. Damit diese besonders schwierigen und planbaren Eingriffe auch nur an entsprechenden Standorten vorgenommen werden, legte der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) in seiner heutigen Sitzung Fallzahlen als sogenannte Mindestmengen fest: für Brustkrebs-Operationen gilt künftig eine Mindestmenge von 100, für Lungenkrebs-Operationen von 75 pro Jahr und Krankenhausstandort. Außerdem setzte der G-BA die bestehende Mindestmenge für komplexe Operationen an der Bauchspeicheldrüse von 10 auf 20 herauf und aktualisierte im Zuge dessen auch die Liste der Operationen, die unter die Mindestmenge fallen.

Der vollständige Text und Download  findet sich auf der Website des G-BA.

OP erst sieben Wochen nach SARS-CoV-2 Infektion

Findet innerhalb von sieben Wochen nach einer SARS-CoV-2 Infektion ein operativer Eingriff statt, ist mit einer erhöhten Mortalität zu rechnen. Nach diesen sieben Wochen haben nur noch Patienten mit anhaltender Symptomatik eine höhere Mortalität als Patienten mit vorübergehenden Symptomen oder Patienten, die asymptomatisch waren. Wenn möglich sollte also ein elektiver Eingriff frühestens sieben Wochen nach Diagnose einer SARS-CoV-2 Infektion erfolgen. Patienten mit andauernder Symptomatik profitieren von einer weiteren Verschiebung. 

Das ist Ergebnis einer Studie von Banghu und COVIDSurg Collaborative, die im März 2021 publiziert wurde. Angesichts der aktuellen Pandemiesituation erinnert der BDC noch einmal daran.

Eine britische Konsensusgruppe schließt daraus, dass nach diesen sieben Wochen bei Patienten mit SARS-CoV-2 Infektion und vorübergehender oder gar asymptomatischer Erkrankungsform für Eingriffe keine speziellen Vorsichtsmaßnahmen erforderlich sind. Im anderen Fall müsse auch nach Ablauf dieser sieben Wochen eine Einschätzung zur Wahl des richtigen OP-Zeitpunkts erfolgen. Eine Ausnahme gelte dann, wenn das Hinausschieben des Eingriffes riskanter wäre als das durch SARS-CoV-2 bedingte Komplikationsrisiko.

“Nicht alle Operationen lassen sich verschieben. Und viele Menschen wissen heute noch nicht, dass sie schon morgen operiert werden müssen. COVID-19 ist dann ein erheblicher Risikofaktor, der sich glücklicherweise ausschalten lässt, sprich durch eine frühzeitige Impfung“, zieht Prof. Natascha C. Nüssler, Chefärztin für Allgemein- und Viszeralchirurgie der Münchner Klinik Neuperlach und Präsidentin der Deutschen Gesellschaft für Allgemein- und Viszeralchirugie (DGAV), ein Fazit.

Passion Chirurgie im Dezember: Perioperatives Management

Hier geht’s zur digitalen Ausgabe. 

Das aufwirbelnde Jahr 2021 neigt sich dem Ende und der BDC beschließt es mit der Dezemberausgabe der Passion Chirurgie und dem Mut zur Hoffnung, dass das kommende Jahr Stabilität bringt. Für die Planung Ihrer chirurgischen Fort- und Weiterbildung liegt der gedruckten Ausgabe das neue BDC|Akademie-Programm für 2022 bei!

In dieser letzten Ausgabe des Jahres widmen wir uns dem „Perioperativen Management“. Lesen Sie nach dem Intro „Perioperatives Management in Deutschland – höchste Zeit für Veränderungen!“ in den Fokusartikeln über Thrombose- und Antibiotikaprophylaxe sowie Postoperative Ernährung.

Und nun wünschen wir Ihnen und Ihren Familien schöne, gesunde und erholsame Weihnachtsfeiertage und einen guten Rutsch ins Jahr 2022!

Vorweihnachtliche Grüße
Ihre PASSION CHIRURGIE-Redaktion

P.S.: Die Passion Chirurgie können Sie auch bequem in der BDC|Mobile App lesen, die Ihnen jetzt nach einem Update zur Verfügung steht. Zur Nutzung ist einmalig ein Login über den Mitglieder-Zugang auf der BDC-Webseite notwendig.

BMG komplettiert sich

Nicht nur der Bundesgesundheitsminister ist neu: Nach der Vereidigung von Dr. Karl Lauterbach gab es weitere zentrale Personalentscheidungen im Ministerium: So ist die Medizinerin Sabine Dittmar neue parlamentarische Staatssekretärin. Sie war bis dahin gesundheitspolitische Sprecherin der SPD. Nun ebenfalls parlamentarischer Staatssekretär ist der Politik- und Rechtswissenschaftler Dr. Edgar Franke (SPD), der von 2014-2017 Vorsitzender des Gesundheitsausschusses war.

Neue beamtete Staatssekretärin wird die gebürtige Rostockerin Dr. Antje Draheim. Die Rechtswissenschaftlerin war seit 2019 Staatssekretärin für Bundesangelegenheiten und Bevollmächtigte des Landes Mecklenburg-Vorpommern beim Bund. Erst im November 2021 war sie zur Staatssekretärin im Ministerium für Soziales, Gesundheit und Sport von Mecklenburg Vorpommern ernannt worden. Der zweite beamtete Staatssekretär im Bundesgesundheitsministerium ist der Rechts- und Staatswissenschaftler Dr. Thomas Steffen. Er bekleidet dieses Amt bereits seit 2019. 

Weitere Daten zu den Lebensläufen gibt es auf der Website des BMG.

KBV-Vorstand kritisiert Gesundheitspolitik scharf

Der Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) hat im Rahmen seiner heutigen Vertreterversammlung (3.12.2021) die Politik des scheidenden Bundesgesundheitsministers Jens Spahn scharf kritisiert. Hinsichtlich der Corona-Pandemie sagte Dr. Andreas Gassen, Vorstandsvorsitzender der KBV, dass die Politik den Impffortschritt bremse und nicht die Praxen. Er forderte ausreichende Impfstoffmengen für die Praxen im Kampf gegen Corona.

Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender Vorstandsvorsitzender der KBV warb für eine bessere Kommunikation der politisch Verantwortlichen in der Corona-Pandemie. „Um gemeinsam schwere Zeiten zu bestehen, und in denen sind wir, braucht es Vertrauen. Für Vertrauen braucht es klare Kommunikation, transparente Maßnahmen, erklärte Ziele und einen ruhigen Kurs“, so der KBV-Vize. Angst schaffe kein Vertrauen, so Hofmeister.

Dr. Thomas Kriedel, Vorstandsmitglied der KBV, kritisierte, dass Spahn in den letzten Wochen seiner Amtszeit den Ärzten und Psychotherapeuten das vorwerfe, was er selbst verursacht habe, nämlich, dass Ihnen die Digitalisierung pauschal ‚zu anstrengend, zu schnell und zu teuer sei. Gleichzeitig bot Kriedel der neuen Bundesregierung einen konstruktiven und offenen Dialog an.

Hier geht’s zu den Reden, Beschlüssen und weiteren Infos zur KBV-Vertreterversammlung.

DCK Kompakt: Neues Digitalformat online

Der jährliche Kongress der Deutschen Gesellschaft für Chirurgie (DGCH) ist nach wie vor einer der Höhepunkte des chirurgisch akademischen Jahres. Klinische Trends in der chirurgischen Versorgung, Innovationen aus der Industrie und zukünftige Entwicklungen auf dem Gesundheitsmarkt der Chirurgie werden in den vier Tagen vorgestellt und diskutiert. Aber nicht alle chirurgischen Kolleginnen und Kollegen können den Deutschen Chirurgen Kongress (DCK) besuchen.

Sie haben den DCK in diesem Jahr verpasst oder möchten den Kongress noch einmal Revue passieren lassen? Kein Problem ‒ holen Sie die Highlights digital nach. Das vom BDC in Kooperation mit der DGCH neu entwickelte Format DCK Kompakt steht Ihnen ab sofort online kostenfrei zur Verfügung und liefert in einem einstündigen Talk:

  • Highlights des Kongresses
  • Zukünftige Trends in Forschung, Weiterbildung und Krankenversorgung
  • Preview auf den DCK 2022

Experten referieren und diskutieren online die Facts zu den Hauptthemen des Kongresses, moderiert vom Kongresspräsidenten der DGCH Prof. Dr. med. Thomas Schitz-Rixen.

Die Vorbereitungen für den  DCK 2022, der vom 06.-08.04.2022 in Leipzig stattfindet, laufen bereits. Ab 1. Dezember 2021 wird das Vorprogramm online verfügbar sein: https://dck2022.de/programm/

Honorarberichte der KBV von 2019

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat nun alle Berichte zur Honorarentwicklung für 2019 im Vergleich zu den entsprechenden Vorjahreszeiträumen veröffentlicht.

Die einzelnen Berichte zum Download gibt es hier:

Erstes Quartal 2019

Zweites Quartal 2019

Drittes Quartal 2019

Viertes Quartal 2019

Alle Honorarberichte der KBV – auch für die Vorjahre –, Kennzahlen der Abrechnungsgruppen, Fragen und Antworten zum Honorarbericht sowie grafische Darstellungen dazu finden Sie hier.

Der Honorarbericht und die Kennzahlen erscheinen quartalsweise. Das Gesetz zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (VStG) überträgt der KBV die Aufgabe, einen Bericht über die Ergebnisse der Honorarverteilung, über die Gesamtvergütungen, über die Bereinigungssummen und über den Honorarumsatz je Arzt und je Arztgruppe zu veröffentlichen.